Umschreibung Klasse C1E - Ausländische Fahrerlaubnis, Lkw bis 7500 kg mit Anhänger

Umschreibung Klasse C1E: Ausländische Fahrerlaubnis für Lkw bis 7.500 kg mit Anhänger
Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis für einen leichten Lkw mit Anhänger und möchten diese in Deutschland in die Klasse C1E umschreiben lassen? Welche Voraussetzungen, Nachweise und gegebenenfalls Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat Ihrer Fahrerlaubnis und davon ab, welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse Ihre vorhandene Berechtigung entspricht.
Die Fahrerlaubnisklasse C1E berechtigt insbesondere zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination darf höchstens 12.000 kg betragen.
C1E umfasst darüber hinaus bestimmte Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination ebenfalls 12.000 kg nicht überschreitet.
Bei gültigen Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten gelten andere Anerkennungs- und Umtauschregelungen als bei Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten. Je nach Herkunftsland können Prüfungen vollständig oder teilweise entfallen. Ist keine entsprechende Anerkennung vorgesehen, können Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich sein.
Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Fahrstunden erforderlich. Die praktische Vorbereitung kann individuell an die vorhandene Erfahrung mit Lkw-Anhänger-Kombinationen und die Prüfungsreife angepasst werden.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | LKW-UM-C1E |
| Kategorie | Lkw mit Anhänger / Führerschein-Umschreibung |
| Produktname | Umschreibung Klasse C1E |
| Geeignet für | Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für leichte Lkw mit Anhänger, die eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse C1E benötigen |
| Fahrerlaubnisklasse | C1E |
| Zugfahrzeug | Fahrzeug der Klasse C1 mit mehr als 3.500 kg und bis maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse |
| Anhänger | Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
| Gesamtmasse der Kombination | Maximal 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination |
| Voraussetzung | Ausländische Fahrerlaubnis, die einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklasse für Lkw mit Anhänger zugeordnet werden kann |
| EU / EWR-Führerschein | Gültige Fahrerlaubnisse aus EU- oder EWR-Staaten werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt; die konkreten Umtausch- und Gültigkeitsregelungen sind im Einzelfall zu prüfen |
| Drittstaaten | Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR gelten besondere Umschreibungs- und Prüfungsregelungen |
| Anlage 11 FeV | Je nach Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisklasse können theoretische und/oder praktische Prüfungen entfallen |
| Theorieprüfung | Abhängig vom Ausstellungsstaat, der vorhandenen Fahrerlaubnis und den für den konkreten Umschreibungsfall geltenden Regelungen |
| Praktische Prüfung | Abhängig vom Ausstellungsstaat und den für die vorhandene Fahrerlaubnis geltenden Umschreibungsregelungen |
| Fahrstunden | Bei Prüfungspflicht individuell nach Fahrkönnen und Vorbereitungsbedarf; grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl im Umschreibungsverfahren |
| Gesundheitliche Nachweise | Für Klasse C1E sind grundsätzlich die erforderlichen ärztlichen und sehbezogenen Eignungsnachweise zu beachten |
| Gültigkeitsdauer | Neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse C1E werden grundsätzlich befristet erteilt und müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden |
| Übersetzung / Klassifizierung | Je nach Herkunftsland und Dokument kann eine Übersetzung und/oder Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich sein |
| Antrag | Die Umschreibung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt |
| Berufliche Nutzung | Für bestimmte gewerbliche Fahrten können zusätzlich Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation gelten |
| Wichtig | Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach Ausstellungsland, vorhandener Fahrerlaubnisklasse und Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde |
Für wen ist die Umschreibung Klasse C1E geeignet?
Die Umschreibung richtet sich an Personen, die bereits im Ausland eine Fahrerlaubnis für leichte oder mittelschwere Lkw mit schwerem Anhänger erworben haben und in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse C1E benötigen.
Dabei ist nicht allein die Bezeichnung der ausländischen Fahrerlaubnisklasse entscheidend. Maßgeblich ist, welche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit der ausländischen Berechtigung tatsächlich geführt werden dürfen.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft den Umfang der vorhandenen Berechtigung und ordnet diese den entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklassen zu.
Was darf man mit Klasse C1E fahren?
