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Führerschein Klasse A1 - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen

€2.330,00
Kurstyp: Online
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Gewünschter Standort: Frankfurt
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Führerschein Klasse A1 - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
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Führerschein Klasse A1 - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
Führerschein Klasse A1 - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
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Führerschein Klasse A1 – Kosten, Prüfung und Altersgrenzen

Mit dem Führerschein Klasse A1 dürfen Sie leichte Motorräder und Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW/kg betragen.

Die Fahrerlaubnisklasse A1 kann bereits ab 16 Jahren erworben werden und eignet sich ideal für Jugendliche und Einsteiger, die früh in den Motorradverkehr starten möchten.

Zusätzlich berechtigt die Klasse A1 zum Führen bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Die Klasse AM ist in der Fahrerlaubnisklasse A1 eingeschlossen.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse A1

Feld Information
Produkt-Nr. MO-A1
Kategorie Motorrad
Produktname Führerschein Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Hubraum Bis 125 cm³
Motorleistung Maximal 11 kW
Leistungsgewicht Maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge Bis maximal 15 kW
Eingeschlossene Klasse AM
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse A1

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse A1 fahren?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 dürfen Sie leichte Motorräder und Leichtkrafträder fahren, die bestimmte technische Grenzwerte einhalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 11 kW
  • Krafträder mit einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg
  • Krafträder mit Beiwagen innerhalb der A1-Grenzen
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 15 kW

Damit ist die Klasse A1 besonders für 125er-Motorräder und 125er-Roller geeignet.

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse A1 möglich?

Das gesetzliche Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A1 beträgt 16 Jahre.

Mit der Fahrschulausbildung kann bereits vor dem 16. Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf grundsätzlich frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die Fahrerlaubnis selbst wird jedoch erst mit Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters wirksam.

Für wen eignet sich der A1-Führerschein?

Der A1-Motorradführerschein eignet sich besonders für Jugendliche und junge Fahrer, die bereits ab 16 Jahren selbstständig motorisiert unterwegs sein möchten.

Die Fahrerlaubnis ist beispielsweise interessant für:

  • Jugendliche ab 16 Jahren
  • Fahrer von 125er-Motorrädern
  • Fahrer von 125er-Rollern
  • Pendler mit kurzen oder mittleren Arbeits- und Schulwegen
  • Motorradeinsteiger, die später auf A2 und A aufsteigen möchten

Ausbildung für den Führerschein Klasse A1

Die Ausbildung für den Führerschein Klasse A1 besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

In der Theorie werden sowohl allgemeine Verkehrsregeln als auch motorradspezifische Themen behandelt. Die praktische Ausbildung vermittelt die sichere Beherrschung des Motorrads und bereitet gezielt auf typische Situationen im Straßenverkehr vor.

Zu den praktischen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • sicheres Anfahren und Anhalten
  • Grundfahraufgaben mit dem Motorrad
  • Kurvenfahren und Blickführung
  • Brems- und Ausweichübungen
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Fahrten auf Landstraßen
  • Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten
  • Fahren bei unterschiedlichen Verkehrs- und Witterungssituationen

Sonderfahrten bei Klasse A1

Zum Erwerb der Klasse A1 gehören neben den normalen Übungsstunden auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten.

Dazu zählen insbesondere:

  • Überlandfahrten
  • Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die Anzahl zusätzlicher Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt des Fahrschülers.

Theoretische Prüfung Klasse A1

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Dabei müssen Bewerber nachweisen, dass sie die maßgeblichen Verkehrsregeln kennen, Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen können und mit den grundlegenden technischen sowie sicherheitsrelevanten Besonderheiten von Motorrädern vertraut sind.

Die theoretische Prüfung muss bestanden sein, bevor die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden kann.

Praktische Prüfung Klasse A1

Nach erfolgreicher theoretischer Prüfung folgt die praktische Prüfung für Klasse A1.

Die praktische Prüfung dauert insgesamt mindestens 70 Minuten. Davon entfallen mindestens 30 Minuten auf die eigentliche Fahrzeit im Straßenverkehr.

Während der Prüfung müssen Bewerber unter anderem zeigen, dass sie das Motorrad sicher bedienen, vorgeschriebene Grundfahraufgaben beherrschen und sich selbstständig und regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse A1?

Für den Führerschein Klasse A1 müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • ordnungsgemäßer Fahrerlaubnisantrag
  • Nachweis über die erforderliche Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtest beziehungsweise entsprechender Nachweis zum Sehvermögen
  • vollständige Fahrschulausbildung
  • bestandene theoretische Prüfung
  • bestandene praktische Prüfung

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für Klasse A1

Für den Antrag auf den A1-Führerschein müssen Führerscheinbewerber grundsätzlich einen Sehtest sowie einen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe vorlegen.

Der Sehtest stellt fest, ob das erforderliche Sehvermögen für die Fahrerlaubnis gegeben ist. Wird die erforderliche Sehschärfe nur mit einer Sehhilfe erreicht, kann eine entsprechende Auflage in der Fahrerlaubnis eingetragen werden.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse A1?

Die Kosten für den A1-Führerschein setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen und können je nach individuellem Ausbildungsbedarf unterschiedlich ausfallen.

Typische Kostenpositionen sind beispielsweise:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • theoretischer Unterricht
  • praktische Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen insbesondere davon ab, wie viele praktische Übungsstunden bis zur Prüfungsreife benötigt werden. Die jeweils aktuellen Preise der Fahrschule sind deshalb für eine genaue Kostenberechnung maßgeblich.

Von A1 auf A2 aufsteigen

Die Fahrerlaubnisklasse A1 bietet einen möglichen Einstieg in das Stufenmodell der Motorradführerscheine.

Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann auf die Klasse A2 aufsteigen. Bei diesem Stufenaufstieg ist grundsätzlich nur eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Eine erneute theoretische Prüfung und eine vollständige Fahrschulausbildung sind beim regulären Aufstieg nach mindestens zweijährigem Vorbesitz grundsätzlich nicht erforderlich.

Von A1 später zur offenen Klasse A

Nach dem Aufstieg von A1 auf A2 kann später auch der Aufstieg in die offene Motorradklasse A erfolgen.

Wer die Klasse A2 wiederum mindestens zwei Jahre besitzt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine praktische Prüfung auf die Klasse A wechseln.

Damit bietet der A1-Führerschein bereits ab 16 Jahren einen möglichen Einstieg in den stufenweisen Erwerb höherer Motorradklassen.

A1 oder B196 – was ist der Unterschied?

Mit der Klasse A1 und der Schlüsselzahl B196 dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen ähnliche 125er-Krafträder gefahren werden, beide Berechtigungen sind jedoch rechtlich unterschiedlich.

Die Klasse A1 ist eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse. Sie wird durch theoretische und praktische Prüfung erworben und ermöglicht später unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Stufenaufstieg auf A2 und anschließend auf A.

B196 ist dagegen lediglich eine nationale Erweiterung der Klasse B. Sie gilt nur innerhalb Deutschlands und ermöglicht keinen regulären Stufenaufstieg auf A2 oder A.

Klasse A1 oder A2 – welcher Führerschein ist erforderlich?

Welche Motorradklasse die richtige ist, hängt vor allem vom Alter und vom gewünschten Motorrad ab.

  • Klasse A1: ab 16 Jahren, bis 125 cm³, maximal 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg
  • Klasse A2: ab 18 Jahren, Motorräder bis maximal 35 kW unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Klasse A: Motorräder ohne Leistungsbegrenzung; Direkteinstieg grundsätzlich ab 24 Jahren

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.

Sie umfasst außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 15 kW. Das gesetzliche Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A1 beträgt 16 Jahre.

Für den erstmaligen Erwerb sind grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse A1
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter von 16 Jahren
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Theoretische Prüfung
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Praktische Prüfung
  • Anlage 7 FeV – Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauer

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse A1 - Kosten, Prüfung und Altersgrenzen

Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse A1.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe von Name und Anschrift der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Sehtestbescheinigung
Im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung über die absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung.
✔ Erforderlich
☰
6. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Bei minderjährigen Teilnehmenden; ggf. Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten.
!
Falls zutreffend
☰
7. Vorhandener Führerschein
Vorder- und Rückseite bei Erweiterung.
!
Falls zutreffend
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der vorhandene Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

A1

Führerschein Klasse A1

Leichtkraftrad bis 125 cm³

Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.

Szenario: Ersterwerb
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.563,56 €
Leistungen der Fahrschule 2.330,00 €
Amtliche Gebühren 233,56 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
350,00 €
350,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
50,00 €
50,00 €
Fahrstunde 5 Fahrstunden à 45 Minuten
5
je 45 Min.
90,00 €
450,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
90,00 €
450,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
90,00 €
360,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
90,00 €
270,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.330,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.957,98 €
davon MwSt. 19 % 372,02 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
162,67 €
162,67 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 233,56 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.563,56 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.