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Führerschein Klasse DE - Bus mit Anhänger Fahren

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Führerschein Klasse DE - Bus mit Anhänger Fahren
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Führerschein Klasse DE - Bus mit Anhänger Fahren
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Führerschein Klasse DE – Bus mit Anhänger fahren

Mit dem Führerschein Klasse DE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.

Die Klasse DE ist insbesondere für Fahrer relevant, die im professionellen Personenverkehr einen Linien-, Reise- oder Fernbus mit einem größeren Gepäck-, Material- oder Spezialanhänger kombinieren möchten.

Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis Klasse D beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung. Bei der Erweiterung von D auf DE ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Entscheidend sind die vorgeschriebene praktische Ausbildung und die praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse DE

Feld Information
Produkt-Nr. BU-DE
Kategorie Bus
Produktname Führerschein Klasse DE
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse D oder Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
Reguläres Mindestalter 24 Jahre; niedrigere Altersgrenzen unter gesetzlich geregelten Ausbildungs-, Qualifikations- und Einsatzvoraussetzungen möglich
Zugfahrzeug Kraftfahrzeug der Klasse D mit mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger Mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Theoretische Prüfung Keine zusätzliche theoretische Prüfung bei Erweiterung von D auf DE
Praktische Mindestausbildung D auf DE 4 Grundausbildungsstunden sowie 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt zu je 45 Minuten
Praktische Prüfung Erforderlich
Gesundheitliche Nachweise Ärztliche Untersuchung, besonderer Nachweis des Sehvermögens und zusätzliche Eignungsanforderungen der D-Klassen
Gültigkeit Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Eingeschlossene Klassen D1E und BE
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse DE

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse DE fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse DE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Typische Kombinationen sind beispielsweise:

  • Reisebus mit Gepäckanhänger
  • Linienbus mit schwerem Materialanhänger
  • Bus mit Transportanhänger
  • Bus mit Spezialanhänger
  • Fahrzeugkombinationen im Reise- und Veranstaltungsverkehr

Unabhängig von der Fahrerlaubnis müssen die technisch zulässige Anhängelast, Gesamtmasse, Achslasten und sonstigen Fahrzeugvorgaben eingehalten werden.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse DE?

Der DE-Führerschein eignet sich insbesondere für Busfahrer, die zusätzlich einen schweren Anhänger mitführen müssen.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Reisebusverkehr
  • Fernbusverkehr
  • Touristik und Gruppenreisen
  • Linienverkehr mit zusätzlichem Materialtransport
  • Sport- und Vereinsreisen mit Gepäckanhänger
  • Veranstaltungs- und Transferverkehr
  • gewerbliche Personenbeförderung mit schweren Anhängern

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse DE?

Die Fahrerlaubnisklasse DE baut auf der Klasse D auf.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Fahrerlaubnis Klasse D beziehungsweise Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
  • Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen für die D-Klassen
  • besonderer Nachweis über das Sehvermögen
  • Erfüllung der vorgeschriebenen zusätzlichen Eignungsanforderungen
  • praktische Fahrausbildung mit der Fahrzeugkombination
  • vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse DE möglich?

Das reguläre Mindestalter für die zugrunde liegende Fahrerlaubnisklasse D beträgt 24 Jahre.

Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann D und damit auch die entsprechende Anhängerberechtigung früher erworben werden. Je nach Qualifikationsweg und Einsatzbereich kommen unterschiedliche Altersgrenzen und Beschränkungen in Betracht.

Eine frühere Erteilung kann beispielsweise im Zusammenhang mit einer Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation oder bestimmten anerkannten Berufsausbildungen möglich sein.

Braucht man Klasse D vor Klasse DE?

Ja. Die Klasse DE setzt die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse D voraus.

Klasse D erlaubt Busse mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Soll mit einem solchen Bus ein Anhänger von mehr als 750 kg geführt werden, wird grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse DE benötigt.

Braucht man für DE eine Theorieprüfung?

Bei der Erweiterung einer vorhandenen Klasse D auf Klasse DE ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Beherrschung der deutlich längeren und schwereren Fahrzeugkombination.

Wer D und DE im Zusammenhang erwirbt, muss selbstverständlich die für Klasse D vorgeschriebene theoretische Ausbildung und theoretische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.

Praktische Ausbildung für Klasse DE

Die Ausbildung für Klasse DE vermittelt den sicheren Umgang mit einem Bus und einem schweren Anhänger.

Zu den praktischen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Verbinden und Trennen von Bus und Anhänger
  • Kontrolle der Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Sicherheitskontrolle der Fahrzeugkombination
  • Anfahren und Bremsen mit Anhänger
  • Kurvenfahren mit einer langen Fahrzeugkombination
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • richtige Nutzung der Spiegel
  • Beachtung des Ausschwenkbereichs
  • Fahrgastsicherheit
  • Fahren auf Landstraßen
  • Fahren auf Autobahnen beziehungsweise Kraftfahrstraßen
  • Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit

Wie viele Fahrstunden braucht man für Klasse DE?

Bei der Erweiterung einer vorhandenen Klasse D auf DE sieht die praktische Mindestausbildung festgelegte Ausbildungsstunden vor.

Dazu gehören grundsätzlich:

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 1 Fahrstunde Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Ausbildungsstunde umfasst jeweils 45 Minuten.

Darüber hinaus können zusätzliche Übungsstunden erforderlich sein, wenn diese für die sichere Beherrschung der Fahrzeugkombination und die Prüfungsreife notwendig sind.

Sonderfahrten bei Klasse DE

Bei der Erweiterung von D auf DE sind insgesamt mindestens 5 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Diese kommen zur vorgeschriebenen Grundausbildung hinzu und werden gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt.

Praktische Prüfung Klasse DE

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse DE ist eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

In der Prüfung müssen Bewerber nachweisen, dass sie die Fahrzeugkombination sicher beherrschen und selbstständig, vorausschauend sowie regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.

Besondere Bedeutung haben dabei der Umgang mit der Fahrzeuglänge, das Rangieren, die Beobachtung des Anhängers und die sichere Fahrzeugbedienung.

An- und Abkuppeln des Anhängers

Das sichere Verbinden und Trennen von Bus und Anhänger gehört zu den wichtigen Ausbildungs- und Prüfungsinhalten der Klasse DE.

Dabei müssen Fahrer unter anderem auf folgende Punkte achten:

  • sichere Positionierung von Zugfahrzeug und Anhänger
  • ordnungsgemäßes Verbinden der Kupplung
  • Kontrolle der Verriegelung
  • Herstellen der elektrischen Verbindungen
  • Verbinden weiterer erforderlicher Leitungen
  • Kontrolle der Beleuchtung
  • Sicherung des Anhängers
  • ordnungsgemäßes Abstellen und Trennen der Fahrzeugkombination

Fahrzeug- und Sicherheitskontrolle

Vor Fahrtbeginn muss überprüft werden, ob Bus und Anhänger verkehrs- und betriebssicher sind.

Zu den wichtigen Kontrollbereichen können gehören:

  • Bremsanlage
  • Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • elektrische und gegebenenfalls pneumatische Verbindungen
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Türen und Notausgänge des Busses
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Anhängeraufbau
  • Ladung und Ladungssicherung

Rückwärtsfahren und Rangieren mit Bus und Anhänger

Eine Bus-Anhänger-Kombination stellt aufgrund ihrer Länge besondere Anforderungen an das Rangieren und Rückwärtsfahren.

In der Ausbildung lernen Fahrschüler, die Bewegungen des Anhängers richtig einzuschätzen, die Außenspiegel konsequent zu nutzen und die Fahrzeugkombination kontrolliert zu positionieren.