Die Fahrerlaubnisklasse C1E umfasst insbesondere Kombinationen aus:
- einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination darf dabei 12.000 kg nicht überschreiten.
Damit eignet sich C1E beispielsweise für leichtere Lkw mit größeren Anhängern, wie sie in Handwerk, Logistik, Veranstaltungsbereich oder bei bestimmten Transportaufgaben eingesetzt werden.
Weitere Fahrzeugkombinationen mit C1E
Die Fahrerlaubnisklasse C1E umfasst außerdem bestimmte Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg.
Auch bei diesen Kombinationen darf die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination höchstens 12.000 kg betragen.
Welche Klassen sind in C1E eingeschlossen?
Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E ist grundsätzlich auch die Klasse BE eingeschlossen.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können sich bei gleichzeitig vorhandenem Besitz weiterer Fahrerlaubnisklassen zusätzliche Berechtigungen ergeben.
Welche Klassen im konkreten Umschreibungsfall tatsächlich eingetragen werden, richtet sich nach der vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis und der behördlichen Zuordnung.
Welche Bedeutung hat die Klasse C1?
Die Fahrerlaubnisklasse C1E baut grundsätzlich auf der Klasse C1 auf.
Bei einer Umschreibung wird deshalb nicht nur die Anhängerberechtigung betrachtet. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft auch, welchem deutschen Umfang die Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug entspricht.
Besitzt die ausländische Fahrerlaubnis sowohl eine Berechtigung für leichte Lkw als auch für entsprechende Anhänger, kann die Umschreibung mehrere deutsche Fahrerlaubnisklassen umfassen.
EU- und EWR-Führerschein Klasse C1E
Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Bei Lkw-Fahrerlaubnisklassen sind jedoch insbesondere die geltenden Befristungs-, Verlängerungs- und Umtauschregelungen zu beachten.
Ob und wann ein deutscher Führerschein erforderlich ist, hängt deshalb auch von der Gültigkeit und dem Erteilungsdatum der vorhandenen Fahrerlaubnis ab.
C1E-Führerschein aus einem Drittstaat
Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten besondere Regelungen.
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland darf mit einer gültigen Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich noch bis zu sechs Monate im Umfang der vorhandenen Berechtigung gefahren werden.
Soll danach weiterhin eine entsprechende Lkw-Anhänger-Kombination in Deutschland geführt werden, ist grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Was passiert nach Ablauf der 6-Monats-Frist?
Nach Ablauf der grundsätzlich sechsmonatigen Fahrberechtigung darf auf Grundlage einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht weitergefahren werden, wenn noch keine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Die bloße Antragstellung auf Umschreibung verlängert die Fahrberechtigung grundsätzlich nicht automatisch.
Die Umschreibung sollte deshalb frühzeitig beantragt werden.
Welche Bedeutung hat das Ausstellungsland?
Das Ausstellungsland ist entscheidend für die Frage, welche Prüfungsanforderungen bei der Umschreibung gelten.
Je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse kann:
- keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein
- eine Prüfung teilweise entfallen
- eine theoretische Prüfung erforderlich sein
- eine praktische Prüfung erforderlich sein
- eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein
Die Erleichterungen werden für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen gesondert betrachtet. Eine Anerkennungsregelung für Klasse B oder C1 bedeutet daher nicht automatisch, dass für C1E dieselben Voraussetzungen gelten.
Muss man bei der Umschreibung C1E eine Theorieprüfung machen?
Ob eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem Ausstellungsstaat, der vorhandenen Fahrerlaubnis und den für den konkreten Umschreibungsfall geltenden Vorschriften.
Bei der regulären Erweiterung einer bereits vorhandenen deutschen Klasse C1 auf C1E ist grundsätzlich keine zusätzliche Theorieprüfung vorgesehen. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist jedoch die konkrete behördliche Einordnung des ausländischen Fahrerlaubnisumfangs maßgeblich.
Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Prüfungen im Einzelfall erforderlich sind.
Muss man eine praktische Prüfung für C1E machen?
Ob eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, hängt ebenfalls vom Ausstellungsstaat und den geltenden Anerkennungsregelungen ab.
Ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben, muss der Bewerber nachweisen, dass er eine entsprechende Lkw-Anhänger-Kombination sicher, selbstständig und vorausschauend führen kann.
