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Umschreibung Klasse D1 - Ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbusse bis 16 Fahrgäste

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Umschreibung Klasse D1 - Ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbusse bis 16 Fahrgäste
Umschreibung Klasse D1 - Ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbusse bis 16 Fahrgäste
€1.960,00

Umschreibung Klasse D1: Ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbusse bis 16 Fahrgäste

Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbusse oder Fahrzeuge zur Personenbeförderung und möchten diese in Deutschland in die Klasse D1 umschreiben lassen? Welche Voraussetzungen, Nachweise und Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat Ihrer Fahrerlaubnis und davon ab, welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse Ihre vorhandene Berechtigung entspricht.

Die Fahrerlaubnisklasse D1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht, aber höchstens 16 Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Die Fahrzeuglänge darf höchstens 8 Meter betragen. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitgeführt werden.

Bei gültigen Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten gelten andere Anerkennungs-, Gültigkeits- und Umtauschregelungen als bei Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten. Bei Drittstaaten richtet sich die Umschreibung insbesondere danach, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt und welche Erleichterungen für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse gelten.

Je nach Herkunftsland können theoretische und/oder praktische Prüfungen vollständig oder teilweise entfallen. Ist keine entsprechende Anerkennung vorgesehen, können eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein. Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestanzahl an Fahrstunden erforderlich. Die Vorbereitung kann individuell an die vorhandene Fahrpraxis und Prüfungsreife angepasst werden.

Feld Information
Produkt-Nr. BUS-UM-D1
Kategorie Bus / Führerschein-Umschreibung
Produktname Umschreibung Klasse D1
Geeignet für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für Kleinbusse oder Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse D1 benötigen
Fahrerlaubnisklasse D1
Fahrgastzahl Mehr als 8 und maximal 16 Personen zusätzlich zum Fahrer
Fahrzeuglänge Maximal 8 Meter
Anhänger Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
Voraussetzung Ausländische Fahrerlaubnis, die einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklasse für Kleinbusse oder Personenbeförderung zugeordnet werden kann
EU / EWR-Führerschein Gültige Fahrerlaubnisse aus EU- oder EWR-Staaten werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt; die konkreten Umtausch- und Gültigkeitsregelungen sind im Einzelfall zu prüfen
Drittstaaten Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR gelten besondere Umschreibungs- und Prüfungsregelungen
Anlage 11 FeV Je nach Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisklasse können theoretische und/oder praktische Prüfungen entfallen
Theorieprüfung Abhängig vom Ausstellungsstaat und den für die vorhandene Fahrerlaubnis geltenden Umschreibungsregelungen
Praktische Prüfung Abhängig vom Ausstellungsstaat und den für die vorhandene Fahrerlaubnis geltenden Umschreibungsregelungen
Fahrstunden Bei Prüfungspflicht individuell nach Fahrpraxis und Vorbereitungsbedarf; grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl im Umschreibungsverfahren
Gesundheitliche Nachweise Für Klasse D1 sind grundsätzlich die erforderlichen ärztlichen, sehbezogenen und gegebenenfalls weiteren Eignungsnachweise zu beachten
Gültigkeitsdauer Neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse D1 werden grundsätzlich befristet erteilt und müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden
Übersetzung / Klassifizierung Je nach Herkunftsland und Dokument kann eine Übersetzung und/oder Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich sein
Antrag Die Umschreibung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt
Berufliche Nutzung Für bestimmte gewerbliche Fahrten im Personenverkehr können zusätzlich Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation gelten
Wichtig Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach Ausstellungsland, vorhandener Fahrerlaubnisklasse und Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Für wen ist die Umschreibung Klasse D1 geeignet?

Die Umschreibung richtet sich an Personen, die bereits im Ausland eine Fahrerlaubnis für Kleinbusse oder vergleichbare Fahrzeuge zur Personenbeförderung erworben haben und in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse D1 benötigen.

Dabei ist nicht allein die Bezeichnung der ausländischen Fahrerlaubnisklasse entscheidend. Maßgeblich ist, welche Fahrzeuge mit der vorhandenen ausländischen Berechtigung tatsächlich geführt werden dürfen.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft den Fahrerlaubnisumfang und ordnet ihn den entsprechenden deutschen Klassen zu.

Was darf man mit Klasse D1 fahren?

Mit der Fahrerlaubnisklasse D1 dürfen Kraftfahrzeuge gefahren werden, die:

  • für die Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind
  • höchstens 16 Fahrgastplätze zusätzlich zum Fahrer haben
  • höchstens 8 Meter lang sind

Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Wann benötigt man die Klasse D1E?

Soll mit einem Fahrzeug der Klasse D1 ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden, ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse D1E erforderlich.

