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Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung

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Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
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Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
€2.900,00

Führerschein Klasse B197 – Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung

Mit dem Führerschein Klasse B197 können Sie die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend trotzdem auch Schaltwagen fahren.

Voraussetzung ist, dass während der Fahrschulausbildung zusätzlich eine vorgeschriebene Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert wird und die Fahrschule die ausreichende Fahrkompetenz auf einem Schaltwagen bestätigt.

Die Schlüsselzahl 197 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine besondere Regelung innerhalb der Klasse B. Sie eignet sich besonders für Fahrschüler, die die Prüfung auf Automatik ablegen möchten, aber später flexibel sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren wollen.

Die wichtigsten Informationen zu B197

Feld Information
Produkt-Nr. AU-B197
Kategorie Auto & Anhänger
Produktname Führerschein Klasse B197
Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17)
Praktische Prüfung Kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden
Schaltwagen-Ausbildung Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug
Schaltkompetenz-Nachweis Mindestens 15-minütige Testfahrt mit der Fahrschule
Nach bestandener Prüfung Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Automatik- und Schaltgetriebe möglich
Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197

Was bedeutet B197?

B197 ist eine nationale Schlüsselzahl zur Fahrerlaubnisklasse B. Sie ermöglicht eine Kombination aus Automatikprüfung und Schaltwagenausbildung.

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung darf auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Wenn die vorgeschriebene Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgreich absolviert wurde, entsteht dadurch keine dauerhafte Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Nach dem Erwerb dürfen daher im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse B sowohl Automatikfahrzeuge als auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.

Für wen eignet sich der Führerschein B197?

Der B197-Führerschein eignet sich besonders für Fahrschüler, die ihre praktische Prüfung lieber mit einem Automatikfahrzeug absolvieren möchten, aber langfristig nicht auf Automatikfahrzeuge beschränkt sein wollen.

B197 ist beispielsweise interessant für:

  • Fahrschüler, die sich bei der Prüfung auf den Straßenverkehr statt auf Schaltvorgänge konzentrieren möchten
  • Fahrer, die später sowohl Automatik- als auch Schaltwagen nutzen möchten
  • Fahrschüler, die einen Teil ihrer Ausbildung komfortabel mit Automatik absolvieren möchten
  • Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17
  • Fahrer, die flexibel bei der späteren Fahrzeugwahl bleiben möchten

Wie läuft die Ausbildung für B197 ab?

Die Ausbildung für Klasse B197 besteht grundsätzlich aus der regulären Fahrschulausbildung für Klasse B.

Ein Teil der praktischen Ausbildung kann auf einem Automatikfahrzeug stattfinden. Damit später auch Schaltfahrzeuge gefahren werden dürfen, müssen zusätzlich die vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteile auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.

Dazu gehören:

  • mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug
  • eine mindestens 15-minütige Fahrt mit der Fahrschule zum Nachweis der ausreichenden Schaltkompetenz
  • Dokumentation der erfolgreichen Schaltwagenausbildung durch die Fahrschule

10 Fahrstunden mit dem Schaltwagen

Für die Schlüsselzahl B197 müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.

Eine Fahrstunde umfasst dabei jeweils 45 Minuten. Während dieser Ausbildung lernen Fahrschüler unter anderem das sichere Anfahren, Schalten, Kuppeln und die situationsgerechte Wahl des richtigen Ganges.

Die Schaltwagenausbildung wird in die reguläre praktische Fahrausbildung integriert.

15-minütige Testfahrt mit dem Schaltwagen

Nach den vorgeschriebenen Schaltstunden muss der Fahrschüler seine ausreichende Kompetenz beim Fahren eines Schaltfahrzeugs nachweisen.

Dazu wird mit der Fahrschule eine mindestens 15-minütige Fahrt durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der Fahrschüler das Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, selbstständig und verkehrsgerecht bedienen kann.

Diese Fahrt ist keine zusätzliche amtliche Fahrerlaubnisprüfung. Die Fahrschule bestätigt anschließend die erfolgreiche Schaltwagenausbildung.

Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug

Der entscheidende Vorteil von B197 besteht darin, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden kann.

