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Führerschein Klasse AM - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen

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Führerschein Klasse AM - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
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Führerschein Klasse AM – Kosten, Prüfung und Altersgrenzen

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse AM dürfen Sie bestimmte zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge fahren. Dazu gehören beispielsweise viele Mopeds, Roller und leichte vierrädrige Fahrzeuge, die innerhalb der gesetzlichen Fahrzeuggrenzen der Klasse AM liegen.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM beträgt 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur für Fahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden.

Für den Erwerb der Klasse AM sind eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Damit eignet sich der AM-Führerschein besonders für Jugendliche, die bereits früh selbstständig mobil sein möchten.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse AM

Feld Information
Produkt-Nr. MO-AM
Kategorie Motorrad
Produktname Führerschein Klasse AM
Mindestalter 15 Jahre
Gültigkeit unter 16 Jahren Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich nur für Fahrten innerhalb Deutschlands
Fahrzeugarten Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse AM
Typische Fahrzeuge Mopeds, Roller und bestimmte leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse AM

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse AM fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst bestimmte leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.

Dazu zählen insbesondere:

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugklasse
  • dreirädrige Kleinkrafträder
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • viele klassische Mopeds und Motorroller
  • bestimmte leichte Fahrzeuge mit vier Rädern, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen der Klasse AM erfüllen

Ob ein bestimmtes Fahrzeug mit Klasse AM gefahren werden darf, richtet sich nach seiner Fahrzeugklasse und den jeweiligen technischen Daten.

Wie schnell darf man mit Klasse AM fahren?

Typische Fahrzeuge der Klasse AM haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.

Je nach Fahrzeugart gelten zusätzlich gesetzliche Vorgaben zu Hubraum, Leistung, Fahrzeugmasse und technischer Einordnung. Vor dem Kauf oder der Nutzung eines Fahrzeugs sollte deshalb geprüft werden, ob es tatsächlich der Fahrerlaubnisklasse AM zugeordnet ist.

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse AM möglich?

Der AM-Führerschein kann bereits ab 15 Jahren erworben werden.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis mit der Auflage erteilt, dass sie nur für Fahrten im Inland genutzt werden darf. Diese Beschränkung entfällt mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Mit der Fahrschulausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Fahrerlaubnis selbst wird jedoch frühestens mit Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters wirksam.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse AM?

Der Rollerführerschein Klasse AM eignet sich besonders für Jugendliche, die bereits vor dem Autoführerschein unabhängig und motorisiert unterwegs sein möchten.

Die Fahrerlaubnis ist beispielsweise interessant für:

  • Jugendliche ab 15 Jahren
  • Fahrer von Motorrollern bis zur zulässigen AM-Geschwindigkeit
  • Mopedfahrer
  • Fahrer bestimmter leichter dreirädriger Kraftfahrzeuge
  • Fahrer bestimmter leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge
  • Jugendliche mit längeren Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitswegen

Ausbildung für den Führerschein Klasse AM

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM ist eine Fahrschulausbildung erforderlich. Sie besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung.

Im theoretischen Unterricht werden unter anderem allgemeine Verkehrsregeln, Gefahrenlehre und fahrzeugspezifische Themen behandelt.

Die praktische Ausbildung bereitet auf den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug und die Teilnahme am Straßenverkehr vor.

Zu den möglichen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • sicheres Anfahren und Anhalten
  • Lenken und Kurvenfahren
  • richtiges Bremsen
  • Beobachtung des Straßenverkehrs
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
  • Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen
  • sicheres Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern

Wie viele Fahrstunden braucht man für Klasse AM?

Für die praktische Ausbildung der Klasse AM gibt es keine für jeden Fahrschüler identische Anzahl regulärer Übungsstunden.

Wie viele Fahrstunden erforderlich sind, hängt vom individuellen Lernfortschritt und davon ab, wie sicher das Fahrzeug bereits beherrscht wird.

Die Fahrschule bereitet den Fahrschüler so lange praktisch vor, bis die für die Prüfung erforderliche sichere Fahrzeugbeherrschung erreicht ist.

Sind Sonderfahrten bei Klasse AM erforderlich?

Für die Fahrerlaubnisklasse AM sind nicht dieselben gesetzlich festgelegten besonderen Ausbildungsfahrten wie beispielsweise bei den Motorradklassen A1 oder A2 vorgeschrieben.

Der Umfang der praktischen Ausbildung richtet sich daher insbesondere nach den individuellen Fähigkeiten und dem Ausbildungsstand des Fahrschülers.

Theoretische Prüfung Klasse AM

Für den Erwerb des AM-Führerscheins muss eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.

Die Prüfung umfasst Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln sowie klassenspezifische Inhalte rund um Kleinkrafträder und die sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Eine gute Vorbereitung im Theorieunterricht und mit den entsprechenden Lernmaterialien ist daher ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.

Praktische Prüfung Klasse AM

Nach der erforderlichen Ausbildung und der bestandenen theoretischen Prüfung folgt die praktische Fahrerlaubnisprüfung für Klasse AM.

Während der Prüfung muss der Bewerber zeigen, dass er das Fahrzeug sicher bedienen und sich selbstständig, vorausschauend und regelkonform im Straßenverkehr bewegen kann.

Dabei werden sowohl die sichere Fahrzeugbeherrschung als auch das Verhalten in unterschiedlichen Verkehrssituationen beurteilt.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse AM?

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse AM müssen die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für einen Führerschein erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mindestalter von 15 Jahren
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über die erforderliche Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtest beziehungsweise entsprechender Nachweis zum Sehvermögen
  • vorgeschriebene Fahrschulausbildung
  • bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für Klasse AM

Beim erstmaligen Erwerb der Klasse AM müssen Führerscheinbewerber grundsätzlich einen Sehtest und einen Nachweis über die erforderliche Erste-Hilfe-Schulung vorlegen.

Diese Unterlagen werden im Rahmen des Fahrerlaubnisantrags bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigt.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse AM?

Die Kosten für den Führerschein Klasse AM können je nach Fahrschüler und benötigtem Ausbildungsumfang unterschiedlich ausfallen.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Theorieunterricht
  • praktische Fahrstunden
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs

Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen insbesondere davon ab, wie viele praktische Fahrstunden bis zur Prüfungsreife benötigt werden. Für eine genaue Kostenberechnung sind deshalb die aktuellen Preise der Fahrschule und der individuelle Ausbildungsbedarf maßgeblich.

Klasse AM oder A1 – was ist der Unterschied?

Die Fahrerlaubnisklassen AM und A1 unterscheiden sich insbesondere beim Mindestalter und bei den Fahrzeugen, die damit gefahren werden dürfen.

  • Klasse AM: ab 15 Jahren, für bestimmte Kleinkrafträder und leichte Kraftfahrzeuge
  • Klasse A1: ab 16 Jahren, für Motorräder bis 125 cm³, maximal 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg

Wer lediglich einen klassischen Roller oder ein Moped innerhalb der AM-Grenzen fahren möchte, benötigt nicht zwingend die Klasse A1. Für leistungsstärkere 125er-Motorräder ist dagegen die Fahrerlaubnisklasse A1 oder eine andere entsprechende Berechtigung erforderlich.

Ist die Klasse AM in anderen Führerscheinklassen enthalten?

Die Fahrerlaubnisklasse AM ist in mehreren höheren Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen.

Wer beispielsweise eine entsprechende Motorrad- oder Pkw-Fahrerlaubnis besitzt, benötigt daher in der Regel keinen zusätzlichen separaten AM-Führerschein, um Fahrzeuge der Klasse AM zu führen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt zum Führen leichter zweirädriger Kraftfahrzeuge, dreirädriger Kleinkrafträder und leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge, sofern diese den gesetzlichen technischen Anforderungen der Klasse AM entsprechen.

Das gesetzliche Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf von der Fahrerlaubnis grundsätzlich nur bei Fahrten innerhalb Deutschlands Gebrauch gemacht werden.

Für den erstmaligen Erwerb der Klasse AM sind grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse AM
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter von 15 Jahren und Inlandsbeschränkung bis zum 16. Geburtstag
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Theoretische Prüfung
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Praktische Prüfung

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse AM - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen

Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse AM.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe von Name und Anschrift der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Sehtestbescheinigung
Im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung über die absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung.
✔ Erforderlich
☰
6. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Bei minderjährigen Teilnehmenden; ggf. Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten.
!
Falls zutreffend
☰
7. Vorhandener Führerschein
Vorder- und Rückseite bei Erweiterung.
!
Falls zutreffend
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der vorhandene Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

AM

Führerschein Klasse AM

Moped / Roller bis 45 km/h

Sie erwerben Ihren ersten Führerschein. Für die Klasse AM sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.

Szenario: Ersterwerb
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.750,72 €
Leistungen der Fahrschule 1.550,00 €
Amtliche Gebühren 200,72 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
50,00 €
50,00 €
Fahrstunde 10 Fahrstunden à 45 Minuten
10
je 45 Min.
70,00 €
700,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.550,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.302,52 €
davon MwSt. 19 % 247,48 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
129,83 €
129,83 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 200,72 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.750,72 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.