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TQ3 - Personen befördern | Teilqualifikation für Busfahrer

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TQ3 - Personen befördern | Teilqualifikation für Busfahrer
TQ3 - Personen befördern | Teilqualifikation für Busfahrer
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TQ3 – Personen befördern | Teilqualifikation für Busfahrer

Die Teilqualifikation TQ3 – Personen befördern vermittelt praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten für den Einstieg in die berufliche Personenbeförderung mit Bussen. Im Mittelpunkt stehen die sichere und kundenorientierte Beförderung von Fahrgästen, die Fahrzeugbedienung, Fahrgastsicherheit sowie wichtige gesetzliche und betriebliche Anforderungen im Busverkehr.

Die TQ3 richtet sich insbesondere an Arbeitssuchende, Quereinsteiger sowie an- und ungelernte Beschäftigte, die eine berufliche Perspektive als Busfahrer beziehungsweise Berufskraftfahrer im Personenverkehr aufbauen möchten.

Nach Abschluss der Qualifizierung werden die erworbenen beruflichen Kompetenzen im Rahmen einer Kompetenzfeststellung überprüft und dokumentiert. Die TQ3 ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation und stellt für sich allein noch keinen vollständigen Berufsabschluss als Berufskraftfahrer/in dar.

Die wichtigsten Informationen zur TQ3 – Personen befördern

Feld Information
Maßnahmenummer 419/0193/2025
Kategorie Teilqualifikation / Personenverkehr
Produktname TQ3 – Personen befördern
Ziel Berufliche Qualifizierung für Tätigkeiten als Busfahrer/in beziehungsweise Berufskraftfahrer/in im Personenverkehr
Zielgruppe Arbeitssuchende, Quereinsteiger sowie an- und ungelernte Personen mit Interesse an Busverkehr und Personenbeförderung
Mindestalter Für den späteren Einsatz als Busfahrer abhängig von Fahrerlaubnisklasse, Qualifikationsweg und Einsatzbereich; regulär häufig 21 beziehungsweise 24 Jahre, gesetzlich geregelte niedrigere Altersgrenzen möglich
Schwerpunkte Personenbeförderung, Fahrgastsicherheit, Fahrzeugkontrolle, Kundenorientierung, Verkehrs- und Betriebssicherheit, Fahrbetrieb und gesetzliche Vorschriften
Praxis Praxisorientierte Ausbildung mit betrieblichen beziehungsweise praktischen Qualifizierungsanteilen entsprechend dem Maßnahmekonzept
Kompetenzfeststellung Feststellung der erworbenen beruflichen Kompetenzen am Ende der Teilqualifikation
Abschluss / Nachweis Nachweis beziehungsweise Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Teilqualifikation und Kompetenzfeststellung
Förderung Bei Vorliegen der persönlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen kann eine Förderung, beispielsweise über einen Bildungsgutschein, möglich sein

Was ist die TQ3 – Personen befördern?

Die TQ3 Personen befördern ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation im Bereich Berufskraftfahrer/in mit Schwerpunkt Personenverkehr.

Sie vermittelt einen abgegrenzten Teil der beruflichen Kompetenzen, die für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz im Bus- und Personenverkehr erforderlich sind.

Teilqualifikationen ermöglichen es insbesondere Personen ohne einschlägigen Berufsabschluss, berufliche Kompetenzen schrittweise, strukturiert und praxisnah aufzubauen.

Für wen eignet sich die TQ3 Personen befördern?

Die TQ3 eignet sich insbesondere für:

  • Arbeitssuchende mit Interesse an einer Tätigkeit als Busfahrer
  • Quereinsteiger in den Personenverkehr
  • an- und ungelernte Beschäftigte
  • Personen ohne abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
  • Beschäftigte in Verkehrsunternehmen, die ihre Kenntnisse erweitern möchten
  • Personen, die langfristig einen anerkannten Berufsabschluss anstreben

Vor Beginn der Qualifizierung sollte geprüft werden, ob die persönlichen, gesundheitlichen und gegebenenfalls fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen für das spätere Berufsziel erfüllt werden können.

Was lernt man in der TQ3 Personen befördern?

Die Qualifizierung orientiert sich an typischen Aufgaben eines Berufskraftfahrers im Personenverkehr.

