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Umstieg LKW → Bus (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte Grundqualifikation

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Umstieg LKW → Bus (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte Grundqualifikation
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Umstieg LKW → Bus (BGQ 52 Std.) – Beschleunigte Grundqualifikation

Die Umstiegsqualifikation LKW → Bus richtet sich an Berufskraftfahrer, die bereits für den gewerblichen Güterverkehr qualifiziert sind und künftig zusätzlich oder vollständig im Personenverkehr tätig werden möchten.

Da bereits eine Berufskraftfahrerqualifikation für den Güterverkehr vorhanden ist, kann die beschleunigte Grundqualifikation für den neuen Tätigkeitsbereich als verkürzte Umsteigerqualifikation absolviert werden. Der gesetzliche Mindestumfang für Umsteiger beträgt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Davon müssen mindestens 2,5 Unterrichtseinheiten auf das Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Busklasse entfallen.

Nach der Schulung wird die verkürzte IHK-Prüfung für Umsteiger im Personenverkehr abgelegt. Die theoretische Prüfung dauert 45 Minuten und konzentriert sich auf die zusätzlichen Kenntnisse, die speziell für die Personenbeförderung erforderlich sind.

Hinweis zum Angebot „BGQ 52 Std.“: Wird der Lehrgang mit 52 Stunden beziehungsweise Unterrichtseinheiten angeboten, umfasst das konkrete Schulungsangebot zusätzliche Ausbildungs- und Vorbereitungseinheiten. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger beträgt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten.

Die wichtigsten Informationen zum Umstieg LKW → Bus

Feld Information
Produkt-Nr. WB-UMS-01
Kategorie Umstiegsqualifikation / Berufskraftfahrer
Produktname Umstieg LKW → Bus (BGQ 52 Std.)
Zielgruppe Bereits grundqualifizierte Berufskraftfahrer aus dem Güterverkehr, die zusätzlich im Personenverkehr tätig werden möchten
Gesetzlicher Mindestumfang 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten
Praktischer Anteil Mindestens 2,5 Unterrichtseinheiten Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Busklasse
IHK-Prüfung Verkürzte theoretische Umsteigerprüfung mit einer Prüfungsdauer von 45 Minuten
Relevante Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE je nach geplantem Einsatz
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation D1/D1E grundsätzlich ab 21 Jahren; D/DE ab 21 Jahren im Linienverkehr bis 50 km beziehungsweise grundsätzlich ab 23 Jahren bei beschleunigter Grundqualifikation
Beruflicher Einsatz Linien-, Reise-, Shuttle-, Fern- und sonstiger Personenverkehr im Rahmen der vorhandenen Fahrerlaubnis und gesetzlichen Altersregelungen
Abschluss / Nachweis Bestandene IHK-Prüfung und Dokumentation der Berufskraftfahrerqualifikation über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Für wen ist die Umstiegsqualifikation LKW → Bus geeignet?

Die Umsteigerqualifikation vom Güter- in den Personenverkehr ist für Fahrer vorgesehen, die bereits eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation für den Güterkraftverkehr besitzen und künftig Busse beruflich einsetzen möchten.

Typische Teilnehmer sind:

  • Lkw-Fahrer, die künftig als Busfahrer arbeiten möchten
  • Berufskraftfahrer, die vom Güterverkehr in den Linienverkehr wechseln möchten
  • Fahrer, die zusätzlich im Reisebusverkehr eingesetzt werden sollen
  • Berufskraftfahrer, die sowohl Güter als auch Personen beruflich befördern möchten
  • Quereinsteiger aus Spedition und Logistik mit vorhandener Berufskraftfahrerqualifikation

Welche Voraussetzung gilt für die verkürzte Umsteigerqualifikation?

Die verkürzte beschleunigte Grundqualifikation kann nur genutzt werden, wenn bereits eine entsprechende Grundqualifikation für den Güterverkehr vorhanden ist oder eine gesetzliche Besitzstandsregelung greift.

Je nach persönlicher Ausgangssituation kann der Nachweis beispielsweise durch folgende Voraussetzungen erbracht werden:

  • bestandene Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr
  • bestandene beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr
  • gültiger Fahrerqualifizierungsnachweis für C1, C1E, C oder CE
  • gesetzlich anerkannter Besitzstand aufgrund einer früher erworbenen Lkw-Fahrerlaubnis

Vor Beginn der Schulung sollte geprüft werden, ob die vorhandene Qualifikation die Voraussetzungen für die Umsteigerregelung erfüllt.

Besitzstand bei älteren Lkw-Führerscheinen

Für Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bereits vor dem 10. September 2009 erworben haben, können Besitzstandsregelungen hinsichtlich der Berufskraftfahrergrundqualifikation gelten.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch diese Fahrer bei einem Wechsel in den Personenverkehr die verkürzte Umsteigerqualifikation nutzen.

Welcher Nachweis für die Anmeldung zur IHK-Prüfung benötigt wird, sollte vor Kursbeginn anhand der persönlichen Fahrerlaubnis- und Qualifikationshistorie geprüft werden.

Wie lange dauert die Umsteigerqualifikation LKW → Bus?

Der gesetzliche Mindestumfang der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger beträgt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten.

Davon müssen mindestens 2,5 Unterrichtseinheiten auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Busklasse entfallen.

Damit ist die gesetzliche Umsteigerqualifikation deutlich kürzer als die reguläre beschleunigte Grundqualifikation mit 140 Unterrichtseinheiten.

Das hier angebotene Produkt wird als BGQ 52 Std. geführt. Soweit der Lehrgang einen Umfang von 52 Stunden beziehungsweise Unterrichtseinheiten vorsieht, handelt es sich um einen über die gesetzliche Mindestdauer hinausgehenden Schulungsumfang.

Warum ist die Ausbildung für Umsteiger kürzer?

Ein bereits qualifizierter Lkw-Fahrer verfügt über zahlreiche Kenntnisse, die sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr benötigt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verkehrssicherheit
  • vorausschauendes und defensives Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Arbeitszeitvorschriften
  • Bedienung des digitalen Tachographen
  • Fahrzeugtechnik
  • wirtschaftliche Fahrweise
  • Gesundheit und Arbeitsschutz
  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen

Deshalb konzentriert sich die Umstiegsqualifikation auf die spezifischen Anforderungen der Personenbeförderung.

Welche Inhalte werden beim Umstieg LKW → Bus vermittelt?

Die Schulung behandelt insbesondere diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den professionellen Personenverkehr zusätzlich erforderlich sind.

Zu den wichtigen Themen können gehören:

  • Fahrgastsicherheit
  • Fahrgastkomfort
  • sicheres Ein- und Aussteigen
  • Anfahren und Verlassen von Haltestellen
  • Besonderheiten von Linien- und Reisebussen
  • Fahrzeugabmessungen und Ausschwenkverhalten
  • Türen, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen
  • Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen
  • Kundenorientierung und Kommunikation
  • Verhalten bei Konflikten
  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • Evakuierung und Fahrgastsicherheit
  • wirtschaftliches und komfortables Busfahren
  • Vorschriften und betriebliche Abläufe im Personenverkehr

Fahrgastsicherheit im Busverkehr

Die Sicherheit der Fahrgäste ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Güter- und Personenverkehr.

Busfahrer müssen ihre Fahrweise nicht nur an Verkehr und Fahrzeug anpassen, sondern auch die besonderen Bedürfnisse der beförderten Personen berücksichtigen.

Dazu gehören insbesondere:

  • sanftes Anfahren
  • kontrolliertes und frühzeitiges Bremsen
  • angemessene Kurvengeschwindigkeit
  • Beobachtung des Fahrgastbereichs
  • Kontrolle des Türbereichs
  • sicherer Ein- und Ausstieg
  • besondere Rücksicht auf stehende Fahrgäste
  • Berücksichtigung von Kindern und älteren Fahrgästen

Personen mit eingeschränkter Mobilität befördern

Im Personenverkehr gehören Fahrgäste mit unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen zum Berufsalltag.

