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TQ1 – Güter befördern | Teilqualifikation für Berufskraftfahrer

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TQ1 – Güter befördern | Teilqualifikation für Berufskraftfahrer
TQ1 – Güter befördern | Teilqualifikation für Berufskraftfahrer
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TQ1 – Güter befördern | Teilqualifikation für Berufskraftfahrer

Die Teilqualifikation TQ1 – Güter befördern vermittelt praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten für den Einstieg in den Beruf des Berufskraftfahrers im Güterverkehr. Im Mittelpunkt stehen der sichere und wirtschaftliche Gütertransport, die Fahrzeugbedienung, Ladungssicherung sowie wichtige Vorschriften des Transport- und Logistikbereichs.

Die TQ1 richtet sich insbesondere an Arbeitssuchende, Quereinsteiger sowie an- und ungelernte Beschäftigte, die eine berufliche Perspektive im Güterkraftverkehr aufbauen und schrittweise berufliche Kompetenzen aus dem anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in erwerben möchten.

Nach Abschluss der Qualifizierung werden die erworbenen Kompetenzen im Rahmen einer Kompetenzfeststellung überprüft und dokumentiert. Die TQ1 ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation, stellt für sich allein jedoch noch keinen vollständigen Berufsabschluss als Berufskraftfahrer/in dar.

Die wichtigsten Informationen zur TQ1 – Güter befördern

Feld Information
Maßnahmenummer 419/0193/2025
Kategorie Teilqualifikation / Berufskraftfahrer
Produktname TQ1 – Güter befördern
Ziel Berufliche Qualifizierung für Tätigkeiten im Güterkraftverkehr und schrittweiser Erwerb beruflicher Kompetenzen des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer/in
Zielgruppe Arbeitssuchende, Quereinsteiger sowie an- und ungelernte Personen mit Interesse am Transport- und Logistikbereich
Mindestalter Für den regulären Einsatz mit schweren Lkw abhängig von Fahrerlaubnis, Qualifikation und gesetzlichem Einsatzbereich; häufig ab 21 Jahren, gesetzlich geregelte Ausnahmen möglich
Schwerpunkte Gütertransport, Fahrzeugbedienung, Ladungssicherung, Transportvorschriften, Verkehrssicherheit, Touren und betriebliche Abläufe
Praxis Praxisorientierte Ausbildung mit betrieblichen beziehungsweise praktischen Qualifizierungsanteilen entsprechend dem Maßnahmekonzept
Kompetenzfeststellung Feststellung der erworbenen beruflichen Kompetenzen am Ende der Teilqualifikation
Abschluss / Nachweis Nachweis beziehungsweise Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Teilqualifikation und Kompetenzfeststellung
Förderung Bei Vorliegen der persönlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen kann eine Förderung, beispielsweise über einen Bildungsgutschein, möglich sein

Was ist die TQ1 – Güter befördern?

Die TQ1 Güter befördern ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation im Bereich Berufskraftfahrer/in. Sie vermittelt einen abgegrenzten Teil der beruflichen Handlungskompetenzen, die für den Transport von Gütern mit Nutzfahrzeugen erforderlich sind.

Teilqualifikationen wurden insbesondere für Personen entwickelt, die keinen einschlägigen Berufsabschluss besitzen und berufliche Kompetenzen schrittweise und praxisnah erwerben möchten.

Die TQ1 kann damit sowohl den direkten Einstieg in geeignete Tätigkeiten der Transport- und Logistikbranche unterstützen als auch Bestandteil eines längerfristigen Weges zu einem anerkannten Berufsabschluss sein.

Für wen eignet sich die TQ1 Güter befördern?

Die Teilqualifikation richtet sich insbesondere an:

  • Arbeitssuchende mit Interesse am Güterkraftverkehr
  • Quereinsteiger in Transport und Logistik
  • an- und ungelernte Beschäftigte
  • Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Berufskraftfahrer
  • Beschäftigte, die ihre beruflichen Kenntnisse systematisch erweitern möchten
  • Personen, die langfristig einen anerkannten Berufsabschluss anstreben

Vor Beginn der Maßnahme sollte geprüft werden, ob die persönlichen, gesundheitlichen und gegebenenfalls fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen für das angestrebte Tätigkeitsfeld erfüllt werden können.

Was lernt man in der TQ1 Güter befördern?

Die Qualifizierung orientiert sich an typischen beruflichen Aufgaben eines Berufskraftfahrers im Güterverkehr.