Wer im Ausland bereits eine entsprechende Berechtigung für Kleinbusse mit schwerem Anhänger besitzt, sollte prüfen lassen, ob neben D1 auch eine Umschreibung auf D1E möglich ist.

Unterschied zwischen Klasse B und D1

Mit der Klasse B dürfen Fahrzeuge geführt werden, die für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Sobald das Fahrzeug für mehr als acht Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer ausgelegt ist, reicht die Klasse B grundsätzlich nicht mehr aus.

Für Kleinbusse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen und einer maximalen Länge von 8 Metern kommt die Klasse D1 in Betracht.

Unterschied zwischen D1 und D

Die Fahrerlaubnisklassen D1 und D unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Größe des Fahrzeugs und der Anzahl der Fahrgastplätze.

  • D1: mehr als 8 und höchstens 16 Fahrgastplätze zusätzlich zum Fahrer, maximale Fahrzeuglänge 8 Meter
  • D: Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrer ohne die D1-Begrenzung auf 16 Fahrgäste und 8 Meter Fahrzeuglänge

Wer im Ausland bereits größere Busse führen darf, sollte prüfen lassen, ob eine Umschreibung auf Klasse D statt oder zusätzlich zu D1 möglich ist.

EU- und EWR-Führerschein Klasse D1

Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Bei Busfahrerlaubnisklassen gelten jedoch besondere Regelungen hinsichtlich Gültigkeit, Befristung und Verlängerung.

Daher sollte insbesondere bei einer länger zurückliegenden Erteilung geprüft werden, bis wann die vorhandene Fahrerlaubnis gültig ist und wann eine Verlängerung beziehungsweise ein Umtausch erforderlich wird.

D1-Führerschein aus einem Drittstaat

Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten besondere Vorschriften.

Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland darf mit einer gültigen Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich noch bis zu sechs Monate im Umfang der vorhandenen Fahrerlaubnis gefahren werden.

Soll danach weiterhin ein Fahrzeug der Klasse D1 in Deutschland geführt werden, ist grundsätzlich eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

Was passiert nach Ablauf der 6-Monats-Frist?

Nach Ablauf der grundsätzlich sechsmonatigen Fahrberechtigung darf mit einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht weitergefahren werden, wenn noch keine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Ein laufender Antrag auf Umschreibung verlängert diese Fahrberechtigung grundsätzlich nicht automatisch.

Die Umschreibung sollte deshalb möglichst frühzeitig beantragt werden.

Welche Bedeutung hat das Ausstellungsland?

Das Ausstellungsland entscheidet wesentlich darüber, welche Prüfungen und Nachweise im Rahmen der Umschreibung erforderlich sind.

Je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse kann:

  • keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein
  • nur eine theoretische Prüfung erforderlich sein
  • nur eine praktische Prüfung erforderlich sein
  • eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich sein

Die Anerkennungsregelungen können sich zwischen den einzelnen Fahrerlaubnisklassen unterscheiden. Eine Prüfungserleichterung für Klasse B gilt deshalb nicht automatisch auch für D1.

Muss man bei der Umschreibung D1 eine Theorieprüfung machen?

Ob eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem Ausstellungsstaat und den für die konkrete Fahrerlaubnisklasse geltenden Umschreibungsregelungen.

Ist eine Theorieprüfung vorgeschrieben, müssen neben den allgemeinen Verkehrsregeln auch klassenspezifische Kenntnisse für die Personenbeförderung und das Führen von Kleinbussen beherrscht werden.

Mögliche Themen sind:

  • Fahrzeugtechnik
  • Fahrgastsicherheit
  • Bremsanlagen
  • Fahrzeugabmessungen
  • Sicherheits- und Notfalleinrichtungen
  • Verhalten bei der Personenbeförderung
  • verkehrssicheres und vorausschauendes Fahren

Muss man eine praktische Prüfung für D1 machen?

Auch die Notwendigkeit einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung richtet sich nach dem Ausstellungsstaat und den geltenden Anerkennungsregelungen.

Ist eine praktische Prüfung erforderlich, muss der Bewerber zeigen, dass er ein Fahrzeug der Klasse D1 sicher, selbstständig und verantwortungsbewusst im deutschen Straßenverkehr führen kann.

Bei einem Fahrzeug zur Personenbeförderung spielt neben der reinen Fahrzeugbeherrschung insbesondere eine ruhige und vorausschauende Fahrweise eine wichtige Rolle.

Gibt es Pflichtfahrstunden bei der Umschreibung?

Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung wie bei einem erstmaligen Erwerb der Klasse D1 erforderlich.

Es besteht daher grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden oder Sonderfahrten im Umschreibungsverfahren.

Wie viele Vorbereitungsstunden sinnvoll sind, hängt insbesondere ab von:

  • der bisherigen Fahrpraxis mit Kleinbussen
  • der Dauer seit der letzten regelmäßigen Fahrt
  • der Erfahrung im Personenverkehr
  • der Kenntnis deutscher Verkehrsregeln
  • der Sicherheit bei Fahrzeugkontrollen
  • der Beherrschung der Fahrzeugabmessungen
  • der individuellen Prüfungsreife

Praktische Vorbereitung auf die D1-Prüfung

Auch erfahrene Fahrer können von einer gezielten Vorbereitung auf die deutsche praktische Fahrerlaubnisprüfung profitieren.

Zu den möglichen Trainingsinhalten gehören:

  • Fahrzeugbedienung
  • Abfahrtskontrolle
  • Spiegel richtig einstellen und nutzen
  • Fahrzeuglänge und Fahrzeugbreite einschätzen
  • Kurvenfahren
  • Abbiegen
  • Rückwärtsfahren
  • Rangieren
  • Geschwindigkeitsanpassung
  • Sicherheitsabstand
  • vorausschauendes Bremsen
  • Stadtverkehr
  • Landstraße
  • Autobahn- und Kraftfahrstraßenverkehr
  • fahrgastfreundliche und gleichmäßige Fahrweise

Fahrgastsicherheit bei Klasse D1

Beim Führen eines Kleinbusses trägt der Fahrer besondere Verantwortung für die beförderten Personen.

Dazu gehören insbesondere:

  • ruhiges und kontrolliertes Anfahren
  • vorausschauendes Bremsen
  • angepasste Kurvengeschwindigkeit
  • Beobachtung des Fahrgastbereichs
  • sicherer Ein- und Ausstieg
  • Beachtung von Kindern, älteren und mobilitätseingeschränkten Personen
  • Verhalten bei außergewöhnlichen oder gefährlichen Situationen

Abfahrtskontrolle bei Klasse D1

Vor Fahrtbeginn muss überprüft werden, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Zu den möglichen Kontrollpunkten gehören:

  • Bremsanlage
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Türen
  • Fahrgastbereich
  • Notausgänge
  • Sicherheitseinrichtungen
  • erkennbare technische Mängel

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gelten für D1?

Für die Fahrerlaubnisklasse D1 gelten besondere gesundheitliche Anforderungen.

Im Rahmen der Erteilung beziehungsweise Umschreibung können insbesondere folgende Nachweise erforderlich sein:

  • ärztlicher Nachweis über die körperliche und gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über besondere Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit

Welche Nachweise im konkreten Fall verlangt werden, hängt unter anderem vom Alter, dem Erteilungszeitraum und den Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde ab.

Wie lange ist die Klasse D1 gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse D1 wird grundsätzlich befristet erteilt.

Für eine Verlängerung müssen die gesetzlich vorgesehenen gesundheitlichen und sehbezogenen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden.

Der konkrete Ablaufzeitpunkt ergibt sich aus der erteilten Fahrerlaubnis beziehungsweise dem Führerscheindokument.

Welche Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt?

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Herkunftsland, der vorhandenen Fahrerlaubnis und den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Typischerweise können unter anderem folgende Unterlagen verlangt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • gegebenenfalls Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis
  • gegebenenfalls Nachweis über das ursprüngliche Erteilungsdatum
  • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland
  • ärztlicher Eignungsnachweis
  • Nachweis über das Sehvermögen
  • gegebenenfalls zusätzlicher Eignungsnachweis für Busfahrerlaubnisklassen
  • weitere von der Fahrerlaubnisbehörde verlangte Unterlagen

Wann ist eine Übersetzung oder Klassifizierung erforderlich?

Je nach Herkunftsland, Sprache und Gestaltung des Führerscheins kann eine deutsche Übersetzung erforderlich sein.

Bei ausländischen Personenbeförderungs- oder Kleinbusklassen kann außerdem wichtig sein, eindeutig festzustellen:

  • wie viele Personen befördert werden dürfen
  • welche Fahrzeugarten umfasst sind
  • ob Anhänger mitgeführt werden dürfen
  • seit wann die Fahrerlaubnis besteht

Daher kann zusätzlich eine Klassifizierung oder Bestätigung des Fahrerlaubnisumfangs verlangt werden.

Welche Rolle spielt die Klasse B?

Die Fahrerlaubnisklasse D1 baut grundsätzlich auf einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf.

Bei der Umschreibung wird deshalb geprüft, welchen Umfang die ausländische Fahrerlaubnis besitzt und welche deutschen Fahrerlaubnisklassen entsprechend erteilt werden können.

