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Aufbauseminar ASF - Seminar für Fahranfänger in der Probezeit

€350,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €350,00
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Aufbauseminar ASF - Seminar für Fahranfänger in der Probezeit
Normalpreis €350,00 EUR
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Aufbauseminar ASF- Seminar für Fahranfänger in der Probezeit
Aufbauseminar ASF - Seminar für Fahranfänger in der Probezeit
€350,00

Aufbauseminar ASF: Seminar für Fahranfänger in der Probezeit

Sie haben von der Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung erhalten, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen? Das ASF richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit, die wegen bestimmter Verkehrsverstöße zur Teilnahme verpflichtet wurden.

Ziel des Aufbauseminars ist es, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren, Risiken im Straßenverkehr besser zu erkennen und ein sicheres sowie rücksichtsvolles Fahrverhalten zu fördern. Im Seminar werden unter anderem die Verkehrsverstöße der Teilnehmer, deren Ursachen und typische Problemsituationen von Fahranfängern besprochen.

Das reguläre ASF besteht aus vier Sitzungen mit jeweils 135 Minuten Dauer. Zusätzlich findet zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Beobachtungsfahrt statt. Die reine Fahrzeit beträgt dabei mindestens 30 Minuten pro Teilnehmer.

Für die erfolgreiche Teilnahme müssen alle vorgeschriebenen Seminarbestandteile vollständig absolviert werden. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist vorgelegt werden muss.

⛔ Nicht im Verkauf — auf Anfrage über das Kontaktformular.

Feld Information
Produkt-Nr. ASF-01
Kategorie Seminare / Probezeit
Produktname Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Verfügbarkeit ⛔ Nicht im Verkauf — auf Anfrage über das Kontaktformular
Geeignet für Fahranfänger in der Probezeit mit behördlich angeordneter Teilnahme an einem Aufbauseminar
Anordnung Die Teilnahme wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde schriftlich angeordnet
Typischer Anlass Ein schwerwiegender A-Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße während der Probezeit
Teilnehmerzahl In der Regel 6 bis 12 Teilnehmer
Anzahl Sitzungen 4 Sitzungen
Dauer je Sitzung Jeweils 135 Minuten zuzüglich Pausenzeiten
Seminardauer Durchführung der Sitzungen innerhalb von 2 bis 4 Wochen
Beobachtungsfahrt Zwischen der ersten und zweiten Sitzung; mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit pro Teilnehmer
Seminarinhalte Reflexion von Verkehrsverstößen, Analyse problematischer Verkehrssituationen, Risikobewusstsein und Förderung eines sicheren und rücksichtsvollen Fahrverhaltens
Prüfung Keine klassische theoretische oder praktische Abschlussprüfung; alle vorgeschriebenen Seminarbestandteile müssen vollständig absolviert werden
Teilnahmebescheinigung Wird nach vollständiger Teilnahme ausgestellt und muss der Fahrerlaubnisbehörde fristgerecht vorgelegt werden
Probezeit Bei der Anordnung eines ASF verlängert sich die Probezeit von 2 auf insgesamt 4 Jahre
Frist Die von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegte Teilnahmefrist muss eingehalten werden
Bei Nichtteilnahme Wird die Teilnahmebescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
Wichtig Bei Alkohol- oder Drogendelikten kann statt des regulären ASF ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben sein

Wann wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet?

Ein ASF wird nicht freiwillig wie ein gewöhnliches Fahrsicherheitstraining besucht, sondern von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn während der Probezeit bestimmte rechtskräftig festgestellte Verkehrsverstöße vorliegen.

Typischerweise erfolgt die Anordnung nach:

  • einem schwerwiegenden sogenannten A-Verstoß oder
  • zwei weniger schwerwiegenden sogenannten B-Verstößen

Welche Verstöße zu welcher Kategorie gehören, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe.

Was sind A-Verstöße?

A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsverstöße. Bereits ein entsprechender Verstoß innerhalb der Probezeit kann dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem ASF anordnet.

Zu den möglichen Fällen gehören beispielsweise bestimmte erhebliche Verstöße gegen:

  • Geschwindigkeitsvorschriften
  • Abstandsregeln
  • Vorfahrts- und Rotlichtvorschriften
  • Überholverbote
  • Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt
  • weitere sicherheitsrelevante Verkehrsregeln

Entscheidend ist immer die rechtliche Bewertung des konkreten Verstoßes durch die zuständigen Stellen.

Was sind B-Verstöße?

B-Verstöße gelten im System der Fahrerlaubnis auf Probe als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen.

Ein einzelner B-Verstoß führt grundsätzlich noch nicht zur Anordnung eines ASF. Werden jedoch zwei entsprechend relevante B-Verstöße innerhalb der Probezeit rechtskräftig festgestellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme am Aufbauseminar anordnen.

Verlängert sich die Probezeit durch das ASF?

Ja. Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die ursprünglich zweijährige Probezeit grundsätzlich um weitere zwei Jahre.

Die Probezeit beträgt dadurch insgesamt bis zu vier Jahre.

Die Verlängerung hängt an der behördlichen Anordnung des Aufbauseminars und nicht davon, wann das Seminar tatsächlich abgeschlossen wird.

Wie läuft ein ASF ab?

Das reguläre Aufbauseminar besteht aus vier Gruppensitzungen und einer zusätzlichen Beobachtungsfahrt.

Der typische Ablauf ist:

  • erste Seminarsitzung
  • Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung
  • zweite Seminarsitzung
  • dritte Seminarsitzung
  • vierte Seminarsitzung
  • Ausstellung der Teilnahmebescheinigung nach vollständiger Teilnahme

Die vier Sitzungen werden innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen durchgeführt.

Wie lange dauert eine ASF-Sitzung?

Jede der vier regulären Sitzungen dauert 135 Minuten. Hinzu kommen erforderliche Pausen.

Pro Tag darf grundsätzlich nicht mehr als eine dieser Sitzungen durchgeführt werden.

Das Seminar ist daher kein eintägiger Intensivkurs, sondern verteilt sich über mehrere Termine.

Wie viele Teilnehmer hat ein ASF?

Das reguläre Aufbauseminar wird grundsätzlich als Gruppenseminar mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.

Der Austausch innerhalb der Gruppe ist ein wichtiger Bestandteil des Seminarkonzepts. Die Teilnehmer sollen unterschiedliche Verkehrssituationen, eigene Erfahrungen und die Ursachen problematischen Fahrverhaltens gemeinsam analysieren.

Was passiert in den vier Sitzungen?

Im ASF steht nicht das Auswendiglernen von Prüfungsfragen im Mittelpunkt. Das Seminar soll dazu beitragen, das eigene Verhalten im Straßenverkehr bewusster wahrzunehmen und zukünftige Risiken zu reduzieren.

Zu den typischen Inhalten gehören:

  • Besprechung der Verkehrsverstöße, die zur ASF-Anordnung geführt haben
  • Analyse der Ursachen dieser Verstöße
  • Erkennen typischer Risikosituationen für Fahranfänger
  • Selbstreflexion des eigenen Fahrverhaltens
  • Gefahrenerkennung
  • Entwicklung eines besseren Risikobewusstseins
  • rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
  • Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsverstöße

Was ist die Beobachtungsfahrt?

Zwischen der ersten und zweiten Seminarsitzung findet eine Beobachtungsfahrt statt.

Sie dient dazu, das tatsächliche Fahrverhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr zu beobachten und anschließend gemeinsam auszuwerten.

Die reine Fahrzeit muss für jeden Teilnehmer mindestens 30 Minuten betragen.

Die Beobachtungsfahrt soll grundsätzlich in kleinen Gruppen stattfinden, sodass auch die Beobachtung des Fahrverhaltens anderer Teilnehmer Bestandteil des Lernprozesses sein kann.

Ist die Beobachtungsfahrt eine Fahrprüfung?

Nein. Die Beobachtungsfahrt ist keine praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Sie dient nicht dazu, die Fahrerlaubnis neu zu erwerben oder eine klassische Prüfung zu bestehen. Vielmehr soll das tatsächliche Verhalten im Straßenverkehr beobachtet und anschließend im Seminar reflektiert werden.

Fehler oder problematische Verhaltensweisen werden daher als Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem eigenen Fahrverhalten genutzt.

Mit welchem Fahrzeug findet die Beobachtungsfahrt statt?

Für die Beobachtungsfahrt wird ein geeignetes Fahrzeug verwendet.

Soweit möglich, soll der Teilnehmer ein Fahrzeug der Klasse führen, mit der auch die Verkehrsverstöße begangen wurden, die zur Anordnung des Aufbauseminars geführt haben.