Gibt es Pflichtfahrstunden bei der Umschreibung?
Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung vorgeschrieben.
Es besteht daher grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden im Umschreibungsverfahren.
Wie viele vorbereitende Fahrstunden sinnvoll sind, hängt insbesondere ab von:
- der bisherigen Lkw-Fahrpraxis
- der Erfahrung mit schweren Anhängern
- der Dauer seit der letzten regelmäßigen Fahrt
- der Sicherheit beim Rückwärtsfahren und Rangieren
- der Beherrschung des An- und Abkuppelns
- der Kenntnis deutscher Verkehrsregeln
- der individuellen Prüfungsreife
Sind Sonderfahrten bei der Umschreibung erforderlich?
Bei einer reinen prüfungspflichtigen Umschreibung müssen die für einen regulären Ersterwerb vorgesehenen besonderen Ausbildungsfahrten grundsätzlich nicht als fest vorgeschriebener Ausbildungsumfang erneut absolviert werden.
Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten können trotzdem Bestandteil der individuellen Prüfungsvorbereitung sein, wenn sie für das Erreichen der Prüfungsreife sinnvoll sind.
Praktische Vorbereitung auf die C1E-Prüfung
Das Fahren einer Lkw-Anhänger-Kombination stellt andere Anforderungen als das Fahren eines einzelnen Fahrzeugs der Klasse C1.
Mögliche Trainingsinhalte sind:
- Abfahrtskontrolle
- An- und Abkuppeln des Anhängers
- Kontrolle der Anhängeeinrichtung
- Herstellen der erforderlichen Leitungsverbindungen
- Kontrolle der Bremsanlage
- Rückwärtsfahren
- Rangieren mit Anhänger
- Kurvenfahren
- Beachtung des Ausschwenkbereichs
- Fahrzeugabmessungen richtig einschätzen
- Geschwindigkeitsanpassung
- Bremsverhalten der Fahrzeugkombination
- Landstraßenverkehr
- Autobahn- und Kraftfahrstraßenverkehr
- vorausschauendes und wirtschaftliches Fahren
An- und Abkuppeln bei Klasse C1E
Das sichere Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger gehört zu den wichtigen praktischen Fähigkeiten beim Führen von Fahrzeugkombinationen.
Je nach Fahrzeugkombination können unter anderem folgende Arbeitsschritte relevant sein:
- Zugfahrzeug und Anhänger korrekt positionieren
- Anhängekupplung sicher verbinden
- Verriegelung kontrollieren
- Bremsleitungen verbinden
- elektrische Leitungen anschließen
- Stützeinrichtungen bedienen
- Feststellbremse kontrollieren
- Beleuchtung prüfen
- Sicherheitskontrolle der gesamten Verbindung durchführen
Rückwärtsfahren mit Lkw und Anhänger
Das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger erfordert besondere Übung und eine genaue Beobachtung der Fahrzeugkombination.
Trainiert werden können beispielsweise:
- gerades Rückwärtsfahren
- Rückwärtsfahren in vorgegebene Bereiche
- kontrollierte Lenkkorrekturen
- Spiegelarbeit
- Einschätzen des Anhängerwinkels
- Beachtung des Ausschwenkbereichs
- Rangieren auf engem Raum
Abfahrtskontrolle bei C1E
Vor Fahrtbeginn muss sichergestellt werden, dass sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger verkehrs- und betriebssicher sind.
Zu den wichtigen Kontrollpunkten können gehören:
- Anhängekupplung und Verriegelung
- Bremsanlage
- Druckluft- beziehungsweise Bremsverbindungen, soweit vorhanden
- elektrische Verbindungen
- Beleuchtung
- Bereifung und Räder
- Stützeinrichtungen
- Aufbau und Türen
- Ladung und Ladungssicherung
- erkennbare technische Mängel
Gesamtgewicht und Achslasten beachten
Die Fahrerlaubnisklasse C1E erlaubt bestimmte Fahrzeugkombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von insgesamt 12.000 kg.
Diese fahrerlaubnisrechtliche Grenze ersetzt jedoch nicht die technischen und straßenverkehrsrechtlichen Grenzen der jeweiligen Fahrzeuge.
