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Neuerteilung Klasse B - Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Pkw

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Neuerteilung Klasse B - Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Pkw
Neuerteilung Klasse B - Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Pkw
€1.350,00

Neuerteilung Klasse B: Fahrerlaubnis für Pkw erneut erwerben

Kurzbeschreibung:

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B wurde entzogen oder Sie haben auf die Fahrerlaubnis verzichtet und möchten diese erneut erhalten? Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klasse B prüft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erneute Erteilung erfüllt sind.

Welche Unterlagen, Nachweise oder Gutachten erforderlich sind, hängt vom individuellen Fall und insbesondere vom Grund der früheren Entziehung oder des Verzichts ab. Je nach Vorgeschichte können beispielsweise ein ärztliches Gutachten, ein fachärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt werden.

Eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ist bei einer Neuerteilung nicht automatisch vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch eine erneute Prüfung anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Falls eine theoretische und/oder praktische Prüfung verlangt wird, unterstützen wir Sie bei der gezielten Vorbereitung. Die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden richtet sich nach Ihrem aktuellen Fahrkönnen und dem individuellen Vorbereitungsbedarf.

Feld Information
Produkt-Nr. PKW-NEU-B
Kategorie Pkw / Neuerteilung Fahrerlaubnis
Produktname Neuerteilung Klasse B
Fahrerlaubnisklasse Klasse B
Geeignet für Personen, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die zuvor auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben und die Klasse B erneut erwerben möchten
Antrag Die Neuerteilung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt
Sperrfrist Besteht eine Sperrfrist, kann der Antrag auf Neuerteilung grundsätzlich frühestens 6 Monate vor deren Ablauf gestellt werden
Theorieprüfung Nicht automatisch erforderlich; kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Zweifel an den erforderlichen Kenntnissen bestehen
Praktische Prüfung Nicht automatisch erforderlich; kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Zweifel an den erforderlichen Fähigkeiten bestehen
Fahrschulausbildung Umfang abhängig von der behördlichen Entscheidung und dem individuellen Vorbereitungsbedarf
Fahrstunden Bei erforderlicher Prüfung abhängig vom persönlichen Fahrkönnen und Vorbereitungsbedarf
MPU Kann abhängig vom Grund der früheren Entziehung und den gesetzlichen Voraussetzungen von der Fahrerlaubnisbehörde verlangt werden
Weitere Nachweise Die erforderlichen Unterlagen, Gutachten und Nachweise werden von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt
Fahrzeugklasse Pkw und weitere Fahrzeuge im Umfang der Fahrerlaubnisklasse B
Wichtig Die konkreten Voraussetzungen für die Neuerteilung werden individuell durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde festgelegt

Was bedeutet Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Von einer Neuerteilung spricht man, wenn eine früher vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr besteht und erneut erteilt werden soll.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Fahrerlaubnis zuvor:

  • durch ein Gericht entzogen wurde
  • durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde
  • nach einem behördlichen Verfahren nicht mehr bestand
  • freiwillig zurückgegeben beziehungsweise auf sie verzichtet wurde

Die Neuerteilung ist vom normalen erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis und von einer bloßen Verlängerung eines Führerscheindokuments zu unterscheiden.

Wer muss eine Neuerteilung der Klasse B beantragen?

Eine Neuerteilung kommt insbesondere für Personen infrage, die früher bereits eine Fahrerlaubnis Klasse B besessen haben, diese jedoch nicht mehr besitzen.

Typische Gründe können sein:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol
  • Entziehung wegen Drogen oder Medikamentenmissbrauch
  • Entziehung wegen zu vieler Punkte
  • Entziehung wegen erheblicher Verkehrsverstöße
  • Entziehung aufgrund gesundheitlicher oder anderer Eignungszweifel
  • freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Welche Voraussetzungen anschließend für die Neuerteilung erfüllt werden müssen, hängt von der individuellen Vorgeschichte ab.

Ist Neuerteilung dasselbe wie Führerschein-Wiedererteilung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden häufig Begriffe wie Wiedererteilung, Wiedererlangung oder Führerschein zurückbekommen verwendet.

Rechtlich handelt es sich nach einer Entziehung jedoch grundsätzlich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Die frühere Fahrerlaubnis lebt nicht automatisch wieder auf.