Umfasst die ausländische Fahrerlaubnis sowohl Pkw als auch Kleinbusse, kann die Zuordnung mehrere deutsche Klassen betreffen.

Ist D1 automatisch eine Berufskraftfahrerqualifikation?

Nein. Die Fahrerlaubnisklasse D1 und die Berufskraftfahrerqualifikation sind rechtlich voneinander getrennt.

Die Klasse D1 berechtigt fahrerlaubnisrechtlich zum Führen entsprechender Kleinbusse.

Für bestimmte gewerbliche Fahrten im Personenverkehr können zusätzlich die Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts gelten.

Fahrerqualifizierungsnachweis bei beruflicher Personenbeförderung

Wer ein Fahrzeug der Klasse D1 im qualifikationspflichtigen gewerblichen Personenverkehr führt, benötigt neben der Fahrerlaubnis gegebenenfalls einen gültigen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation.

Dieser wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Klasse D1 bedeutet nicht automatisch, dass eine im Ausland vorhandene Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland ebenfalls anerkannt oder übertragen wird.

Wie läuft die Umschreibung Klasse D1 ab?

Der genaue Ablauf hängt vom Ausstellungsstaat und vom Umfang der vorhandenen Fahrerlaubnis ab.

Typischerweise erfolgt die Umschreibung in folgenden Schritten:

  • Prüfung des ausländischen Führerscheins
  • Feststellung des vorhandenen Fahrerlaubnisumfangs
  • Zuordnung zur entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklasse
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Beschaffung der erforderlichen Gesundheits- und Sehnachweise
  • Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
  • Klärung, ob eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist
  • gegebenenfalls Anmeldung bei der Fahrschule
  • individuelle Vorbereitung auf die erforderlichen Prüfungen
  • Ablegen der gegebenenfalls vorgeschriebenen Prüfungen
  • Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erfüllung aller Voraussetzungen

Wie lange dauert die Umschreibung?

Die Dauer des Umschreibungsverfahrens lässt sich nicht pauschal festlegen.

Sie hängt unter anderem ab von:

  • dem Ausstellungsstaat
  • der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
  • der Vollständigkeit der Unterlagen
  • erforderlichen Übersetzungen oder Klassifizierungen
  • gesundheitlichen und sonstigen Eignungsnachweisen
  • der Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde
  • gegebenenfalls erforderlichen Prüfungen
  • der individuellen Prüfungsreife
  • der Verfügbarkeit von Prüfungsterminen

Welche Kosten entstehen bei der Umschreibung Klasse D1?

Die Kosten für die Umschreibung einer ausländischen D1-Fahrerlaubnis hängen vom individuellen Verfahren ab.

Mögliche Kostenbestandteile sind:

  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Übersetzung beziehungsweise Klassifizierung der Fahrerlaubnis
  • ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen
  • gegebenenfalls weitere Eignungsuntersuchungen
  • Anmeldung bei der Fahrschule
  • Lernmaterial bei erforderlicher Theorieprüfung
  • individuelle Vorbereitungsfahrstunden
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise

Sind aufgrund des Herkunftsstaates keine Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich, kann der Umfang der Fahrschulleistungen entsprechend geringer ausfallen.

Beschreibung

Die Umschreibung Klasse D1 richtet sich an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für Kleinbusse beziehungsweise Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigen.

Die Klasse D1 umfasst Fahrzeuge mit mehr als acht und höchstens 16 Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrer sowie einer maximalen Fahrzeuglänge von 8 Metern. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.

Welche deutsche Fahrerlaubnisklasse erteilt werden kann und ob theoretische oder praktische Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und vom tatsächlichen Umfang der vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis ab.

Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Fahrstunden erforderlich. Die Vorbereitung kann individuell an die vorhandene Fahrpraxis und Prüfungsreife angepasst werden.

Zusätzlich sind für die Klasse D1 die besonderen gesundheitlichen, sehbezogenen und gegebenenfalls weiteren Eignungsanforderungen zu beachten. Für bestimmte gewerbliche Fahrten können außerdem die Vorschriften der Berufskraftfahrerqualifikation gelten.

Die endgültige Entscheidung über Anerkennung, Klassifizierung, Prüfungsanforderungen und Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Für dieses Produkt sind keine erforderlichen Unterlagen hinterlegt.

D1

Umschreibung Klasse D1

Ausländische Fahrerlaubnis – Kleinbus bis 16 Fahrgäste

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Szenario: Umschreibung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.226,65 €
Leistungen der Fahrschule 1.960,00 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Bearbeitungs- und Anmeldegebühr Umschreibung
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Übungsfahrt 6 Fahrstunden à 45 Minuten
6
je 45 Min.
130,00 €
780,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.960,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.960,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.226,65 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.