Vor Fahrtbeginn müssen insbesondere beachtet werden:
- zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers
- zulässige Gesamtmasse der Kombination
- zulässige Anhängelast
- Achslasten
- Stützlast, soweit relevant
- technische Angaben in den Fahrzeugpapieren
Ladungssicherung bei C1E
Bei Lkw-Anhänger-Kombinationen spielt die Ladungssicherung eine besonders wichtige Rolle.
Die Ladung muss so verteilt und gesichert werden, dass sie auch bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht, umfällt oder vom Fahrzeug beziehungsweise Anhänger fällt.
Zu beachten sind insbesondere:
- Gewichtsverteilung
- Schwerpunkt
- zulässige Achslasten
- zulässige Gesamtmassen
- geeignete Zurrpunkte
- geeignete Sicherungsmittel
- Kontrolle der Ladung während der Fahrt
Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gelten?
Für die Fahrerlaubnisklasse C1E gelten die gesundheitlichen Anforderungen der entsprechenden Lkw-Fahrerlaubnisklassen.
Im Rahmen der Erteilung beziehungsweise Umschreibung können insbesondere erforderlich sein:
- ärztlicher Nachweis über die körperliche und gesundheitliche Eignung
- Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
Welche Nachweise im konkreten Umschreibungsfall erforderlich sind, wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.
Wie lange ist die Klasse C1E gültig?
Neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse C1E werden grundsätzlich befristet erteilt.
Für eine Verlängerung müssen die gesetzlich erforderlichen Eignungs- und Sehbescheinigungen erneut vorgelegt werden.
Der konkrete Ablaufzeitpunkt ergibt sich aus der erteilten Fahrerlaubnis beziehungsweise dem Führerscheindokument.
Welche Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt?
Welche Unterlagen tatsächlich verlangt werden, hängt vom Herkunftsland, dem vorhandenen Führerschein und den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Typischerweise können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländischer Führerschein im Original
- biometrisches Passfoto
- gegebenenfalls Übersetzung des ausländischen Führerscheins
- gegebenenfalls Klassifizierung der vorhandenen Fahrerlaubnis
- gegebenenfalls Nachweis über das ursprüngliche Erteilungsdatum
- Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland
- ärztlicher Eignungsnachweis
- Nachweis über das Sehvermögen
- gegebenenfalls weitere von der Fahrerlaubnisbehörde verlangte Unterlagen
Wann ist eine Übersetzung oder Klassifizierung erforderlich?
Je nach Herkunftsland, Sprache und Gestaltung des ausländischen Führerscheins kann eine deutsche Übersetzung erforderlich sein.
Gerade bei Anhängerklassen kann zusätzlich wichtig sein, dass eindeutig festgestellt werden kann, welche Fahrzeugkombinationen mit der ausländischen Fahrerlaubnis geführt werden dürfen.
Deshalb kann eine Klassifizierung beziehungsweise zusätzliche Bestätigung des Fahrerlaubnisumfangs verlangt werden.
Unterschied zwischen C1 und C1E
Der wesentliche Unterschied liegt beim zulässigen Anhänger.
- Klasse C1: Fahrzeug über 3.500 kg bis höchstens 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Klasse C1E: C1-Zugfahrzeug mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg, wobei die gesamte Fahrzeugkombination höchstens 12.000 kg zulässige Gesamtmasse haben darf
Wer regelmäßig schwerere Anhänger mit einem C1-Fahrzeug ziehen möchte, benötigt daher in vielen Fällen die Klasse C1E.
Unterschied zwischen C1E und CE
Die Klasse C1E ist auf bestimmte Fahrzeugkombinationen mit maximal 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination begrenzt.
Die Klasse CE ermöglicht dagegen Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, ohne die fahrerlaubnisrechtliche 12.000-kg-Grenze der Klasse C1E.
Wer im Ausland bereits schwere Lkw-Anhänger- oder Sattelkombinationen fahren darf, sollte daher prüfen lassen, ob eine Umschreibung auf CE anstelle von oder zusätzlich zu C1E in Betracht kommt.
Unterschied zwischen BE und C1E
BE und C1E sind beides Anhängerklassen, unterscheiden sich jedoch beim Zugfahrzeug.