Zu den möglichen Schwerpunkten gehören:

  • Güter sicher und wirtschaftlich befördern
  • Fahrzeuge für den Transport vorbereiten
  • Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen
  • Ladungsverteilung und Ladungssicherung
  • Umgang mit Transport- und Begleitdokumenten
  • gesetzliche Vorschriften im Güterkraftverkehr
  • Arbeits-, Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
  • wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren
  • Verhalten bei Störungen, Unfällen und Notfällen
  • Kommunikation mit Kunden, Disposition und anderen Beteiligten

Der genaue Inhalt richtet sich nach dem zugelassenen Maßnahmekonzept der Teilqualifikation.

Praxisorientierte Qualifizierung für den Güterverkehr

Berufskraftfahrer benötigen neben theoretischem Fachwissen vor allem praktische Handlungskompetenz.

Deshalb verbindet die TQ1 fachtheoretische Inhalte mit praxisbezogenen Übungen und betrieblichen beziehungsweise arbeitsplatznahen Qualifizierungsanteilen.

Teilnehmer sollen lernen, typische Aufgaben des Gütertransports nicht nur zu kennen, sondern selbstständig, sicher und verantwortungsbewusst auszuführen.

Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn

Vor Beginn einer Fahrt muss überprüft werden, ob das eingesetzte Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Zu den relevanten Kontrollbereichen können beispielsweise gehören:

  • Bereifung und Räder
  • Bremsanlage
  • Beleuchtung
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Flüssigkeitsstände
  • Aufbau und Ladeeinrichtungen
  • Sicherheitsausrüstung
  • erkennbare Schäden oder technische Mängel

Festgestellte Mängel müssen richtig beurteilt und entsprechend den betrieblichen Vorgaben behandelt werden.

Ladungssicherung in der TQ1

Die Ladungssicherung gehört zu den zentralen Themen im Güterverkehr.

Teilnehmer lernen, welche Auswirkungen Gewicht, Lastverteilung und Ladungsschwerpunkt auf die Fahrsicherheit haben und wie unterschiedliche Güter ordnungsgemäß gesichert werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Kontrolle des Ladezustands
  • richtige Lastverteilung
  • Berücksichtigung von Achslasten und Gesamtgewicht
  • Auswahl geeigneter Sicherungsmittel
  • formschlüssige und kraftschlüssige Ladungssicherung
  • Kontrolle der Ladung während des Transports

Be- und Entladen von Gütern

Zum Berufsalltag im Güterverkehr gehört häufig auch das sichere Be- und Entladen des Fahrzeugs.

Dabei müssen unter anderem die Eigenschaften der Ladung, die zulässigen Fahrzeuggewichte, die richtige Gewichtsverteilung und die betrieblichen Sicherheitsregeln berücksichtigt werden.

Eine fachgerechte Beladung ist entscheidend für die Sicherheit des Fahrzeugs und anderer Verkehrsteilnehmer.

Lenk- und Ruhezeiten

Berufskraftfahrer müssen die für ihre Tätigkeit geltenden Lenk-, Fahrtunterbrechungs- und Ruhezeiten kennen und korrekt anwenden.

Die Teilnehmer lernen, wie Arbeits- und Fahrtzeiten geplant und dokumentiert werden und welche Verantwortung Fahrer bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben tragen.

Diese Kenntnisse sind für einen rechtssicheren und sicheren Einsatz im gewerblichen Güterverkehr besonders wichtig.

Digitaler Tachograph und Fahrerkarte

Im professionellen Güterverkehr spielt das digitale Kontrollgerät eine wichtige Rolle.

Je nach Maßnahmekonzept werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Bedienung des digitalen Tachographen
  • Verwendung der Fahrerkarte
  • korrekte Tätigkeitsnachweise
  • manuelle Nachträge
  • Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten
  • Verhalten bei technischen Störungen
  • Kontrollen und Mitwirkungspflichten des Fahrers

Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren

Eine wirtschaftliche Fahrweise kann Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Betriebskosten reduzieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit verbessern.

Teilnehmer lernen beispielsweise:

  • vorausschauend zu fahren
  • unnötige Beschleunigungs- und Bremsvorgänge zu vermeiden
  • Fahrzeugtechnik effizient einzusetzen
  • Geschwindigkeit und Abstand situationsgerecht anzupassen
  • Verschleiß und Kraftstoffverbrauch zu reduzieren

Tourenplanung und Transportdokumente

Zum Gütertransport gehört mehr als das Fahren eines Lkw. Berufskraftfahrer müssen Touren und betriebliche Abläufe verstehen und mit den erforderlichen Dokumenten umgehen können.

Je nach Einsatzbereich können unter anderem folgende Themen relevant sein:

  • Routen- und Tourenplanung
  • Liefertermine
  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Kontrolle der Transportdokumente
  • Abstimmung mit der Disposition
  • Dokumentation von Abweichungen oder Schäden

Führerschein Klasse C/CE und TQ1

Für viele berufliche Tätigkeiten im schweren Güterverkehr werden die Fahrerlaubnisklassen C beziehungsweise CE benötigt.

Ob der Erwerb dieser Fahrerlaubnisklassen Bestandteil der konkreten TQ1-Maßnahme ist, richtet sich nach dem jeweils zugelassenen Maßnahmekonzept.

Ist der Führerscheinerwerb Bestandteil der Maßnahme, müssen zusätzlich die entsprechenden fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen, gesundheitlichen Anforderungen sowie die theoretischen und praktischen Prüfungen erfüllt werden.

Berufskraftfahrerqualifikation und TQ1

Eine Teilqualifikation und die gesetzlich erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation sind nicht automatisch dasselbe.

Für bestimmte gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C oder CE ist zusätzlich eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

Ob eine Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation Bestandteil der konkreten Maßnahme ist, richtet sich nach deren zugelassenem Leistungsumfang.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Berufskraftfahrerqualifikation erfüllt wurden, wird die entsprechende Qualifikation grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Das TQ-Zertifikat allein ersetzt einen gegebenenfalls erforderlichen Fahrerqualifizierungsnachweis nicht.

Gabelstapler, ADR und weitere Zusatzqualifikationen

Je nach Ausgestaltung einer TQ1-Maßnahme können ergänzende Qualifikationen sinnvoll oder Bestandteil des Lehrgangs sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Gabelstaplerschein
  • ADR-Schulung für Gefahrgut
  • Ladungssicherung
  • Erste-Hilfe-Schulung
  • weitere transport- und logistikbezogene Zusatzqualifikationen

Welche dieser Qualifikationen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus dem konkreten Leistungsumfang der gebuchten Maßnahme.

Welche Voraussetzungen gelten für die TQ1?

Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach dem konkreten Maßnahmekonzept sowie den individuellen Förder- und Ausbildungszielen.

Typischerweise können folgende Voraussetzungen relevant sein:

  • Interesse an einer Tätigkeit im Güterkraftverkehr
  • ausreichende persönliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse für Unterricht, Prüfungen und Berufsalltag
  • gegebenenfalls Fahrerlaubnis Klasse B
  • gesundheitliche Eignung für den Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis, wenn C/CE Bestandteil der Maßnahme ist
  • gegebenenfalls Eignungsfeststellung oder Beratungsgespräch vor Beginn

Mindestalter für TQ1 und Berufskraftfahrer

Für die Teilnahme an einer Teilqualifikation ist das Alter von den Anforderungen für eine spätere gewerbliche Fahrtätigkeit zu unterscheiden.

Welche Fahrzeuge ein Teilnehmer später beruflich führen darf und ab welchem Alter dies möglich ist, hängt unter anderem von der Fahrerlaubnisklasse, der Berufskraftfahrerqualifikation und dem jeweiligen Qualifikationsweg ab.

Bei vielen Qualifizierungswegen im schweren Güterverkehr ist ein Einstieg ab 21 Jahren üblich. Unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen können jedoch niedrigere Altersgrenzen gelten.

Betriebliche Praxisphase

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind praxisorientiert. Eine betriebliche Praxisphase ermöglicht es den Teilnehmern, erworbene Kenntnisse unter realen Arbeitsbedingungen anzuwenden und typische betriebliche Abläufe kennenzulernen.

Dabei können beispielsweise Erfahrungen in folgenden Bereichen gesammelt werden:

  • Spedition
  • Logistikunternehmen
  • Gütertransport
  • Liefer- und Verteilerverkehr
  • Lager und Umschlag

Dauer und konkrete Ausgestaltung der Praxisphase richten sich nach dem zugelassenen Maßnahmekonzept.

Kompetenzfeststellung am Ende der TQ1

Am Ende der Teilqualifikation werden die erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Kompetenzfeststellung überprüft.

Dabei soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die für diesen Qualifikationsbaustein vorgesehenen beruflichen Handlungskompetenzen erworben haben.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis beziehungsweise ein Zertifikat über die absolvierte Teilqualifikation.