Busfahrer müssen deshalb unter anderem auf folgende Fahrgastgruppen vorbereitet sein:

  • Rollstuhlfahrer
  • Fahrgäste mit Rollator
  • ältere Personen
  • Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
  • Eltern mit Kinderwagen

Je nach Fahrzeug müssen vorhandene Rampen, Absenkeinrichtungen und andere Hilfsmittel sicher bedient werden können.

Kundenorientierung für Busfahrer

Ein wesentlicher Unterschied zum klassischen Güterkraftverkehr ist der regelmäßige direkte Kontakt mit Fahrgästen.

Deshalb gehören auch Kundenorientierung und Kommunikation zu den wichtigen Qualifikationsbereichen.

Dazu können gehören:

  • freundlicher und professioneller Umgang mit Fahrgästen
  • Auskunftserteilung
  • Umgang mit Beschwerden
  • Kommunikation bei Verspätungen und Störungen
  • Deeskalation bei Konflikten
  • Umgang mit besonderen Fahrgastsituationen

Haltestellen und Fahrgastwechsel

Im Linienverkehr gehören das sichere Anfahren von Haltestellen und der Fahrgastwechsel zu den täglichen Aufgaben.

Dabei sind unter anderem folgende Punkte wichtig:

  • rechtzeitiges Abbremsen
  • korrekte Positionierung an der Haltestelle
  • Beobachtung von Fußgängern und Radfahrern
  • Kontrolle des Ein- und Ausstiegs
  • Beobachtung der Türen
  • sicheres Wiedereinfädeln in den Verkehr

Notfälle und Evakuierung

Da Busfahrer Verantwortung für eine größere Anzahl von Personen tragen können, spielt auch das Verhalten in Notfallsituationen eine wichtige Rolle.

Zu den möglichen Schulungsinhalten gehören:

  • Absicherung einer Unfallstelle
  • Absetzen eines Notrufs
  • Verhalten bei Fahrzeugbränden
  • Benutzung von Notausgängen
  • Evakuierung von Fahrgästen
  • Verhalten bei technischen Störungen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Betreuung und Information der Fahrgäste

Praktischer Fahranteil der Umsteigerqualifikation

Von der gesetzlichen Umsteigerqualifikation müssen mindestens 2,5 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Fahrerlaubnisklasse entfallen.

Im praktischen Teil können beispielsweise folgende Bereiche behandelt werden:

  • Fahrzeugbedienung
  • vorausschauendes und fahrgastfreundliches Fahren
  • Abmessungen und Ausschwenkverhalten des Busses
  • Spiegelarbeit
  • Anfahren und Bremsen
  • Kurvenfahrten
  • Haltestellensituationen
  • wirtschaftliche Fahrweise

Dieser praktische Anteil der Berufskraftfahrerqualifikation ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung für die Klassen D1, D1E, D oder DE.

IHK-Prüfung für Umsteiger LKW → Bus

Nach Abschluss der vorgeschriebenen Schulung folgt die IHK-Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ für den Personenverkehr.

Die Prüfung ist gegenüber der regulären beschleunigten Grundqualifikation verkürzt und dauert 45 Minuten.

Geprüft werden insbesondere diejenigen Kenntnisbereiche, die sich auf die neu hinzukommende Personenbeförderung beziehen.

Voraussetzungen für die IHK-Prüfung

Für die Zulassung zur Umsteigerprüfung müssen die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Nachweis über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Umsteigerschulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • Nachweis einer vorhandenen Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation im Güterverkehr oder eines entsprechenden Besitzstands

Die absolvierte Qualifizierung wird nach den geltenden Vorgaben dokumentiert.

Brauche ich zusätzlich einen Busführerschein?

Ja. Die Berufskraftfahrerqualifikation ersetzt keine Fahrerlaubnis.

Für das tatsächliche Führen eines Busses wird je nach Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse benötigt:

  • D1: mehr als 8 und höchstens 16 Fahrgastplätze, Fahrzeuglänge maximal 8 Meter
  • D1E: Fahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg
  • D: Bus mit mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz
  • DE: Fahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Busfahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation sind zwei getrennte Voraussetzungen.

Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation im Personenverkehr

Das zulässige Mindestalter hängt von der Fahrerlaubnisklasse, der Art der Qualifikation und dem späteren Einsatzbereich ab.

Bei einer beschleunigten Grundqualifikation gelten insbesondere folgende Altersgrenzen:

  • D1 und D1E: beruflicher Einsatz grundsätzlich ab 21 Jahren
  • D und DE im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge: grundsätzlich ab 21 Jahren
  • D und DE ohne diese Beschränkung: grundsätzlich ab 23 Jahren

Bei anderen Qualifikationswegen, insbesondere einer regulären Grundqualifikation oder bestimmten anerkannten Berufsausbildungen, können andere Altersgrenzen gelten.

Warum wird bei Klasse D oft auch 24 Jahre genannt?

Das reguläre fahrerlaubnisrechtliche Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D beträgt grundsätzlich 24 Jahre.

Im Zusammenhang mit einer beruflichen Qualifikation bestehen jedoch gesetzlich geregelte Möglichkeiten, die Busfahrerlaubnis beziehungsweise die berufliche Personenbeförderung bereits früher zu nutzen.

Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist deshalb insbesondere zwischen dem Einsatz ab 21 Jahren im Linienverkehr bis 50 km und dem grundsätzlich möglichen Einsatz ab 23 Jahren ohne diese Linienbeschränkung zu unterscheiden.

Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation?

Die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden.

Bei der beschleunigten Grundqualifikation wird eine vorgeschriebene Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert. Anschließend folgt eine theoretische IHK-Prüfung.

Bei der regulären Grundqualifikation erfolgt der Qualifikationsnachweis über eine umfangreichere theoretische und praktische IHK-Prüfung beziehungsweise über einen gesetzlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Die unterschiedlichen Qualifikationswege wirken sich unter anderem auf die zulässigen Mindestalter aus.

Umsteiger, Quereinsteiger oder reguläre BGQ?

Die verschiedenen Varianten der beschleunigten Grundqualifikation unterscheiden sich insbesondere durch die bereits vorhandenen beruflichen Qualifikationen.

  • Reguläre beschleunigte Grundqualifikation: grundsätzlich 140 Unterrichtseinheiten
  • Umsteiger: bereits für Güterverkehr qualifiziert und Erweiterung auf Personenverkehr, gesetzlich 35 Unterrichtseinheiten
  • Quereinsteiger: verkürzte Qualifikation bei vorhandenem gesetzlich anerkanntem Fachkundenachweis, grundsätzlich 96 Unterrichtseinheiten

Welche Variante genutzt werden kann, hängt von den bereits vorhandenen Nachweisen ab.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) statt direktem Führerschein-Eintrag

Nach erfolgreichem Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird diese in Deutschland grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Der FQN ist eine separate Karte und enthält die entsprechende Schlüsselzahl 95 mit dem jeweiligen Gültigkeitsdatum.

Die Aussage, dass die Schlüsselzahl 95 nach erfolgreicher Qualifikation grundsätzlich direkt in den Führerschein eingetragen wird, entspricht daher nicht mehr dem heutigen Regelfall.

Wie erhält man den Fahrerqualifizierungsnachweis?

Nach bestandener IHK-Prüfung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen kann der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Für den beruflichen Einsatz im Personenverkehr müssen sowohl:

  • die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE und
  • die gültige Berufskraftfahrerqualifikation

vorhanden sein.

Wie lange gilt die Berufskraftfahrerqualifikation?

Nach dem Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation muss die berufliche Qualifikation durch regelmäßige Weiterbildung aufrechterhalten werden.

