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Aufstieg A1 → A2: Motorradführerschein erweitern

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Aufstieg A1 auf A2: Motorradführerschein erweitern
Aufstieg A1 → A2: Motorradführerschein erweitern
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Aufstieg A1 auf A2: Motorradführerschein erweitern

Kurzbeschreibung:

Wer die Fahrerlaubnis Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann im Rahmen des stufenweisen Aufstiegs auf die Motorradklasse A2 wechseln.

Der große Vorteil: Beim Aufstieg nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 sind keine erneute Theorieprüfung und keine gesetzlich vorgeschriebenen Theorie- oder Sonderfahrstunden erforderlich. Der Nachweis der Fahrbefähigung erfolgt durch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Auch eine feste Mindestanzahl an Übungsfahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Wie viele vorbereitende Fahrstunden sinnvoll sind, richtet sich nach der bisherigen Fahrpraxis, dem individuellen Fahrkönnen und der Prüfungsreife.

Mit der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg gefahren werden. Das Motorrad darf außerdem nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.

Die wichtigsten Informationen zum Aufstieg A1 auf A2

Feld Information
Produkt-Nr. MO-A1-A2
Kategorie Motorrad
Produktname Aufstieg A1 → A2
Voraussetzung Fahrerlaubnis der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren
Mindestalter In der Regel ab 18 Jahren
Zielklasse Fahrerlaubnisklasse A2
Fahrzeugarten Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg
Leistungsbegrenzung Das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW abgeleitet sein
Theorieunterricht Keine gesetzlich vorgeschriebene theoretische Ausbildung beim Aufstieg nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1
Theorieprüfung Nicht erforderlich
Pflichtfahrstunden Keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl; vorbereitende Fahrstunden richten sich nach dem individuellen Fahrkönnen
Prüfung Praktische Fahrerlaubnisprüfung
Besonderheit Vereinfachter stufenweiser Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz

Was bedeutet der Aufstieg von A1 auf A2?

Das deutsche Motorrad-Fahrerlaubnissystem ermöglicht einen stufenweisen Aufstieg von einer niedrigeren in eine leistungsstärkere Motorradklasse.

Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt, muss für die Erweiterung auf A2 nicht noch einmal die komplette Fahrschulausbildung eines Direkteinsteigers absolvieren.

Stattdessen konzentriert sich die Vorbereitung auf die sichere Beherrschung eines leistungsstärkeren Motorrads und auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Welche Voraussetzung gilt für den Aufstieg A1 → A2?

Für den vereinfachten Aufstieg muss die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein.

Entscheidend ist die Dauer des tatsächlichen Vorbesitzes der Fahrerlaubnisklasse A1.

Wird die zweijährige Vorbesitzzeit noch nicht erfüllt, gelten für den Erwerb der Klasse A2 die regulären Anforderungen und nicht die vereinfachten Regeln des Stufenaufstiegs.

Ab welchem Alter ist der Aufstieg auf A2 möglich?

Die Fahrerlaubnisklasse A2 kann grundsätzlich ab 18 Jahren erworben werden.

Da die Klasse A1 bereits ab 16 Jahren möglich ist, kann ein Fahrer, der A1 mit 16 Jahren erworben hat, nach zwei Jahren Vorbesitz grundsätzlich mit 18 Jahren den vereinfachten Aufstieg auf A2 nutzen.

Braucht man beim Aufstieg von A1 auf A2 eine Theorieprüfung?

Nein. Wer die Fahrerlaubnis Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt und im Rahmen des Stufenführerscheins auf A2 aufsteigt, muss keine erneute theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen.

Auch eine erneute gesetzlich vorgeschriebene theoretische Fahrschulausbildung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wie viele Fahrstunden braucht man von A1 auf A2?

Beim stufenweisen Aufstieg nach mindestens zwei Jahren A1 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Fahrer ohne Vorbereitung direkt zur Prüfung geht.

Die benötigten Übungsstunden richten sich unter anderem nach:

  • der bisherigen Motorrad-Fahrpraxis
  • der Sicherheit auf einem leistungsstärkeren Motorrad
  • der Beherrschung der Grundfahraufgaben
  • dem Verhalten im Straßenverkehr
  • der individuellen Prüfungsreife

Die Fahrschule beurteilt gemeinsam mit dem Fahrschüler, welche praktische Vorbereitung sinnvoll ist.

Sind Sonderfahrten erforderlich?

Nein. Beim vereinfachten Aufstieg von A1 auf A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz sind keine gesetzlich festgelegten Sonderfahrten vorgeschrieben.

Die beim regulären Ersterwerb üblichen Pflichtfahrten auf Landstraße, Autobahn und bei Dämmerung beziehungsweise Dunkelheit müssen deshalb nicht noch einmal als fest vorgeschriebener Ausbildungsumfang absolviert werden.

Je nach Fahrpraxis können entsprechende Strecken trotzdem Bestandteil der individuellen Prüfungsvorbereitung sein.

Praktische Vorbereitung auf die A2-Prüfung

Die praktische Vorbereitung dient dazu, sich an die höhere Leistung, das andere Gewicht und das Fahrverhalten eines A2-Motorrads zu gewöhnen.

Typische Trainingsinhalte sind:

  • sicheres Anfahren und Anhalten
  • langsames Fahren und Fahrzeugbalance
  • Kurvenfahren
  • Bremsen aus unterschiedlichen Geschwindigkeiten
  • Ausweichmanöver
  • Grundfahraufgaben
  • Verkehrsbeobachtung
  • Spurwahl und Fahrposition
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • vorausschauendes und defensives Fahren

Welche Prüfung ist beim Aufstieg A1 auf A2 erforderlich?

Für den vereinfachten Aufstieg ist eine praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse A2 erforderlich.

In der Prüfung muss gezeigt werden, dass das leistungsstärkere Motorrad sicher beherrscht wird und der Fahrer selbstständig, vorausschauend und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Zu den Prüfungsinhalten gehören neben dem Fahren im Straßenverkehr auch klassenspezifische Grundfahraufgaben und die sichere Bedienung des Motorrads.

Was darf man mit dem Führerschein Klasse A2 fahren?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 dürfen Motorräder gefahren werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Motorleistung höchstens 35 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,2 kW/kg
  • nicht von einem Motorrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet

Damit ermöglicht A2 den Zugang zu deutlich leistungsstärkeren Motorrädern als die Klasse A1.

Unterschied zwischen A1 und A2

Mit dem Aufstieg auf A2 erweitert sich die Auswahl der zulässigen Motorräder deutlich.

  • Klasse A1: Motorräder bis 125 cm³, maximal 11 kW und maximal 0,1 kW/kg
  • Klasse A2: Motorräder bis maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg

Klasse A2 ist damit die mittlere Stufe zwischen A1 und der unbeschränkten Motorradklasse A.

Muss das A2-Motorrad auf 35 kW gedrosselt sein?

Nicht jedes Motorrad muss speziell gedrosselt werden. Es kann auch ein Fahrzeug verwendet werden, das bereits serienmäßig maximal 35 kW leistet.

Wurde ein stärkeres Motorrad auf 35 kW reduziert, darf es für die Klasse A2 nur verwendet werden, wenn das Ausgangsmodell nicht mehr als 70 kW Motorleistung hatte.

Ein Motorrad mit ursprünglich beispielsweise 100 kW wird deshalb durch eine Drosselung auf 35 kW nicht automatisch zu einem zulässigen A2-Motorrad.

Welche Führerscheinklassen sind in A2 enthalten?

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 sind auch die niedrigeren Motorradklassen eingeschlossen.

  • Klasse A1
  • Klasse AM

Nach erfolgreichem Aufstieg können somit weiterhin alle Fahrzeuge gefahren werden, die bereits mit A1 beziehungsweise AM erlaubt waren.

Ist A2 automatisch nach zwei Jahren A1 gültig?

Nein. Die Klasse A2 wird nicht automatisch nach zwei Jahren Besitz der Klasse A1 erteilt.

Die zweijährige Vorbesitzzeit ermöglicht lediglich den vereinfachten Aufstieg. Für die Erweiterung muss trotzdem die vorgeschriebene praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden werden.

Kann man später von A2 auf A aufsteigen?

Ja. Das Stufenmodell kann nach der Klasse A2 fortgesetzt werden.

Wer die Fahrerlaubnis Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, kann anschließend vereinfacht auf die unbeschränkte Motorradklasse A aufsteigen.

Auch bei diesem Stufenaufstieg steht grundsätzlich die praktische Prüfung im Mittelpunkt. Eine erneute Theorieprüfung ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nicht erforderlich.

A1 → A2 oder Direkteinstieg A2?

Der vereinfachte Aufstieg gilt nur für Fahrer, die Klasse A1 bereits mindestens zwei Jahre besitzen.

Beim Direkteinstieg in die Klasse A2 ohne entsprechenden A1-Vorbesitz gelten dagegen die regulären Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen einschließlich theoretischer Ausbildung und Theorieprüfung.