- BE: Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- C1E: insbesondere Zugfahrzeug der Klasse C1 mit schwerem Anhänger und Fahrzeugkombination bis maximal 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse
C1E schließt grundsätzlich die Klasse BE ein.
Ist C1E automatisch eine Berufskraftfahrerqualifikation?
Nein. Die Fahrerlaubnisklasse C1E und die Berufskraftfahrerqualifikation sind zwei unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.
C1E berechtigt fahrerlaubnisrechtlich zum Führen entsprechender Fahrzeugkombinationen.
Für bestimmte gewerbliche Gütertransporte können zusätzlich Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation gelten.
Fahrerqualifizierungsnachweis bei gewerblicher Nutzung
Wer eine C1E-Fahrzeugkombination im qualifikationspflichtigen gewerblichen Güterverkehr führt, kann zusätzlich einen gültigen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation benötigen.
Dieser wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.
Die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis C1E bedeutet nicht automatisch, dass eine im Ausland vorhandene Berufskraftfahrerqualifikation ebenfalls anerkannt oder übertragen wird.
Wie läuft die Umschreibung Klasse C1E ab?
Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Herkunftsland, dem Fahrerlaubnisumfang und den Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde.
Typischerweise erfolgt die Umschreibung in folgenden Schritten:
- Prüfung des ausländischen Führerscheins
- Feststellung der vorhandenen Lkw- und Anhängerberechtigung
- Zuordnung zu den entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklassen
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Beschaffung der erforderlichen Gesundheits- und Sehnachweise
- Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- Klärung, welche Prüfungen erforderlich sind
- gegebenenfalls Anmeldung bei der Fahrschule
- individuelle Vorbereitung auf die praktische beziehungsweise theoretische Prüfung
- Ablegen der erforderlichen Prüfungen
- Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erfüllung aller Voraussetzungen
Wie lange dauert die Umschreibung?
Die Dauer des Umschreibungsverfahrens lässt sich nicht pauschal festlegen.
Sie hängt unter anderem ab von:
- dem Ausstellungsstaat
- der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
- der Vollständigkeit der Unterlagen
- erforderlichen Übersetzungen oder Klassifizierungen
- gesundheitlichen Nachweisen
- der Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde
- gegebenenfalls erforderlichen Prüfungen
- der individuellen Prüfungsreife
- der Verfügbarkeit von Prüfungsterminen
Welche Kosten entstehen bei der Umschreibung Klasse C1E?
Die Kosten für die Umschreibung einer ausländischen C1E-Fahrerlaubnis hängen vom individuellen Verfahren ab.
Mögliche Kostenbestandteile sind:
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
- Übersetzung beziehungsweise Klassifizierung
- ärztliche Untersuchung
- Nachweis über das Sehvermögen
- Anmeldung bei der Fahrschule
- gegebenenfalls Lernmaterial
- individuelle Vorbereitungsfahrstunden
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung, sofern erforderlich
- Vorstellung zur praktischen Prüfung, sofern erforderlich
- Prüfungsgebühren
- gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise
Sind aufgrund des Herkunftsstaates keine Prüfungen erforderlich, kann der Umfang der Fahrschulleistungen entsprechend geringer ausfallen.
Beschreibung
Die Umschreibung Klasse C1E richtet sich an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für leichte beziehungsweise mittelschwere Lkw mit schwerem Anhänger, die in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigen.
Welche deutsche Fahrerlaubnisklasse erteilt werden kann und welche Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und vom tatsächlichen Umfang der ausländischen Fahrerlaubnis ab.
Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Fahrstunden erforderlich. Die Vorbereitung kann individuell an die vorhandene Erfahrung mit Lkw-Anhänger-Kombinationen und die Prüfungsreife angepasst werden.
Zusätzlich sind für die Klasse C1E die gesetzlichen gesundheitlichen und sehbezogenen Anforderungen zu beachten. Für bestimmte gewerbliche Fahrten können darüber hinaus die Vorschriften der Berufskraftfahrerqualifikation gelten.
Die endgültige Entscheidung über Anerkennung, Klassifizierung, Prüfungsanforderungen und Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Für dieses Produkt sind keine erforderlichen Unterlagen hinterlegt.
Umschreibung Klasse C1E
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.
Szenario: UmschreibungLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.