Führerschein Klasse AM - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
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Rollerführerschein/Klasse AM: Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
Kurzbeschreibung:
Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge innerhalb der gesetzlichen Hubraum-, Leistungs- und Gewichtsgrenzen gefahren werden.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge beträgt bis zu 45 km/h. Die Fahrerlaubnis eignet sich ideal für Jugendliche und alle, die frühzeitig mobil sein möchten.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres gilt die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung erhalten die Teilnehmer die Fahrerlaubnis der Klasse AM.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | MO-AM |
| Kategorie | Motorrad |
| Produktname | Führerschein Klasse AM |
| Mindestalter | 15 Jahre (Berechtigung vor Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich nur im Inland nutzbar) |
| Kurzbeschreibung | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge innerhalb der gesetzlichen Hubraum-, Leistungs- und Gewichtsgrenzen; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung |
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.