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Führerschein Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger Fahren

€2.720,00
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Führerschein Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger Fahren
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Führerschein Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger Fahren
Führerschein Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger Fahren
€2.720,00

Führerschein Klasse D1E – Kleinbus mit Anhänger fahren

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse D1E dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.

Die Klasse D1E eignet sich insbesondere für Fahrer von Kleinbussen mit größeren Gepäck-, Material- oder Transportanhängern. Sie kann beispielsweise bei Shuttle-Fahrten, Vereinsfahrten, Gruppenreisen oder anderen Formen der Personenbeförderung relevant sein.

Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis Klasse D1 beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung. Bei einer Erweiterung von D1 auf D1E ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Entscheidend sind die praktische Ausbildung und die praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse D1E

Feld Information
Produkt-Nr. BU-D1E
Kategorie Bus
Produktname Führerschein Klasse D1E
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse D1 oder Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
Mindestalter Grundsätzlich 21 Jahre; unter bestimmten gesetzlich geregelten Ausbildungs- und Qualifikationsvoraussetzungen früher möglich
Zugfahrzeug Fahrzeug der Klasse D1 mit mehr als 8 und höchstens 16 Fahrgastplätzen und maximal 8 m Fahrzeuglänge
Anhänger Mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Theoretische Prüfung Keine zusätzliche theoretische Prüfung bei Erweiterung von D1 auf D1E
Praktische Prüfung Erforderlich
Sonderfahrten Bei Erweiterung von D1 auf D1E vorgeschriebene Überland-, Autobahn- und Dämmerungs-/Dunkelheitsfahrten
Gesundheitliche Nachweise Für die zugrunde liegende D1-Fahrerlaubnis gelten besondere gesundheitliche und leistungsbezogene Anforderungen
Gültigkeit Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Eingeschlossene Klassen BE; bei vorhandener Klasse C1 unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch C1E
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse D1E

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse D1E fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Das Zugfahrzeug der Klasse D1 darf:

  • mehr als 8 und höchstens 16 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben,
  • höchstens 8 Meter lang sein.

Mit D1E kann dieses Fahrzeug mit einem entsprechend schwereren Anhänger kombiniert werden. Zusätzlich müssen immer die technisch zulässigen Gewichte, Anhängelasten und sonstigen Fahrzeugvorgaben eingehalten werden.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse D1E?

Der D1E-Führerschein eignet sich insbesondere für Fahrer, die einen Kleinbus der Klasse D1 mit einem größeren Anhänger kombinieren möchten.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Shuttle- und Transferfahrten mit zusätzlichem Gepäckanhänger
  • Vereins- und Gruppenfahrten
  • Sportvereine mit Materialanhänger
  • Reisegruppen mit zusätzlichem Gepäck
  • Hotel- und Flughafentransfers
  • Freizeit- und Veranstaltungsfahrten
  • gewerbliche Personenbeförderung mit Anhänger

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse D1E?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E baut auf der Klasse D1 auf.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Fahrerlaubnis Klasse D1 beziehungsweise Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
  • Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Erfüllung der für D1 vorgeschriebenen gesundheitlichen Anforderungen
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • Erfüllung der besonderen Eignungsanforderungen für die D-Klassen
  • praktische Fahrausbildung mit der Fahrzeugkombination
  • vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse D1E möglich?

Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D1E beträgt grundsätzlich 21 Jahre.

Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis früher erworben werden. Dies betrifft insbesondere bestimmte anerkannte Berufsausbildungen und berufliche Qualifikationswege im Bereich der Personenbeförderung.

Welche Altersgrenze und welche möglichen Einsatzbeschränkungen im konkreten Fall gelten, hängt vom jeweiligen Ausbildungs- und Qualifikationsweg ab.

Braucht man Klasse D1 vor D1E?

Ja. Die Fahrerlaubnisklasse D1E setzt die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse D1 voraus.

D1 erlaubt Kleinbusse mit mehr als 8 und höchstens 16 Fahrgastplätzen sowie einem Anhänger bis 750 kg. Sobald ein Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse genutzt werden soll, ist grundsätzlich die Erweiterung D1E erforderlich.

Braucht man für D1E eine Theorieprüfung?

Bei der Erweiterung von D1 auf D1E ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf dem praktischen Umgang mit der Fahrzeug-Anhänger-Kombination und der sicheren Beherrschung des Gespanns.

Wird D1 zusammen mit D1E erworben, müssen selbstverständlich die für die Klasse D1 erforderliche theoretische Ausbildung und Theorieprüfung absolviert werden.

