TQ1 – Güter befördern | Teilqualifikation für Berufskraftfahrer
ohne MwSt.

TQ1 – Güter befördern
Kurzbeschreibung:
Die Teilqualifikation TQ1 – Güter befördern bietet den idealen Einstieg in den Beruf des Berufskraftfahrers im nationalen und internationalen Güterverkehr.
Die Qualifizierung vermittelt grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für den sicheren Transport von Waren, den Umgang mit Fahrzeugen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Güterverkehr. Nach erfolgreicher Kompetenzfeststellung erhalten die Teilnehmer ein anerkanntes TQ-Zertifikat, das den Einstieg in die Transport- und Logistikbranche erleichtert.
Das Mindestalter beträgt in der Regel 21 Jahre. Abweichungen sind ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Berufskraftfahrer und anerkannte Ausbildungswege möglich.
| Feld | Information |
|---|---|
| Maßnahmenummer | 419/0193/2025 |
| Kategorie | Teilqualifikation |
| Produktname | TQ1 – Güter befördern |
| Mindestalter | Regelmäßig ab 21 Jahren; Abweichungen nur nach den gesetzlichen Berufskraftfahrer- und Ausbildungsregelungen |
| Kurzbeschreibung | Einstiegs-Teilqualifikation für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer/in im nationalen und internationalen Güterverkehr. |
| Abschluss / Nachweis | TQ-Kompetenzfeststellung / Zertifikat |
Der angegebene Kurspreis gilt ausschließlich für die in der Produktbeschreibung aufgeführten Schulungs-, Prüfungs- und Dokumentationsleistungen. Zusatzqualifizierungen für besondere Flurförderzeuge, Nachprüfungen, Ersatzdokumente oder betriebliche Einweisungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich genannt werden.
1. Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Die allgemeine Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine theoretische und praktische Abschlussprüfung.
Der Fahrausweis beziehungsweise Qualifikationsnachweis wird nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Prüfungen ausgestellt.
2. Was passiert bei Nichtbestehen?
Wird die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestanden, kann die betreffende Prüfung wiederholt werden.
Kosten für zusätzliche Vorbereitung, weitere Praxiseinheiten oder eine Wiederholungsprüfung sind nur im ursprünglichen Kurspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.
3. Zusatzqualifizierungen für besondere Geräte
Die allgemeine Qualifizierung gilt nicht automatisch für jede besondere Bauart oder jedes spezielle Anbaugerät. Für bestimmte Flurförderzeuge kann eine zusätzliche gerätebezogene Qualifizierung mit eigener Prüfung erforderlich sein.
Eine solche Zusatzqualifizierung wird gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich gebucht wurde.
4. Betriebliche Einweisung und schriftliche Beauftragung
Der Fahrausweis ersetzt nicht die betriebliche Einweisung und die schriftliche Beauftragung durch den jeweiligen Arbeitgeber.
Die betriebliche Beauftragung kann nur vom Unternehmer für den konkreten Betrieb und die dort eingesetzten Geräte erteilt werden und ist nicht Bestandteil des allgemeinen Kursnachweises.
5. Dokumente und Zusatzkosten
Kosten für Passfoto, Ersatz-Fahrausweis, Ersatz-Zertifikat oder Versand werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Kurspreis enthalten sind.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind die konkrete Produktbeschreibung, die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis-, Prüfungs- und Teilnahmebedingungen.