Erforderliche Unterlagen – Gabelstaplerschein
FAHRSCHULE ÖKTEM
Gabelstaplerschein - Fahrausweis für
Flurförderzeuge
Unterlagen und Ausrüstung für die Ausbildung und Prüfung nach den betrieblichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitäts- und Altersnachweis; selbstständiges Führen in der Regel ab 18 Jahren.
✔ Erforderlich
☰
2. Anmeldeformular der Ausbildungsstätte
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
✔ Erforderlich
☰
3. Passfoto
Für den Fahrausweis, sofern die Ausbildungsstätte ein Foto verwendet.
!
Falls zutreffend
☰
4. Vorhandener Staplerschein oder Ausbildungsnachweis
Bei Auffrischung, Umschreibung oder Zusatzqualifikation.
!
Falls zutreffend
☰
5. Nachweis praktischer Vorerfahrung
Wenn eine verkürzte oder angepasste Ausbildung beantragt wird.
!
Falls zutreffend
☰
6. Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
Wenn Arbeitgeber oder Ausbildungsstätte einen Nachweis verlangen; keine pauschale
Pflicht für jeden Kurs.
Pflicht für jeden Kurs.
!
Falls zutreffend
☰
7. Sicherheitsschuhe und geeignete Arbeitskleidung
Für die praktische Ausbildung und Prüfung.
✔ Erforderlich
☰
8. Kostenübernahme / Firmendaten
Bei Anmeldung durch einen Arbeitgeber oder Kostenträger.
!
Falls zutreffend
Wichtiger Hinweis
Der Ausbildungsnachweis ersetzt nicht die betriebliche, schriftliche Beauftragung. Zusätzlich sind eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung und eine gerätespezifische Einweisung erforderlich.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: DGUV Grundsatz 308-001; DGUV Vorschrift 68
21 / 24
Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag