Führerschein Klasse A2 - Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)

Führerschein Klasse A2 – Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)
Mit dem Führerschein Klasse A2 dürfen Sie Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg fahren.
Das Motorrad darf außerdem nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein. Die Klasse A2 kann grundsätzlich ab einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden.
Die Fahrerlaubnisklasse A2 eignet sich besonders für Fahrer, die mehr Leistung als mit Klasse A1 nutzen möchten und später auf die offene Motorradklasse A aufsteigen wollen.
Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse A2
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | MO-A2 |
| Kategorie | Motorrad |
| Produktname | Führerschein Klasse A2 |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Maximale Motorleistung | 35 kW |
| Leistungsgewicht | Maximal 0,2 kW/kg |
| Ausgangsleistung | Das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein |
| Eingeschlossene Klassen | A1 und AM |
| Prüfung | Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung beim Direkterwerb; beim Stufenaufstieg von A1 gelten erleichterte Prüfungsregelungen |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis Klasse A2 |
Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse A2 fahren?
Mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 dürfen Sie Krafträder – auch mit Beiwagen – fahren, wenn sie die gesetzlichen Leistungsgrenzen einhalten.
Erlaubt sind Motorräder mit:
- einer Motorleistung von höchstens 35 kW
- einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg
- einer ursprünglichen Motorleistung von maximal 70 kW, wenn das Motorrad auf A2-Leistung gedrosselt wurde
Damit bietet die Klasse A2 deutlich mehr Auswahl als die Klasse A1 und ist gleichzeitig eine wichtige Zwischenstufe zur offenen Motorradklasse A.
Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse A2 möglich?
Das gesetzliche Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A2 beträgt 18 Jahre.
Mit der Fahrschulausbildung kann bereits vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf grundsätzlich frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Fahrerlaubnis selbst wird frühestens mit Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters wirksam.
Für wen eignet sich der Führerschein Klasse A2?
Der A2-Motorradführerschein eignet sich besonders für Fahrer ab 18 Jahren, die leistungsstärkere Motorräder fahren möchten, aber das Mindestalter für den Direkteinstieg in die offene Klasse A noch nicht erreicht haben.
Die Fahrerlaubnis ist insbesondere interessant für:
- Motorradeinsteiger ab 18 Jahren
- Inhaber der Klasse A1, die auf leistungsstärkere Motorräder wechseln möchten
- Fahrer von Motorrädern bis 35 kW
- Fahrer, die später auf die offene Klasse A aufsteigen möchten
Direkterwerb der Klasse A2
Wer noch keine entsprechende Motorradfahrerlaubnis besitzt, kann die Klasse A2 direkt ab 18 Jahren erwerben.
Beim Direkterwerb absolvieren Sie die vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung sowie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung.
Die Ausbildung vermittelt sowohl allgemeine Verkehrsregeln als auch motorradspezifische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten.
Aufstieg von A1 auf A2
Wer die Fahrerlaubnisklasse A1 bereits seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann über den sogenannten Stufenaufstieg die Klasse A2 erwerben.
Bei einem regulären Stufenaufstieg ist grundsätzlich keine erneute theoretische Prüfung erforderlich. Entscheidend ist das Bestehen einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Eine vollständige Fahrschulausbildung wie beim Direkterwerb ist beim Aufstieg nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Vor der Prüfung können jedoch Fahrstunden sinnvoll oder erforderlich sein, um sich auf das leistungsstärkere Prüfungsfahrzeug vorzubereiten.
Ausbildung für den Führerschein Klasse A2
Die Fahrschulausbildung für Klasse A2 besteht beim Direkterwerb aus theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung.
Zu den praktischen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:
- sicheres Anfahren und Anhalten
- Grundfahraufgaben mit dem Motorrad
- Kurvenfahren und richtige Blickführung
- Brems- und Ausweichübungen
- Gefahrenbremsung
- Fahren im Stadtverkehr
- Überlandfahrten
- Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Sonderfahrten bei Klasse A2
Beim Direkterwerb der Klasse A2 sind neben den normalen Übungsstunden auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten Bestandteil der praktischen Fahrausbildung.
Dazu gehören insbesondere Überlandfahrten, Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten sowie Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wie viele zusätzliche Übungsstunden benötigt werden, hängt vom individuellen Lernfortschritt und den vorhandenen Vorkenntnissen ab.
Theoretische Prüfung Klasse A2
Beim Direkterwerb des A2-Führerscheins ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Prüfung umfasst allgemeine Verkehrsregeln sowie motorradspezifische Fragen zu Fahrverhalten, Gefahrenlehre, Fahrzeugtechnik und sicherer Teilnahme am Straßenverkehr.
Beim regulären Stufenaufstieg von A1 auf A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz ist grundsätzlich keine erneute theoretische Prüfung erforderlich.