Deshalb muss ein neuer Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Wann kann die Neuerteilung beantragt werden?

Besteht keine gerichtliche oder behördliche Sperrfrist, kann der Antrag grundsätzlich gestellt werden, sobald die Voraussetzungen für eine erneute Erteilung geklärt werden sollen.

Wurde eine Sperrfrist angeordnet, kann der Antrag auf Neuerteilung grundsätzlich bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Eine frühzeitige Antragstellung kann sinnvoll sein, da die Prüfung von Gutachten, Unterlagen oder weiteren Voraussetzungen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Was ist eine Sperrfrist?

Nach einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis kann das Gericht eine Zeit bestimmen, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Diese Zeit wird als Sperrfrist bezeichnet.

Während der Sperrfrist kann die neue Fahrerlaubnis grundsätzlich noch nicht erteilt werden. Die Vorbereitung des Neuerteilungsverfahrens kann jedoch bereits vorher beginnen.

Kann eine Sperrfrist verkürzt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine gerichtliche Sperrfrist vorzeitig aufgehoben oder verkürzt werden.

Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der gerichtlichen Entscheidung ab.

Eine Fahrschule entscheidet nicht über die Verkürzung einer Sperrfrist.

Welche Unterlagen benötigt man für die Neuerteilung?

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, legt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde fest.

Typischerweise können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • gegebenenfalls Sehtest
  • gegebenenfalls Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • gegebenenfalls Führungszeugnis
  • gegebenenfalls ärztliche Gutachten
  • gegebenenfalls fachärztliche Gutachten
  • gegebenenfalls MPU-Gutachten
  • weitere von der Fahrerlaubnisbehörde angeforderte Nachweise

Die erforderlichen Unterlagen können sich je nach Grund der früheren Entziehung deutlich unterscheiden.

Ist eine MPU bei der Neuerteilung immer erforderlich?

Nein. Eine MPU ist nicht automatisch bei jeder Neuerteilung erforderlich.

Ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt wird, hängt von der Vorgeschichte und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Eine MPU kann beispielsweise relevant werden bei:

  • bestimmten Alkoholauffälligkeiten
  • wiederholten Alkoholverstößen
  • Drogen- oder Betäubungsmittelproblemen
  • erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen
  • bestimmten Punktekonstellationen
  • Zweifeln an der charakterlichen oder gesundheitlichen Fahreignung

Ob tatsächlich eine MPU verlangt wird, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Was wird bei einer MPU geprüft?

Die MPU dient dazu, offene Zweifel an der Fahreignung zu klären.

Je nach Anlass können dabei unterschiedliche Bereiche untersucht werden:

  • medizinische Voraussetzungen
  • Leistungsfähigkeit
  • Verkehrsverhalten
  • Umgang mit Alkohol oder Drogen
  • Aufarbeitung früherer Auffälligkeiten
  • Verhaltensänderungen und Rückfallrisiko

Die MPU ist kein Bestandteil der Fahrschulausbildung und wird von einer hierfür geeigneten Begutachtungsstelle durchgeführt.

Kann ein Abstinenznachweis erforderlich sein?

Bei bestimmten Alkohol- oder Drogenfällen können im Rahmen der Eignungsprüfung Abstinenznachweise eine Rolle spielen.

Ob und über welchen Zeitraum entsprechende Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt und der fachlichen beziehungsweise behördlichen Beurteilung ab.

Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, welche Anforderungen im individuellen Fall bestehen.

Muss man bei der Neuerteilung die Theorieprüfung wiederholen?

Eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist bei der Neuerteilung nicht automatisch vorgeschrieben.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch eine Theorieprüfung anordnen, wenn konkrete Tatsachen Zweifel daran begründen, dass die erforderlichen Kenntnisse noch vorhanden sind.

Dies kann insbesondere relevant sein, wenn seit dem früheren Besitz der Fahrerlaubnis sehr viel Zeit vergangen ist oder sich aus dem Einzelfall andere Zweifel ergeben.

Muss man die praktische Prüfung wiederholen?

Auch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Neuerteilung.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann sie jedoch verlangen, wenn Zweifel bestehen, ob die erforderlichen praktischen Fahrfähigkeiten noch vorhanden sind.

