Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg
inkl. 19% MwSt.

Führerschein Klasse B
Kurzbeschreibung:
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Darüber hinaus dürfen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Auch schwerere Anhänger sind erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-Anhänger-Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Der Führerschein der Klasse B ist die klassische Pkw-Fahrerlaubnis und bildet die Grundlage für die sichere und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr. Der Erwerb ist ab 18 Jahren möglich, im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF17) bereits ab 17 Jahren.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | AU-B |
| Kategorie | Auto & Anhänger |
| Produktname | Führerschein Klasse B |
| Mindestalter | 18 Jahre; 17 Jahre im Begleiteten Fahren (BF17) |
| Kurzbeschreibung | Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätze außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg oder schwerer, sofern die Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg beträgt. |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung |
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.