Praktische Prüfung Klasse A2
Für die Klasse A2 ist eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Dabei müssen Bewerber zeigen, dass sie das Motorrad sicher beherrschen, die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben durchführen und sich selbstständig, vorausschauend und regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.
Auch beim Stufenaufstieg von A1 auf A2 ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Prüfungsfahrzeug für Klasse A2
Für die praktische Fahrerlaubnisprüfung muss ein Motorrad verwendet werden, das den gesetzlichen Anforderungen für die Klasse A2 entspricht.
Das Prüfungsfahrzeug muss unter anderem eine Motorleistung von mindestens 20 kW und höchstens 35 kW sowie ein Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg aufweisen.
Bei einem Motorrad mit Verbrennungsmotor ist für das Prüfungsfahrzeug grundsätzlich ein Hubraum von mindestens 250 cm³ vorgesehen.
Welche Voraussetzungen gelten für Klasse A2?
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A2 müssen die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Dazu gehören beim erstmaligen Erwerb insbesondere:
- Mindestalter von 18 Jahren
- ordnungsgemäßer Fahrerlaubnisantrag
- Nachweis über die erforderliche Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtest beziehungsweise vorgeschriebener Nachweis zum Sehvermögen
- vorgeschriebene Fahrschulausbildung beim Direkterwerb
- bestandene theoretische Prüfung beim Direkterwerb
- bestandene praktische Prüfung
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für Klasse A2
Beim erstmaligen Antrag auf eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 müssen grundsätzlich ein Sehtest und ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe vorgelegt werden.
Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und auf A2 erweitert, kann gegebenenfalls bereits vorhandene Nachweise verwenden. Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, richtet sich nach dem bestehenden Führerschein und den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse A2?
Die Kosten für den A2-Führerschein hängen insbesondere davon ab, ob die Klasse A2 direkt erworben oder über den Stufenaufstieg von A1 erreicht wird.
Beim Direkterwerb können beispielsweise folgende Kosten entstehen:
- Grundbetrag der Fahrschule
- theoretischer Unterricht
- praktische Fahrstunden
- gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- Lernmaterial
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Die tatsächlichen Gesamtkosten können je nach individuellem Ausbildungsbedarf variieren, insbesondere weil die Zahl der benötigten Übungsstunden nicht für jeden Fahrschüler gleich ist.
Von A2 auf Klasse A aufsteigen
Die Fahrerlaubnisklasse A2 ist ein wichtiger Bestandteil des Stufenmodells der Motorradführerscheine.
Wer die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann auf die offene Klasse A aufsteigen. Das Mindestalter für diesen Stufenaufstieg beträgt dadurch grundsätzlich 20 Jahre.
Beim regulären Aufstieg ist keine erneute theoretische Prüfung erforderlich. Der Bewerber muss jedoch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse A bestehen.
A2 oder A – welcher Motorradführerschein passt?
Welche Motorradklasse erforderlich ist, hängt vor allem vom Alter, der gewünschten Motorleistung und bereits vorhandenen Fahrerlaubnissen ab.
- Klasse A1: ab 16 Jahren, bis 125 cm³ und maximal 11 kW
- Klasse A2: ab 18 Jahren, maximal 35 kW und höchstens 0,2 kW/kg
- Klasse A: Motorräder ohne Leistungsbegrenzung; Direkteinstieg grundsätzlich ab 24 Jahren
Für Fahrer zwischen 18 und 23 Jahren ist Klasse A2 daher häufig der reguläre Einstieg in leistungsstärkere Motorräder.
Welche Klassen sind in A2 enthalten?
Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A2 werden auch die niedrigeren Motorradklassen eingeschlossen.
- A1 – Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW
- AM – bestimmte Kleinkrafträder und leichte Kraftfahrzeuge
Eine separate Fahrerlaubnis für diese Klassen ist nach Erwerb der Klasse A2 daher nicht erforderlich.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern – auch mit Beiwagen – mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Das Kraftrad darf nicht von einem Motorrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW abgeleitet sein. Das gesetzliche Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
Beim erstmaligen Direkterwerb sind grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kann der Aufstieg auf A2 grundsätzlich über eine praktische Prüfung erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse A2
- § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A2
- § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
- § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Theoretische Prüfung
- § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Praktische Prüfung
- Anlage 7 FeV – Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Rechtsbehelf
Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Führerschein Klasse A2 - Voraussetzungen, Leistung & Mindestalter (18 Jahre)
Unterlagen für die Ersterteilung, Erweiterung oder den stufenweisen Aufstieg zur Fahrerlaubnisklasse A2.
Wichtiger Hinweis
Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV
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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
Führerschein Klasse A2
Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.
Szenario: ErsterwerbLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.