Erforderliche Unterlagen - Umschreibung Klasse C/CE
FAHRSCHULE ÖKTEM
LKW Führerschein Umschreibung Klasse C/CE
Unterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Lkw-Fahrerlaubnis in die deutschen Klassen C/CE.
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1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Bedarf zusätzlich Aufenthalts- oder Meldenachweis.
✔ Erforderlich
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2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
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3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe der Fahrschule und Unterschriftenformular.
✔ Erforderlich
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4. Ausländischer Führerschein im Original
Klasse C/CE muss gültig und im Original nachweisbar sein.
✔ Erforderlich
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5. Amtlich anerkannte Übersetzung
Bei Drittstaaten regelmäßig mit Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis.
✔ Erforderlich
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6. Ärztlicher Eignungsnachweis
Nach Anlage 5 FeV; bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
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7. Nachweis über das Sehvermögen
Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis; bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt.
✔ Erforderlich
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8. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Soweit keine gesetzliche Ausnahme oder Anlage-11-Erleichterung greift.
✔ Erforderlich
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9. Erklärung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb EU/EWR; ggf. weitere Nachweise auf Anforderung.
Wichtiger Hinweis
Prüfungsanforderungen hängen vom Ausstellungsstaat ab. Bei Drittstaaten ohne Sonderregelung nach Anlage 11 FeV können Theorieund Praxisprüfung erforderlich sein; die gesetzlichen Ausbildungsvorschriften finden bei der Umschreibung nach § 31 Abs. 2 FeV keine
Rechts- und Informationsstand: 10.09.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV §§ 11, 12, 19, 21, 31; Anlagen 5, 6 und 11
Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag