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Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg Sicher Ziehen

€1.350,00
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Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg Sicher Ziehen
Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg Sicher Ziehen
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Führerschein Klasse BE – Anhänger bis 3.500 kg sicher ziehen

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse BE erweitern Sie die Fahrerlaubnis Klasse B und dürfen Fahrzeugkombinationen mit einem Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.

Die Klasse BE eignet sich besonders für größere Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger und Transportanhänger, wenn die Möglichkeiten der Klasse B oder der Erweiterung B96 nicht ausreichen.

Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise deren gleichzeitiger Erwerb. Eine zusätzliche theoretische Prüfung für die Erweiterung von B auf BE ist nicht erforderlich. Für den Erwerb der Klasse BE müssen jedoch die vorgeschriebene praktische Ausbildung und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse BE

Feld Information
Produkt-Nr. AU-BE
Kategorie Auto & Anhänger
Produktname Führerschein Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17)
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B oder gleichzeitiger Erwerb der Klasse B
Anhänger Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis maximal 3.500 kg
Theoretische Prüfung Keine zusätzliche theoretische Prüfung bei Erweiterung von Klasse B auf BE
Praktische Prüfung Erforderlich
Sonderfahrten 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit zu je 45 Minuten
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse BE

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse BE fahren?

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger kombinieren, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg und höchstens 3.500 kg beträgt.

Da das Zugfahrzeug der Klasse B selbst eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg haben kann, sind mit BE deutlich schwerere Fahrzeugkombinationen möglich als mit dem normalen Klasse-B-Führerschein.

Unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse müssen immer auch die technisch zulässige Anhängelast, Stützlast und weitere Angaben in den Fahrzeugpapieren beachtet werden.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse BE?

Der BE-Anhängerführerschein eignet sich besonders für Fahrer, die regelmäßig größere und schwerere Anhänger nutzen möchten.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • große Wohnwagen und Caravans
  • Pferdeanhänger
  • Bootsanhänger
  • größere Transportanhänger
  • Fahrzeugtransporter
  • Arbeits- und Materialanhänger
  • Anhänger für Freizeit, Gewerbe oder Landwirtschaft

Klasse B, B96 oder BE – was ist der Unterschied?

Welche Fahrerlaubnis Sie für einen Anhänger benötigen, hängt insbesondere von den zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des Anhängers ab.

  • Klasse B: Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder schwerere Anhänger, wenn die gesamte Fahrzeugkombination höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse erreicht
  • B96: Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse BE: Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Wer regelmäßig einen größeren Wohnwagen, Pferdeanhänger oder schweren Transportanhänger ziehen möchte, benötigt daher häufig die Klasse BE.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse BE?

Die wichtigste Voraussetzung für den Führerschein Klasse BE ist die Fahrerlaubnis Klasse B.

Die Klasse BE kann erworben werden, wenn:

  • die Fahrerlaubnis Klasse B bereits vorhanden ist oder gleichzeitig erworben wird,
  • das vorgeschriebene Mindestalter erreicht wird,
  • die praktische Fahrausbildung absolviert wurde,
  • die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden,
  • die praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden wurde.

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse BE möglich?

Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse BE beträgt 18 Jahre.

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten dabei die entsprechenden Begleitregelungen.

Braucht man für Klasse BE eine Theorieprüfung?

Nein. Wer seine bereits vorhandene beziehungsweise gleichzeitig erworbene Fahrerlaubnis Klasse B auf BE erweitert, muss für BE keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen.

Der Schwerpunkt der BE-Ausbildung liegt auf der praktischen Beherrschung der Fahrzeug-Anhänger-Kombination.

Praktische Ausbildung für Klasse BE

Die praktische Ausbildung bereitet Sie darauf vor, eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination sicher und selbstständig im Straßenverkehr zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • An- und Abkuppeln des Anhängers
  • Kontrolle der Verbindungseinrichtungen
  • Überprüfung von Beleuchtung und Sicherheitseinrichtungen
  • richtiges Einschätzen der Fahrzeuglänge und -breite
  • Anfahren und Bremsen mit Anhänger
  • Kurvenfahren mit Fahrzeugkombination
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Beobachtung des Anhängers während der Fahrt
  • sicheres Verhalten im Stadtverkehr
  • Fahren auf Landstraßen und Autobahnen
  • Verhalten bei unterschiedlichen Verkehrs- und Fahrbedingungen

Wie viele Fahrstunden braucht man für Klasse BE?

Für die normalen Übungsstunden der Klasse BE gibt es keine für jeden Fahrschüler identische Mindestanzahl.

