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Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung

€2.800,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €2.800,00

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Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
Normalpreis €2.800,00 EUR
Normalpreis Angebotspreis €2.800,00 EUR
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Kurssprache: Deutsch
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Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
Führerschein Klasse B197 - Automatikprüfung ohne Schaltwagen-Beschränkung
€2.800,00

Führerschein Klasse B197

Kurzbeschreibung:

Die Schlüsselzahl B197 erweitert die Fahrerlaubnis der Klasse B und ermöglicht es, die praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abzulegen, ohne anschließend dauerhaft auf Automatikfahrzeuge beschränkt zu sein.

Voraussetzung ist eine zusätzliche praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sowie eine entsprechende Fahrkompetenzbescheinigung der Fahrschule. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen sowohl Fahrzeuge mit Schalt- als auch mit Automatikgetriebe der Klasse B gefahren werden.

Der Führerschein B197 eignet sich besonders für Fahrschüler, die den Komfort eines Automatikfahrzeugs während der Prüfung nutzen und dennoch flexibel beide Getriebearten fahren möchten.

Feld Information
Produkt-Nr. AU-B197
Kategorie Auto & Anhänger
Produktname Führerschein Klasse B197
Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre im Begleiteten Fahren (BF17)
Kurzbeschreibung Klasse-B-Berechtigung ohne dauerhafte Automatikbeschränkung, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden kann. B197 ist eine Schlüsselzahl und keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse.
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung
⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.