Zur Produktinformation springen

Führerschein Klasse C - Lkw über 3.500 kg Fahren

€3.590,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Produkt Zwischensumme: €3.590,00
Haben Sie eine Frage?
Führerschein Klasse C - Lkw über 3.500 kg Fahren
Normalpreis €3.590,00 EUR
Normalpreis Angebotspreis €3.590,00 EUR
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
Führerschein Klasse C - Lkw über 3.500 kg Fahren
Führerschein Klasse C - Lkw über 3.500 kg Fahren
€3.590,00

Führerschein Klasse C – Lkw über 3.500 kg fahren

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse C dürfen Sie schwere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben.

Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg darf mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger ist in der Regel die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich.

Die Klasse C ist die klassische Fahrerlaubnis für schwere Lkw und bildet eine wichtige Grundlage für Tätigkeiten im Transport-, Logistik- und Speditionsbereich. Für den Erwerb ist grundsätzlich die Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse C

Feld Information
Produkt-Nr. LK-C
Kategorie Lkw
Produktname Führerschein Klasse C
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B oder gleichzeitiger Erwerb unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Mindestalter Grundsätzlich 21 Jahre; unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bereits ab 18 Jahren
Zulässige Gesamtmasse Mehr als 3.500 kg
Sitzplätze Maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Gesundheitliche Nachweise Ärztliche Untersuchung und Nachweis des Sehvermögens erforderlich
Gültigkeit Befristet; Verlängerung unter Vorlage der erforderlichen gesundheitlichen Nachweise
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse C

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse C fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse C berechtigt zum Führen schwerer Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Fahrerlaubnisklassen D1 oder D fallen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz
  • Fahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Die Klasse C ist damit die zentrale Fahrerlaubnis für Fahrer schwerer Lastkraftwagen.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse C?

Der Lkw-Führerschein Klasse C eignet sich für Personen, die schwere Nutzfahrzeuge fahren möchten oder eine berufliche Tätigkeit im Transport- und Logistikbereich anstreben.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Gütertransport
  • Spedition und Logistik
  • Baustellenverkehr
  • Entsorgungs- und Kommunalfahrzeuge
  • Liefer- und Verteilerverkehr mit schweren Lkw
  • gewerbliche Transporttätigkeiten

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse C?

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Fahrerlaubnis Klasse B beziehungsweise deren gleichzeitiger Erwerb
  • Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters
  • Antrag auf Erteilung beziehungsweise Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ärztliche Untersuchung zur körperlichen und gesundheitlichen Eignung
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • vorgeschriebene theoretische Fahrschulausbildung
  • vorgeschriebene praktische Fahrausbildung
  • bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse C möglich?

Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse C beträgt grundsätzlich 21 Jahre.

Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis bereits ab 18 Jahren erworben werden. Dies kann beispielsweise im Zusammenhang mit bestimmten anerkannten Berufsausbildungen oder einer entsprechenden Berufskraftfahrerqualifikation relevant sein.

Welche Altersgrenze im konkreten Fall gilt, hängt vom Ausbildungsweg und vom späteren Einsatzbereich ab.

Klasse C ab 18 – wann ist das möglich?

Ein Erwerb der Klasse C ab 18 Jahren ist nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich.

Dies kann insbesondere bei bestimmten beruflichen Qualifikationswegen im Transport- und Verkehrsbereich der Fall sein. Dazu können beispielsweise einschlägige Berufsausbildungen oder Qualifikationen nach den Vorschriften für Berufskraftfahrer gehören.

Für eine gewerbliche Tätigkeit müssen zusätzlich die Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation berücksichtigt werden.

Braucht man Klasse B vor Klasse C?

Ja. Die Fahrerlaubnis Klasse C baut grundsätzlich auf der Klasse B auf.

Wer einen Lkw-Führerschein der Klasse C erwerben möchte, muss daher die Klasse B besitzen beziehungsweise die erforderlichen Voraussetzungen für den entsprechenden Erwerb erfüllen.

