Zur Produktinformation springen

Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung

€2.920,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €2.920,00
Haben Sie eine Frage?
Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
Normalpreis €2.920,00 EUR
Normalpreis Angebotspreis €2.920,00 EUR
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
€2.920,00

Führerschein Klasse CE – Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse CE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.

Die Klasse CE ist die umfassendste Fahrerlaubnis für schwere Lkw-Kombinationen und eignet sich insbesondere für Sattelzüge, Gliederzüge und schwere Lkw-Anhänger-Kombinationen im Güterverkehr, in der Spedition und in der Logistik.

Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung. Das reguläre Mindestalter beträgt grundsätzlich 21 Jahre. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen ist der Erwerb bereits ab 18 Jahren möglich.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse CE

Feld Information
Produkt-Nr. LK-CE
Kategorie Lkw
Produktname Führerschein Klasse CE
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse C oder Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
Mindestalter Grundsätzlich 21 Jahre; unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ab 18 Jahren
Anhänger Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Gewichtsgrenze der Klasse CE Keine eigene feste Obergrenze innerhalb der Fahrerlaubnisklasse; maßgeblich sind die fahrzeug- und straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gewichte
Theoretische Prüfung Bei Erweiterung von Klasse C auf CE keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Praktische Prüfung Erforderlich
Sonderfahrten C auf CE 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit zu je 45 Minuten
Eingeschlossene Klassen C1E, BE und T; zusätzlich DE, sofern die Fahrerlaubnis Klasse D vorhanden ist
Gesundheitliche Nachweise Ärztliche Untersuchung und Nachweis des Sehvermögens erforderlich
Gültigkeit Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse CE

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse CE fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Typische Fahrzeuge und Kombinationen sind:

  • Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger
  • schwere Lkw mit Anhänger
  • Gliederzüge
  • schwere Transportfahrzeuge mit Anhänger
  • Fahrzeugkombinationen im nationalen und internationalen Güterverkehr

Innerhalb der Fahrerlaubnisklasse CE gibt es keine eigene feste Gesamtgewichtsobergrenze wie beispielsweise bei C1E. Entscheidend sind jedoch weiterhin die technisch und straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gewichte der jeweiligen Fahrzeugkombination.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse CE?

Der CE-Führerschein eignet sich insbesondere für Fahrer, die schwere Lkw mit großen Anhängern oder Sattelanhängern führen möchten.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Spedition und Logistik
  • Fernverkehr
  • internationaler Güterverkehr
  • Baustellen- und Schwertransport
  • Lebensmittel- und Kühltransport
  • Containerverkehr
  • Fahrzeugtransport
  • gewerblicher Güterverkehr mit schweren Lkw-Kombinationen

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse CE?

Die Fahrerlaubnisklasse CE baut auf der Klasse C auf.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Fahrerlaubnis Klasse C beziehungsweise Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
  • Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • praktische Fahrausbildung
  • vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse CE möglich?

Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse CE beträgt grundsätzlich 21 Jahre.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis bereits ab 18 Jahren erworben werden. Dies gilt insbesondere nach einer entsprechenden Grundqualifikation oder im Rahmen bestimmter anerkannter Berufsausbildungen.

Je nach Qualifikationsweg können bis zum Erreichen des regulären Mindestalters besondere Einschränkungen gelten.

Klasse CE ab 18 – wann ist das möglich?

Ein Erwerb von C und CE ab 18 Jahren ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.

Dazu gehören insbesondere bestimmte Qualifikationswege für Berufskraftfahrer sowie anerkannte Berufsausbildungen, beispielsweise:

  • Berufskraftfahrer beziehungsweise Berufskraftfahrerin
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • vergleichbare anerkannte Berufsausbildungen mit entsprechenden Fahrinhalten

Welche Bedingungen und möglichen Einschränkungen im konkreten Fall gelten, hängt vom jeweiligen Ausbildungs- und Qualifikationsweg ab.

Braucht man Klasse C vor Klasse CE?

Ja. Die Fahrerlaubnisklasse CE setzt Klasse C voraus.

Klasse C berechtigt zum Führen schwerer Lkw mit einem Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Sobald ein schwererer Anhänger oder Sattelanhänger verwendet werden soll, wird die Erweiterung CE benötigt.

Braucht man für CE eine Theorieprüfung?

Bei der Erweiterung von Klasse C auf CE ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Ausbildung und dem sicheren Umgang mit einer schweren Fahrzeugkombination.