Zu den möglichen Schwerpunkten gehören:

  • Fahrgäste sicher und komfortabel befördern
  • Busse und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung kontrollieren
  • Fahrzeugtechnik und Sicherheitseinrichtungen
  • Anfahren und Halten an Haltestellen
  • Ein- und Ausstieg von Fahrgästen
  • Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort
  • Umgang mit älteren und mobilitätseingeschränkten Personen
  • kundenorientierte Kommunikation
  • Verhalten bei Konflikten und besonderen Situationen
  • Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
  • Bedienung des digitalen Kontrollgeräts
  • Verhalten bei Unfällen, Pannen und Notfällen
  • wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren
  • betriebliche Abläufe im Personenverkehr

Der genaue Inhalt richtet sich nach dem zugelassenen Maßnahmekonzept.

Fahrgastsicherheit als zentraler Bestandteil

Die Sicherheit der Fahrgäste gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Busfahrers.

Teilnehmer lernen, ihre Fahrweise an die Beförderung von Personen anzupassen und besondere Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • sanftes Anfahren und Bremsen
  • vorausschauende Fahrweise
  • Beobachtung des Fahrgastbereichs
  • sicheres Öffnen und Schließen der Türen
  • Kontrolle des Ein- und Ausstiegs
  • besondere Rücksicht auf Kinder und ältere Personen
  • Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste
  • sicheres Verhalten an Haltestellen

Kundenorientierung im Personenverkehr

Busfahrer sind nicht nur Fahrzeugführer, sondern häufig auch direkte Ansprechpartner für Fahrgäste.

Deshalb spielen Kommunikation und Kundenorientierung in der TQ3 eine wichtige Rolle.

Zu den relevanten Themen können gehören:

  • freundliche und professionelle Kommunikation
  • Umgang mit Fragen von Fahrgästen
  • Verhalten in Konfliktsituationen
  • Umgang mit Beschwerden
  • kundenorientiertes Verhalten bei Verspätungen oder Störungen
  • besondere Bedürfnisse unterschiedlicher Fahrgastgruppen

Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn

Vor Beginn einer Fahrt muss ein Busfahrer überprüfen, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Zu den möglichen Kontrollbereichen gehören:

  • Bremsanlage
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Lenkung
  • Türen
  • Notausgänge
  • Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgastbereich
  • erkennbare technische Mängel

Abfahrtkontrolle und Betriebssicherheit

Die Abfahrtkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil des Berufsalltags im Personenverkehr.

Teilnehmer lernen, sicherheitsrelevante Komponenten systematisch zu prüfen und Mängel korrekt einzuschätzen.

Dadurch sollen technische Probleme möglichst erkannt werden, bevor Fahrgäste befördert werden.

Haltestellen sicher anfahren

Das sichere Anfahren und Verlassen von Haltestellen ist ein typischer Bestandteil des Busverkehrs.

Dabei müssen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • rechtzeitiges und kontrolliertes Abbremsen
  • korrekte Positionierung des Fahrzeugs
  • Beobachtung von Fußgängern und Radfahrern
  • sicherer Ein- und Ausstieg der Fahrgäste
  • Beobachtung des Türbereichs
  • vorsichtiges Wiedereinfädeln in den Verkehr

Personen mit eingeschränkter Mobilität sicher befördern

Im öffentlichen Personenverkehr werden regelmäßig Fahrgäste befördert, die besondere Unterstützung benötigen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Rollstuhlfahrer
  • Personen mit Rollator
  • ältere Menschen
  • Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen
  • Eltern mit Kinderwagen

Busfahrer müssen die vorhandenen technischen Hilfsmittel sicher bedienen und ausreichend Zeit für einen sicheren Ein- und Ausstieg einplanen.

Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Im gewerblichen Personenverkehr gelten je nach Einsatzbereich Vorschriften zu Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, Ruhezeiten und Arbeitszeiten.

Die Teilnehmer lernen, welche Regeln für den jeweiligen Einsatz relevant sind und wie Arbeits- und Fahrtzeiten korrekt geplant beziehungsweise dokumentiert werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für den Arbeitsschutz von großer Bedeutung.

Digitaler Tachograph und Fahrerkarte

Je nach Fahrzeugeinsatz gehört auch der sichere Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät zum Berufsalltag.

Zu den möglichen Schulungsinhalten gehören:

  • Bedienung des digitalen Tachographen
  • Verwendung der Fahrerkarte
  • manuelle Nachträge
  • Dokumentation von Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten
  • Verhalten bei Störungen
  • Mitwirkung bei Kontrollen

Verhalten bei Unfällen und Notfällen

Busfahrer tragen Verantwortung für zahlreiche Fahrgäste und müssen auf außergewöhnliche Situationen vorbereitet sein.