Die Klasse C ist keine eigenständige Einstiegsklasse ohne Pkw-Fahrerlaubnis.

Ausbildung für den Führerschein Klasse C

Die Fahrschulausbildung für Klasse C besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung.

Im Theorieunterricht werden sowohl allgemeine Verkehrsthemen als auch lkw-spezifische Inhalte vermittelt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Besonderheiten schwerer Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeugtechnik
  • Bremsanlagen
  • Gewichte und Abmessungen
  • Fahrverhalten schwerer Fahrzeuge
  • Verkehrssicherheit
  • Gefahrenlehre
  • Ladung und Ladungssicherung
  • umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren

Praktische Ausbildung für Klasse C

In der praktischen Ausbildung lernen Fahrschüler, einen schweren Lkw sicher und selbstständig zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Abfahrtkontrolle und Fahrzeugvorbereitung
  • Bedienung des Lkw
  • Anfahren und Anhalten
  • richtiges Schalten und Bremsen
  • Fahren in engen Straßen und Kurven
  • richtige Nutzung der Spiegel
  • Berücksichtigung des größeren Wendekreises
  • Rangieren
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Abfahrtkontrolle beim Lkw

Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und Prüfung für Klasse C ist die Abfahrtkontrolle.

Vor Fahrtbeginn müssen Fahrer beurteilen können, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Dabei können beispielsweise folgende Bereiche relevant sein:

  • Bremsanlage
  • Beleuchtung und elektrische Einrichtungen
  • Bereifung und Räder
  • Flüssigkeitsstände
  • Lenkung
  • Fahrwerk
  • Sicht- und Sicherheitseinrichtungen
  • Aufbau und Ladung

Sonderfahrten bei Klasse C

Zur praktischen Fahrausbildung gehören neben den normalen Übungsstunden auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten.

Der genaue Umfang hängt unter anderem davon ab, welche Fahrerlaubnisklassen bereits vorhanden sind beziehungsweise gleichzeitig erworben werden.

Zu den besonderen Ausbildungsfahrten können insbesondere gehören:

  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die Fahrschule legt den konkreten Ausbildungsumfang entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dem individuellen Ausbildungsstand fest.

Theoretische Prüfung Klasse C

Für den Erwerb des Lkw-Führerscheins Klasse C ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die Prüfung umfasst allgemeine und klassenspezifische Fragestellungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen schwerer Kraftfahrzeuge.

Zu den prüfungsrelevanten Bereichen gehören beispielsweise Fahrzeugtechnik, Bremsanlagen, Gewichte, Ladungssicherung, Verkehrsregeln und Gefahrenlehre.

Praktische Prüfung Klasse C

Nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung und bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Fahrerlaubnisprüfung für Klasse C.

Dabei müssen Bewerber nachweisen, dass sie einen schweren Lkw sicher beherrschen und sich selbstständig sowie regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.

Neben der eigentlichen Fahrt können auch Sicherheitskontrollen am Fahrzeug sowie weitere klassenspezifische Prüfungsinhalte verlangt werden.

Ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein

Für den Erwerb der Klasse C ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Dabei wird geprüft, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die der sicheren Führung schwerer Kraftfahrzeuge entgegenstehen könnten.

Der entsprechende Nachweis muss beim Fahrerlaubnisantrag vorgelegt werden.

Sehvermögen bei Klasse C

Für die Fahrerlaubnisklasse C reicht der einfache Sehtest, wie er beispielsweise beim Pkw-Führerschein verwendet wird, grundsätzlich nicht aus.

Stattdessen ist ein umfangreicherer Nachweis des Sehvermögens erforderlich. Dabei werden verschiedene Anforderungen an die Sehfähigkeit geprüft.

Die erforderlichen Bescheinigungen dürfen bei Antragstellung nur innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen verwendet werden.

