Erforderliche Unterlagen - CODE 95 - IHK

FAHRSCHULE ÖKTEM

CODE 95 - IHK | Beschleunigte Grundqualifikation

Unterlagen und Nachweise für Lehrgang und IHK-Prüfung der Berufskraftfahrerqualifikation.

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei Anmeldung und Prüfung.
✔ Erforderlich
2. Vollständige Anmeldedaten
Aktuelle Anschrift, Geburtsdaten und erreichbare E-Mail-Adresse für die Prüfungsanmeldung.
✔ Erforderlich
3. Nachweis der vorgeschriebenen Schulung
Die absolvierte Schulung muss für die IHK-Prüfung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister nachweisbar sein.
✔ Erforderlich
4. IHK-Prüfungsanmeldung
Anmeldung zur passenden Prüfungsart und zum gewünschten Prüfungstermin.
✔ Erforderlich
5. Nachweis der Grundqualifikation der anderen Verkehrsart
Nur bei der Prüfungsvariante „Umsteiger“ erforderlich.
!
Falls zutreffend
6. Fachkundenachweis
Nur bei der Prüfungsvariante „Quereinsteiger“ erforderlich.
!
Falls zutreffend
7. Führerschein C-/D-Klasse
Für den Beginn der beschleunigten Grundqualifikation nicht generell vorgeschrieben; falls vorhanden mitbringen.
!
Falls zutreffend
8. Kostenübernahme / Bildungsgutschein
Nur bei Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder einen anderen Kostenträger.
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Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die beschleunigte Grundqualifikation setzt eine verpflichtende Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und eine theoretische IHK-Prüfung voraus. Der heutige Nachweis erfolgt grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. das


Rechts- und Informationsstand: 10.09.2026 | Quellenbasis: IHK Aschaffenburg; BKrFQG; BKrFQV; Berufskraftfahrerqualifikationsregister


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Checkliste - kein behördlicher Antrag