Führerschein Klasse D1 - Zusätzliche Kosten und Prüfungen
Der angegebene Preis ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Erwerb einer Bus-Fahrerlaubnis, sofern das Angebot nicht ausdrücklich sämtliche Leistungen abschließend aufführt. Die Gesamtkosten richten sich nach Fahrerlaubnisklasse, vorhandenen Vorkenntnissen, persönlichen Voraussetzungen und individuellem Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die Anzahl der erforderlichen praktischen Unterrichtseinheiten richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt und der sicheren Beherrschung des Ausbildungsfahrzeugs.
Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzlich erforderliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.
2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation sind nicht im angegebenen Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
Kosten für erforderliche ärztliche, augenärztliche oder sonstige Eignungsnachweise können abhängig vom Einzelfall gesondert anfallen.
3. Prüfungsumfang
Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und dem vorhandenen Fahrerlaubnisbesitz.
Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem gültigen Preisaushang und der Produktbeschreibung.
4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?
Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Gebühren der Prüforganisation und das vereinbarte Vorstellungsentgelt der Fahrschule.
Zusätzliche Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.
5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation
Der Erwerb der Bus-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Umstiegsqualifikation oder BKF-Weiterbildung.
Eine solche Leistung ist nur enthalten, wenn sie in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt wird.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Leistungsbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.