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Umschreibung Klasse C1 - Ausländische Fahrerlaubnis für Lkw bis 7.500 kg

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Umschreibung Klasse C1: Ausländische Fahrerlaubnis für Lkw bis 7.500 kg
Umschreibung Klasse C1 - Ausländische Fahrerlaubnis für Lkw bis 7.500 kg
€1.960,00

Umschreibung Klasse C1: Ausländische Fahrerlaubnis für Lkw bis 7.500 kg

Sie besitzen eine ausländische Lkw-Fahrerlaubnis und möchten diese in Deutschland in die Klasse C1 umschreiben lassen? Welche Voraussetzungen, Nachweise und Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat Ihrer Fahrerlaubnis und davon ab, welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse Ihre vorhandene Berechtigung entspricht.

Die Fahrerlaubnisklasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg, die für die Beförderung von höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg darf mitgeführt werden.

Bei gültigen Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten ist eine Umschreibung nicht in jedem Fall sofort erforderlich. Für Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten gelten besondere Anerkennungs- und Umschreibungsregelungen.

Je nach Herkunftsland können Prüfungen vollständig oder teilweise entfallen. Ist keine entsprechende Anerkennung vorgesehen, können eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein. Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfahrstunden erforderlich. Die Vorbereitung kann individuell auf das vorhandene Fahrkönnen abgestimmt werden.

Feld Information
Produkt-Nr. LKW-UM-C1
Kategorie Lkw / Führerschein-Umschreibung
Produktname Umschreibung Klasse C1
Geeignet für Inhaber einer ausländischen Lkw-Fahrerlaubnis, die eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigen
Fahrerlaubnisklasse C1
Fahrzeugarten Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg und bis maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, ausgelegt und gebaut für höchstens 8 Personen zusätzlich zum Fahrer
Anhänger Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
Voraussetzung Ausländische Fahrerlaubnis, die einer entsprechenden deutschen Lkw-Fahrerlaubnisklasse zugeordnet werden kann
EU / EWR-Führerschein Gültige Fahrerlaubnisse aus EU- oder EWR-Staaten werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt; die konkreten Umtausch- und Gültigkeitsregelungen sind im Einzelfall zu prüfen
Drittstaaten Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR gelten besondere Umschreibungs- und Prüfungsregelungen
Anlage 11 FeV Je nach Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisklasse können theoretische und/oder praktische Prüfung entfallen
Theorieprüfung Abhängig vom Ausstellungsstaat und den für die vorhandene Fahrerlaubnis geltenden Umschreibungsregelungen
Praktische Prüfung Abhängig vom Ausstellungsstaat und den für die vorhandene Fahrerlaubnis geltenden Umschreibungsregelungen
Fahrstunden Bei Prüfungspflicht individuell nach Fahrkönnen und Vorbereitungsbedarf; grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl im Umschreibungsverfahren
Gesundheitliche Nachweise Für Klasse C1 sind grundsätzlich die erforderlichen ärztlichen und sehbezogenen Eignungsnachweise zu beachten
Gültigkeitsdauer Neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse C1 werden grundsätzlich befristet erteilt und müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden
Übersetzung / Klassifizierung Je nach Herkunftsland und Dokument kann eine Übersetzung und/oder Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich sein
Antrag Die Umschreibung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt
Berufliche Nutzung Für bestimmte gewerbliche Fahrten können zusätzlich Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation gelten
Wichtig Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach Ausstellungsland, vorhandener Fahrerlaubnisklasse und Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Für wen ist die Umschreibung Klasse C1 geeignet?

Die Umschreibung richtet sich an Personen, die bereits im Ausland eine Fahrerlaubnis für leichte beziehungsweise mittelschwere Lkw erworben haben und in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigen.

Dabei ist nicht allein die Bezeichnung der ausländischen Fahrerlaubnisklasse entscheidend. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, welche Fahrzeuge mit der ausländischen Berechtigung tatsächlich geführt werden dürfen und welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse dieser Umfang entspricht.

Was darf man mit Klasse C1 fahren?

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge geführt werden, deren zulässige Gesamtmasse:

  • mehr als 3.500 kg beträgt
  • höchstens 7.500 kg beträgt

Das Fahrzeug darf für die Beförderung von höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sein.

Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Wann benötigt man statt C1 die Klasse C1E?

Soll mit einem Fahrzeug der Klasse C1 ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden, kann die Fahrerlaubnisklasse C1E erforderlich sein.

Mit C1E sind bestimmte Fahrzeugkombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von höchstens 12.000 kg möglich.

Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, die auch schwere Anhängerkombinationen umfasst, sollte daher prüfen lassen, ob neben C1 auch eine Umschreibung auf C1E in Betracht kommt.

EU- und EWR-Führerschein Klasse C1

Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Bei Lkw-Fahrerlaubnissen gelten jedoch zusätzliche Regelungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls des Umtauschs.

Insbesondere bei befristeten Fahrerlaubnisklassen sollte rechtzeitig geprüft werden, wann eine Verlängerung oder Ausstellung eines deutschen Führerscheins erforderlich wird.

C1-Führerschein aus einem Drittstaat

Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten besondere Vorschriften.

Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland darf mit einer gültigen Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich noch bis zu sechs Monate im Umfang der vorhandenen Fahrerlaubnis gefahren werden.

Soll danach weiterhin ein Fahrzeug der Klasse C1 in Deutschland geführt werden, ist grundsätzlich eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

Was passiert nach Ablauf der 6-Monats-Frist?

Nach Ablauf der grundsätzlich sechsmonatigen Fahrberechtigung darf auf Grundlage der ausländischen Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht weitergefahren werden, wenn noch keine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Ein bereits gestellter Antrag auf Umschreibung verlängert die Fahrberechtigung nicht automatisch.

Die Umschreibung sollte deshalb rechtzeitig beantragt werden.

Welche Bedeutung hat das Ausstellungsland?

Das Ausstellungsland entscheidet wesentlich darüber, welche Prüfungen im Rahmen der Umschreibung notwendig sind.

Je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse kann:

  • keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein
  • nur eine theoretische Prüfung erforderlich sein
  • nur eine praktische Prüfung erforderlich sein
  • sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich sein

Die Regelungen können sich von Fahrerlaubnisklasse zu Fahrerlaubnisklasse unterscheiden. Eine Anerkennung für Klasse B bedeutet deshalb nicht automatisch, dass dieselben Regelungen für Klasse C1 gelten.

Muss man bei der Umschreibung C1 eine Theorieprüfung machen?

Ob eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss, hängt vom Ausstellungsstaat und den für die betreffende Fahrerlaubnisklasse geltenden Anerkennungsregelungen ab.

Ist eine Theorieprüfung erforderlich, müssen neben den allgemeinen Verkehrsregeln auch die klassenspezifischen Kenntnisse für Lkw der Klasse C1 beherrscht werden.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Fahrzeugtechnik
  • Gewichte und Abmessungen
  • Bremsanlagen
  • Ladung und Ladungssicherung
  • Verhalten schwererer Fahrzeuge
  • Sicherheits- und Umweltvorschriften

Muss man eine praktische Prüfung für C1 machen?

Auch die Notwendigkeit einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung hängt vom Ausstellungsstaat und den geltenden Umschreibungsregelungen ab.

Ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben, muss der Bewerber zeigen, dass er ein Fahrzeug der Klasse C1 sicher, selbstständig und vorausschauend im deutschen Straßenverkehr führen kann.

Gibt es Pflichtfahrstunden bei der Umschreibung?

Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige Fahrschulausbildung wie beim erstmaligen Erwerb der Klasse C1 vorgeschrieben.

Es besteht daher grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden oder Sonderfahrten innerhalb des Umschreibungsverfahrens.