Ist die TQ1 ein anerkannter Berufsabschluss?

Nein. Die TQ1 allein ist kein vollständiger Berufsabschluss als Berufskraftfahrer/in.

Sie bildet einen abgegrenzten Teil der beruflichen Kompetenzen des anerkannten Ausbildungsberufs ab und ist so konzipiert, dass weitere Teilqualifikationen daran anschließen können.

Dadurch können berufliche Kompetenzen schrittweise aufgebaut und dokumentiert werden.

Von der Teilqualifikation zum Berufsabschluss

Mehrere aufeinander abgestimmte Teilqualifikationen können dazu beitragen, die wesentlichen Kompetenzen des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer/in schrittweise zu erwerben.

Wer später einen vollständigen Berufsabschluss anstrebt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zulassung zur Externenprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Die erfolgreiche Teilnahme an einer oder mehreren Teilqualifikationen führt jedoch nicht automatisch zur Zulassung. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Kammer anhand der jeweils geltenden Voraussetzungen.

Berufliche Perspektiven nach TQ1 Güter befördern

Die TQ1 kann den Einstieg in unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Transport- und Logistikbranche unterstützen.

Mögliche Einsatzfelder sind beispielsweise:

  • Speditionen
  • Logistikunternehmen
  • regionaler Güterverkehr
  • Fernverkehr
  • Liefer- und Verteilerverkehr
  • Industrie- und Handelsunternehmen mit eigenem Fuhrpark
  • Transport- und Dienstleistungsunternehmen

Welche Tätigkeit nach Abschluss tatsächlich ausgeübt werden kann, hängt zusätzlich von vorhandenen Fahrerlaubnissen, der Berufskraftfahrerqualifikation und weiteren für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Berechtigungen ab.

Förderung der TQ1 mit Bildungsgutschein

Eine berufliche Teilqualifikation kann bei Vorliegen der persönlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.

Eine mögliche Förderung kann beispielsweise über einen Bildungsgutschein erfolgen, wenn die Maßnahme und der Bildungsträger die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und die Förderung im individuellen Fall bewilligt wird.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft der zuständige Kostenträger. Interessenten sollten die Fördermöglichkeiten daher vor Maßnahmebeginn individuell klären.

Beschreibung

Die TQ1 – Güter befördern ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in und vermittelt berufliche Handlungskompetenzen für Tätigkeiten im Güterkraftverkehr.

Die Qualifizierung verbindet fachtheoretische Inhalte mit praktischen beziehungsweise betrieblichen Qualifizierungsanteilen. Zu den zentralen Themen gehören insbesondere Gütertransport, Fahrzeugkontrolle, Ladungssicherung, sichere Fahrzeugführung sowie die für den Transportbereich relevanten Vorschriften und Arbeitsabläufe.

Nach Abschluss werden die erworbenen Kompetenzen durch eine Kompetenzfeststellung dokumentiert. Die erfolgreiche TQ1 stellt noch keinen vollständigen Berufsabschluss dar, kann jedoch mit weiteren Teilqualifikationen kombiniert werden und den schrittweisen Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss unterstützen.

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung und Voraussetzungen für die Zulassung zu Abschlussprüfungen
  • Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung – Ausbildungsinhalte des anerkannten Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer/in
  • Sozialgesetzbuch III (SGB III) – Regelungen zur Förderung beruflicher Weiterbildung, soweit die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Qualifikationsanforderungen für bestimmte gewerbliche Fahrten
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Voraussetzungen für gegebenenfalls erforderliche Fahrerlaubnisklassen

Wichtiger Hinweis

Umfang, Dauer, integrierte Fahrerlaubnisklassen, Zusatzqualifikationen, Praxisphasen und Fördermöglichkeiten richten sich nach dem konkret zugelassenen Maßnahmekonzept sowie den persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers.

Die TQ1 ersetzt weder automatisch eine erforderliche Fahrerlaubnis noch eine gegebenenfalls notwendige Berufskraftfahrerqualifikation oder einen vollständigen Berufsabschluss.

⚠️ Wichtiger Kostenhinweis

Der angegebene Kurspreis gilt ausschließlich für die in der Produktbeschreibung aufgeführten Schulungs-, Prüfungs- und Dokumentationsleistungen. Zusatzqualifizierungen für besondere Flurförderzeuge, Nachprüfungen, Ersatzdokumente oder betriebliche Einweisungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich genannt werden.