Wer die Klassen C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erwirbt, absolviert die für den Erwerb von Klasse C erforderliche theoretische Ausbildung und Prüfung.

Praktische Ausbildung für Klasse CE

Die praktische Fahrausbildung bereitet auf das sichere Führen großer und schwerer Fahrzeugkombinationen vor.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören insbesondere:

  • Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger
  • Sicherheits- und Abfahrtkontrolle
  • Kontrolle der Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Bremsanlagen der Fahrzeugkombination
  • Anfahren und Bremsen mit Anhänger
  • Kurvenfahren mit langen Fahrzeugkombinationen
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • richtige Nutzung der Außenspiegel
  • Beachtung des Ausschwenkbereichs
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Sonderfahrten beim Führerschein Klasse CE

Bei der Erweiterung von Klasse C auf CE sind gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten erforderlich.

Grundsätzlich sind vorgesehen:

  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 2 Fahrstunden Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Ausbildungsstunde umfasst jeweils 45 Minuten.

Wer C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erwirbt, absolviert einen entsprechend angepassten Ausbildungsumfang für Solo-Lkw und Fahrzeugkombination.

Praktische Prüfung Klasse CE

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ist eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die praktische Prüfung umfasst insgesamt mindestens 85 Minuten. Davon entfallen mindestens 50 Minuten auf die Fahrzeit.

Während der Prüfung müssen Bewerber zeigen, dass sie die Fahrzeugkombination sicher beherrschen und selbstständig, vorausschauend und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.

Zusätzlich gehören klassenspezifische Grundfahraufgaben, Sicherheitskontrollen sowie das sichere Verbinden beziehungsweise Trennen der Fahrzeugkombination zum Prüfungsumfang.

An- und Abkuppeln bei Klasse CE

Das sichere Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger ist ein zentraler Bestandteil der CE-Ausbildung.

Dabei müssen unter anderem folgende Punkte beherrscht werden:

  • sichere Positionierung der Fahrzeuge
  • Kontrolle der Kupplungseinrichtung
  • ordnungsgemäßes Verbinden der Bremsleitungen
  • Anschluss der elektrischen Leitungen
  • Kontrolle der Verriegelung
  • Überprüfung der Beleuchtung
  • Lösen und Sichern der Feststellbremse
  • sicheres Abstellen des Anhängers

Bei Sattelzugkombinationen gelten entsprechend die Anforderungen für das sichere Auf- und Absatteln.

Abfahrtkontrolle bei Klasse CE

Vor Beginn einer Fahrt muss überprüft werden, ob Zugfahrzeug und Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger verkehrs- und betriebssicher sind.

Zu den wichtigen Kontrollbereichen gehören beispielsweise:

  • Bremsanlage
  • Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • elektrische und pneumatische Verbindungen
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Fahrzeugaufbau
  • Ladung und Ladungssicherung

Rückwärtsfahren und Rangieren mit Lkw-Anhänger

Das Rangieren einer schweren Fahrzeugkombination gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben beim CE-Führerschein.

In der praktischen Ausbildung lernen Fahrschüler, den Anhänger gezielt zu steuern, die Fahrzeugbewegungen über die Außenspiegel zu kontrollieren und auch bei begrenztem Platz sicher zu rangieren.

Entsprechende Grundfahraufgaben sind auch Bestandteil der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Ladungssicherung bei Klasse CE

Eine sichere Ladungsverteilung und Ladungssicherung ist bei schweren Lkw-Kombinationen besonders wichtig.

Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsungen, plötzlichen Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten nicht verrutscht, umkippt oder herunterfällt.

Dabei müssen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • zulässige Gesamtmasse
  • Achslasten
  • Ladungsverteilung
  • Schwerpunkt der Ladung
  • geeignete Sicherungsmittel
  • Zurrpunkte und Zurrmittel
  • technische Belastungsgrenzen des Fahrzeugs

Klasse C oder CE – was ist der Unterschied?

Der entscheidende Unterschied liegt bei der zulässigen Anhängermasse.

  • Klasse C: schwere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse CE: Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Wer beispielsweise einen klassischen Sattelzug oder einen schweren Lkw mit großem Anhänger fahren möchte, benötigt daher grundsätzlich die Klasse CE.

CE oder C1E – was ist der Unterschied?

Die Fahrerlaubnisklasse C1E ist auf kleinere Lkw-Kombinationen begrenzt.

