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Führerschein Klasse C1 - Lkw bis 7.500 kg Fahren

€3.105,00
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Führerschein Klasse C1 - Lkw bis 7.500 kg Fahren
Führerschein Klasse C1 - Lkw bis 7.500 kg Fahren
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Führerschein Klasse C1 – Lkw bis 7.500 kg fahren

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse C1 dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben.

Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger kann die Fahrerlaubnisklasse C1E erforderlich sein.

Die Klasse C1 eignet sich besonders für Fahrer von kleineren Lkw, größeren Transportern und Wohnmobilen über 3.500 kg. Voraussetzung für den Erwerb ist grundsätzlich die Fahrerlaubnis Klasse B.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse C1

Feld Information
Produkt-Nr. LK-C1
Kategorie Lkw
Produktname Führerschein Klasse C1
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B oder deren gleichzeitiger Erwerb unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Zulässige Gesamtmasse Mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg
Sitzplätze Maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Gesundheitliche Nachweise Ärztliche Untersuchung und Nachweis des Sehvermögens erforderlich
Gültigkeit Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung mit den erforderlichen Nachweisen
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse C1

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse C1 fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und höchstens 7.500 kg.

Dazu gehören insbesondere:

  • kleinere und mittelschwere Lkw
  • größere Transportfahrzeuge
  • bestimmte Wohnmobile über 3.500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz
  • Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge der Busklassen D1 und D fallen nicht unter die Fahrerlaubnisklasse C1.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse C1?

Der C1-Führerschein eignet sich für Fahrer, die Fahrzeuge oberhalb der 3.500-kg-Grenze der Klasse B fahren möchten, aber keine uneingeschränkte Fahrerlaubnis für schwere Lkw der Klasse C benötigen.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • kleinere Lkw im Liefer- und Verteilerverkehr
  • größere Transporter über 3.500 kg
  • Wohnmobile zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
  • bestimmte Service- und Nutzfahrzeuge
  • gewerbliche Transportfahrzeuge innerhalb der C1-Gewichtsgrenze

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse C1?

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Fahrerlaubnis Klasse B beziehungsweise deren gleichzeitiger Erwerb
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Antrag auf Erteilung beziehungsweise Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • vorgeschriebene theoretische Fahrschulausbildung
  • vorgeschriebene praktische Fahrausbildung
  • bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse C1 möglich?

Das gesetzliche Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse C1 beträgt 18 Jahre.

Die Fahrschulausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Fahrerlaubnis wird jedoch grundsätzlich erst mit Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters erteilt.

Braucht man Klasse B vor Klasse C1?

Ja. Die Fahrerlaubnisklasse C1 baut grundsätzlich auf der Klasse B auf.

Wer den C1-Führerschein erwerben möchte, muss daher bereits die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen oder diese im Zusammenhang mit dem Erwerb der Klasse C1 erhalten.

Ausbildung für den Führerschein Klasse C1

Die Ausbildung für den Lkw-Führerschein Klasse C1 besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Fahrausbildung.

Im Theorieunterricht werden neben allgemeinen Verkehrsthemen auch spezielle Inhalte behandelt, die für das Fahren größerer und schwererer Fahrzeuge wichtig sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fahrzeugtechnik
  • Bremsanlagen
  • Gewichte und Abmessungen
  • Fahrverhalten größerer Fahrzeuge
  • Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Gefahrenlehre
  • Ladung und Ladungssicherung
  • umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren

Praktische Ausbildung für Klasse C1

In der praktischen Ausbildung lernen Fahrschüler, ein Fahrzeug der Klasse C1 sicher und selbstständig zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Abfahrtkontrolle und Fahrzeugvorbereitung
  • sichere Bedienung des Fahrzeugs
  • Anfahren und Anhalten
  • Bremsen und Geschwindigkeitsanpassung
  • Fahren in Kurven und engen Straßen
  • richtige Nutzung der Spiegel
  • Rangieren
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Abfahrtkontrolle bei Klasse C1

Die Abfahrtkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung für den C1-Führerschein.

Vor Fahrtbeginn müssen Fahrer beurteilen können, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Dabei können beispielsweise folgende Bereiche kontrolliert werden:

  • Bremsanlage
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Flüssigkeitsstände
  • Sicht- und Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrzeugaufbau
  • Ladung und Ladungssicherung

Sonderfahrten bei Klasse C1

Zur praktischen Ausbildung gehören auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten.

Der konkrete Umfang richtet sich unter anderem danach, welche Fahrerlaubnisklassen bereits vorhanden sind oder gleichzeitig erworben werden.

Zu diesen Ausbildungsfahrten gehören insbesondere:

  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich werden so viele normale Übungsstunden durchgeführt, wie für eine sichere Fahrzeugbeherrschung und die Prüfungsreife erforderlich sind.

Theoretische Prüfung Klasse C1

Für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die Prüfung umfasst sowohl allgemeine Verkehrsregeln als auch klassenspezifische Fragen zu größeren Nutzfahrzeugen.

Dazu können beispielsweise Fahrzeugtechnik, Bremsen, Gewichte, Ladungssicherung, Gefahrenlehre und sicherheitsrelevante Vorschriften gehören.

Praktische Prüfung Klasse C1

Nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung und bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Fahrerlaubnisprüfung für Klasse C1.

Während der Prüfung müssen Bewerber nachweisen, dass sie das Fahrzeug sicher beherrschen und selbstständig, vorausschauend und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.

Auch klassenspezifische Sicherheitskontrollen und die sichere Bedienung eines größeren Fahrzeugs spielen dabei eine wichtige Rolle.

Ärztliche Untersuchung für Klasse C1

Für den Erwerb und die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C1 ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Bei der Untersuchung wird geprüft, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die sichere Führung eines Fahrzeugs dieser Klasse beeinträchtigen könnten.

Der entsprechende Nachweis muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Sehvermögen für den C1-Führerschein

Für Klasse C1 gelten höhere Anforderungen an das Sehvermögen als für den normalen Pkw-Führerschein Klasse B.

Deshalb ist ein spezieller Nachweis über die Sehfähigkeit erforderlich. Dabei werden neben der Sehschärfe weitere für die sichere Fahrzeugführung relevante Sehfunktionen berücksichtigt.

Der einfache Sehtest für die Klasse B allein reicht für den Erwerb der Klasse C1 grundsätzlich nicht aus.

Wie lange ist der Führerschein Klasse C1 gültig?

Neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse C1 werden grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.

Die Fahrerlaubnis kann anschließend jeweils verlängert werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt und die vorgeschriebenen gesundheitlichen Nachweise vorgelegt werden.

Wer die Fahrerlaubnis beruflich nutzt, sollte zusätzlich die Gültigkeit einer gegebenenfalls erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation beachten.

Klasse C1 oder Klasse C – was ist der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied zwischen C1 und C liegt bei der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs.

  • Klasse C1: mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg
  • Klasse C: mehr als 3.500 kg ohne die 7.500-kg-Obergrenze der Klasse C1

Wer ausschließlich kleinere oder mittelschwere Lkw beziehungsweise entsprechende Wohnmobile fahren möchte, kann mit C1 bereits ausreichend berechtigt sein. Für schwerere Lkw ist die Klasse C erforderlich.

Klasse C1 oder C1E – wann brauche ich C1E?

Mit Klasse C1 darf hinter dem Zugfahrzeug ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg geführt werden.

Für einen Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg ist grundsätzlich eine entsprechende Erweiterung erforderlich.

Mit Klasse C1E sind Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg möglich, sofern die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination 12.000 kg nicht überschreitet.

Wohnmobil über 3.500 kg – brauche ich Klasse C1?

Für viele größere Wohnmobile mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse reicht ein normaler Führerschein Klasse B nicht aus.

Liegt die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils über 3.500 kg und höchstens bei 7.500 kg, kann die Fahrerlaubnisklasse C1 erforderlich sein.

Welche Fahrerlaubnis tatsächlich benötigt wird, hängt auch vom Ausstellungsdatum und Umfang einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis sowie von den technischen Fahrzeugdaten ab.

Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung

Der C1-Führerschein allein reicht nicht automatisch für jede gewerbliche Tätigkeit im Güterverkehr aus.

Wer ein Fahrzeug der Klasse C1 beruflich beziehungsweise gewerblich führt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich die entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.

Je nach persönlicher Ausgangssituation kann der Qualifikationsnachweis beispielsweise durch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder einen anderen gesetzlich vorgesehenen Weg erworben werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Bei Fahrern, die der Berufskraftfahrerqualifikation unterliegen, wird die entsprechende Qualifikation grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Für die Aufrechterhaltung der beruflichen Qualifikation sind außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildungen zu beachten.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse C1?

Die Kosten für den Führerschein Klasse C1 hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf und den aktuellen Preisen der Fahrschule ab.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Theorieunterricht
  • praktische Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • ärztliche Untersuchung
  • Untersuchung beziehungsweise Nachweis des Sehvermögens

Bei einer geplanten gewerblichen Nutzung können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, sofern sie für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Mitgeführt werden darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Für die Erteilung und Verlängerung sind besondere gesundheitliche Anforderungen und ein entsprechender Nachweis des Sehvermögens zu erfüllen.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse C1
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz beziehungsweise Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter
  • § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
  • § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Qualifikationsanforderungen für bestimmte gewerbliche Fahrten

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚛 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.

Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.

Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse C1 - Lkw bis 7.500 kg fahren

Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse C1.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse B
Vorder- und Rückseite; Klasse B ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige
Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Nach Vorgabe der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend
☰
9. Fahrerqualifizierungsnachweis  / Schlüsselzahl 95
Für gewerbliche Fahrten; nicht Bestandteil der reinen Fahrerlaubniserteilung.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

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Checkliste - kein behördlicher Antrag

C1

Führerschein Klasse C1

Lkw bis 7.500 kg

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 3.371,65 €
Leistungen der Fahrschule 3.105,00 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 5 Fahrstunden à 45 Minuten
5
je 45 Min.
115,00 €
575,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
115,00 €
575,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
115,00 €
460,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
115,00 €
345,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
115,00 €
230,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 3.105,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 3.105,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
3.371,65 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.