Zur Produktinformation springen

Führerschein Klasse CE - Lkw mit Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung

€2.700,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €2.700,00

ohne MwSt.

Haben Sie eine Frage?
Führerschein Klasse CE - Lkw mit Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
Normalpreis €2.700,00 EUR
Normalpreis Angebotspreis €2.700,00 EUR
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Führerschein Klasse CE - Lkw mit Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
Führerschein Klasse CE - Lkw mit Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
€2.700,00

Führerschein Klasse CE

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein der Klasse CE dürfen Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg geführt werden.

Die Klasse CE ist die höchste Fahrerlaubnisklasse für Lastkraftwagen und qualifiziert zum Führen schwerer Lkw-Gespanne im gewerblichen Güterverkehr, in der Logistik sowie im internationalen Transport. Der reguläre Erwerb ist ab 21 Jahren möglich.

Im Rahmen gesetzlich geregelter Berufsausbildungen oder der Berufskraftfahrerqualifikation kann die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 18 Jahren erworben werden.

Feld Information
Produkt-Nr. LK-CE
Kategorie Lkw
Produktname Führerschein Klasse CE
Mindestalter 21 Jahre regulär; 18 Jahre nur in gesetzlich geregelten Berufsausbildungs- oder Berufskraftfahrer-Ausnahmen
Kurzbeschreibung Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg.
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis / Teilnahmebescheinigung
⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚛 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.

Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.

Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.