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Aufstieg A2 → A: Klassenaufstieg von A2 auf A

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Aufstieg A2 → A: Klassenaufstieg von A2 auf A
Aufstieg A2 → A: Klassenaufstieg von A2 auf A
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Aufstieg A2 → A: Klassenaufstieg von A2 auf A

Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann im Rahmen des Stufenführerscheins vereinfacht auf die unbeschränkte Motorradklasse A aufsteigen.

Beim Aufstieg von A2 auf A ist keine erneute theoretische Prüfung erforderlich. Auch eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Theorie-, Übungs- oder Sonderfahrstunden besteht beim stufenweisen Aufstieg nicht. Die praktische Vorbereitung richtet sich nach dem individuellen Fahrkönnen und der vorhandenen Fahrpraxis.

Nach bestandener praktischer Fahrerlaubnisprüfung wird die Fahrerlaubnis der Klasse A erteilt. Damit dürfen Motorräder ohne die Leistungsbegrenzungen der Klasse A2 geführt werden.

Feld Information
Produkt-Nr. MO-A2-A
Kategorie Motorrad
Produktname Aufstieg A2 → A
Voraussetzung Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
Mindestalter 20 Jahre beim stufenweisen Aufstieg nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Zielklasse Fahrerlaubnisklasse A
Fahrzeugarten Krafträder der Klasse A ohne Leistungsbegrenzung sowie die von Klasse A umfassten Fahrzeuge
Theorieunterricht Nicht vorgeschrieben bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Theorieprüfung Nicht erforderlich
Pflichtfahrstunden Keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl; vorbereitende Fahrstunden richten sich nach dem individuellen Fahrkönnen
Prüfung Praktische Fahrerlaubnisprüfung
Prüfungsdauer 60 Minuten beim stufenweisen Aufstieg
Besonderheit Vereinfachter Klassenaufstieg ohne erneute Theorieprüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

Was bedeutet der Aufstieg von A2 auf A?

Der Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A ist die letzte Stufe des Motorrad-Stufenführerscheins. Wer bereits mindestens zwei Jahre Erfahrung mit der Klasse A2 gesammelt hat, kann die unbeschränkte Motorradklasse A über ein vereinfachtes Verfahren erwerben.

Der Vorteil besteht darin, dass keine erneute vollständige Fahrschulausbildung und keine Theorieprüfung erforderlich sind. Im Mittelpunkt steht die praktische Beherrschung eines Motorrads der Klasse A.

Welche Voraussetzungen gelten für den Aufstieg A2 → A?

Für den vereinfachten Klassenaufstieg muss die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein.

Erst nach Ablauf dieser Vorbesitzzeit gelten die erleichterten Bedingungen des Stufenaufstiegs.

Wird die zweijährige Vorbesitzzeit nicht erfüllt, handelt es sich nicht um den vereinfachten Aufstieg. Dann gelten die regulären Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A.

Ab welchem Alter ist der Aufstieg auf Klasse A möglich?

Beim stufenweisen Aufstieg von A2 auf A beträgt das Mindestalter grundsätzlich 20 Jahre.

Wer die Fahrerlaubnis Klasse A2 beispielsweise bereits mit 18 Jahren erworben hat, kann nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz grundsätzlich mit 20 Jahren auf die unbeschränkte Klasse A aufsteigen.

Davon zu unterscheiden ist der Direkteinstieg in Klasse A. Dieser ist für Motorräder grundsätzlich erst ab einem höheren Mindestalter möglich.

Braucht man beim Aufstieg von A2 auf A eine Theorieprüfung?

Nein. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist beim stufenweisen Aufstieg auf Klasse A keine erneute theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Auch eine erneute gesetzlich vorgeschriebene theoretische Fahrschulausbildung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Wie viele Fahrstunden braucht man von A2 auf A?

Beim vereinfachten Stufenaufstieg gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden.

