Erforderliche Unterlagen - B196 Motorrad-Erweiterung
FAHRSCHULE ÖKTEM
B196 Motorrad-Erweiterung - 125er mit dem Autoführerschein fahren
Unterlagen für die Fahrschulausbildung und die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein.
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1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis der Identität und des Mindestalters.
✔ Erforderlich
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2. Gültiger Führerschein der Klasse B
Vorder- und Rückseite; Klasse B muss grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren bestehen.
✔ Erforderlich
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3. Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
Bescheinigung über die vollständig absolvierte B196-Fahrerschulung.
✔ Erforderlich
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4. Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196
Formular der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
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5. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Wenn für die Eintragung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt wird.
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Falls zutreffend
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6. Karteikartenabschrift
Bei einem älteren oder von einer anderen Behörde ausgestellten Führerschein.
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Falls zutreffend
Wichtiger Hinweis
Für B196 sind keine theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung vorgesehen. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland. Die Behörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: FeV (Schlüsselzahl 196); zuständige Fahrerlaubnisbehörde
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Checkliste - kein behördlicher Antrag