Welche konkrete Fahrzeugklasse eingesetzt wird, hängt vom jeweiligen Fall und den organisatorischen Voraussetzungen des Seminars ab.

Gibt es beim ASF eine Abschlussprüfung?

Nein. Das Aufbauseminar endet nicht mit einer klassischen Theorie- oder Praxisprüfung.

Für die ordnungsgemäße Teilnahme ist jedoch erforderlich, dass alle vorgeschriebenen Seminarbestandteile vollständig absolviert werden.

Eine bloße Anmeldung oder Teilnahme an einzelnen Terminen reicht nicht aus.

Was passiert, wenn ich bei einem Termin fehle?

Für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung müssen die vorgeschriebenen Seminarbestandteile vollständig absolviert werden.

Kann ein Teilnehmer einen Termin nicht wahrnehmen, sollte unverzüglich mit dem Seminarveranstalter geklärt werden, ob und wie eine ordnungsgemäße Fortsetzung beziehungsweise erneute Teilnahme möglich ist.

Entscheidend ist, dass die behördlich gesetzte Frist eingehalten und am Ende eine gültige Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden kann.

Welche Frist gilt für das Aufbauseminar?

Die Fahrerlaubnisbehörde setzt in der schriftlichen Anordnung eine konkrete Frist, innerhalb der die Teilnahme nachgewiesen werden muss.

Diese Frist ist verbindlich und sollte unmittelbar nach Erhalt der Anordnung geprüft werden.

Da ein ASF über mehrere Termine innerhalb von zwei bis vier Wochen läuft und freie Seminarplätze nicht immer kurzfristig verfügbar sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.

Was passiert, wenn das ASF nicht rechtzeitig absolviert wird?

Wird einer vollziehbaren Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen, kann beziehungsweise muss dies fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen haben.

Insbesondere kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die vorgeschriebene Teilnahme nicht fristgerecht nachgewiesen wird.

Deshalb sollte die in der behördlichen Anordnung genannte Frist unbedingt eingehalten werden.

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?

Für die Anmeldung sollte insbesondere die schriftliche Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde bereitgehalten werden.

Je nach Seminaranbieter können zusätzlich weitere Angaben oder Unterlagen benötigt werden, beispielsweise:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein, sofern vorhanden
  • Kontaktdaten
  • Angaben zur Fahrerlaubnisklasse
  • weitere organisatorisch erforderliche Unterlagen

Die behördliche Anordnung ist besonders wichtig, da daraus unter anderem der Grund für die Teilnahme und die einzuhaltende Frist hervorgehen.

Was passiert nach dem ASF?

Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Diese muss entsprechend den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde fristgerecht vorgelegt werden.

Mit der Teilnahme ist die Probezeitmaßnahme erfüllt. Die wegen der ASF-Anordnung verlängerte Probezeit läuft jedoch grundsätzlich weiter.

Werden durch das ASF Punkte gelöscht?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist keine Maßnahme zum automatischen Abbau von Punkten.

Das Hauptziel des Seminars besteht darin, problematisches Fahrverhalten zu erkennen, das Risikobewusstsein zu verbessern und zukünftige Verkehrsverstöße zu vermeiden.

Bereits eingetragene Verkehrsverstöße werden durch die bloße Teilnahme am ASF nicht einfach aufgehoben.

Was passiert bei einem weiteren Verstoß nach dem ASF?

Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende relevante Verstöße begeht, muss mit weiteren Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde rechnen.

In der nächsten Stufe kann insbesondere eine schriftliche Verwarnung erfolgen. Zusätzlich kann eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung nahegelegt werden.

Kommt es anschließend innerhalb der Probezeit zu weiteren entsprechenden Verstößen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Was ist ein besonderes Aufbauseminar?

Ein besonderes Aufbauseminar ist vom regulären ASF zu unterscheiden.

Bei bestimmten Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln kann statt des normalen ASF die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich sein.

Dieses Seminar wird nicht nach dem normalen ASF-Konzept durchgeführt und darf nur von entsprechend anerkannten Seminarleitern angeboten werden.

ASF bei Alkohol- oder Drogendelikten

Wenn die behördliche Maßnahme auf einem entsprechenden Alkohol- oder Drogendelikt beruht, sollte vor der Anmeldung genau geprüft werden, welches Seminar in der behördlichen Anordnung verlangt wird.