Praktische Ausbildung für Klasse D1E

In der praktischen Ausbildung lernen Fahrschüler, einen Kleinbus mit schwerem Anhänger sicher, vorausschauend und fahrgastgerecht zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
  • Kontrolle der Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Sicherheitskontrolle der Fahrzeugkombination
  • Anfahren und Bremsen mit Anhänger
  • Kurvenfahren mit längerer Fahrzeugkombination
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • richtige Nutzung der Außenspiegel
  • Beachtung des Ausschwenkbereichs
  • Fahrgastsicherheit
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Sonderfahrten bei Klasse D1E

Bei der Erweiterung von D1 auf D1E gehören besondere Ausbildungsfahrten zur praktischen Ausbildung.

Dazu zählen insbesondere:

  • Überlandfahrten
  • Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden durch normale Übungsstunden ergänzt. Wie viele zusätzliche Übungsstunden benötigt werden, richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und der sicheren Beherrschung der Fahrzeugkombination.

Praktische Prüfung Klasse D1E

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D1E muss eine praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.

Während der Prüfung müssen Bewerber nachweisen, dass sie einen Kleinbus mit Anhänger sicher beherrschen und selbstständig, vorausschauend und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.

Auch klassenspezifische Grundfahraufgaben, Sicherheitskontrollen sowie das sichere Verbinden und Trennen der Fahrzeugkombination können Bestandteil der Prüfung sein.

An- und Abkuppeln bei Klasse D1E

Das sichere An- und Abkuppeln des Anhängers ist ein wichtiger Bestandteil der D1E-Ausbildung.

Dabei müssen Fahrer unter anderem folgende Punkte beherrschen:

  • sichere Positionierung von Zugfahrzeug und Anhänger
  • ordnungsgemäßes Verbinden der Kupplung
  • Kontrolle der Verriegelung
  • Anbringen vorgeschriebener Sicherungseinrichtungen
  • Herstellen der elektrischen Verbindung
  • Kontrolle der Beleuchtung
  • Bedienung der Feststellbremse
  • ordnungsgemäßes Sichern und Abstellen des Anhängers

Fahrzeug- und Sicherheitskontrolle

Vor Fahrtbeginn muss sichergestellt werden, dass sowohl der Kleinbus als auch der Anhänger verkehrs- und betriebssicher sind.

Zu den wichtigen Kontrollbereichen können gehören:

  • Bremsanlage
  • Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Türen und Sicherheitseinrichtungen des Kleinbusses
  • Anhängeraufbau
  • Ladung und Ladungssicherung

Fahrgastsicherheit mit Kleinbus und Anhänger

Bei D1E muss nicht nur die sichere Beherrschung des Anhängers berücksichtigt werden. Auch die Sicherheit und der Komfort der Fahrgäste bleiben von besonderer Bedeutung.

Eine schwere Fahrzeugkombination reagiert beim Beschleunigen, Bremsen und in Kurven anders als ein einzelner Kleinbus. Deshalb sind eine vorausschauende Fahrweise, ausreichender Sicherheitsabstand und sanfte Fahrmanöver besonders wichtig.

Ladungssicherung im Anhänger

Gepäck, Sportausrüstung, Veranstaltungsmaterial und andere Gegenstände müssen im Anhänger ordnungsgemäß gesichert werden.

Die Ladung muss so verstaut und befestigt sein, dass sie auch bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht, umfällt oder aus dem Anhänger fällt.

Außerdem müssen insbesondere die zulässige Gesamtmasse, Achslasten, Stützlast und die technischen Vorgaben von Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten werden.

D1 oder D1E – was ist der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied liegt bei der zulässigen Anhängermasse.

  • Klasse D1: Kleinbus mit mehr als 8 und höchstens 16 Fahrgastplätzen, maximal 8 Meter Länge und Anhänger bis 750 kg
  • Klasse D1E: Fahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Wer einen Kleinbus nur ohne schweren Anhänger fährt, benötigt keine D1E-Erweiterung. Für größere Gepäck- oder Transportanhänger kann D1E dagegen erforderlich sein.

D1E oder DE – was ist der Unterschied?

Der Unterschied ergibt sich aus der Fahrerlaubnisklasse des Zugfahrzeugs.

  • D1E: Fahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg
  • DE: Fahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

D1E ist somit auf Kleinbusse im Umfang der Klasse D1 beschränkt. Für größere Busse mit schwerem Anhänger wird die Klasse DE benötigt.