Der Stufenaufstieg ist deshalb besonders attraktiv für Motorradfahrer, die bereits Erfahrung mit der Klasse A1 gesammelt haben.

B196 ist nicht dasselbe wie Klasse A1

Eine wichtige Besonderheit betrifft die Fahrerlaubniserweiterung B196.

Mit B196 dürfen zwar bestimmte Motorräder gefahren werden, die technisch dem Umfang der Klasse A1 entsprechen. B196 ist jedoch keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse A1.

Der Besitz der Schlüsselzahl B196 eröffnet deshalb nicht den vereinfachten Stufenaufstieg von A1 auf A2.

Wer nur B196 besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte, muss die regulären Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A2 erfüllen.

Welche Schutzkleidung wird für Ausbildung und Prüfung benötigt?

Für die praktische Motorradausbildung und Fahrerlaubnisprüfung ist geeignete Motorrad-Schutzkleidung erforderlich.

Dazu gehören insbesondere:

  • geeigneter Motorradhelm
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradjacke mit Protektoren
  • geeignete Motorradhose
  • Motorradstiefel beziehungsweise geeignetes Motorradschuhwerk mit ausreichendem Schutz

Die Schutzkleidung muss für die praktische Ausbildung und Prüfung geeignet sein.

Wie läuft der Aufstieg A1 auf A2 ab?

Der genaue Ablauf kann je nach persönlicher Fahrpraxis unterschiedlich sein. Typischerweise erfolgt der Aufstieg in folgenden Schritten:

  • Prüfung des mindestens zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A1
  • Anmeldung für die Erweiterung auf Klasse A2
  • Einschätzung des aktuellen Fahrkönnens
  • individuelle praktische Vorbereitung
  • Training der prüfungsrelevanten Grundfahraufgaben
  • praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A2 nach bestandener Prüfung

Wie lange dauert der Aufstieg von A1 auf A2?

Da keine feste Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben ist, lässt sich die Dauer nicht pauschal festlegen.

Sie hängt insbesondere davon ab:

  • wie regelmäßig bisher Motorrad gefahren wurde
  • wie sicher der Umgang mit einem A2-Motorrad ist
  • wie viele Vorbereitungsstunden benötigt werden
  • wann ein geeigneter Prüfungstermin verfügbar ist

Erfahrene A1-Fahrer benötigen häufig weniger Vorbereitung als Fahrer, die längere Zeit nicht Motorrad gefahren sind.

Welche Kosten entstehen beim Aufstieg A1 auf A2?

Die Kosten für den Aufstieg von A1 auf A2 hängen vor allem vom individuellen Umfang der praktischen Vorbereitung ab.

Typische Kostenbestandteile können sein:

  • Anmeldung beziehungsweise Grundbetrag der Fahrschule
  • individuell erforderliche Übungsfahrstunden
  • Vorstellung zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung
  • Prüfungsgebühr
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde

Da keine gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben ist, kann der Gesamtpreis je nach vorhandener Fahrpraxis unterschiedlich ausfallen.

Beschreibung

Der Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2 ermöglicht Motorradfahrern mit mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 eine vereinfachte Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis.

Eine erneute theoretische Ausbildung und Theorieprüfung sind beim Stufenaufstieg nicht erforderlich. Ebenso besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Übungs- oder Sonderfahrstunden.

Der Fahrschüler bereitet sich entsprechend seiner individuellen Fahrpraxis auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung vor. Nach bestandener Prüfung wird die Fahrerlaubnis Klasse A2 erteilt.

Mit A2 dürfen Motorräder mit maximal 35 kW Motorleistung und höchstens 0,2 kW/kg Leistungsgewicht gefahren werden, sofern sie nicht von einem Motorrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Für dieses Produkt sind keine erforderlichen Unterlagen hinterlegt.

A2

Aufstieg A1 → A2

Klassenaufstieg von A1 auf A2

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.447,03 €
Leistungen der Fahrschule 1.260,00 €
Amtliche Gebühren 187,03 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag bei Erweiterung Ohne theoretische Ausbildung
1
pauschal
200,00 €
200,00 €
Fahrstunde 3 Fahrstunden à 45 Minuten
3
je 45 Min.
90,00 €
270,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
90,00 €
270,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 2 Sonderfahrten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
90,00 €
180,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
90,00 €
90,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.260,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.058,82 €
davon MwSt. 19 % 201,18 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
141,13 €
141,13 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 187,03 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.447,03 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.