Dafür sind grundsätzlich 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren.

Diese Weiterbildung ist von der einmaligen 35-stündigen Umsteigerqualifikation zu unterscheiden.

BKF-Weiterbildung nach dem Umstieg zum Busfahrer

Nach dem erfolgreichen Wechsel in den Personenverkehr gelten die regelmäßigen Weiterbildungspflichten für Berufskraftfahrer.

Zu den möglichen Weiterbildungsthemen gehören:

  • Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort
  • wirtschaftliches Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • digitaler Tachograph
  • Verkehrssicherheit
  • Gesundheit und Arbeitsschutz
  • Notfallmanagement
  • Kundenorientierung

Welche beruflichen Möglichkeiten bietet der Umstieg LKW → Bus?

Mit der entsprechenden Busfahrerlaubnis und einer gültigen Berufskraftfahrerqualifikation eröffnen sich verschiedene Einsatzmöglichkeiten in der Verkehrs- und Mobilitätsbranche.

Dazu gehören beispielsweise:

  • öffentlicher Personennahverkehr
  • Linienbusverkehr
  • Reisebusverkehr
  • Fernbusverkehr
  • Schülerverkehr
  • Werksverkehr
  • Flughafen- und Hoteltransfers
  • Shuttle-Verkehr
  • Touristik- und Ausflugsverkehr

Beschreibung

Die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger vom Güter- in den Personenverkehr richtet sich an Fahrer, die bereits eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation im Güterkraftverkehr besitzen und ihre berufliche Tätigkeit auf den Bus- und Personenverkehr erweitern möchten.

Der gesetzliche Mindestumfang der Umsteigerqualifikation beträgt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Mindestens 2,5 Unterrichtseinheiten davon müssen auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Busklasse entfallen.

Nach der Schulung wird eine verkürzte theoretische IHK-Prüfung mit einer Dauer von 45 Minuten abgelegt. Die Prüfung konzentriert sich auf diejenigen Kenntnisbereiche, die speziell für den neuen Tätigkeitsbereich Personenverkehr erforderlich sind.

Für die tatsächliche berufliche Tätigkeit als Busfahrer müssen außerdem die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis und ein gültiger Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation vorhanden sein.

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Mindestalter, Weiterbildung und Nachweis der Fahrerqualifikation
  • Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) – Schulungsumfang, praktische Ausbildungsanteile und Prüfungsanforderungen für Umsteiger
  • Anlage 1 BKrFQV – Kenntnisbereiche für Güter- und Personenverkehr
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Voraussetzungen und Altersregelungen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE

Wichtiger Hinweis

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger beträgt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Wird der konkrete Fahrschulkurs unter der Bezeichnung „BGQ 52 Std.“ angeboten, können darin zusätzliche Schulungs-, Übungs- und Prüfungsvorbereitungseinheiten enthalten sein.

Die Umstiegsqualifikation ersetzt weder die erforderliche Busfahrerlaubnis noch die später vorgeschriebene regelmäßige Berufskraftfahrerweiterbildung.

⚠️ Wichtiger Kostenhinweis

Der angegebene Lehrgangspreis bezieht sich ausschließlich auf die in der Produktbeschreibung aufgeführten Unterrichts- und Praxisanteile der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger. IHK-Prüfungsgebühren, Wiederholungsprüfungen, fehlende Nachweise und zusätzliche Vorbereitungseinheiten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen wird.

📄 1. Voraussetzungen und Nachweise

Die Umstiegsqualifikation setzt eine bereits vorhandene Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation für die andere Verkehrsart oder einen gleichgestellten Nachweis voraus.

Die Zulassung zur IHK-Prüfung hängt von der vollständigen und rechtzeitigen Vorlage der geforderten Nachweise ab.

📚 2. Vollständige Teilnahme am Lehrgang

Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die ordnungsgemäße Teilnahme an der vorgeschriebenen Umsteigerschulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Versäumte Unterrichts- oder Praxisanteile müssen nachgeholt werden und können zusätzliche Kosten verursachen.