Wie viele Vorbereitungsstunden tatsächlich benötigt werden, hängt unter anderem ab von:

  • der bisherigen Fahrpraxis mit Motorrädern der Klasse A2
  • der Sicherheit auf einem leistungsstärkeren Motorrad
  • der Beherrschung der Grundfahraufgaben
  • der Verkehrsbeobachtung
  • der individuellen Prüfungsreife

Vor der Prüfungsanmeldung sollte sichergestellt sein, dass das Motorrad der Klasse A sicher und selbstständig beherrscht wird.

Sind Sonderfahrten vorgeschrieben?

Nein. Beim Aufstieg von A2 auf A nach mindestens zweijährigem Vorbesitz sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten erforderlich.

Es müssen daher nicht erneut festgelegte Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten absolviert werden.

Solche Fahrten können trotzdem Bestandteil der individuellen Vorbereitung sein, wenn dies für die sichere Beherrschung des Motorrads und die Prüfungsreife sinnvoll ist.

Praktische Vorbereitung auf Klasse A

Auch erfahrene A2-Fahrer sollten sich vor der Prüfung mit dem Prüfungsfahrzeug der Klasse A vertraut machen.

Ein leistungsstärkeres Motorrad kann sich hinsichtlich Beschleunigung, Gewicht, Bremsverhalten und Handling deutlich von einem bisher gefahrenen A2-Motorrad unterscheiden.

Typische Inhalte der praktischen Vorbereitung sind:

  • sicheres Anfahren und Anhalten
  • langsames Fahren und Fahrzeugbalance
  • Kurvenfahren
  • Bremsmanöver
  • Ausweichmanöver
  • Grundfahraufgaben
  • Verkehrsbeobachtung
  • Fahrstreifenwechsel
  • Abbiegen
  • vorausschauendes Fahren
  • sicherer Umgang mit der höheren Motorleistung

Welche Prüfung ist beim Aufstieg A2 auf A erforderlich?

Für den Klassenaufstieg muss eine praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse A bestanden werden.

Dabei wird überprüft, ob der Bewerber ein Motorrad der unbeschränkten Klasse sicher beherrscht und sich selbstständig, verantwortungsbewusst und regelkonform im Straßenverkehr bewegt.

Neben dem Fahren im Straßenverkehr gehören auch klassenspezifische Grundfahraufgaben und die sichere Bedienung des Motorrads zur Prüfung.

Wie lange dauert die praktische Prüfung?

Beim stufenweisen Aufstieg von A2 auf A beträgt die Prüfungsdauer grundsätzlich 60 Minuten.

Innerhalb dieser Zeit werden die sichere Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben und das Verhalten im Straßenverkehr beurteilt.

Was darf man mit Führerschein Klasse A fahren?

Mit der Fahrerlaubnisklasse A dürfen Motorräder ohne die Leistungsbegrenzungen der Klasse A2 geführt werden.

Damit entfallen insbesondere die Begrenzungen auf maximal 35 kW und 0,2 kW/kg.

Klasse A umfasst grundsätzlich:

  • Krafträder ohne Leistungsbegrenzung
  • Motorräder mit und ohne Beiwagen
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge im Rahmen der für Klasse A geltenden Regelungen
  • Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM

Unterschied zwischen A2 und A

Der wichtigste Unterschied liegt in der Leistungsbegrenzung.

  • Klasse A2: maximal 35 kW und höchstens 0,2 kW/kg; zusätzlich darf das Motorrad nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein
  • Klasse A: keine entsprechende Leistungsbegrenzung für Motorräder

Mit Klasse A steht damit grundsätzlich die gesamte Bandbreite an Motorrädern offen, sofern die jeweiligen technischen und straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist Klasse A nach zwei Jahren A2 automatisch gültig?

Nein. Die Fahrerlaubnis Klasse A wird nicht automatisch nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 erteilt.

Die zweijährige Vorbesitzzeit ermöglicht lediglich den vereinfachten Aufstieg. Die praktische Fahrerlaubnisprüfung muss trotzdem erfolgreich bestanden werden.

A2 → A oder Direkteinstieg Klasse A?

Der vereinfachte Aufstieg gilt nur für Fahrer, die Klasse A2 bereits mindestens zwei Jahre besitzen.

Beim Direkteinstieg in Klasse A ohne entsprechenden A2-Vorbesitz gelten andere Alters-, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen.