Ein reguläres ASF kann ein ausdrücklich angeordnetes besonderes Aufbauseminar nicht ersetzen.

Kann ein ASF freiwillig besucht werden?

Das reguläre ASF ist in erster Linie eine behördlich angeordnete Maßnahme für Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit.

Wer lediglich seine Fahrweise verbessern oder nach längerer Fahrpause wieder Sicherheit gewinnen möchte, benötigt normalerweise kein ASF. Dafür kommen beispielsweise freiwillige Auffrischungsfahrten oder andere geeignete Trainingsangebote infrage.

Kann ein ASF als Einzelseminar stattfinden?

Das reguläre ASF wird grundsätzlich als Gruppenseminar durchgeführt.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die zuständige anordnende Behörde jedoch auf Antrag die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.

Eine solche Durchführung ist nicht automatisch frei wählbar, sondern bedarf der entsprechenden behördlichen Zustimmung.

Wer darf ein ASF durchführen?

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger darf nicht von jeder beliebigen Fahrschule beziehungsweise jedem Fahrlehrer durchgeführt werden.

Für die Durchführung ist eine entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Seminarerlaubnis erforderlich.

Vor der Anmeldung sollte daher sichergestellt werden, dass der jeweilige Anbieter zur Durchführung des angeordneten Aufbauseminars berechtigt ist.

Warum ist die Teilnahmebescheinigung wichtig?

Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, dass das angeordnete Seminar vollständig absolviert wurde.

Sie sollte entsprechend den Vorgaben der Behörde fristgerecht eingereicht beziehungsweise vorgelegt werden.

Ohne fristgerechten Nachweis kann die behördliche Auflage als nicht erfüllt gelten.

Wie lange dauert das gesamte ASF?

Das Seminar umfasst vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten sowie die zusätzliche Beobachtungsfahrt.

Die Sitzungen werden innerhalb von zwei bis vier Wochen durchgeführt.

Die tatsächliche Kalenderdauer hängt von der Terminplanung des jeweiligen Kurses ab.

Was kostet ein Aufbauseminar ASF?

Die Kosten können je nach Seminaranbieter und organisatorischem Aufwand unterschiedlich ausfallen.

Da dieses Angebot aktuell nicht direkt im Verkauf verfügbar ist, können Informationen zu Terminen, Durchführung und möglichen Kosten über das Kontaktformular angefragt werden.

Beschreibung

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Fahrerinnen und Fahrer, die innerhalb ihrer Probezeit bestimmte relevante Verkehrsverstöße begangen haben.

Das reguläre Seminar besteht aus vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Die reine Fahrzeit beträgt dabei mindestens 30 Minuten pro Teilnehmer.

Im Mittelpunkt stehen die Reflexion des eigenen Fahrverhaltens, die Analyse der zur Anordnung führenden Verkehrsverstöße, die Verbesserung der Gefahrenerkennung und die Entwicklung einer sichereren und rücksichtsvolleren Fahrweise.

Eine klassische Abschlussprüfung gibt es nicht. Voraussetzung für die Teilnahmebescheinigung ist jedoch die vollständige Absolvierung aller vorgeschriebenen Seminarbestandteile.

Mit der Anordnung eines ASF verlängert sich die Probezeit grundsätzlich um zwei Jahre. Wird die Teilnahme nicht innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist nachgewiesen, drohen weitere fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

⛔ Nicht im Verkauf — auf Anfrage über das Kontaktformular.

Wichtiger Hinweis

Maßgeblich für die Teilnahme ist die konkrete schriftliche Anordnung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Insbesondere die darin genannte Frist und die Art des angeordneten Seminars müssen beachtet werden.

Bei Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln kann statt eines regulären ASF ein besonderes Aufbauseminar erforderlich sein.

Für dieses Produkt sind keine erforderlichen Unterlagen hinterlegt.

ASF

Aufbauseminar ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger
Szenario: Zusatzleistung Nur auf Anfrage
Gesamtpreis 350,00 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
ZQ-1 · Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
1
Gesamtpreis
350,00 €
350,00 €
Zwischensumme Fahrschule 350,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 294,12 €
davon MwSt. 19 % 55,88 €
Nur auf Anfrage

Das Aufbauseminar ASF ist nicht regulär online buchbar. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular.

Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Leistungen der Fahrschule
350,00 €