Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung

Führerschein Klasse B197 – Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
Mit dem Führerschein Klasse B197 können Sie die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend trotzdem auch Schaltwagen fahren.
Voraussetzung ist, dass während der Fahrschulausbildung zusätzlich eine vorgeschriebene Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert wird und die Fahrschule die ausreichende Fahrkompetenz auf einem Schaltwagen bestätigt.
Die Schlüsselzahl 197 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine besondere Regelung innerhalb der Klasse B. Sie eignet sich besonders für Fahrschüler, die die Prüfung auf Automatik ablegen möchten, aber später flexibel sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren wollen.
Die wichtigsten Informationen zu B197
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | AU-B197 |
| Kategorie | Auto & Anhänger |
| Produktname | Führerschein Klasse B197 |
| Mindestalter | 18 Jahre; 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) |
| Praktische Prüfung | Kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden |
| Schaltwagen-Ausbildung | Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug |
| Schaltkompetenz-Nachweis | Mindestens 15-minütige Testfahrt mit der Fahrschule |
| Nach bestandener Prüfung | Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Automatik- und Schaltgetriebe möglich |
| Fahrerlaubnis | Klasse B mit Schlüsselzahl 197 |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197 |
Was bedeutet B197?
B197 ist eine nationale Schlüsselzahl zur Fahrerlaubnisklasse B. Sie ermöglicht eine Kombination aus Automatikprüfung und Schaltwagenausbildung.
Die praktische Fahrerlaubnisprüfung darf auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Wenn die vorgeschriebene Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgreich absolviert wurde, entsteht dadurch keine dauerhafte Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Nach dem Erwerb dürfen daher im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse B sowohl Automatikfahrzeuge als auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.
Für wen eignet sich der Führerschein B197?
Der B197-Führerschein eignet sich besonders für Fahrschüler, die ihre praktische Prüfung lieber mit einem Automatikfahrzeug absolvieren möchten, aber langfristig nicht auf Automatikfahrzeuge beschränkt sein wollen.
B197 ist beispielsweise interessant für:
- Fahrschüler, die sich bei der Prüfung auf den Straßenverkehr statt auf Schaltvorgänge konzentrieren möchten
- Fahrer, die später sowohl Automatik- als auch Schaltwagen nutzen möchten
- Fahrschüler, die einen Teil ihrer Ausbildung komfortabel mit Automatik absolvieren möchten
- Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17
- Fahrer, die flexibel bei der späteren Fahrzeugwahl bleiben möchten
Wie läuft die Ausbildung für B197 ab?
Die Ausbildung für Klasse B197 besteht grundsätzlich aus der regulären Fahrschulausbildung für Klasse B.
Ein Teil der praktischen Ausbildung kann auf einem Automatikfahrzeug stattfinden. Damit später auch Schaltfahrzeuge gefahren werden dürfen, müssen zusätzlich die vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteile auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
Dazu gehören:
- mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug
- eine mindestens 15-minütige Fahrt mit der Fahrschule zum Nachweis der ausreichenden Schaltkompetenz
- Dokumentation der erfolgreichen Schaltwagenausbildung durch die Fahrschule
10 Fahrstunden mit dem Schaltwagen
Für die Schlüsselzahl B197 müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
Eine Fahrstunde umfasst dabei jeweils 45 Minuten. Während dieser Ausbildung lernen Fahrschüler unter anderem das sichere Anfahren, Schalten, Kuppeln und die situationsgerechte Wahl des richtigen Ganges.
Die Schaltwagenausbildung wird in die reguläre praktische Fahrausbildung integriert.
15-minütige Testfahrt mit dem Schaltwagen
Nach den vorgeschriebenen Schaltstunden muss der Fahrschüler seine ausreichende Kompetenz beim Fahren eines Schaltfahrzeugs nachweisen.
Dazu wird mit der Fahrschule eine mindestens 15-minütige Fahrt durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der Fahrschüler das Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, selbstständig und verkehrsgerecht bedienen kann.
Diese Fahrt ist keine zusätzliche amtliche Fahrerlaubnisprüfung. Die Fahrschule bestätigt anschließend die erfolgreiche Schaltwagenausbildung.
Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
Der entscheidende Vorteil von B197 besteht darin, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden kann.
Während der Prüfung muss sich der Fahrschüler dadurch nicht mit Kupplung und manuellen Schaltvorgängen beschäftigen und kann sich stärker auf Verkehrssituationen, Verkehrsbeobachtung und die sichere Fahrzeugführung konzentrieren.
Die Anforderungen an die praktische Fahrerlaubnisprüfung entsprechen ansonsten den Vorgaben für die Klasse B.
Darf man mit B197 Schaltwagen fahren?
Ja. Nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 dürfen im Umfang der Klasse B sowohl Fahrzeuge mit Automatikgetriebe als auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe gefahren werden.
Die Automatikprüfung führt bei B197 somit nicht zu der klassischen Beschränkung, ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren zu dürfen.
B197 oder Automatikführerschein mit Schlüsselzahl 78?
Die beiden Varianten unterscheiden sich vor allem bei der späteren Berechtigung zum Fahren von Schaltfahrzeugen.
- B197: praktische Prüfung auf Automatik möglich, zusätzliche Schaltwagenausbildung in der Fahrschule, anschließend Schalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse B erlaubt
- Schlüsselzahl 78: bei ausschließlicher Prüfung auf Automatik ohne entsprechende B197-Schaltwagenausbildung besteht grundsätzlich eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
Wer auch später Schaltwagen fahren möchte, kann mit B197 eine flexiblere Lösung innerhalb der Klasse B wählen.