📝 1. Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Die allgemeine Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine theoretische und praktische Abschlussprüfung.

Der Fahrausweis beziehungsweise Qualifikationsnachweis wird nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Prüfungen ausgestellt.

🔄 2. Was passiert bei Nichtbestehen?

Wird die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestanden, kann die betreffende Prüfung wiederholt werden.

Kosten für zusätzliche Vorbereitung, weitere Praxiseinheiten oder eine Wiederholungsprüfung sind nur im ursprünglichen Kurspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.

🏗️ 3. Zusatzqualifizierungen für besondere Geräte

Die allgemeine Qualifizierung gilt nicht automatisch für jede besondere Bauart oder jedes spezielle Anbaugerät. Für bestimmte Flurförderzeuge kann eine zusätzliche gerätebezogene Qualifizierung mit eigener Prüfung erforderlich sein.

Eine solche Zusatzqualifizierung wird gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich gebucht wurde.

🏢 4. Betriebliche Einweisung und schriftliche Beauftragung

Der Fahrausweis ersetzt nicht die betriebliche Einweisung und die schriftliche Beauftragung durch den jeweiligen Arbeitgeber.

Die betriebliche Beauftragung kann nur vom Unternehmer für den konkreten Betrieb und die dort eingesetzten Geräte erteilt werden und ist nicht Bestandteil des allgemeinen Kursnachweises.

📄 5. Dokumente und Zusatzkosten

Kosten für Passfoto, Ersatz-Fahrausweis, Ersatz-Zertifikat oder Versand werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Kurspreis enthalten sind.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind die konkrete Produktbeschreibung, die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis-, Prüfungs- und Teilnahmebedingungen.

FAHRSCHULE ÖKTEM

TQ1 - Güter befördern | Teilqualifikation für
Berufskraftfahrer

Unterlagen für Beratung, Eignungsprüfung, mögliche Förderung und die integrierten Fahrerlaubnis- bzw. Qualifikationsbausteine.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
dentitätsnachweis; bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich Aufenthaltstitel.
✔ Erforderlich
☰
2. Tabellarischer Lebenslauf
Aktuell und vollständig.
✔ Erforderlich
☰
3. Schul-, Berufs- und Qualifikationsnachweise
Vorhandene Zeugnisse und Zertifikate.
✔ Erforderlich
☰
4. Vorhandener Führerschein
Vorder- und Rückseite; alle vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.
✔ Erforderlich
☰
5. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Für Fahrerlaubnis- und Nachweisdokumente.
✔ Erforderlich
☰
6. Ärztliche Eignungsbescheinigung und Sehgutachte
Wenn die Maßnahme den Erwerb der Klassen C/C1 einschließt.
✔ Erforderlich
☰
7. Erste-Hilfe-Nachweis
Wenn die Fahrerlaubnisbeantragung Bestandteil der Maßnahme ist.
✔ Erforderlich
☰
8. Bildungsgutschein / Bewilligungsbescheid
Bei Finanzierung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
!
Falls zutreffend
☰
9. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bei Teilnehmenden ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit.
!
Falls zutreffend
☰
10. Sprachnachweis oder Einstufungsergebnis
Wenn vom Kostenträger oder Maßnahmeträger verlangt.
!
Falls zutreffend
☰
11. Wenn vom Kostenträger oder Maßnahmeträger verlangt
Falls bereits eine berufliche Fahrerqualifikation besteht.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die konkrete Unterlagenliste richtet sich nach Maßnahmeinhalt, Kostenträger und persönlicher Ausgangslage. Für Fahrerlaubnisanteile gelten zusätzlich die Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde.


Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Vorgaben des Kostenträgers; FeV; BKrFQG/BKrFQV 

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

TQ1

TQ1 Güterverkehr

Teilqualifikation Güterverkehr
Szenario: Zusatzleistung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 18.104,72 €
Leistungen der Fahrschule 17.838,07 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
TQ1-3 · Lehrgangsgebühr Fachtheorie & Logistik
1
pauschal
3.688,07 €
3.688,07 €
TQ1-1 · Fahrausbildung Klasse C & CE
1
pauschal
8.500,00 €
8.500,00 €
TQ1-2 · Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation
1
pauschal
5.000,00 €
5.000,00 €
TQ1-4 · Lehrmaterialien, Lern-Apps & Schutzkleidung
1
pauschal
650,00 €
650,00 €
Zwischensumme Fahrschule 17.838,07 €
davon Netto (ohne MwSt.) 17.838,07 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
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Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.