Wird eine praktische Prüfung angeordnet, muss der Bewerber zeigen, dass er ein Fahrzeug der Klasse B sicher und selbstständig im heutigen Straßenverkehr führen kann.

Muss die komplette Fahrschulausbildung wiederholt werden?

Grundsätzlich muss bei einer Neuerteilung nicht automatisch die komplette reguläre Fahrschulausbildung eines Ersterwerbers wiederholt werden.

Wird eine Prüfung verlangt, richtet sich die Vorbereitung nach der individuellen Situation und der behördlichen Entscheidung.

Eine feste gesetzliche Zahl an Fahrstunden ist bei der reinen Prüfungsvorbereitung im Neuerteilungsverfahren grundsätzlich nicht automatisch vorgegeben.

Wie viele Fahrstunden braucht man bei der Neuerteilung?

Wie viele Fahrstunden erforderlich oder sinnvoll sind, hängt vom aktuellen Fahrkönnen ab.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Dauer seit der letzten regelmäßigen Fahrpraxis
  • persönliche Fahrerfahrung
  • Sicherheit im heutigen Straßenverkehr
  • Kenntnis aktueller Verkehrsregeln
  • Umgang mit modernen Fahrzeugen
  • Beherrschung der Grundfahraufgaben
  • Prüfungsreife

Nach einer ersten Einschätzung kann die Vorbereitung individuell geplant werden.

Praktische Vorbereitung auf die Klasse-B-Prüfung

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine praktische Prüfung verlangt, kann die Vorbereitung gezielt auf die Prüfungsanforderungen ausgerichtet werden.

Zu den möglichen Inhalten gehören:

  • Fahrzeugbedienung
  • Verkehrsbeobachtung
  • Vorfahrts- und Vorrangregeln
  • Abbiegen
  • Fahrstreifenwechsel
  • Geschwindigkeitsanpassung
  • Sicherheitsabstand
  • Einparken
  • Rückwärtsfahren
  • Gefahrenbremsung
  • Landstraßenverkehr
  • Autobahn- und Kraftfahrstraßenverkehr
  • selbstständiges Fahren
  • vorausschauendes und umweltbewusstes Fahren

Theorievorbereitung bei angeordneter Prüfung

Wird eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung verlangt, müssen die aktuellen Verkehrsregeln und prüfungsrelevanten Inhalte der Klasse B beherrscht werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Verkehrszeichen
  • Vorfahrts- und Vorrangregeln
  • Geschwindigkeitsvorschriften
  • Abstand
  • Gefahrenlehre
  • Fahrzeugtechnik
  • Umweltschutz
  • Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
  • Autobahn und Kraftfahrstraße

Was darf man mit Klasse B fahren?

Nach erfolgreicher Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg geführt werden, die für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Auch bestimmte Anhänger dürfen innerhalb der für Klasse B geltenden Grenzen mitgeführt werden.

Darüber hinaus umfasst Klasse B grundsätzlich die Fahrerlaubnisklassen AM und L.

Was ist der Unterschied zwischen Neuerteilung und Wiedererteilung nach Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei einem zeitlich begrenzten Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbots darf im Rahmen der bestehenden Fahrerlaubnis wieder gefahren werden.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt dagegen die Fahrerlaubnis. Danach ist eine Neuerteilung erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Entziehung und Führerscheinbeschlagnahme?

Auch die vorläufige Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Führerscheindokuments bedeutet nicht automatisch, dass bereits endgültig über eine Neuerteilung entschieden wurde.

Für die Frage, ob eine Neuerteilung erforderlich ist, kommt es darauf an, ob die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen wurde oder nicht mehr besteht.

Im Zweifelsfall sollte die behördliche oder gerichtliche Entscheidung geprüft werden.

Was passiert nach einem freiwilligen Verzicht?

Wer freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, besitzt anschließend ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis mehr.

Soll später wieder ein Fahrzeug der Klasse B geführt werden, muss grundsätzlich eine Neuerteilung beantragt werden.

Auch in diesem Fall prüft die Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen vor der erneuten Erteilung erfüllt werden müssen.

Wie läuft die Neuerteilung der Klasse B ab?

Der genaue Ablauf richtet sich nach dem individuellen Fall.