Für erfahrene A2-Fahrer ist der Stufenaufstieg daher der vereinfachte Weg zur unbeschränkten Motorradfahrerlaubnis.

Welche Führerscheinklassen sind in Klasse A enthalten?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A sind auch die niedrigeren Motorradklassen eingeschlossen:

  • Klasse A2
  • Klasse A1
  • Klasse AM

Nach dem erfolgreichen Klassenaufstieg können damit weiterhin alle Fahrzeuge gefahren werden, die bereits mit den niedrigeren Motorradklassen zulässig waren.

Welche Schutzkleidung wird benötigt?

Für die praktische Vorbereitung und die Fahrerlaubnisprüfung ist geeignete Motorrad-Schutzkleidung erforderlich.

Dazu gehören insbesondere:

  • geeigneter Motorradhelm
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradjacke mit Protektoren
  • geeignete Motorradhose
  • Motorradstiefel beziehungsweise geeignetes Motorradschuhwerk mit ausreichendem Schutz

Wie läuft der Aufstieg A2 auf A ab?

Der Ablauf ist im Vergleich zum Direkteinstieg deutlich vereinfacht.

Typischerweise erfolgt der Klassenaufstieg in folgenden Schritten:

  • Prüfung des mindestens zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A2
  • Anmeldung zur Erweiterung auf Klasse A
  • Einschätzung des aktuellen Fahrkönnens
  • individuelle Vorbereitung mit einem Motorrad der Klasse A
  • Training der prüfungsrelevanten Grundfahraufgaben
  • praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A nach bestandener Prüfung

Wie lange dauert der Aufstieg A2 auf A?

Da keine gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben ist, lässt sich die Gesamtdauer nicht pauschal festlegen.

Die Dauer hängt insbesondere davon ab:

  • wie regelmäßig bisher Motorrad gefahren wurde
  • wie schnell die Umstellung auf ein leistungsstärkeres Motorrad gelingt
  • wie viele vorbereitende Fahrstunden erforderlich sind
  • wann ein geeigneter Prüfungstermin verfügbar ist

Welche Kosten entstehen beim Aufstieg A2 auf A?

Die Kosten für den Aufstieg von A2 auf A richten sich vor allem nach dem individuellen Umfang der praktischen Vorbereitung.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Anmeldung beziehungsweise Grundbetrag der Fahrschule
  • individuell erforderliche Übungsfahrstunden
  • Vorstellung zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung
  • Prüfungsgebühr
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde

Da keine gesetzliche Mindestzahl an Fahrstunden vorgeschrieben ist, können die Gesamtkosten je nach Fahrpraxis unterschiedlich ausfallen.

Beschreibung

Der Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A ermöglicht Motorradfahrern mit mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 den vereinfachten Erwerb der unbeschränkten Motorradfahrerlaubnis.

Eine erneute theoretische Ausbildung und Theorieprüfung sind beim stufenweisen Aufstieg nicht erforderlich. Auch eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Übungs- oder Sonderfahrstunden besteht nicht.

Die praktische Vorbereitung richtet sich nach dem individuellen Fahrkönnen. Nach bestandener praktischer Fahrerlaubnisprüfung wird die Fahrerlaubnis Klasse A erteilt.

Mit Klasse A dürfen Motorräder ohne die Leistungsbegrenzungen der Klasse A2 geführt werden.

Für dieses Produkt sind keine erforderlichen Unterlagen hinterlegt.

A

Aufstieg A2 → A

Klassenaufstieg von A2 auf A

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.447,03 €
Leistungen der Fahrschule 1.260,00 €
Amtliche Gebühren 187,03 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag bei Erweiterung Ohne theoretische Ausbildung
1
pauschal
200,00 €
200,00 €
Fahrstunde 3 Fahrstunden à 45 Minuten
3
je 45 Min.
90,00 €
270,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
90,00 €
270,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 2 Sonderfahrten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
90,00 €
180,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
90,00 €
90,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.260,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.058,82 €
davon MwSt. 19 % 201,18 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
141,13 €
141,13 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 187,03 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.447,03 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.