Wie viele Vorbereitungsstunden sinnvoll sind, hängt insbesondere ab von:

  • der bisherigen Lkw-Fahrpraxis
  • der Dauer seit der letzten regelmäßigen Fahrt
  • der Erfahrung mit Fahrzeugen bis 7.500 kg
  • der Kenntnis deutscher Verkehrsregeln
  • der Sicherheit bei Fahrzeugkontrollen und Grundfahraufgaben
  • der individuellen Prüfungsreife

Praktische Vorbereitung auf die C1-Prüfung

Auch erfahrene Fahrer profitieren häufig von einer gezielten Vorbereitung auf die deutsche praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Mögliche Trainingsinhalte sind:

  • Fahrzeugbedienung
  • Abfahrtskontrolle
  • Spiegel richtig einstellen und nutzen
  • Fahrzeugabmessungen einschätzen
  • Kurvenfahren
  • Abbiegen
  • Rückwärtsfahren
  • Rangieren
  • Bremsverhalten schwererer Fahrzeuge
  • Geschwindigkeitsanpassung
  • Sicherheitsabstand
  • Landstraßenverkehr
  • Autobahn- und Kraftfahrstraßenverkehr
  • vorausschauendes und wirtschaftliches Fahren

Abfahrtskontrolle bei Klasse C1

Vor Fahrtbeginn muss ein Fahrer überprüfen, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Zu den möglichen Kontrollpunkten gehören:

  • Bremsanlage
  • Bereifung
  • Räder
  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Flüssigkeitsstände
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Ladung und Ladungssicherung
  • Aufbau und Türen
  • erkennbare technische Mängel

Ladungssicherung bei Fahrzeugen der Klasse C1

Bei der Nutzung von Lkw bis 7.500 kg spielt die Ladungssicherung eine wichtige Rolle.

Die Ladung muss so verstaut und gesichert sein, dass sie auch bei starken Bremsmanövern oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht, umkippt oder vom Fahrzeug fällt.

Dabei sind insbesondere zu beachten:

  • zulässige Gesamtmasse
  • Achslasten
  • Lastverteilung
  • Schwerpunkt
  • geeignete Zurrpunkte
  • geeignete Sicherungsmittel
  • Kontrolle der Ladung während der Fahrt

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gelten für C1?

Für die Fahrerlaubnisklasse C1 gelten strengere gesundheitliche Anforderungen als für die normale Pkw-Klasse B.

Im Rahmen der Erteilung beziehungsweise Umschreibung können insbesondere erforderlich sein:

  • ärztlicher Nachweis über die körperliche und gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen

Welche Nachweise im konkreten Umschreibungsfall vorgelegt werden müssen, wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.

Wie lange ist die Klasse C1 gültig?

Neu erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse C1 werden grundsätzlich befristet erteilt.

Für eine Verlängerung müssen die jeweils geltenden gesundheitlichen Anforderungen erneut nachgewiesen werden.

Die genaue Gültigkeit und der nächste Verlängerungszeitpunkt ergeben sich aus der erteilten Fahrerlaubnis beziehungsweise dem Führerscheindokument.

Welche Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt?

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Herkunftsland, dem vorhandenen Führerschein und den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Typischerweise können unter anderem folgende Unterlagen verlangt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls Übersetzung des Führerscheins
  • gegebenenfalls Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis
  • gegebenenfalls Nachweis über das ursprüngliche Erteilungsdatum
  • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland
  • ärztlicher Eignungsnachweis
  • Nachweis über das Sehvermögen
  • gegebenenfalls weitere von der Fahrerlaubnisbehörde verlangte Unterlagen

Wann ist eine Übersetzung erforderlich?

Je nach Sprache, Herkunftsland und Aufbau des ausländischen Führerscheins kann eine deutsche Übersetzung erforderlich sein.

Zusätzlich kann eine Klassifizierung verlangt werden, aus der hervorgeht, welchen deutschen Fahrerlaubnisklassen die ausländische Berechtigung entspricht.

Welche Übersetzungen akzeptiert werden, sollte vor der Antragstellung geklärt werden.