Während der Prüfung muss sich der Fahrschüler dadurch nicht mit Kupplung und manuellen Schaltvorgängen beschäftigen und kann sich stärker auf Verkehrssituationen, Verkehrsbeobachtung und die sichere Fahrzeugführung konzentrieren.

Die Anforderungen an die praktische Fahrerlaubnisprüfung entsprechen ansonsten den Vorgaben für die Klasse B.

Darf man mit B197 Schaltwagen fahren?

Ja. Nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 dürfen im Umfang der Klasse B sowohl Fahrzeuge mit Automatikgetriebe als auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.

Die Automatikprüfung führt bei B197 somit nicht zu der klassischen Beschränkung, ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren zu dürfen.

B197 oder Automatikführerschein mit Schlüsselzahl 78?

Die beiden Varianten unterscheiden sich vor allem bei der späteren Berechtigung zum Fahren von Schaltfahrzeugen.

  • B197: praktische Prüfung auf Automatik möglich, zusätzliche Schaltwagenausbildung in der Fahrschule, anschließend Schalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse B erlaubt
  • Schlüsselzahl 78: bei ausschließlicher Prüfung auf Automatik ohne entsprechende B197-Schaltwagenausbildung besteht grundsätzlich eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Wer auch später Schaltwagen fahren möchte, kann mit B197 eine flexiblere Lösung innerhalb der Klasse B wählen.

Theoretische Ausbildung bei B197

Die theoretische Ausbildung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der regulären Ausbildung für den Führerschein Klasse B.

Behandelt werden unter anderem:

  • Verkehrsregeln
  • Gefahrenlehre
  • Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln
  • umweltbewusstes Fahren
  • Fahrzeugtechnik
  • sicheres und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr

Auch die theoretische Fahrerlaubnisprüfung entspricht der regulären Prüfung für Klasse B.

Praktische Ausbildung bei B197

Die praktische Ausbildung vermittelt alle Fähigkeiten, die für das sichere und selbstständige Fahren eines Pkw erforderlich sind.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören beispielsweise:

  • Fahrzeugbedienung
  • Anfahren und Anhalten
  • Schalten und Kuppeln während der Schaltwagenausbildung
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Einparken und Rangieren
  • Gefahrenbremsung
  • Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Sonderfahrten bei B197

Auch beim Führerschein B197 müssen die für die Klasse B vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten absolviert werden.

Beim erstmaligen Erwerb der Klasse B sind grundsätzlich vorgesehen:

  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die besondere Ausbildungsfahrt umfasst jeweils 45 Minuten. Die Verteilung auf Automatik- und Schaltfahrzeug erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ausbildungsanforderungen und der individuellen Ausbildungsplanung.

Welche Voraussetzungen gelten für B197?

Für den Erwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für den regulären Führerschein Klasse B.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise 17 Jahren bei BF17
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtest beziehungsweise entsprechender Nachweis zum Sehvermögen
  • vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung
  • mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug für B197
  • erfolgreiche mindestens 15-minütige Schaltkompetenzfahrt
  • bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

B197 und Begleitetes Fahren ab 17

Die Schlüsselzahl B197 kann grundsätzlich auch mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) kombiniert werden.

Fahrschüler können damit bereits im Rahmen von BF17 die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und nach erfolgreicher Schaltwagenausbildung später sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge der Klasse B fahren.

Bis zum 18. Geburtstag gelten weiterhin die allgemeinen Begleitregeln des BF17.

Welche Fahrzeuge dürfen mit B197 gefahren werden?

B197 verändert nicht den grundsätzlichen Fahrzeugumfang der Fahrerlaubnisklasse B.

Mit Klasse B dürfen insbesondere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz geführt werden.

Der Unterschied liegt ausschließlich darin, dass trotz einer praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug auch Schaltfahrzeuge der Klasse B gefahren werden dürfen.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein B197?

Die Kosten für den B197-Führerschein hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf und den Preisen der Fahrschule ab.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Theorieunterricht
  • praktische Fahrstunden auf Automatikfahrzeugen
  • mindestens 10 vorgeschriebene Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Die tatsächlichen Gesamtkosten können variieren, da die Anzahl der zusätzlich benötigten Übungsstunden vom persönlichen Lernfortschritt abhängt.

