Gabelstaplerschein - Fahrausweis für Flurförderzeuge
ohne MwSt.

Gabelstaplerschein
Der Gabelstaplerschein qualifiziert Beschäftigte und Arbeitssuchende für den sicheren und fachgerechten Umgang mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen.
Während der Schulung werden sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fahrübungen vermittelt. Dazu gehören die sichere Bedienung von Flurförderzeugen, Unfallverhütungsvorschriften, Ladungssicherung sowie das richtige Verhalten im Lager- und Betriebsalltag.
Die Qualifikation verbessert die Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Logistik, Lagerwirtschaft, Industrie und Handel.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Jugendliche dürfen Flurförderzeuge nur in Ausnahmefällen im Rahmen einer Berufsausbildung und unter fachlicher Aufsicht bedienen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den Fahrausweis für Flurförderzeuge.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | ZQ-ST-01 |
| Kategorie | Zusatzqualifikation |
| Produktname | Gabelstaplerschein |
| Mindestalter | Grundsätzlich 18 Jahre; Jugendliche nur ausnahmsweise im Rahmen der Berufsausbildung und unter fachlicher Aufsicht |
| Kurzbeschreibung | Qualifikation für Beschäftigte und Arbeitssuchende, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge beruflich bedienen möchten. |
| Abschluss / Nachweis | Fahrausweis für Flurförderzeuge |
Der angegebene Kurspreis gilt ausschließlich für die in der Produktbeschreibung aufgeführten Schulungs-, Prüfungs- und Dokumentationsleistungen. Zusatzqualifizierungen für besondere Flurförderzeuge, Nachprüfungen, Ersatzdokumente oder betriebliche Einweisungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich genannt werden.
1. Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Die allgemeine Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine theoretische und praktische Abschlussprüfung.
Der Fahrausweis beziehungsweise Qualifikationsnachweis wird nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Prüfungen ausgestellt.
2. Was passiert bei Nichtbestehen?
Wird die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestanden, kann die betreffende Prüfung wiederholt werden.
Kosten für zusätzliche Vorbereitung, weitere Praxiseinheiten oder eine Wiederholungsprüfung sind nur im ursprünglichen Kurspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.
3. Zusatzqualifizierungen für besondere Geräte
Die allgemeine Qualifizierung gilt nicht automatisch für jede besondere Bauart oder jedes spezielle Anbaugerät. Für bestimmte Flurförderzeuge kann eine zusätzliche gerätebezogene Qualifizierung mit eigener Prüfung erforderlich sein.
Eine solche Zusatzqualifizierung wird gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich gebucht wurde.
4. Betriebliche Einweisung und schriftliche Beauftragung
Der Fahrausweis ersetzt nicht die betriebliche Einweisung und die schriftliche Beauftragung durch den jeweiligen Arbeitgeber.
Die betriebliche Beauftragung kann nur vom Unternehmer für den konkreten Betrieb und die dort eingesetzten Geräte erteilt werden und ist nicht Bestandteil des allgemeinen Kursnachweises.
5. Dokumente und Zusatzkosten
Kosten für Passfoto, Ersatz-Fahrausweis, Ersatz-Zertifikat oder Versand werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Kurspreis enthalten sind.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind die konkrete Produktbeschreibung, die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis-, Prüfungs- und Teilnahmebedingungen.