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B196 Motorrad-Erweiterung – 125er mit dem Autoführerschein Fahren

€780,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €780,00

inkl. 19% MwSt.

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B196 Motorrad-Erweiterung – 125er mit dem Autoführerschein Fahren
Normalpreis €780,00 EUR
Normalpreis Angebotspreis €780,00 EUR
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
B196 Motorrad-Erweiterung – 125er mit dem Autoführerschein Fahren
B196 Motorrad-Erweiterung – 125er mit dem Autoführerschein Fahren
€780,00

B196 Motorrad-Erweiterung

Kurzbeschreibung:

Mit der B196 Motorrad-Erweiterung können Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg fahren.

Die Erweiterung B196 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine nationale Schlüsselzahl, die ausschließlich in Deutschland gilt.

Sie berechtigt nicht zum Aufstieg auf die Klassen A2 oder A und ist ideal für Autofahrer, die ohne vollständigen Motorradführerschein in die 125er-Klasse einsteigen möchten.

Feld Information
Produkt-Nr. AU-B196
Kategorie Auto & Anhänger
Produktname B196 Motorrad-Erweiterung
Mindestalter Mindestens 25 Jahre
Kurzbeschreibung Nationale Berechtigung zum Führen von Krafträdern bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg. Nur in Deutschland gültig; kein Aufstieg auf A2 oder A. B196 ist eine Schlüsselzahl.
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung
⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.