Zur Produktinformation springen

Führerschein Klasse A2 - Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)

€1.700,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €1.700,00

inkl. 19% MwSt.

Haben Sie eine Frage?
Führerschein Klasse A2 - Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)
Normalpreis €1.700,00 EUR
Normalpreis Angebotspreis €1.700,00 EUR
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Führerschein Klasse A2 - Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)
Führerschein Klasse A2 - Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)
€1.700,00

Rollerführerschein/Klasse A2

Kurzbeschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW sowie einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Das verwendete Motorrad darf zudem nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.

Diese Klasse stellt den idealen Übergang zwischen der A1-Klasse und der unbeschränkten Motorradklasse A dar und eignet sich besonders für Fahrer, die mehr Leistung und Fahrfreiheit im mittleren Segment suchen.

Feld Information
Produkt-Nr. MO-A2
Kategorie Motorrad
Produktname Führerschein Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Kurzbeschreibung Krafträder bis 35 kW Leistung und maximal 0,2 kW/kg Leistungsgewicht. Keine Ableitung von Motorrädern mit mehr als doppelter Leistung erlaubt.
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung
⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.