Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
inkl. 19% MwSt.

Führerschein Klasse B197
Kurzbeschreibung:
Die Schlüsselzahl B197 erweitert die Fahrerlaubnis der Klasse B und ermöglicht es, die praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abzulegen, ohne anschließend dauerhaft auf Automatikfahrzeuge beschränkt zu sein.
Voraussetzung ist eine zusätzliche praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sowie eine entsprechende Fahrkompetenzbescheinigung der Fahrschule. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen sowohl Fahrzeuge mit Schalt- als auch mit Automatikgetriebe der Klasse B gefahren werden.
Der Führerschein B197 eignet sich besonders für Fahrschüler, die den Komfort eines Automatikfahrzeugs während der Prüfung nutzen und dennoch flexibel beide Getriebearten fahren möchten.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | AU-B197 |
| Kategorie | Auto & Anhänger |
| Produktname | Führerschein Klasse B197 |
| Mindestalter | 18 Jahre; 17 Jahre im Begleiteten Fahren (BF17) |
| Kurzbeschreibung | Klasse-B-Berechtigung ohne dauerhafte Automatikbeschränkung, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden kann. B197 ist eine Schlüsselzahl und keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse. |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung |
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.