Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte Grundqualifikation
ohne MwSt.

Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.)
Kurzbeschreibung:
Die Umstiegsqualifikation Bus → LKW (BGQ 52 Std.) richtet sich an Berufskraftfahrer, die vom Personenverkehr in den Güterverkehr wechseln möchten.
Im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation erwerben die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse für den gewerblichen Gütertransport nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG). Die Schulung umfasst 52 Unterrichtseinheiten und bereitet gezielt auf die IHK-Prüfung vor.
Nach erfolgreichem Abschluss wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen und berechtigt zur gewerblichen Tätigkeit im Güterverkehr. Das Mindestalter richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BKrFQG und beträgt in der Regel 18 bzw. 21 Jahre.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | WB-UMS-02 |
| Kategorie | Umstiegsqualifikation |
| Produktname | Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.) |
| Mindestalter | Nach BKrFQG für den Güterverkehr; regelmäßig 18 bzw. 21 Jahre |
| Kurzbeschreibung | Beschleunigte Grundqualifikation für den Wechsel vom Personen- in den Güterverkehr; 52 Unterrichtseinheiten, IHK-Prüfung und Eintrag der Schlüsselzahl 95. |
| Abschluss / Nachweis | IHK-Prüfung / Schlüsselzahl 95 |
Der angegebene Lehrgangspreis bezieht sich ausschließlich auf die in der Produktbeschreibung aufgeführten Unterrichts- und Praxisanteile der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger. IHK-Prüfungsgebühren, Wiederholungsprüfungen, fehlende Nachweise und zusätzliche Vorbereitungseinheiten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen wird.
1. Voraussetzungen und Nachweise
Die Umstiegsqualifikation setzt eine bereits vorhandene Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation für die andere Verkehrsart oder einen gleichgestellten Nachweis voraus.
Die Zulassung zur IHK-Prüfung hängt von der vollständigen und rechtzeitigen Vorlage der geforderten Nachweise ab.
2. Vollständige Teilnahme am Lehrgang
Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die ordnungsgemäße Teilnahme an der vorgeschriebenen Umsteigerschulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Versäumte Unterrichts- oder Praxisanteile müssen nachgeholt werden und können zusätzliche Kosten verursachen.
3. IHK-Prüfung
Die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger wird durch eine theoretische Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.
Die IHK-Prüfungsgebühr und die Anmeldung sind nur im Lehrgangspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.
4. Was passiert bei Nichtbestehen?
Bei Nichtbestehen ist für jeden weiteren Prüfungsversuch eine erneute Anmeldung bei der IHK erforderlich.
Erneute IHK-Gebühren sowie zusätzliche Vorbereitungseinheiten sind nicht automatisch im ursprünglichen Lehrgangspreis enthalten.
5. Umbuchung, Rücktritt und Nichterscheinen
Für Umbuchung, Rücktritt, Nichterscheinen oder einen Abbruch gelten die Bedingungen der Fahrschule beziehungsweise der zuständigen IHK.
Hierdurch können Storno-, Umbuchungs- oder erneute Prüfungsgebühren entstehen.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, der Teilnahmevertrag, die Zulassungs- und Prüfungsbedingungen der zuständigen IHK sowie die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisbedingungen.