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Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte Grundqualifikation

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Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte Grundqualifikation
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Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte Grundqualifikation
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Umstieg Bus → LKW (BGQ) – Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger

Die Umstiegsqualifikation Bus → LKW richtet sich an Berufskraftfahrer, die bereits für den gewerblichen Personenverkehr qualifiziert sind und künftig auch im Güterkraftverkehr tätig werden möchten.

Durch die bereits vorhandene Berufskraftfahrerqualifikation im Personenverkehr kann die beschleunigte Grundqualifikation für den neuen Tätigkeitsbereich verkürzt absolviert werden. Der gesetzlich vorgesehene Umfang für Umsteiger beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten. Davon müssen mindestens 2,5 Stunden auf das Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Lkw-Klasse entfallen.

Im Anschluss wird die verkürzte IHK-Prüfung für Umsteiger im Güterkraftverkehr abgelegt. Die theoretische Prüfung dauert 45 Minuten und konzentriert sich auf die Kenntnisse, die speziell für den neu hinzukommenden Güterverkehr erforderlich sind.

Wichtig: Sofern dieses Kursangebot als „BGQ 52 Std.“ geführt wird, handelt es sich um den konkreten Schulungsumfang des angebotenen Lehrgangs. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualifizierung für einen Umsteiger beträgt 35 Zeitstunden.

Die wichtigsten Informationen zum Umstieg Bus → LKW

Feld Information
Produkt-Nr. WB-UMS-02
Kategorie Umstiegsqualifikation / Berufskraftfahrer
Produktname Umstieg Bus → LKW – Beschleunigte Grundqualifikation
Zielgruppe Bereits grundqualifizierte Berufskraftfahrer aus dem Personenverkehr, die zusätzlich im Güterkraftverkehr tätig werden möchten
Gesetzlicher Schulungsumfang 35 Stunden zu je 60 Minuten
Praktischer Anteil Mindestens 2,5 Stunden Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Lkw-Fahrerlaubnisklasse
IHK-Prüfung Verkürzte theoretische Umsteigerprüfung, Prüfungsdauer 45 Minuten
Relevante Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE je nach angestrebtem Einsatz
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation C1/C1E grundsätzlich ab 18 Jahren; C/CE grundsätzlich ab 21 Jahren, soweit keine andere gesetzliche Regelung greift
Beruflicher Einsatz Gewerblicher Güterkraftverkehr und entsprechende qualifikationspflichtige Fahrten nach erfolgreicher Qualifikation und vorhandener Fahrerlaubnis
Nachweis IHK-Nachweis und anschließend Dokumentation der Berufskraftfahrerqualifikation über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Für wen ist die Umstiegsqualifikation Bus → LKW gedacht?

Die verkürzte beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger ist für Fahrer vorgesehen, die bereits eine entsprechende Grundqualifikation für den Personenverkehr besitzen und nun ihre berufliche Tätigkeit auf den Güterkraftverkehr erweitern oder vollständig in diesen Bereich wechseln möchten.

Typische Teilnehmer sind beispielsweise:

  • Busfahrer, die künftig als Lkw-Fahrer arbeiten möchten
  • Berufskraftfahrer aus dem Linienverkehr
  • Reisebusfahrer, die in den Güterkraftverkehr wechseln möchten
  • Fahrer, die sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr eingesetzt werden sollen
  • Berufskraftfahrer, die ihre Einsatzmöglichkeiten in Transport und Logistik erweitern möchten

Welche Voraussetzung gilt für die Umsteigerregelung?

Die verkürzte Umsteigerqualifikation kann nicht von jedem Teilnehmer anstelle der regulären beschleunigten Grundqualifikation gewählt werden.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass bereits eine anerkannte Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation für den Personenverkehr vorhanden ist oder eine entsprechende gesetzliche Besitzstandsregelung greift.

Als Nachweis können je nach persönlicher Ausgangssituation beispielsweise relevant sein:

  • bestandene Grundqualifikation für den Personenverkehr
  • bestandene beschleunigte Grundqualifikation für den Personenverkehr
  • gültiger Fahrerqualifizierungsnachweis für eine Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE
  • bestimmte ältere D-Fahrerlaubnisse mit bestehendem Besitzstand
  • sonstige gesetzlich anerkannte Nachweise der vorhandenen Personenverkehrsqualifikation

Besitzstand bei älteren Busführerscheinen

Für Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE bereits vor dem 10. September 2008 erworben haben, können besondere Besitzstandsregelungen gelten.

Diese Fahrer gelten unter den gesetzlichen Voraussetzungen für den Personenverkehr als grundqualifiziert und können deshalb ebenfalls die verkürzte Umsteigerregelung für den Wechsel in den Güterverkehr nutzen.

Vor Kursbeginn sollte geprüft werden, welcher Nachweis im individuellen Fall für die Zulassung zur Umsteigerprüfung benötigt wird.

Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger?

Die gesetzlich vorgesehene Schulungsdauer für einen Umsteiger vom Personenverkehr in den Güterkraftverkehr beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten.

Davon entfallen mindestens:

  • 32,5 Stunden auf die theoretische beziehungsweise fachbezogene Qualifizierung
  • 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Fahrerlaubnisklasse

Damit ist die Umsteigerqualifikation deutlich kürzer als die reguläre beschleunigte Grundqualifikation mit 140 Stunden.

Warum ist die Ausbildung für Umsteiger kürzer?

Ein bereits qualifizierter Busfahrer verfügt schon über zahlreiche Kenntnisse, die sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr erforderlich sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verkehrssicherheit
  • defensive und vorausschauende Fahrweise
  • Arbeits- und Sozialvorschriften
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Gesundheit und Arbeitsschutz
  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • wirtschaftliche Fahrzeugführung

Bei der Umsteigerqualifikation liegt der Schwerpunkt deshalb auf den spezifischen Anforderungen des Güterkraftverkehrs, die im bisherigen Tätigkeitsfeld noch nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden.

Welche Inhalte werden beim Umstieg Bus → LKW vermittelt?

Die Schulung konzentriert sich auf diejenigen Kenntnisse, die für den Wechsel in den professionellen Güterverkehr zusätzlich erforderlich sind.

Zu den zentralen Themen können gehören:

  • Besonderheiten des Güterkraftverkehrs
  • Fahrverhalten schwerer Lkw
  • Fahrzeugtechnik im Güterverkehr
  • Gewichte und Abmessungen
  • Beladung von Nutzfahrzeugen
  • Lastverteilung
  • Ladungssicherung
  • Achslasten und zulässige Gesamtmassen
  • Transport- und Frachtvorschriften
  • Transportdokumente
  • Risiken im Güterkraftverkehr
  • wirtschaftliches und sicheres Fahren mit schweren Nutzfahrzeugen

Ladungssicherung im Güterkraftverkehr

Die Ladungssicherung gehört zu den wichtigsten Unterschieden zwischen Personen- und Güterverkehr.

Lkw-Fahrer müssen beurteilen können, wie Güter richtig verteilt und gesichert werden, damit sie während der Fahrt nicht verrutschen, umkippen oder vom Fahrzeug fallen.

Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Gewicht der Ladung
  • Lastschwerpunkt
  • Achslasten
  • zulässige Gesamtmasse
  • formschlüssige Ladungssicherung
  • kraftschlüssige Ladungssicherung
  • geeignete Zurrmittel und Sicherungseinrichtungen
  • Kontrolle der Ladung während der Fahrt

Fahrzeugtechnik und Fahrverhalten von Lkw

Busse und schwere Lkw unterscheiden sich in ihrem Einsatz und teilweise auch in ihren fahrdynamischen Anforderungen.

Beim Umstieg auf den Güterverkehr werden deshalb unter anderem die Besonderheiten schwerer Nutzfahrzeuge behandelt.

Dazu können gehören:

  • Bremsverhalten
  • Fahrzeugabmessungen
  • Achslasten und Gesamtgewichte
  • Fahrverhalten bei unterschiedlicher Beladung
  • Schwerpunkt und Stabilität
  • Fahrzeugkontrollen
  • wirtschaftlicher Einsatz des Antriebsstrangs

Praktischer Fahranteil beim Umstieg Bus → LKW

Von der vorgeschriebenen 35-stündigen Umsteigerqualifikation müssen mindestens 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Fahrerlaubnisklasse entfallen.

