AGB
1. Ausbildungsbestandteile
Die Fahrausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und basiert auf einem schriftlichen Ausbildungsvertrag. Grundlage sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) sowie das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Die Ausbildung endet entweder mit dem erfolgreichen Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung oder spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, es sei denn, beide Seiten vereinbaren eine Fortsetzung. Im Falle einer Fortsetzung gelten die dann aktuellen Preise gemäß Preisaushang (§ 19 FahrlG); die Fahrschule weist hierauf gesondert hin.
2. Preise und Preisaushang
Sämtliche Entgelte sind im Ausbildungsvertrag festgehalten und richten sich nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisaushang der Fahrschule. Eventuelle Preisänderungen wirken sich ausschließlich auf eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses aus.
3. Leistungsumfang und Entgelte
a) Grundbetrag: Dieser deckt die allgemeinen Verwaltungskosten sowie den theoretischen Unterricht bis zur ersten theoretischen Prüfung ab. Wird diese Prüfung nicht bestanden, kann ein anteiliger Betrag von bis zu 50 % erneut in Rechnung gestellt werden. b) Fahrstunden: Im Entgelt sind 45 Minuten praktischer Ausbildung inklusive Fahrzeugkosten und Versicherung enthalten. c) Prüfungsgebühren: Hierin ist die Anmeldung zur theoretischen sowie zur praktischen Prüfung enthalten; Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet. d) Terminabsagen: Fahrstunden sind mindestens zwei Werktage vorher abzusagen. Bei kurzfristigerer Absage kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 75 % des Stundenentgelts berechnet werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
4. Zahlungsmodalitäten
- 1. Der Grundbetrag ist bei Vertragsabschluss fällig.
- 2. Fahrstunden sind vor Beginn zu bezahlen.
- 3. Prüfungsgebühren (einschließlich amtlicher Gebühren) sind spätestens drei Werktage vor der Prüfung zu entrichten. Verzug: Gerät der Fahrschüler in Zahlungsverzug, kann die Fahrschule sämtliche Leistungen – einschließlich Prüfungsanmeldungen – bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
5. Vertragsbeendigung
Der Fahrschüler kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann nur aus wichtigem Grund kündigen, etwa wenn die Ausbildung nach vier Wochen noch nicht begonnen wurde, eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten vorliegt, die Prüfung wiederholt (mindestens zweimal) nicht bestanden wurde oder grobe Verstöße gegen die Anweisungen des Fahrlehrers vorliegen. Kündigungen sind in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6. Entgelte im Kündigungsfall
Erfolgt die Kündigung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, besteht kein Anspruch – auch nicht anteilig – auf Rückerstattung des Grundbetrags. Ebenso werden bereits gezahlte Fahrstunden oder Prüfungsgebühren nicht zurückerstattet; erbrachte Leistungen werden immer vollständig berechnet. Eine Rückerstattung des Grundbetrags erfolgt nur bei einem fristgerechten Widerruf gemäß § 355 BGB (siehe Ziffer 12). Kündigt die Fahrschule aufgrund eigenen vertragswidrigen Verhaltens, entstehen dem Fahrschüler keine Kosten.
7. Terminplanung und Verspätungen
Fahrstunden starten und enden an der Fahrschule. Fahrzeiten von oder zu abweichenden Treffpunkten werden zusätzlich berechnet. Erscheint der Fahrschüler mehr als 15 Minuten zu spät, geht die ausgefallene Zeit zu seinen Lasten. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, darf der Fahrschüler gehen, wobei die versäumte Zeit nachgeholt wird.
8. Ausschluss vom Unterricht
Wer unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderweitig fahruntüchtig erscheint, wird sofort vom Unterricht ausgeschlossen. In diesem Fall wird eine Ausfallpauschale von 75 % des Fahrstundenentgelts fällig.
9. Sorgfaltspflichten
Der Fahrschüler ist verpflichtet, mit Fahrzeugen, Lehrmitteln und Modellen sorgsam umzugehen. Schäden sind der Fahrschule umgehend zu melden.
10. Nutzung der Lehrfahrzeuge
Die Lehrfahrzeuge dürfen ausschließlich unter Anleitung des Fahrlehrers bedient werden. Verstöße hiergegen können zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
11. Abschluss der Ausbildung & Prüfungsanmeldung
Ob die Ausbildung als abgeschlossen gilt, entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 6 FahrschAusbO). Sobald der Fahrschüler zugestimmt hat, ist die Prüfungsanmeldung für beide Parteien verbindlich. Bleibt der Fahrschüler der Prüfung fern, entsteht dennoch eine Zahlungspflicht.
12. Widerrufsrecht bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume
Wurde der Ausbildungsvertrag online oder außerhalb der Räumlichkeiten der Fahrschule geschlossen, gilt gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Fahrschule stellt hierfür ein Muster-Widerrufsformular bereit. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Begründung widerrufen werden; bereits gezahlte Beträge – einschließlich des Grundbetrags – werden dann vollständig erstattet. Nach Ablauf der Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr. Ein Beginn der Ausbildung vor Fristablauf ist nur möglich, wenn der Fahrschüler ausdrücklich zustimmt und auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Fahrschule ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Eine gesonderte Datenschutzerklärung liegt vor bzw. ist auf der Website einsehbar.
14. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig und kein anderer inländischer Gerichtsstand des Fahrschülers besteht, wird der Sitz der Fahrschule als Gerichtsstand vereinbart.