Typischerweise erfolgt die Neuerteilung in folgenden Schritten:

  • Prüfung, ob eine Sperrfrist besteht
  • Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen
  • Prüfung der persönlichen Fahreignung
  • gegebenenfalls Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU
  • gegebenenfalls Anordnung einer theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
  • individuelle Vorbereitung bei der Fahrschule
  • Ablegen der gegebenenfalls erforderlichen Prüfungen
  • Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B nach Erfüllung aller Voraussetzungen

Wie lange dauert die Neuerteilung?

Die Dauer eines Neuerteilungsverfahrens lässt sich nicht pauschal bestimmen.

Sie hängt unter anderem ab von:

  • einer bestehenden Sperrfrist
  • dem Grund der früheren Entziehung
  • der Vollständigkeit der Unterlagen
  • der Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde
  • gegebenenfalls erforderlichen Gutachten
  • einer eventuell notwendigen MPU
  • gegebenenfalls erforderlichen Abstinenznachweisen
  • angeordneten Fahrerlaubnisprüfungen
  • der individuellen Prüfungsreife
  • der Verfügbarkeit von Prüfungsterminen

Gerade bei komplexeren Fällen empfiehlt es sich daher, die erforderlichen Schritte frühzeitig zu klären.

Welche Kosten entstehen bei der Neuerteilung Klasse B?

Die Kosten einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klasse B können je nach individuellem Fall stark variieren.

Mögliche Kostenbestandteile sind:

  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Passfoto
  • Sehtest
  • gegebenenfalls Erste-Hilfe-Nachweis
  • gegebenenfalls ärztliche Untersuchung
  • gegebenenfalls fachärztliches Gutachten
  • gegebenenfalls MPU
  • gegebenenfalls Abstinenznachweise
  • Anmeldung bei der Fahrschule
  • Lernmaterial bei einer angeordneten Theorieprüfung
  • individuelle Fahrstunden
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren

Welche dieser Kosten tatsächlich entstehen, hängt von den Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde und dem persönlichen Vorbereitungsbedarf ab.

Kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Nachweise verlangen?

Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde muss vor einer Neuerteilung prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine erheblichen Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Abhängig von der Vorgeschichte können deshalb zusätzliche Nachweise oder Gutachten verlangt werden.

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

Ist nach der Neuerteilung wieder eine Probezeit möglich?

Ob nach der Neuerteilung noch eine Probezeit besteht, hängt von der bisherigen Fahrerlaubnishistorie und dem konkreten Fall ab.

Eine Neuerteilung bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Fall eine vollständig neue zweijährige Probezeit beginnt. Entscheidend ist insbesondere, ob und in welchem Umfang bereits zuvor eine Probezeit absolviert wurde.

Kann die Neuerteilung mit Auflagen verbunden werden?

Eine Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Auflagen oder Beschränkungen erteilt werden, wenn diese erforderlich sind, um die sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

Ob entsprechende Auflagen notwendig sind, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Beschreibung

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klasse B richtet sich an Personen, deren frühere Pkw-Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben und erneut eine Fahrerlaubnis erwerben möchten.

Eine Neuerteilung erfolgt nicht automatisch. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderliche Fahreignung vorliegen.

Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen sind nicht in jedem Fall vorgeschrieben, können aber angeordnet werden, wenn Zweifel an den erforderlichen Kenntnissen oder Fähigkeiten bestehen.

Wird eine Prüfung verlangt, kann die praktische und theoretische Vorbereitung individuell auf den vorhandenen Kenntnisstand und das aktuelle Fahrkönnen abgestimmt werden.

Ob zusätzliche Gutachten, eine MPU oder andere Nachweise erforderlich sind, hängt von der persönlichen Vorgeschichte und der Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Für dieses Produkt sind keine erforderlichen Unterlagen hinterlegt.

B

Neuerteilung Klasse B

Pkw

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Ablauf.

Szenario: Neuerteilung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.550,72 €
Leistungen der Fahrschule 1.350,00 €
Amtliche Gebühren 200,72 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Bearbeitungs- und Anmeldegebühr Neuerteilung
1
pauschal
300,00 €
300,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
50,00 €
50,00 €
Auffrischungsfahrt 8 Fahrstunden à 45 Minuten
8
je 45 Min.
70,00 €
560,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
290,00 €
290,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.350,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.134,45 €
davon MwSt. 19 % 215,55 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
129,83 €
129,83 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 200,72 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.550,72 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.