Welche Rolle spielt die Klasse B?

Die Fahrerlaubnisklasse C1 baut grundsätzlich auf der Klasse B auf.

Bei einer Umschreibung wird deshalb geprüft, welchen Umfang die ausländische Fahrerlaubnis besitzt und welche deutschen Fahrerlaubnisklassen entsprechend erteilt werden können.

Wenn die ausländische Fahrerlaubnis sowohl Pkw als auch leichte Lkw umfasst, kann die Zuordnung mehrere deutsche Klassen betreffen.

Unterschied zwischen C1 und C

Die Klassen C1 und C unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge.

  • Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3.500 kg bis höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3.500 kg ohne die 7.500-kg-Begrenzung der Klasse C1

Wer im Ausland bereits schwere Lkw über 7.500 kg fahren darf, sollte prüfen lassen, ob statt oder zusätzlich zur Klasse C1 eine Umschreibung auf Klasse C möglich ist.

Unterschied zwischen C1 und C1E

Mit Klasse C1 darf grundsätzlich nur ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

Für schwerere Anhänger kann die Klasse C1E erforderlich sein.

C1E ermöglicht bestimmte Kombinationen aus C1-Zugfahrzeug und schwerem Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von höchstens 12.000 kg.

Wohnmobile und Klasse C1

Die Fahrerlaubnisklasse C1 kann auch für bestimmte größere Wohnmobile relevant sein.

Überschreitet die zulässige Gesamtmasse eines Wohnmobils 3.500 kg, kann je nach Gewicht und vorhandener Fahrerlaubnis die Klasse C1 oder eine höhere Fahrerlaubnisklasse erforderlich sein.

Bei älteren deutschen oder ausländischen Fahrerlaubnissen können besondere Besitzstandsregelungen gelten, die individuell geprüft werden müssen.

Ist C1 automatisch eine Berufskraftfahrerqualifikation?

Nein. Die Fahrerlaubnis Klasse C1 und die Berufskraftfahrerqualifikation sind rechtlich voneinander getrennt.

Die Klasse C1 berechtigt fahrerlaubnisrechtlich zum Führen entsprechender Fahrzeuge. Für bestimmte gewerbliche Fahrten können zusätzlich die Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts gelten.

Ob eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Weiterbildung oder ein entsprechender Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich ist, hängt vom konkreten beruflichen Einsatz und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.

Fahrerqualifizierungsnachweis bei gewerblicher Nutzung

Wer ein Fahrzeug der Klasse C1 im qualifikationspflichtigen gewerblichen Güterverkehr einsetzt, benötigt neben der Fahrerlaubnis gegebenenfalls auch einen gültigen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation.

Dieser wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Klasse C1 führt nicht automatisch dazu, dass auch eine ausländische Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland anerkannt oder übertragen wird.

Wie läuft die Umschreibung Klasse C1 ab?

Der genaue Ablauf hängt vom Herkunftsland und der vorhandenen Fahrerlaubnis ab.

Typischerweise erfolgt die Umschreibung in folgenden Schritten:

  • Prüfung des ausländischen Führerscheins
  • Feststellung des vorhandenen Fahrerlaubnisumfangs
  • Zuordnung zur entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklasse
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Beschaffung der erforderlichen Gesundheits- und Sehnachweise
  • Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
  • Klärung, ob eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist
  • gegebenenfalls Anmeldung bei der Fahrschule
  • individuelle Vorbereitung auf die erforderlichen Prüfungen
  • Ablegen der vorgeschriebenen Prüfungen
  • Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erfüllung aller Voraussetzungen

Wie lange dauert die Umschreibung?

Die Dauer des Verfahrens kann nicht pauschal angegeben werden.