Auch entsprechende Grundfahraufgaben können Bestandteil der praktischen Prüfung sein.

Fahrgastsicherheit bei Klasse DE

Auch beim Fahren mit Anhänger bleibt die Sicherheit der Fahrgäste eine zentrale Aufgabe.

Eine Fahrzeugkombination mit Anhänger benötigt mehr Platz und kann ein anderes Brems- und Kurvenverhalten aufweisen. Deshalb sind vorausschauendes Fahren, ausreichender Sicherheitsabstand und sanfte Fahrmanöver besonders wichtig.

Beim Linien- und Reiseverkehr müssen zudem Ein- und Ausstieg, Fahrgastkomfort und die besonderen Sicherheitsanforderungen eines Busses berücksichtigt werden.

Ladungssicherung im Anhänger

Gepäck, Ausrüstung und sonstige Ladung im Anhänger müssen ordnungsgemäß gesichert werden.

Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder vom Anhänger fallen kann.

Zusätzlich sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • zulässige Gesamtmasse
  • Achslasten
  • Stützlast
  • Anhängelast des Zugfahrzeugs
  • richtige Gewichtsverteilung
  • technische Belastungsgrenzen

Klasse D oder DE – was ist der Unterschied?

Der entscheidende Unterschied liegt bei der zulässigen Anhängermasse.

  • Klasse D: Bus mit Anhänger bis höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse DE: Bus der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Wer einen Reise-, Linien- oder sonstigen Bus mit einem größeren Gepäck- oder Transportanhänger fahren möchte, benötigt daher grundsätzlich DE.

DE oder D1E – was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt hauptsächlich im Umfang der zugrunde liegenden Busfahrerlaubnis.

  • D1E: Kleinbus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg
  • DE: Bus der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

D1 ist auf maximal 16 Fahrgastplätze zusätzlich zum Fahrer und eine Fahrzeuglänge von höchstens 8 Metern begrenzt. Klasse D und damit DE unterliegt dieser D1-Begrenzung nicht.

Welche Führerscheinklassen sind in DE enthalten?

Die Fahrerlaubnisklasse DE umfasst auch weitere Anhängerberechtigungen.

  • D1E
  • BE

Damit ist bei vorhandener Klasse DE keine separate Fahrerlaubnis für diese eingeschlossenen Klassen erforderlich.

Wie lange ist der Führerschein Klasse DE gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse DE wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.

Für eine Verlängerung müssen die vorgeschriebenen gesundheitlichen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden.

Abhängig vom Alter können bei der Verlängerung zusätzliche Nachweise über bestimmte Leistungsfunktionen erforderlich sein.

Ärztliche Untersuchung für Klasse DE

Für die Erteilung und Verlängerung der Klasse DE ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Dabei wird geprüft, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die der sicheren Führung eines Busses mit Anhänger entgegenstehen könnten.

Sehvermögen beim DE-Führerschein

Für die D-Klassen gelten erhöhte Anforderungen an das Sehvermögen.

Der einfache Sehtest, der beim Pkw-Führerschein verwendet wird, reicht für Klasse DE grundsätzlich nicht aus. Stattdessen ist ein entsprechender Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen an das Sehvermögen erforderlich.

Zusätzliche Eignungsanforderungen

Für Fahrer der Klassen D und DE gelten zusätzlich besondere Anforderungen an bestimmte Leistungsbereiche.

Dazu gehören insbesondere:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Diese Anforderungen berücksichtigen die besondere Verantwortung beim Führen von Fahrzeugen zur Personenbeförderung.

Berufskraftfahrerqualifikation für DE-Fahrer

Die Fahrerlaubnis Klasse DE allein reicht für viele gewerbliche Tätigkeiten in der Personenbeförderung nicht aus.

Wer beruflich einen Bus mit oder ohne Anhänger führt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.

