Umschreibung Führerschein Klasse B

Umschreibung Führerschein Klasse B – Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben
Kurzbeschreibung:
Mit der Umschreibung des Führerscheins Klasse B können Inhaber einer ausländischen Pkw-Fahrerlaubnis unter den geltenden Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B erhalten.
Ob eine theoretische Prüfung, praktische Prüfung oder gar keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, in welchem Staat der Führerschein ausgestellt wurde und welche Anerkennungsregelungen für dieses Land gelten.
Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung besteht grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Theorie- oder Fahrstunden. Die Prüfungsvorbereitung kann deshalb individuell an die vorhandenen Kenntnisse und die persönliche Prüfungsreife angepasst werden.
Unsere Fahrlehrer unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die erforderlichen Prüfungen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zum deutschen Führerschein Klasse B.
Die wichtigsten Informationen zur Führerschein-Umschreibung Klasse B
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt | Umschreibung Führerschein Klasse B |
| Kategorie | Führerscheinumschreibung |
| Ziel | Umschreibung einer ausländischen Pkw-Fahrerlaubnis in die deutsche Fahrerlaubnisklasse B |
| Prüfungen | Je nach Ausstellungsstaat keine Prüfung, einzelne Prüfung oder theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich |
| Pflichtfahrstunden | Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl; Fahrstunden nach individuellem Bedarf |
| Lernmaterial | Digitales Lernmaterial zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung, sofern erforderlich |
| Beispiel-Gesamtkosten | 1.374,82 € auf Basis des unten dargestellten unverbindlichen Beispiel-Kostenvoranschlags |
| Abschluss | Deutsche Fahrerlaubnis Klasse B nach erfolgreicher Umschreibung und Erfüllung aller behördlichen Voraussetzungen |
Wer muss einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?
Ob eine Umschreibung notwendig ist, hängt insbesondere davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde und ob der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet hat.
Grundsätzlich wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:
- Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat
- Führerschein aus einem EWR-Staat
- Führerschein aus einem Drittstaat mit besonderen Anerkennungsregelungen
- Führerschein aus einem Drittstaat ohne entsprechende Prüfungserleichterungen
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheidet anhand des konkreten Führerscheins, welche Anforderungen für die Umschreibung erfüllt werden müssen.
EU-/EWR-Führerschein in Deutschland
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat dürfen grundsätzlich im Umfang ihrer gültigen Fahrerlaubnis auch in Deutschland fahren.
Eine sofortige Umschreibung in einen deutschen Führerschein ist deshalb bei einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis nicht in jedem Fall erforderlich.
Besondere Regelungen können jedoch beispielsweise bei Ablauf der Fahrerlaubnis, bestimmten Beschränkungen oder anderen fahrerlaubnisrechtlichen Besonderheiten gelten.
Drittstaat-Führerschein in Deutschland
Für Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten andere Regeln.
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich noch für sechs Monate.
Wer danach weiterhin in Deutschland ein Fahrzeug der Klasse B führen möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.
Die Umschreibung sollte deshalb frühzeitig beantragt werden, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung und gegebenenfalls notwendige Fahrerlaubnisprüfungen bleibt.
Welche Länder können den Führerschein ohne Prüfung umschreiben?
Für bestimmte Staaten und Fahrerlaubnisklassen bestehen besondere Anerkennungsregelungen.
Abhängig vom jeweiligen Staat und der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse kann:
- keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein,
- nur eine theoretische Prüfung erforderlich sein,
- nur eine praktische Prüfung erforderlich sein oder
- sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich sein.
Die Regelung kann sich auch innerhalb eines Landes je nach Fahrerlaubnisklasse unterscheiden. Deshalb sollte immer die konkrete ausländische Fahrerlaubnis geprüft werden.
Muss man bei der Führerschein-Umschreibung Klasse B eine Theorieprüfung machen?
Ob eine theoretische Prüfung erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheins ab.
Bei bestimmten Staaten bestehen Prüfungserleichterungen. Bei anderen Drittstaaten muss die theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B bestanden werden.
Ist eine Theorieprüfung erforderlich, können Sie sich mit dem digitalen Lernmaterial gezielt auf die deutschen Prüfungsfragen vorbereiten.
Muss man bei der Umschreibung eine praktische Prüfung machen?
Auch die Notwendigkeit einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung richtet sich nach dem Herkunftsstaat und den für diesen Staat geltenden Anerkennungsregelungen.
Ist eine praktische Prüfung erforderlich, muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Fahrzeug der Klasse B sicher und selbstständig im deutschen Straßenverkehr führen kann.
Eine erfolgreiche Fahrpraxis im Ausland kann dabei eine gute Grundlage darstellen. Trotzdem ist eine gezielte Vorbereitung auf die Anforderungen der deutschen praktischen Fahrerlaubnisprüfung häufig sinnvoll.
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden bei der Umschreibung
Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist grundsätzlich keine vollständige Fahrschulausbildung wie beim erstmaligen Erwerb der Klasse B vorgeschrieben.