📝 3. IHK-Prüfung

Die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger wird durch eine theoretische Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.

Die IHK-Prüfungsgebühr und die Anmeldung sind nur im Lehrgangspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.

🔄 4. Was passiert bei Nichtbestehen?

Bei Nichtbestehen ist für jeden weiteren Prüfungsversuch eine erneute Anmeldung bei der IHK erforderlich.

Erneute IHK-Gebühren sowie zusätzliche Vorbereitungseinheiten sind nicht automatisch im ursprünglichen Lehrgangspreis enthalten.

📅 5. Umbuchung, Rücktritt und Nichterscheinen

Für Umbuchung, Rücktritt, Nichterscheinen oder einen Abbruch gelten die Bedingungen der Fahrschule beziehungsweise der zuständigen IHK.

Hierdurch können Storno-, Umbuchungs- oder erneute Prüfungsgebühren entstehen.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, der Teilnahmevertrag, die Zulassungs- und Prüfungsbedingungen der zuständigen IHK sowie die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisbedingungen.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Umstieg LKW → Bus (BGQ 52 Std.) - Beschleunigte
Grundqualifikation

Unterlagen für den Wechsel vom Güter- in den Personenverkehr und die dazugehörige Qualifikationsprüfung.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Gültiger Führerschein
Vorder- und Rückseite; vorhandene C-/C1- und D-/D1-Klassen angeben.
✔ Erforderlich
☰
3. Fahrerqualifizierungsnachweis oder Nachweis Schlüsselzahl 95
Nachweis der bereits vorhandenen Qualifikation im Güterverkehr.
✔ Erforderlich
☰
4. Nachweis über die bisherige Grundqualifikation
IHK-Bescheinigung oder gleichwertiger Nachweis.
✔ Erforderlich
☰
5. Anmeldeunterlagen für die IHK-Prüfung
Vollständig ausgefüllte Prüfungsanmeldung und erforderliche Nachweise.
✔ Erforderlich
☰
6. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Für einen neuen Fahrerqualifizierungsnachweis, sofern erforderlich.
!
Falls zutreffend
☰
7. Führungszeugnis - Belegart O
Wenn gleichzeitig eine D-/D1-Fahrerlaubnis beantragt wird.
!
Falls zutreffend
☰
8. Ärztliche Bescheinigung, Sehgutachten und Leistungsnachweis
Wenn gleichzeitig eine D-/D1-Fahrerlaubnis erworben oder verlängert wird.
!
Falls zutreffend
☰
9. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bei Drittstaatsangehörigen.
!
Falls zutreffend
☰
10. Kostenübernahme / Bildungsgutschein
Bei Arbeitgeber- oder öffentlicher Finanzierung.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die konkrete Unterrichts- und Prüfungszuordnung richtet sich nach der bereits vorhandenen Grundqualifikation und den Vorgaben der IHK. Fahrerlaubnis und Berufsqualifikation sind getrennte Verfahren.


Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: BKrFQG; BKrFQV; IHK; FeV 

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

UQ

Umstiegsqualifikation

Wechsel Güterverkehr ↔ Personenverkehr
Szenario: Zusatzleistung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.375,90 €
Leistungen der Fahrschule 1.150,00 €
Amtliche Gebühren 225,90 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
UMS-G-1 · Theorieunterricht 32,5 Unterrichtseinheiten
1
pauschal
800,00 €
800,00 €
UMS-G-2 · Praktische Fahreinheiten im Fahrzeug 2,5 Unterrichtseinheiten
1
pauschal
200,00 €
200,00 €
UMS-G-4 · Schulungsnachweis & Anmeldung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.150,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.150,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
IHK-Prüfungsgebühr Umsteigerprüfung
1
Fremdkosten
180,00 €
180,00 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 225,90 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.375,90 €
UE = Unterrichtseinheit à 60 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.