Zu den relevanten Themen können gehören:

  • Absicherung einer Unfallstelle
  • Absetzen eines Notrufs
  • Evakuierung des Fahrzeugs
  • Umgang mit Bränden
  • Verhalten bei technischen Defekten
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Betreuung und Information der Fahrgäste

Wirtschaftliches und umweltschonendes Busfahren

Eine vorausschauende Fahrweise kann Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Betriebskosten reduzieren und gleichzeitig den Komfort der Fahrgäste erhöhen.

Teilnehmer lernen beispielsweise:

  • gleichmäßig zu beschleunigen
  • vorausschauend zu bremsen
  • unnötige Leerlaufzeiten zu vermeiden
  • Fahrzeugtechnik effizient einzusetzen
  • Abstand und Geschwindigkeit situationsgerecht anzupassen

Führerschein Klasse D beziehungsweise D1 und TQ3

Für die berufliche Personenbeförderung mit größeren Bussen ist regelmäßig eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D erforderlich.

Ob der Erwerb einer Busfahrerlaubnis Bestandteil der konkreten TQ3-Maßnahme ist, richtet sich nach dem jeweils zugelassenen Maßnahmekonzept.

Ist der Führerscheinerwerb integriert, müssen zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erfüllt werden.

Gesundheitliche Voraussetzungen für Busfahrer

Für die Fahrerlaubnisklassen D1 und D gelten besondere gesundheitliche Anforderungen.

Dazu gehören je nach Fahrerlaubnis und Alter insbesondere:

  • ärztliche Untersuchung
  • besonderer Nachweis über das Sehvermögen
  • Nachweis bestimmter Anforderungen an Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit

Wenn der Erwerb einer Busfahrerlaubnis Teil der Maßnahme ist, müssen diese Voraussetzungen entsprechend erfüllt werden.

Berufskraftfahrerqualifikation und TQ3

Die Teilqualifikation TQ3 und die gesetzlich erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation sind nicht automatisch identisch.

Für bestimmte gewerbliche Fahrten im Personenverkehr ist zusätzlich eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

Ob eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder ein anderer Qualifikationsweg in der konkreten Maßnahme enthalten ist, richtet sich nach dem zugelassenen Leistungsumfang.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wenn die Voraussetzungen der Berufskraftfahrerqualifikation erfüllt sind, wird diese grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Das TQ-Zertifikat ersetzt einen gegebenenfalls erforderlichen Fahrerqualifizierungsnachweis nicht automatisch.

Mindestalter für Busfahrer und TQ3

Das Alter für die Teilnahme an einer Teilqualifikation ist von den Altersvoraussetzungen für den späteren Einsatz als Busfahrer zu unterscheiden.

Für die Fahrerlaubnisklasse D beträgt das reguläre Mindestalter grundsätzlich 24 Jahre. Abhängig von Qualifikationsweg, Berufsausbildung und Einsatzbereich sind gesetzlich niedrigere Altersgrenzen möglich.

Bei Klasse D1 gelten ebenfalls besondere Altersregelungen. Entscheidend ist daher immer die Kombination aus Fahrerlaubnis, beruflicher Qualifikation und geplantem Einsatzbereich.

Welche Voraussetzungen gelten für die TQ3?

Die konkreten Zugangsvoraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Maßnahmekonzept und den individuellen Ausbildungs- beziehungsweise Förderzielen.

Typischerweise können folgende Voraussetzungen relevant sein:

  • Interesse an einer Tätigkeit im Personenverkehr
  • persönliche Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • ausreichende Deutschkenntnisse für Unterricht, Prüfungen und Fahrgastkommunikation
  • gegebenenfalls Fahrerlaubnis Klasse B
  • gesundheitliche Eignung für eine Busfahrerlaubnis, sofern D oder D1 Bestandteil der Maßnahme ist
  • gegebenenfalls Eignungsfeststellung oder Beratungsgespräch

Betriebliche Praxisphase

Eine betriebliche Praxisphase ermöglicht es Teilnehmern, die erlernten Kenntnisse in realen Arbeitsabläufen anzuwenden.

Je nach Maßnahmekonzept kann die Praxis beispielsweise bei folgenden Unternehmen stattfinden:

  • kommunalen Verkehrsunternehmen
  • privaten Busunternehmen
  • Reisebusunternehmen
  • Shuttle- und Transferdiensten
  • Personenverkehrsunternehmen

Dauer und Ausgestaltung der betrieblichen Praxis richten sich nach der konkreten Maßnahme.

Kompetenzfeststellung am Ende der TQ3

Am Ende der TQ3 werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Kompetenzfeststellung überprüft.

Dabei wird festgestellt, ob die Teilnehmer die für diesen Qualifikationsbaustein vorgesehenen beruflichen Handlungskompetenzen beherrschen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis beziehungsweise ein Zertifikat über die absolvierte Teilqualifikation.