Es gibt deshalb grundsätzlich keine vorgeschriebene Mindestanzahl an normalen Fahrstunden oder Sonderfahrten.
Wie viele Fahrstunden sinnvoll sind, hängt unter anderem davon ab:
- wie viel Fahrerfahrung bereits vorhanden ist,
- wie sicher der Bewerber im deutschen Straßenverkehr fährt,
- wie gut die deutschen Verkehrsregeln beherrscht werden,
- ob Schwierigkeiten bei Grundfahraufgaben bestehen,
- wie schnell die erforderliche Prüfungsreife erreicht wird.
Praktische Vorbereitung auf die Umschreibungsprüfung
Bei den Fahrstunden wird gezielt auf die Anforderungen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung vorbereitet.
Wichtige Themen können sein:
- Verkehrsbeobachtung
- Vorfahrts- und Vorrangregeln
- Abbiegen
- Fahrstreifenwechsel
- Geschwindigkeitsanpassung
- Sicherheitsabstand
- Einparken
- Rückwärtsfahren
- Gefahrenbremsung
- Autobahn- und Landstraßenverkehr
- selbstständiges Fahren
- umweltbewusstes und vorausschauendes Fahren
Theorievorbereitung für Umschreiber Klasse B
Wenn eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, müssen die für Klasse B relevanten Verkehrsregeln und Prüfungsinhalte beherrscht werden.
Zu den Themen gehören unter anderem:
- Verkehrszeichen
- Vorfahrtsregeln
- Geschwindigkeit
- Abstand
- Gefahrenlehre
- umweltbewusstes Fahren
- Fahrzeugtechnik
- Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
- Autobahn und Kraftfahrstraße
In welchen Sprachen kann die Theorieprüfung abgelegt werden?
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Sie kann jedoch auch in bestimmten zugelassenen Fremdsprachen abgelegt werden.
Welche Sprachversionen zum Zeitpunkt der Prüfung zur Verfügung stehen, sollte vor der Anmeldung zur theoretischen Prüfung geprüft werden.
Welche Unterlagen werden für die Führerschein-Umschreibung benötigt?
Die konkret benötigten Unterlagen können je nach Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich sein.
Typischerweise können unter anderem folgende Unterlagen verlangt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländischer Führerschein im Original
- biometrisches Passfoto
- gegebenenfalls Übersetzung des ausländischen Führerscheins
- gegebenenfalls Nachweis über das ursprüngliche Erteilungsdatum
- Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland
- gegebenenfalls Sehtest
- gegebenenfalls Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- weitere von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte Unterlagen
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, sollte vor Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geklärt werden.
Muss der ausländische Führerschein übersetzt werden?
Je nach Herkunftsland und Ausgestaltung des Führerscheins kann eine deutsche Übersetzung verlangt werden.
Ob eine Übersetzung erforderlich ist und welche Stelle diese erstellen darf, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Wie lange darf man mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Bei einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staat besteht die Fahrberechtigung nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich noch für sechs Monate.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen oder abweichende Regelungen bestehen.
Nach Ablauf der Fahrberechtigung darf in Deutschland nicht weiter gefahren werden, solange keine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis besteht.
Was passiert, wenn die 6-Monats-Frist abgelaufen ist?
Der Ablauf der sechsmonatigen Fahrberechtigung bedeutet nicht automatisch, dass ein bereits begonnenes Umschreibungsverfahren beendet ist.
Allerdings darf der Betroffene nach Ablauf der Berechtigung grundsätzlich nicht mehr mit dem ausländischen Führerschein im deutschen Straßenverkehr fahren, bis eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Deshalb empfiehlt es sich, die Umschreibung möglichst frühzeitig zu beantragen.
Welche Fahrzeuge darf man mit Klasse B fahren?
Nach erfolgreicher Umschreibung auf die deutsche Fahrerlaubnisklasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz geführt werden.
Auch bestimmte Anhänger dürfen innerhalb der gesetzlichen Grenzen mitgeführt werden.
Probezeit nach der Führerschein-Umschreibung
Bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grundlage einer ausländischen Fahrerlaubnis kann die bereits seit dem ursprünglichen Erwerb vergangene Zeit für die Probezeit berücksichtigt werden.
Ob nach der Umschreibung noch eine Probezeit besteht und wie lange diese gegebenenfalls dauert, hängt deshalb unter anderem davon ab, wann die ausländische Fahrerlaubnis erstmals erworben wurde.
Wie läuft die Umschreibung des Führerscheins Klasse B ab?
Der genaue Ablauf hängt vom Herkunftsland und den Anforderungen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Typischerweise erfolgt die Umschreibung in folgenden Schritten:
- Prüfen, welche Anerkennungsregeln für den ausländischen Führerschein gelten
- erforderliche Dokumente zusammenstellen
- Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen
- bei Prüfungspflicht Anmeldung bei der Fahrschule
- gegebenenfalls Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
- individuelle praktische Fahrstunden nach Bedarf
- Ablegen der erforderlichen theoretischen und/oder praktischen Prüfung
- Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis Klasse B nach Erfüllung aller Voraussetzungen
Wie lange dauert die Führerschein-Umschreibung?