Der praktische Teil dient dazu, die Besonderheiten des Lkw-Fahrens unter realistischen Bedingungen kennenzulernen und die im Unterricht vermittelten Inhalte praktisch anzuwenden.

Die praktische Qualifizierung im Rahmen der BGQ ersetzt jedoch nicht automatisch eine gegebenenfalls erforderliche Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung für die Klassen C1, C1E, C oder CE.

IHK-Prüfung für Umsteiger

Nach Abschluss der vorgeschriebenen Schulung folgt die IHK-Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ für den Güterkraftverkehr.

Die Prüfung ist gegenüber der regulären beschleunigten Grundqualifikation verkürzt.

Für Umsteiger beträgt die Prüfungsdauer 45 Minuten.

Geprüft werden insbesondere diejenigen Kenntnisbereiche, die für den neuen Tätigkeitsbereich Güterkraftverkehr relevant sind.

Voraussetzungen für die Zulassung zur IHK-Prüfung

Für die Zulassung zur Umsteigerprüfung müssen die vorgeschriebenen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Hierzu gehört insbesondere:

  • Teilnahme an der vorgeschriebenen Umsteigerschulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • Nachweis einer vorhandenen Grundqualifikation für den Personenverkehr beziehungsweise eines entsprechenden Besitzstands

Die absolvierte Schulung wird nach den geltenden Vorgaben dokumentiert. Erst nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen kann die entsprechende IHK-Prüfung abgelegt werden.

Brauche ich zusätzlich den Lkw-Führerschein?

Ja. Die Berufskraftfahrerqualifikation ersetzt nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.

Wer beruflich Lkw führen möchte, benötigt je nach Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse:

  • C1: Lkw über 3.500 kg bis 7.500 kg
  • C1E: bestimmte C1-Fahrzeugkombinationen mit schwerem Anhänger
  • C: schwere Lkw über 3.500 kg
  • CE: schwere Lkw mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg

Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation sind rechtlich voneinander getrennte Voraussetzungen.

Mindestalter beim Umstieg in den Güterverkehr

Das Mindestalter richtet sich nach der Fahrerlaubnisklasse und dem gewählten Qualifikationsweg.

Bei der beschleunigten Grundqualifikation gelten für den Güterverkehr grundsätzlich folgende Altersgrenzen:

  • C1 und C1E: ab 18 Jahren
  • C und CE: ab 21 Jahren

Für andere Qualifikationswege oder gesetzlich geregelte Berufsausbildungen können abweichende Altersregelungen gelten.

Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation – was ist der Unterschied?

Für den beruflichen Güterkraftverkehr bestehen verschiedene Wege zum Erwerb der erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation.

Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besuch einer anerkannten Schulung vorgeschrieben. Anschließend wird eine theoretische Prüfung bei der IHK abgelegt.

Bei Umsteigern wird diese Qualifizierung aufgrund der bereits vorhandenen Kenntnisse aus dem Personenverkehr erheblich verkürzt.

Umsteiger, Quereinsteiger oder reguläre BGQ?

Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Ausgangssituationen und dürfen nicht verwechselt werden.

  • Reguläre beschleunigte Grundqualifikation: für Teilnehmer ohne vorhandene entsprechende Grundqualifikation, grundsätzlich 140 Stunden
  • Umsteiger: bereits für Personenverkehr qualifiziert und Wechsel beziehungsweise Erweiterung auf Güterverkehr, 35 Stunden
  • Quereinsteiger: besondere verkürzte Variante bei vorhandenem gesetzlich anerkanntem Fachkundenachweis, grundsätzlich 96 Stunden

Welche Variante im Einzelfall möglich ist, hängt von den bereits vorhandenen Qualifikationen und Nachweisen ab.

Fahrerqualifizierungsnachweis statt Führerschein-Eintrag

Nach erfolgreicher Berufskraftfahrerqualifikation wird der Nachweis in Deutschland grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) geführt.

Der FQN ist eine separate Karte und dokumentiert die entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation mit der Schlüsselzahl 95 und dem jeweiligen Gültigkeitsdatum.