Theoretische Ausbildung bei B197
Die theoretische Ausbildung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der regulären Ausbildung für den Führerschein Klasse B.
Behandelt werden unter anderem:
- Verkehrsregeln
- Gefahrenlehre
- Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln
- umweltbewusstes Fahren
- Fahrzeugtechnik
- sicheres und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr
Auch die theoretische Fahrerlaubnisprüfung entspricht der regulären Prüfung für Klasse B.
Praktische Ausbildung bei B197
Die praktische Ausbildung vermittelt alle Fähigkeiten, die für das sichere und selbstständige Fahren eines Pkw erforderlich sind.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören beispielsweise:
- Fahrzeugbedienung
- Anfahren und Anhalten
- Schalten und Kuppeln während der Schaltwagenausbildung
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
- Einparken und Rangieren
- Gefahrenbremsung
- Stadtverkehr
- Überlandfahrten
- Autobahnfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Sonderfahrten bei B197
Auch beim Führerschein B197 müssen die für die Klasse B vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten absolviert werden.
Beim erstmaligen Erwerb der Klasse B sind grundsätzlich vorgesehen:
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die besondere Ausbildungsfahrt umfasst jeweils 45 Minuten. Die Verteilung auf Automatik- und Schaltfahrzeug erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ausbildungsanforderungen und der individuellen Ausbildungsplanung.
Welche Voraussetzungen gelten für B197?
Für den Erwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für den regulären Führerschein Klasse B.
Dazu gehören insbesondere:
- Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise 17 Jahren bei BF17
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest beziehungsweise entsprechender Nachweis zum Sehvermögen
- vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung
- mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug für B197
- erfolgreiche mindestens 15-minütige Schaltkompetenzfahrt
- bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
- bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung
B197 und Begleitetes Fahren ab 17
Die Schlüsselzahl B197 kann grundsätzlich auch mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) kombiniert werden.
Fahrschüler können damit bereits im Rahmen von BF17 die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und nach erfolgreicher Schaltwagenausbildung später sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge der Klasse B fahren.
Bis zum 18. Geburtstag gelten weiterhin die allgemeinen Begleitregeln des BF17.
Welche Fahrzeuge dürfen mit B197 gefahren werden?
B197 verändert nicht den grundsätzlichen Fahrzeugumfang der Fahrerlaubnisklasse B.
Mit Klasse B dürfen insbesondere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz geführt werden.
Der Unterschied liegt ausschließlich darin, dass trotz einer praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug auch Schaltfahrzeuge der Klasse B gefahren werden dürfen.
Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein B197?
Die Kosten für den B197-Führerschein hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf und den Preisen der Fahrschule ab.
Typische Kostenbestandteile sind:
- Grundbetrag der Fahrschule
- Theorieunterricht
- praktische Fahrstunden auf Automatikfahrzeugen
- mindestens 10 vorgeschriebene Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug
- Sonderfahrten
- Lernmaterial
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Die tatsächlichen Gesamtkosten können variieren, da die Anzahl der zusätzlich benötigten Übungsstunden vom persönlichen Lernfortschritt abhängt.
Vorteile des Führerscheins B197
- praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug möglich
- anschließend trotzdem Schaltwagen fahren
- flexible Kombination von Automatik- und Schaltwagenausbildung
- keine dauerhafte Beschränkung auf Automatikfahrzeuge innerhalb der Klasse B
- auch in Verbindung mit BF17 möglich
- moderne Vorbereitung auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Antriebskonzepten
Wichtiger Hinweis bei späteren Fahrerlaubnisklassen
Die Schlüsselzahl 197 hebt die Automatikbeschränkung innerhalb der Fahrerlaubnisklasse B auf. Bei einem späteren Erwerb bestimmter weiterer Fahrerlaubnisklassen kann jedoch entscheidend sein, auf welcher Getriebeart die jeweilige praktische Prüfung abgelegt wird.
Wer später beispielsweise weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben möchte, sollte deshalb frühzeitig mit der Fahrschule klären, welche Auswirkungen die gewählte Prüfungsart auf die spätere Fahrerlaubnis haben kann.
Beschreibung
Die Schlüsselzahl 197 ermöglicht es, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe abzulegen, ohne dass dadurch eine dauerhafte Beschränkung auf Automatikfahrzeuge entsteht.
Voraussetzung ist eine Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten sowie der Nachweis der ausreichenden Schaltkompetenz im Rahmen einer mindestens 15-minütigen Fahrt mit der Fahrschule.
Nach erfolgreichem Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen Fahrzeuge der Klasse B sowohl mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Regelungen zur Fahrerlaubnisklasse B und zu Beschränkungen bei Fahrzeugen ohne Schaltgetriebe
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – Anforderungen an die praktische Ausbildung und den Nachweis der Schaltkompetenz
- Anlage 9 FeV – Schlüsselzahlen und deren Bedeutung, einschließlich Schlüsselzahl 197
Rechtsbehelf
Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
Unterlagen für den Neuerwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 oder die Aufhebung einer Automatikbeschränkung.
Wichtiger Hinweis
Bei einer späteren Umstellung einer bestehenden Automatikfahrerlaubnis können die benötigten Unterlagen von der Ersterteilung abweichen.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: FeV (Schlüsselzahl 197); zuständige Fahrerlaubnisbehörde
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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
Führerschein Klasse B197
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Szenario: ErsterwerbLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.