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Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg Sicher Ziehen

€1.100,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
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Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg Sicher Ziehen
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Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg Sicher Ziehen
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Führerschein Klasse BE

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein der Klasse BE erweitern Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B und dürfen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg ziehen.

Diese Fahrerlaubnis ist ideal für alle, die regelmäßig größere Anhänger nutzen – beispielsweise für Pferdeanhänger, Wohnwagen, Bootsanhänger oder Transportanhänger.

Der Erwerb ist ab 18 Jahren möglich, im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF17) bereits ab 17 Jahren. Die Klasse BE bietet mehr Flexibilität und Sicherheit beim Fahren mit schweren Anhängern.

Feld Information
Produkt-Nr. AU-BE
Kategorie Auto & Anhänger
Produktname Führerschein Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre im BF17-Modell
Kurzbeschreibung Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung
⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.