Welche Führerscheinklassen sind in D1E enthalten?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E umfasst auch die Klasse BE.

Wer zusätzlich zum D1E-Führerschein die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt, erhält unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die entsprechende Berechtigung für Fahrzeugkombinationen der Klasse C1E.

Wie lange ist der Führerschein Klasse D1E gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.

Für die Verlängerung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erneut erfüllt und die erforderlichen gesundheitlichen Nachweise vorgelegt werden.

Je nach Alter können zusätzliche Nachweise über die Leistungsfähigkeit erforderlich sein.

Ärztliche Untersuchung und Sehvermögen

Da D1E auf der Fahrerlaubnisklasse D1 aufbaut, gelten die besonderen gesundheitlichen Anforderungen der Busfahrerlaubnisklassen.

Dazu gehören insbesondere:

  • ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
  • besonderer Nachweis des Sehvermögens
  • gegebenenfalls zusätzliche Nachweise zur körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

Der einfache Sehtest für einen Pkw-Führerschein ist für die D-Klassen grundsätzlich nicht ausreichend.

Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung

Die Fahrerlaubnis D1E allein reicht nicht automatisch für jede berufliche Personenbeförderung aus.

Wer einen Kleinbus mit Anhänger gewerblich führt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.

Je nach persönlicher Ausgangssituation kann die Qualifikation durch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder einen anderen gesetzlich vorgesehenen Qualifikationsweg erworben werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wenn eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ist, wird diese grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Berufskraftfahrer müssen zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildungen absolvieren, um ihre berufliche Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse D1E?

Die Kosten für den D1E-Führerschein hängen insbesondere vom individuellen Ausbildungsbedarf und davon ab, ob Klasse D1 bereits vorhanden ist oder gemeinsam mit D1E erworben wird.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag beziehungsweise Anmeldegebühr der Fahrschule
  • praktische Übungsstunden mit der Fahrzeugkombination
  • vorgeschriebene Sonderfahrten
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • erforderliche gesundheitliche Untersuchungen und Nachweise

Bei einer geplanten gewerblichen Personenbeförderung können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse D1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Das Zugfahrzeug der Klasse D1 darf für mehr als acht, aber höchstens 16 Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sein und eine Länge von höchstens 8 Metern haben.

Bei der Erweiterung einer vorhandenen Klasse D1 auf D1E ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Die praktische Ausbildung und das Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung sind erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse D1E
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz beziehungsweise Voraussetzung der Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter und gesetzliche Ausnahmen
  • § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
  • § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
  • Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – besondere Eignungsanforderungen für die D-Klassen
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – praktische Ausbildung und besondere Ausbildungsfahrten
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Qualifikationsanforderungen für bestimmte gewerbliche Personenbeförderungen

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Erwerb einer Bus-Fahrerlaubnis, sofern das Angebot nicht ausdrücklich sämtliche Leistungen abschließend aufführt. Die Gesamtkosten richten sich nach Fahrerlaubnisklasse, vorhandenen Vorkenntnissen, persönlichen Voraussetzungen und individuellem Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚌 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen praktischen Unterrichtseinheiten richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt und der sicheren Beherrschung des Ausbildungsfahrzeugs.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzlich erforderliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation sind nicht im angegebenen Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche, augenärztliche oder sonstige Eignungsnachweise können abhängig vom Einzelfall gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und dem vorhandenen Fahrerlaubnisbesitz.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem gültigen Preisaushang und der Produktbeschreibung.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Gebühren der Prüforganisation und das vereinbarte Vorstellungsentgelt der Fahrschule.

Zusätzliche Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb der Bus-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Umstiegsqualifikation oder BKF-Weiterbildung.

Eine solche Leistung ist nur enthalten, wenn sie in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt wird.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Leistungsbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger
fahren

Unterlagen für die Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse D1E.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Erweiterungsantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse D1
Vorder- und Rückseite; Klasse D1 ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige
Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Nach Vorgabe der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Führungszeugnis - Belegart O
Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
9. Leistungspsychologisches Gutachten
Bei Ersterteilung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
!
Falls zutreffend
☰
10. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

D1E

Führerschein Klasse D1E

Kleinbus mit Anhänger

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.952,37 €
Leistungen der Fahrschule 2.720,00 €
Amtliche Gebühren 232,37 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 8 Fahrstunden à 45 Minuten
8
je 45 Min.
130,00 €
1.040,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
130,00 €
390,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
130,00 €
130,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
130,00 €
130,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.720,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 2.720,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
186,47 €
186,47 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 232,37 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.952,37 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.