Vorteile des Führerscheins B197

  • praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug möglich
  • anschließend trotzdem Schaltwagen fahren
  • flexible Kombination von Automatik- und Schaltwagenausbildung
  • keine dauerhafte Beschränkung auf Automatikfahrzeuge innerhalb der Klasse B
  • auch in Verbindung mit BF17 möglich
  • moderne Vorbereitung auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Antriebskonzepten

Wichtiger Hinweis bei späteren Fahrerlaubnisklassen

Die Schlüsselzahl 197 hebt die Automatikbeschränkung innerhalb der Fahrerlaubnisklasse B auf. Bei einem späteren Erwerb bestimmter weiterer Fahrerlaubnisklassen kann jedoch entscheidend sein, auf welcher Getriebeart die jeweilige praktische Prüfung abgelegt wird.

Wer später beispielsweise weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben möchte, sollte deshalb frühzeitig mit der Fahrschule klären, welche Auswirkungen die gewählte Prüfungsart auf die spätere Fahrerlaubnis haben kann.

Beschreibung

Die Schlüsselzahl 197 ermöglicht es, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe abzulegen, ohne dass dadurch eine dauerhafte Beschränkung auf Automatikfahrzeuge entsteht.

Voraussetzung ist eine Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten sowie der Nachweis der ausreichenden Schaltkompetenz im Rahmen einer mindestens 15-minütigen Fahrt mit der Fahrschule.

Nach erfolgreichem Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen Fahrzeuge der Klasse B sowohl mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe gefahren werden.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Regelungen zur Fahrerlaubnisklasse B und zu Beschränkungen bei Fahrzeugen ohne Schaltgetriebe
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – Anforderungen an die praktische Ausbildung und den Nachweis der Schaltkompetenz
  • Anlage 9 FeV – Schlüsselzahlen und deren Bedeutung, einschließlich Schlüsselzahl 197

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung

Unterlagen für den Neuerwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 oder die Aufhebung einer Automatikbeschränkung.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe von Name und Anschrift der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Sehtestbescheinigung
Im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung über die absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung.
✔ Erforderlich
☰
6. Schaltkompetenzbescheinigung der Fahrschule
Nachweis über Schaltwagenausbildung und interne Testfahrt gemäß den Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
7. Vorhandener Führerschein mit Automatikbeschränkung
Bei Umstellung einer bereits vorhandenen Klasse B mit Schlüsselzahl 78.
!
Falls zutreffend
☰
8. Antrag auf Änderung oder Eintragung
Zusätzlich zum Ersterteilungsantrag bei einer späteren Umstellung.
!
Falls zutreffend
☰
9. Karteikartenabschrift
Bei einem von einer anderen Behörde ausgestellten Führerschein.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Bei einer späteren Umstellung einer bestehenden Automatikfahrerlaubnis können die benötigten Unterlagen von der Ersterteilung abweichen.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: FeV (Schlüsselzahl 197); zuständige Fahrerlaubnisbehörde

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Checkliste - kein behördlicher Antrag

B197

Führerschein Klasse B197

Klasse B mit Schaltberechtigung (Schlüsselzahl 197)

Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.

Szenario: Ersterwerb
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 3.100,72 €
Leistungen der Fahrschule 2.900,00 €
Amtliche Gebühren 200,72 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
350,00 €
350,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
50,00 €
50,00 €
Fahrstunde 6 Fahrstunden à 45 Minuten
6
je 45 Min.
70,00 €
420,00 €
Fahrstunde im Schaltfahrzeug 10 Fahrstunden à 45 Minuten für die Schlüsselzahl 197
10
je 45 Min.
70,00 €
700,00 €
Testfahrt zum Nachweis der Schaltkompetenz Testfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
100,00 €
100,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
70,00 €
350,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
70,00 €
280,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
70,00 €
210,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
290,00 €
290,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.900,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 2.436,97 €
davon MwSt. 19 % 463,03 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
129,83 €
129,83 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 200,72 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
3.100,72 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.