Je nach persönlicher Ausgangssituation kann diese beispielsweise über eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder einen anderen gesetzlich anerkannten Qualifikationsweg erworben werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Berufskraftfahrer müssen außerdem die vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung absolvieren, um ihre berufliche Qualifikation aufrechtzuerhalten.

BKF-Weiterbildung für Busfahrer

Busfahrer, die den gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften unterliegen, müssen regelmäßig insgesamt 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren absolvieren.

Zu den möglichen Themen gehören:

  • Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort
  • wirtschaftliches und sicheres Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • digitaler Tachograph
  • Verkehrssicherheit
  • Notfallmanagement
  • Gesundheit und Arbeitssicherheit
  • Kundenorientierung

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse DE?

Die Kosten für den DE-Führerschein hängen insbesondere vom individuellen Ausbildungsbedarf und davon ab, ob Klasse D bereits vorhanden ist oder im Zusammenhang mit DE erworben wird.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag beziehungsweise Anmeldegebühr der Fahrschule
  • praktische Grundausbildung
  • vorgeschriebene Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten
  • gegebenenfalls zusätzliche Übungsstunden
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • ärztliche Untersuchungen und erforderliche Eignungsnachweise

Bei einer geplanten beruflichen Nutzung können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Bei der Erweiterung einer vorhandenen Klasse D auf DE ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Vorgeschrieben sind eine praktische Mindestausbildung und das Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Das reguläre Mindestalter orientiert sich an den Voraussetzungen der Klasse D und beträgt grundsätzlich 24 Jahre. Unter gesetzlich geregelten Ausbildungs-, Qualifikations- und Einsatzvoraussetzungen kann eine frühere Erteilung möglich sein.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung, Umfang und eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen der Klasse DE
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Voraussetzung der Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter und besondere Altersregelungen
  • § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
  • § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
  • Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – besondere Eignungsanforderungen für die D-Klassen
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – bei Erweiterung von D auf DE ausschließlich praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), insbesondere Anlage 5 – praktische Mindestausbildung für Klasse DE
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Qualifikationsanforderungen für bestimmte gewerbliche Personenbeförderungen

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Erwerb einer Bus-Fahrerlaubnis, sofern das Angebot nicht ausdrücklich sämtliche Leistungen abschließend aufführt. Die Gesamtkosten richten sich nach Fahrerlaubnisklasse, vorhandenen Vorkenntnissen, persönlichen Voraussetzungen und individuellem Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚌 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen praktischen Unterrichtseinheiten richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt und der sicheren Beherrschung des Ausbildungsfahrzeugs.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzlich erforderliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation sind nicht im angegebenen Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche, augenärztliche oder sonstige Eignungsnachweise können abhängig vom Einzelfall gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und dem vorhandenen Fahrerlaubnisbesitz.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem gültigen Preisaushang und der Produktbeschreibung.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Gebühren der Prüforganisation und das vereinbarte Vorstellungsentgelt der Fahrschule.

Zusätzliche Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb der Bus-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Umstiegsqualifikation oder BKF-Weiterbildung.

Eine solche Leistung ist nur enthalten, wenn sie in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt wird.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Leistungsbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse DE - Bus mit Anhänger fahren

Unterlagen für die Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse DE.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Erweiterungsantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse D
Vorder- und Rückseite; Klasse D ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige
Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung im Original bzw. nach Vorgabe der Behörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Führungszeugnis - Belegart O
Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
9. Leistungspsychologisches Gutachten
Bei Ersterteilung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
!
Falls zutreffend
☰
10. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

11 / 24

Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

DE

Führerschein Klasse DE

Bus mit Anhänger

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 4.252,37 €
Leistungen der Fahrschule 4.020,00 €
Amtliche Gebühren 232,37 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 18 Fahrstunden à 45 Minuten
18
je 45 Min.
130,00 €
2.340,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
130,00 €
390,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
130,00 €
130,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
130,00 €
130,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 4.020,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 4.020,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
186,47 €
186,47 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 232,37 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
4.252,37 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.