  • C1E: bestimmte Fahrzeugkombinationen bis maximal 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
  • CE: schwere Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C ohne eine entsprechende 12.000-kg-Grenze innerhalb der Fahrerlaubnisklasse

Für den professionellen Schwerlast-, Fern- und Sattelzugverkehr ist deshalb regelmäßig die Klasse CE erforderlich.

Welche Führerscheinklassen sind in CE enthalten?

Mit der Fahrerlaubnisklasse CE erhalten Sie auch bestimmte weitere Fahrerlaubnisberechtigungen.

Die Klasse CE umfasst insbesondere:

  • C1E
  • BE
  • T

Wenn zusätzlich die Fahrerlaubnis Klasse D vorhanden ist, berechtigt CE außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse DE.

Wie lange ist der Führerschein Klasse CE gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse CE wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.

Für die Verlängerung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen gesundheitlichen Nachweise und der Nachweis des Sehvermögens.

Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Ärztliche Untersuchung und Sehvermögen

Für die Erteilung und Verlängerung der Klasse CE müssen besondere gesundheitliche Anforderungen erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • ärztliche Untersuchung zur körperlichen und gesundheitlichen Eignung
  • entsprechender Nachweis über das Sehvermögen

Der einfache Sehtest für einen Pkw-Führerschein reicht für die Fahrerlaubnisklassen C und CE grundsätzlich nicht aus.

CE-Führerschein und Berufskraftfahrerqualifikation

Der Führerschein Klasse CE allein reicht für viele gewerbliche Tätigkeiten im Güterverkehr nicht aus.

Wer beruflich einen Lkw oder eine schwere Fahrzeugkombination führt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich die entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.

Je nach persönlicher Ausgangssituation kann die erforderliche Qualifikation beispielsweise über eine Grundqualifikation, eine beschleunigte Grundqualifikation oder einen anderen gesetzlich vorgesehenen Qualifikationsweg erworben werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Der FQN enthält die entsprechende Schlüsselzahl 95 und weist die berufliche Qualifikation für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nach.

Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer die vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung absolvieren, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.

BKF-Weiterbildung für CE-Fahrer

Berufskraftfahrer, die unter die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften fallen, müssen regelmäßig insgesamt 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren absolvieren.

Zu den möglichen Weiterbildungsinhalten gehören:

  • wirtschaftliches und sicheres Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • digitaler Tachograph
  • Ladungssicherung
  • Verkehrssicherheit
  • Notfallmanagement
  • Gesundheit und Arbeitssicherheit

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse CE?

Die Kosten für den CE-Führerschein hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf und davon ab, ob Klasse C bereits vorhanden ist oder C und CE gemeinsam erworben werden.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag beziehungsweise Anmeldegebühr der Fahrschule
  • praktische Übungsstunden
  • vorgeschriebene Sonderfahrten
  • Lernmaterial, sofern erforderlich
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • ärztliche Untersuchung
  • Nachweis des Sehvermögens

Bei geplanter gewerblicher Nutzung können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Eine eigenständige feste Gesamtgewichtsobergrenze enthält die Fahrerlaubnisklasse CE nicht. Die tatsächlich zulässigen Gewichte ergeben sich aus den technischen Fahrzeugdaten und den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.

Das reguläre Mindestalter beträgt grundsätzlich 21 Jahre. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen ist der Erwerb ab 18 Jahren möglich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz beziehungsweise Voraussetzung der Fahrerlaubnis Klasse C
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter und gesetzliche Ausnahmen
  • § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die Eignung
  • § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – praktische Ausbildung und besondere Ausbildungsfahrten
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Anforderungen für bestimmte gewerbliche Fahrten

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚛 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.

Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.

Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne
Gewichtsbegrenzung

Unterlagen für die Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse CE.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Erweiterungsantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse C
Vorder- und Rückseite; Klasse C ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Nach Vorgabe der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend
☰
9. Fahrerqualifizierungsnachweis / Schlüsselzahl 95
Für gewerbliche Fahrten; nicht Bestandteil der reinen Fahrerlaubniserteilung.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

15 / 24

Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

CE

Führerschein Klasse CE

Lkw mit Anhänger

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 3.186,65 €
Leistungen der Fahrschule 2.920,00 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 3 Fahrstunden à 45 Minuten
3
je 45 Min.
130,00 €
390,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
130,00 €
650,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 2 Sonderfahrten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
130,00 €
390,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
300,00 €
300,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.920,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 2.920,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
3.186,65 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.