Sie hängt unter anderem ab von:

  • dem Ausstellungsstaat
  • der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
  • der Vollständigkeit der Unterlagen
  • erforderlichen Übersetzungen oder Klassifizierungen
  • gesundheitlichen Nachweisen
  • der Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde
  • gegebenenfalls erforderlichen Prüfungen
  • der individuellen Prüfungsreife
  • der Verfügbarkeit von Prüfungsterminen

Welche Kosten entstehen bei der Umschreibung Klasse C1?

Die Kosten für die Umschreibung einer ausländischen C1-Fahrerlaubnis hängen vom individuellen Verfahren ab.

Mögliche Kostenbestandteile sind:

  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Übersetzung beziehungsweise Klassifizierung des Führerscheins
  • ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen
  • Anmeldung bei der Fahrschule
  • Lernmaterial bei erforderlicher Theorieprüfung
  • individuelle Vorbereitungsfahrstunden
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise

Sind aufgrund des Herkunftsstaates keine Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich, kann der Umfang der Fahrschulleistungen entsprechend geringer sein.

Beschreibung

Die Umschreibung Klasse C1 richtet sich an Inhaber einer ausländischen Lkw-Fahrerlaubnis, die in Deutschland Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis höchstens 7.500 kg führen möchten.

Welche deutsche Fahrerlaubnisklasse erteilt werden kann und ob theoretische oder praktische Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und vom tatsächlichen Umfang der vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis ab.

Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Fahrstunden erforderlich. Die Vorbereitung kann individuell an die vorhandene Lkw-Fahrpraxis und die Prüfungsreife angepasst werden.

Zusätzlich sind für die Klasse C1 die vorgeschriebenen gesundheitlichen und sehbezogenen Anforderungen zu beachten. Für bestimmte gewerbliche Fahrten können darüber hinaus Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation gelten.

Die endgültige Entscheidung über Anerkennung, Klassifizierung, Prüfungsanforderungen und Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Umschreibung Klasse C1 - Ausländischer Lkw-Führerschein

Unterlagen zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klasse C1.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. zusätzlich Meldebescheinigung
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Passfoto entsprechend den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Antrag für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde; Fahrschule angeben.
✔ Erforderlich
☰
4. Ausländischer nationaler Führerschein
Original mit den betreffenden Klassen; kein Ersatz durch Kopie.
✔ Erforderlich
☰
5. Führerscheinübersetzung / Klassifizierung
Anerkannte Übersetzung oder Klassifizierung, soweit gefordert.
!
Falls zutreffend
☰
6. Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Bei Bedarf zur Klärung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
!
Falls zutreffend
☰
7. Erklärung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Bestätigung zur noch gültigen ausländischen Fahrerlaubnis.
✔ Erforderlich
☰
8.  Ärztliche Eignungsbescheinigung (Anlage 5 FeV)
Körperliche und geistige Eignung; bei Antrag höchstens 1 Jahr alt.
✔ Erforderlich
☰
9. Nachweis des Sehvermögens (Anlage 6 FeV)
Ärztliche Untersuchung / augenärztliches Zeugnis; höchstens 2 Jahre alt.
✔ Erforderlich
☰
10.  Nachweis beruflicher Qualifikation (FQN / Code 95)
Nur bei gewerblicher Fahrtätigkeit und einschlägiger Pflicht.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Für C1 gelten besondere Eignungsanforderungen. Bei EU-/EWR- und Anlage-11-Staaten können Erleichterungen gelten; Umfang und Aktualität medizinischer Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.

 

Rechts- und Informationsstand: 09.10.2026 | Quellenbasis: FeV §§ 21, 23, 24, 30, 31; Anlage 11; BayernPortal

Ergänzung 07 / 23

Fahrschule Öktem · Weissenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

C1

Umschreibung Klasse C1

Ausländische Fahrerlaubnis – Lkw bis 7.500 kg

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Szenario: Umschreibung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.226,65 €
Leistungen der Fahrschule 1.960,00 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Bearbeitungs- und Anmeldegebühr Umschreibung
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Übungsfahrt 6 Fahrstunden à 45 Minuten
6
je 45 Min.
130,00 €
780,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.960,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.960,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.226,65 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.