Die frühere Darstellung, dass die Schlüsselzahl 95 grundsätzlich direkt in den Führerschein eingetragen wird, entspricht daher nicht mehr dem heutigen Regelfall.

Wie erhält man den Fahrerqualifizierungsnachweis?

Nach erfolgreicher IHK-Prüfung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen kann der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Der FQN dokumentiert die vorhandene Qualifikation für die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen.

Für den beruflichen Einsatz müssen sowohl die notwendige Fahrerlaubnis als auch die gültige Berufskraftfahrerqualifikation vorhanden sein.

Wie lange gilt die Berufskraftfahrerqualifikation?

Nach der Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation muss die Qualifikation durch regelmäßige Weiterbildung aufrechterhalten werden.

Berufskraftfahrer müssen hierfür grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren insgesamt 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Die Weiterbildung dient dazu, vorhandene Kenntnisse aufzufrischen und an aktuelle Entwicklungen im Straßenverkehr und Transportbereich anzupassen.

BKF-Weiterbildung nach dem Umstieg

Nach dem erfolgreichen Wechsel in den Güterkraftverkehr gelten weiterhin die regelmäßigen Weiterbildungspflichten für Berufskraftfahrer.

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Typische Themen sind beispielsweise:

  • wirtschaftliches und sicheres Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • digitaler Tachograph
  • Ladungssicherung
  • Verkehrssicherheit
  • Gesundheit und Arbeitsschutz
  • Notfallmanagement

Welche beruflichen Möglichkeiten bietet der Umstieg Bus → LKW?

Mit der entsprechenden Lkw-Fahrerlaubnis und abgeschlossenen Berufskraftfahrerqualifikation können sich zusätzliche berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • regionaler Güterverkehr
  • Fernverkehr
  • Spedition und Logistik
  • Liefer- und Verteilerverkehr
  • Baustellenverkehr
  • Lebensmittel- und Kühltransport
  • Containerverkehr
  • Fahrzeugtransport
  • Werkverkehr

Beschreibung

Die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger vom Personen- in den Güterverkehr richtet sich an Fahrer, die bereits eine entsprechende Grundqualifikation im Personenverkehr besitzen und ihre berufliche Tätigkeit auf den Güterkraftverkehr erweitern möchten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulungsdauer für Umsteiger beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten. Davon müssen mindestens 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Fahrerlaubnisklasse entfallen.

Nach der Schulung wird eine verkürzte theoretische IHK-Prüfung mit einer Dauer von 45 Minuten abgelegt. Die Prüfung konzentriert sich auf die für den Güterkraftverkehr zusätzlich erforderlichen Kenntnisse.

Für die tatsächliche berufliche Tätigkeit müssen außerdem die jeweils erforderliche Lkw-Fahrerlaubnis und ein gültiger Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation vorhanden sein.

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Weiterbildung und Nachweis der Fahrerqualifikation
  • Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) – Schulungsumfang, Kenntnisbereiche und Prüfungsanforderungen für Umsteiger
  • Anlage 1 BKrFQV – Kenntnisbereiche der Berufskraftfahrerqualifikation für Güter- und Personenverkehr
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE

Wichtiger Hinweis

Die gesetzliche Mindestdauer der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger beträgt 35 Zeitstunden. Wird das konkrete Fahrschulangebot als „BGQ 52 Std.“ bezeichnet, können darin zusätzliche Unterrichts- oder Vorbereitungseinheiten enthalten sein. Diese sind vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang der Umsteigerqualifikation zu unterscheiden.

Die Umstiegsqualifikation ersetzt weder die erforderliche Lkw-Fahrerlaubnis noch die spätere regelmäßige Berufskraftfahrerweiterbildung.

⚠️ Wichtiger Kostenhinweis

Der angegebene Lehrgangspreis bezieht sich ausschließlich auf die in der Produktbeschreibung aufgeführten Unterrichts- und Praxisanteile der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger. IHK-Prüfungsgebühren, Wiederholungsprüfungen, fehlende Nachweise und zusätzliche Vorbereitungseinheiten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen wird.

📄 1. Voraussetzungen und Nachweise

Die Umstiegsqualifikation setzt eine bereits vorhandene Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation für die andere Verkehrsart oder einen gleichgestellten Nachweis voraus.

Die Zulassung zur IHK-Prüfung hängt von der vollständigen und rechtzeitigen Vorlage der geforderten Nachweise ab.

📚 2. Vollständige Teilnahme am Lehrgang

Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die ordnungsgemäße Teilnahme an der vorgeschriebenen Umsteigerschulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Versäumte Unterrichts- oder Praxisanteile müssen nachgeholt werden und können zusätzliche Kosten verursachen.

📝 3. IHK-Prüfung

Die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger wird durch eine theoretische Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.

Die IHK-Prüfungsgebühr und die Anmeldung sind nur im Lehrgangspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.

🔄 4. Was passiert bei Nichtbestehen?

Bei Nichtbestehen ist für jeden weiteren Prüfungsversuch eine erneute Anmeldung bei der IHK erforderlich.

Erneute IHK-Gebühren sowie zusätzliche Vorbereitungseinheiten sind nicht automatisch im ursprünglichen Lehrgangspreis enthalten.

📅 5. Umbuchung, Rücktritt und Nichterscheinen

Für Umbuchung, Rücktritt, Nichterscheinen oder einen Abbruch gelten die Bedingungen der Fahrschule beziehungsweise der zuständigen IHK.

Hierdurch können Storno-, Umbuchungs- oder erneute Prüfungsgebühren entstehen.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, der Teilnahmevertrag, die Zulassungs- und Prüfungsbedingungen der zuständigen IHK sowie die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisbedingungen.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Umstieg Bus → LKW (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte
Grundqualifikation

Unterlagen für den Wechsel vom Personen- in den Güterkraftverkehr und die dazugehörige
Qualifikationsprüfung.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Gültiger Führerschein
Vorder- und Rückseite; vorhandene D-/D1- und C-/C1-Klassen angeben.
✔ Erforderlich
☰
3. Fahrerqualifizierungsnachweis oder Nachweis Schlüsselzahl 95
Nachweis der bereits vorhandenen Qualifikation im Personenverkehr.
✔ Erforderlich
☰
4. Nachweis über die bisherige Grundqualifikation
IHK-Bescheinigung oder gleichwertiger Nachweis.
✔ Erforderlich
☰
5. Anmeldeunterlagen für die IHK-Prüfung
Vollständig ausgefüllte Prüfungsanmeldung und erforderliche Nachweise.
✔ Erforderlich
☰
6. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Für einen neuen Fahrerqualifizierungsnachweis, sofern erforderlich.
!
Falls zutreffend
☰
7. Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss
Bei Drittstaatsangehörigen.
!
Falls zutreffend
☰
8. Kostenübernahme des Arbeitgebers
Bei Firmenanmeldung.
!
Falls zutreffend
☰
9. Bildungsgutschein / Bewilligungsbescheid
Bei öffentlicher Förderung.
!
Falls zutreffend
☰
10. Ärztliche Bescheinigung und Sehgutachten
Wenn gleichzeitig eine C-/C1-Fahrerlaubnis erworben oder verlängert wird.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die konkrete Unterrichts- und Prüfungszuordnung richtet sich nach der bereits vorhandenen Grundqualifikation und den Vorgaben der IHK. Fahrerlaubnis und Berufsqualifikation sind getrennte Verfahren.


Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: BKrFQG; BKrFQV; IHK; FeV 

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

UQ

Umstiegsqualifikation

Wechsel Güterverkehr ↔ Personenverkehr
Szenario: Zusatzleistung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.375,90 €
Leistungen der Fahrschule 1.150,00 €
Amtliche Gebühren 225,90 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
UMS-G-1 · Theorieunterricht 32,5 Unterrichtseinheiten
1
pauschal
800,00 €
800,00 €
UMS-G-2 · Praktische Fahreinheiten im Fahrzeug 2,5 Unterrichtseinheiten
1
pauschal
200,00 €
200,00 €
UMS-G-4 · Schulungsnachweis & Anmeldung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.150,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.150,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
IHK-Prüfungsgebühr Umsteigerprüfung
1
Fremdkosten
180,00 €
180,00 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 225,90 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.375,90 €
UE = Unterrichtseinheit à 60 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.