Wie lange ist der Führerschein Klasse C gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse C wird befristet erteilt.

Für die Verlängerung müssen die vorgeschriebenen gesundheitlichen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere der ärztliche Nachweis und der erforderliche Nachweis des Sehvermögens.

Wer die Klasse C beruflich nutzt, sollte zusätzlich rechtzeitig die Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises und die erforderlichen BKF-Weiterbildungen berücksichtigen.

Klasse C oder C1 – was ist der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied zwischen den Fahrerlaubnisklassen C1 und C liegt bei der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge.

  • Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3.500 kg ohne die 7.500-kg-Begrenzung der Klasse C1

Wer schwere Lkw oberhalb der C1-Grenze fahren möchte, benötigt daher die Fahrerlaubnisklasse C.

Klasse C oder CE – wann brauche ich CE?

Mit Klasse C darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Wer einen schweren Lkw mit einem Anhänger von mehr als 750 kg fahren möchte, benötigt grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse CE.

CE ist daher insbesondere für klassische Lkw-Anhängerzüge und viele Sattelzugkombinationen relevant.

Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Lkw-Fahrer

Der Führerschein Klasse C allein reicht für viele gewerbliche Tätigkeiten als Berufskraftfahrer nicht aus.

Wer gewerblich im Güterverkehr tätig werden möchte und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.

Je nach persönlicher Situation kann dies beispielsweise über eine Grundqualifikation, eine beschleunigte Grundqualifikation oder einen anderen gesetzlich vorgesehenen Qualifikationsweg erfolgen.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Dieser weist die für die gewerbliche Tätigkeit erforderliche Qualifikation mit der entsprechenden Schlüsselzahl 95 und der jeweiligen Gültigkeitsdauer nach.

Berufskraftfahrer müssen zusätzlich die vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung absolvieren, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.

BKF-Weiterbildung für Lkw-Fahrer

Berufskraftfahrer, die den gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften unterliegen, müssen regelmäßig insgesamt 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren absolvieren.

Diese Weiterbildung behandelt unter anderem Themen wie:

  • wirtschaftliches und sicheres Fahren
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • digitaler Tachograph
  • Ladungssicherung
  • Verkehrssicherheit
  • Gesundheit und Arbeitssicherheit

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse C?

Die Kosten für den Lkw-Führerschein Klasse C hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf, den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen und den aktuellen Preisen der Fahrschule ab.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Theorieunterricht
  • praktische Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • ärztliche Untersuchung
  • Untersuchung beziehungsweise Nachweis des Sehvermögens

Wer den Führerschein beruflich nutzen möchte, sollte außerdem mögliche Kosten für die Berufskraftfahrerqualifikation berücksichtigen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Mitgeführt werden darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Für den Erwerb ist grundsätzlich eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Das reguläre Mindestalter beträgt 21 Jahre; unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen ist der Erwerb bereits ab 18 Jahren möglich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse C
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter und Ausnahmen
  • § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer und Befristung bestimmter Fahrerlaubnisklassen
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Qualifikationsanforderungen für bestimmte gewerbliche Fahrten

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚛 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.

Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.

Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse C - Lkw über 3.500 kg fahren

Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse C.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse B
Vorder- und Rückseite; Klasse B ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Nach Vorgabe der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend
☰
9. Fahrerqualifizierungsnachweis / Schlüsselzahl 95
Für gewerbliche Fahrten; nicht Bestandteil der reinen Fahrerlaubniserteilung.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

16 / 24

Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

C

Führerschein Klasse C

Lkw über 3.500 kg

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 3.856,65 €
Leistungen der Fahrschule 3.590,00 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
550,00 €
550,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 5 Fahrstunden à 45 Minuten
5
je 45 Min.
130,00 €
650,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
130,00 €
650,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
130,00 €
520,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
130,00 €
390,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
300,00 €
300,00 €
Zwischensumme Fahrschule 3.590,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 3.590,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
3.856,65 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.