Führerschein Klasse C1E - Lkw-Kombinationen bis 12.000 kg
inkl. 19% MwSt.

Führerschein Klasse C1E
Kurzbeschreibung:
Mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dabei bis zu 12.000 kg betragen.
Darüber hinaus berechtigt die Klasse C1E auch zum Führen bestimmter Fahrzeugkombinationen der Klasse B mit Anhängern über 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination ebenfalls 12.000 kg nicht überschreitet.
Diese Fahrerlaubnis eignet sich besonders für den gewerblichen Gütertransport, den Einsatz größerer Wohnmobile mit Anhänger oder andere schwere Fahrzeugkombinationen.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | LK-C1E |
| Kategorie | Lkw |
| Produktname | Führerschein Klasse C1E |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Kurzbeschreibung | Kombinationen aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg bis insgesamt 12.000 kg; außerdem bestimmte B-Kombinationen mit Anhänger über 3.500 kg bis insgesamt 12.000 kg. |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung |
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.
Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.
2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.
3. Prüfungsumfang
Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.
Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.
4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?
Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.
Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.
5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation
Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.