Erforderliche Unterlagen - Umschreibung Führerschein Klasse B

FAHRSCHULE ÖKTEM

Umschreibung Führerschein Klasse B

Unterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche Klasse B.

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. zusätzlich Melde- oder Aufenthaltsnachweis.
✔ Erforderlich
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe der Fahrschule und Unterschriftenformular.
✔ Erforderlich
4. Ausländischer Führerschein im Original
Der ausländische Führerschein muss gültig sein und im Original vorgelegt werden.
✔ Erforderlich
5. Amtlich anerkannte Übersetzung
Bei Drittstaaten regelmäßig mit Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis.
✔ Erforderlich
6. Sehtestbescheinigung
Für Klasse B bei Drittstaaten ohne Anlage-11-Erleichterung; im Regelfall höchstens zwei Jahre alt.
✔ Erforderlich
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder Anlage-11-Erleichterung greift.
✔ Erforderlich
8. Erklärung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb EU/EWR; ggf. weitere Nachweise auf Anforderung.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Prüfungs- und Nachweispflichten hängen vom Ausstellungsstaat ab. Bei Drittstaaten ohne Sonderregelung nach Anlage 11 FeV können
Theorie- und Praxisprüfung erforderlich sein; eine Fahrschulausbildung ist dabei nicht vorgeschrieben.


Rechts- und Informationsstand: 10.09.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV §§ 19, 21, 31; Anlage 11


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Checkliste - kein behördlicher Antrag