Die Bearbeitungsdauer kann unterschiedlich sein.
Sie hängt unter anderem ab von:
- der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- dem Herkunftsland des Führerscheins
- der Vollständigkeit der Unterlagen
- gegebenenfalls notwendigen Prüfungen
- der persönlichen Prüfungsreife
- verfügbaren Prüfungsterminen
Eine frühzeitige Antragstellung kann dazu beitragen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Beispiel einer Kostenübersicht
Nachfolgend finden Sie einen unverbindlichen Beispiel-Kostenvoranschlag für eine prüfungspflichtige Umschreibung der Führerscheinklasse B mit sechs Fahrstunden.
Wenn aufgrund des Herkunftsstaates keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist oder mehr beziehungsweise weniger Fahrstunden benötigt werden, verändert sich der tatsächliche Gesamtpreis entsprechend.
| Leistung | Anzahl | Einzelpreis | MwSt | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 1 | 250,00 € | 19% | 250,00 € |
| Fahrstunden (45 Min.) | 6 | 70,00 € | 19% | 420,00 € |
| Unterweisung am Fzg B | 1 | 50,00 € | 19% | 50,00 € |
| Theoretische Prüfung | 1 | 150,00 € | 19% | 150,00 € |
| Praktische Prüfung | 1 | 290,00 € | 19% | 290,00 € |
| Lehrmittel (Online) | 1 | 60,00 € | 7% | 60,00 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung (TÜV) | 1 | 24,99 € | 0% | 24,99 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung (TÜV) | 1 | 129,83 € | 0% | 129,83 € |
| Gesamtkosten | 1.374,82 € | |||
Hinweis: Der dargestellte Gesamtbetrag ist ein unverbindlicher Beispiel-Kostenvoranschlag. Die tatsächlichen Kosten können je nach Herkunftsland, Prüfungsanforderungen, Anzahl der benötigten Fahrstunden und möglichen Wiederholungsprüfungen abweichen. Behördliche Gebühren, Übersetzungen oder weitere individuell erforderliche Nachweise können zusätzlich anfallen.
Beschreibung
Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis Klasse B ermöglicht es Inhabern einer entsprechenden ausländischen Pkw-Fahrerlaubnis, unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten.
Welche Prüfungen erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach dem Staat, in dem die ausländische Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Für bestimmte Staaten bestehen Anerkennungs- und Prüfungserleichterungen. In anderen Fällen müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.
Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige Fahrschulausbildung mit vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden erforderlich. Die praktische Vorbereitung kann daher individuell auf den vorhandenen Kenntnisstand abgestimmt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus EU- und EWR-Staaten
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit ausländischer Fahrerlaubnis in Deutschland
- § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grundlage einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
- § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grundlage sonstiger ausländischer Fahrerlaubnisse
- Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Staaten und Sonderbestimmungen für die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – Ausnahmen von der regulären Fahrschulausbildung bei bestimmten Umschreibungsfällen
- § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Anrechnung der bisherigen Besitzzeit einer ausländischen Fahrerlaubnis auf die Probezeit
Rechtsbehelf
Über die Umschreibung entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wird ein Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, ergeben sich die verfügbaren Rechtsbehelfe und die einzuhaltenden Fristen aus der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Erwerb einer Bus-Fahrerlaubnis, sofern das Angebot nicht ausdrücklich sämtliche Leistungen abschließend aufführt. Die Gesamtkosten richten sich nach Fahrerlaubnisklasse, vorhandenen Vorkenntnissen, persönlichen Voraussetzungen und individuellem Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die Anzahl der erforderlichen praktischen Unterrichtseinheiten richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt und der sicheren Beherrschung des Ausbildungsfahrzeugs.
Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzlich erforderliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.
2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation sind nicht im angegebenen Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
Kosten für erforderliche ärztliche, augenärztliche oder sonstige Eignungsnachweise können abhängig vom Einzelfall gesondert anfallen.
3. Prüfungsumfang
Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und dem vorhandenen Fahrerlaubnisbesitz.
Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem gültigen Preisaushang und der Produktbeschreibung.
4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?
Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Gebühren der Prüforganisation und das vereinbarte Vorstellungsentgelt der Fahrschule.
Zusätzliche Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.
5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation
Der Erwerb der Bus-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Umstiegsqualifikation oder BKF-Weiterbildung.
Eine solche Leistung ist nur enthalten, wenn sie in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt wird.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Leistungsbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Umschreibung Führerschein Klasse B
Unterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche Klasse B.
Wichtiger Hinweis
Prüfungs- und Nachweispflichten hängen vom Ausstellungsstaat ab. Bei Drittstaaten ohne Sonderregelung nach Anlage 11 FeV können
Theorie- und Praxisprüfung erforderlich sein; eine Fahrschulausbildung ist dabei nicht vorgeschrieben.
Rechts- und Informationsstand: 10.09.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV §§ 19, 21, 31; Anlage 11
Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
Umschreibung Klasse B
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.
Szenario: UmschreibungLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.