Ist die TQ3 ein Berufsabschluss als Berufskraftfahrer?

Nein. Die TQ3 allein ist kein vollständiger Berufsabschluss als Berufskraftfahrer/in.

Sie bildet einen abgegrenzten Teil der beruflichen Kompetenzen des anerkannten Ausbildungsberufs ab.

Weitere aufeinander abgestimmte Teilqualifikationen können daran anschließen und den schrittweisen Aufbau umfassender beruflicher Kompetenzen ermöglichen.

Von der Teilqualifikation zum Berufsabschluss

Mehrere aufeinander abgestimmte Teilqualifikationen können dazu beitragen, die wesentlichen Kompetenzen des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer/in schrittweise zu erwerben und zu dokumentieren.

Wer später einen vollständigen Berufsabschluss anstrebt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zulassung zur Externenprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Die erfolgreiche Teilnahme an der TQ3 oder weiteren Teilqualifikationen führt jedoch nicht automatisch zur Zulassung. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer anhand der individuellen Voraussetzungen.

Berufliche Perspektiven nach TQ3 Personen befördern

Die TQ3 kann den Einstieg in verschiedene Tätigkeitsbereiche der Verkehrs- und Mobilitätsbranche unterstützen.

Mögliche Einsatzfelder sind beispielsweise:

  • öffentlicher Personennahverkehr
  • Linienverkehr
  • Reisebusverkehr
  • Fernbusverkehr
  • Shuttle- und Transferdienste
  • Schüler- und Werksverkehr
  • Touristik- und Ausflugsverkehr
  • private und kommunale Verkehrsunternehmen

Welche Tätigkeit nach Abschluss tatsächlich ausgeübt werden kann, hängt zusätzlich von den vorhandenen Fahrerlaubnisklassen, der Berufskraftfahrerqualifikation und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Förderung der TQ3 mit Bildungsgutschein

Bei Vorliegen der persönlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen kann die TQ3 durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.

Eine mögliche Förderung kann beispielsweise über einen Bildungsgutschein erfolgen, wenn die konkrete Maßnahme und der Bildungsträger die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Über die tatsächliche Kostenübernahme entscheidet der zuständige Kostenträger im jeweiligen Einzelfall.

Beschreibung

Die TQ3 – Personen befördern ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation für den Bereich Berufskraftfahrer/in mit Schwerpunkt Personenverkehr.

Die Qualifizierung vermittelt berufliche Handlungskompetenzen für die sichere, verantwortungsvolle und kundenorientierte Beförderung von Fahrgästen. Zu den zentralen Themen gehören insbesondere Fahrgastsicherheit, Fahrzeugkontrolle, Personenbeförderung, Kundenkommunikation, betriebliche Abläufe sowie relevante Verkehrs- und Arbeitsschutzvorschriften.

Nach Abschluss werden die erworbenen Kompetenzen durch eine Kompetenzfeststellung dokumentiert. Die TQ3 stellt noch keinen vollständigen Berufsabschluss dar, kann jedoch mit weiteren Teilqualifikationen kombiniert werden und den schrittweisen Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss unterstützen.

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung und Voraussetzungen für die Zulassung zu Abschlussprüfungen
  • Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung – Ausbildungsinhalte des anerkannten Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer/in
  • Sozialgesetzbuch III (SGB III) – Regelungen zur Förderung beruflicher Weiterbildung, soweit die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Qualifikationsanforderungen für bestimmte gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Voraussetzungen für gegebenenfalls erforderliche Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE

Wichtiger Hinweis

Umfang, Dauer, integrierte Fahrerlaubnisklassen, Berufskraftfahrerqualifikation, Praxisphasen und Fördermöglichkeiten richten sich nach dem konkret zugelassenen Maßnahmekonzept sowie den persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers.

Die TQ3 ersetzt weder automatisch eine erforderliche Busfahrerlaubnis noch eine gegebenenfalls notwendige Berufskraftfahrerqualifikation oder einen vollständigen Berufsabschluss.

⚠️ Wichtiger Kostenhinweis

Der angegebene Kurspreis gilt ausschließlich für die in der Produktbeschreibung aufgeführten Schulungs-, Prüfungs- und Dokumentationsleistungen. Zusatzqualifizierungen für besondere Flurförderzeuge, Nachprüfungen, Ersatzdokumente oder betriebliche Einweisungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich genannt werden.

📝 1. Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Die allgemeine Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine theoretische und praktische Abschlussprüfung.

Der Fahrausweis beziehungsweise Qualifikationsnachweis wird nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Prüfungen ausgestellt.

🔄 2. Was passiert bei Nichtbestehen?

Wird die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestanden, kann die betreffende Prüfung wiederholt werden.

Kosten für zusätzliche Vorbereitung, weitere Praxiseinheiten oder eine Wiederholungsprüfung sind nur im ursprünglichen Kurspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung ausgewiesen ist.

🏗️ 3. Zusatzqualifizierungen für besondere Geräte

Die allgemeine Qualifizierung gilt nicht automatisch für jede besondere Bauart oder jedes spezielle Anbaugerät. Für bestimmte Flurförderzeuge kann eine zusätzliche gerätebezogene Qualifizierung mit eigener Prüfung erforderlich sein.

Eine solche Zusatzqualifizierung wird gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich gebucht wurde.

🏢 4. Betriebliche Einweisung und schriftliche Beauftragung

Der Fahrausweis ersetzt nicht die betriebliche Einweisung und die schriftliche Beauftragung durch den jeweiligen Arbeitgeber.

Die betriebliche Beauftragung kann nur vom Unternehmer für den konkreten Betrieb und die dort eingesetzten Geräte erteilt werden und ist nicht Bestandteil des allgemeinen Kursnachweises.

📄 5. Dokumente und Zusatzkosten

Kosten für Passfoto, Ersatz-Fahrausweis, Ersatz-Zertifikat oder Versand werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Kurspreis enthalten sind.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind die konkrete Produktbeschreibung, die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis-, Prüfungs- und Teilnahmebedingungen.

FAHRSCHULE ÖKTEM

TQ3 - Personen befördern | Teilqualifikation für
Busfahrer

Unterlagen für Beratung, Eignungsprüfung, mögliche Förderung und die integrierten Fahrerlaubnis- bzw. Qualifikationsbausteine.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
dentitätsnachweis; bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich Aufenthaltstitel.
✔ Erforderlich
☰
2. Tabellarischer Lebenslauf
Aktuell und vollständig.
✔ Erforderlich
☰
3. Schul-, Berufs- und Qualifikationsnachweise
Vorhandene Zeugnisse und Zertifikate.
✔ Erforderlich
☰
4. Vorhandener Führerschein
Vorder- und Rückseite; alle vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.
✔ Erforderlich
☰
5. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Für Fahrerlaubnis- und Nachweisdokumente.
✔ Erforderlich
☰
6. Ärztliche Eignungsbescheinigung und Sehgutachte
Wenn die Maßnahme den Erwerb der Klassen D/D1 einschließt.
✔ Erforderlich
☰
7. Erste-Hilfe-Nachweis
Wenn die Fahrerlaubnisbeantragung Bestandteil der Maßnahme ist.
✔ Erforderlich
☰
8. Führungszeugnis - Belegart O
Für die Fahrerlaubnisklassen D/D1.
✔ Erforderlich
☰
9. Leistungspsychologisches Gutachten
Bei Ersterteilung der Busklassen bzw. wenn gesetzlich erforderlich.
!
Falls zutreffend
☰
10. Bildungsgutschein / Bewilligungsbescheid
Bei Finanzierung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
!
Falls zutreffend
☰
11. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bei Teilnehmenden ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit.
!
Falls zutreffend
☰
12. Sprachnachweis oder Einstufungsergebnis
Wenn vom Kostenträger oder Maßnahmeträger verlangt.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die konkrete Unterlagenliste richtet sich nach Maßnahmeinhalt, Kostenträger und persönlicher Ausgangslage. Für Fahrerlaubnisanteile gelten zusätzlich die Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde.


Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Vorgaben des Kostenträgers; FeV; BKrFQG/BKrFQV 

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

TQ3

TQ3 Personenverkehr

Teilqualifikation Personenverkehr
Szenario: Zusatzleistung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 19.036,49 €
Leistungen der Fahrschule 18.769,84 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
TQ3-3 · Lehrgangsgebühr Personenverkehr & BOKraft
1
pauschal
1.919,84 €
1.919,84 €
TQ3-1 · Fahrausbildung Klasse D & DE
1
pauschal
11.000,00 €
11.000,00 €
TQ3-2 · Vorbereitung auf die IHK-Prüfung BGQ Personenverkehr
1
pauschal
4.500,00 €
4.500,00 €
TQ3-4 · Kommunikation, Deeskalation & Notfallmanagement
1
pauschal
700,00 €
700,00 €
TQ3-5 · Fachliteratur, Lern-Apps & Tablet-Nutzung
1
pauschal
650,00 €
650,00 €
Zwischensumme Fahrschule 18.769,84 €
davon Netto (ohne MwSt.) 18.769,84 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
19.036,49 €
Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.