Wie viele praktische Fahrstunden tatsächlich benötigt werden, hängt unter anderem von der vorhandenen Fahrerfahrung, dem Umgang mit Anhängern und dem individuellen Lernfortschritt ab.

Zusätzlich sind jedoch bestimmte Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben.

Sonderfahrten beim Führerschein Klasse BE

Für die Erweiterung von Klasse B auf BE sind insgesamt mindestens 5 besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben.

Dazu gehören:

  • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 1 Fahrstunde Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit

Diese Sonderfahrten werden gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt, wenn bereits ausreichende Kenntnisse im Umgang mit der Fahrzeugkombination vorhanden sind.

Praktische Prüfung für Klasse BE

Zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE muss eine praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.

Während der Prüfung müssen Sie zeigen, dass Sie die Fahrzeugkombination sicher beherrschen und sich selbstständig, vorausschauend und regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.

Zu den prüfungsrelevanten Bereichen gehören auch der sichere Umgang mit dem Anhänger sowie das Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger.

Anhänger richtig an- und abkuppeln

Zum sicheren Fahren mit einem Anhänger gehört nicht nur die eigentliche Fahrt. Fahrer müssen auch wissen, wie Anhänger und Zugfahrzeug ordnungsgemäß miteinander verbunden und wieder getrennt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • korrektes Ankuppeln des Anhängers
  • Kontrolle der Kupplungsverbindung
  • Anbringen des Abreißseils beziehungsweise der vorgeschriebenen Sicherung
  • elektrische Verbindung herstellen
  • Beleuchtung kontrollieren
  • Stützrad sichern
  • Feststellbremse richtig bedienen
  • sicheres Abstellen und Abkuppeln des Anhängers

Fahrzeug- und Sicherheitskontrolle

Bei der BE-Ausbildung spielt auch die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeugkombination eine wichtige Rolle.

Fahrer müssen beispielsweise kontrollieren können, ob Reifen, Beleuchtung, Kupplungseinrichtung und weitere sicherheitsrelevante Komponenten ordnungsgemäß funktionieren.

Auch die richtige Beladung und die Einhaltung der zulässigen Gewichte sind entscheidend für ein sicheres Fahrverhalten.

Ladungssicherung beim Anhänger

Die Ladung eines Anhängers muss so verstaut und gesichert werden, dass sie auch bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht, umfällt oder vom Fahrzeug fällt.

Beim Beladen sollten insbesondere die zulässige Gesamtmasse, Achslasten und Stützlast berücksichtigt werden.

Eine falsche Gewichtsverteilung kann das Fahrverhalten der gesamten Fahrzeugkombination erheblich beeinträchtigen.

Pferdeanhänger mit Klasse BE fahren

Für viele Pferdeanhänger reicht die normale Fahrerlaubnis Klasse B aufgrund der zulässigen Gesamtmassen der Fahrzeugkombination nicht aus.

Die Klasse BE ermöglicht das Führen eines Zugfahrzeugs der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und eignet sich daher häufig für größere Pferdeanhänger.

Ob BE im konkreten Fall erforderlich und ausreichend ist, hängt von den technischen Daten des Zugfahrzeugs und Anhängers ab.

Wohnwagen und Caravan mit Klasse BE

Auch für größere Wohnwagen und Caravans kann der Führerschein Klasse BE erforderlich sein.

Während B96 Fahrzeugkombinationen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg abdeckt, ermöglicht BE einen Anhänger bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse hinter einem geeigneten Zugfahrzeug der Klasse B.

Dabei müssen selbstverständlich die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die weiteren Fahrzeugvorgaben eingehalten werden.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse BE?

Die Kosten für den BE-Führerschein hängen insbesondere davon ab, wie viele praktische Übungsstunden bis zur Prüfungsreife benötigt werden.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag beziehungsweise Anmeldegebühr der Fahrschule
  • praktische Übungsstunden
  • 3 vorgeschriebene Überlandfahrten
  • 1 vorgeschriebene Autobahnfahrt
  • 1 vorgeschriebene Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühr
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde

Da keine zusätzliche theoretische Prüfung für die Erweiterung von B auf BE vorgesehen ist, entstehen hierfür keine entsprechenden Theorie-Prüfungskosten. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach den aktuellen Preisen der Fahrschule und dem individuellen Ausbildungsbedarf.

BE und Begleitetes Fahren ab 17

Die Fahrerlaubnisklasse BE kann grundsätzlich auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 erworben werden.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf die Fahrzeugkombination dabei nur entsprechend den für BF17 geltenden Regelungen und mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse BE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg und höchstens 3.500 kg beträgt.

Für die Erweiterung von Klasse B auf BE ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird nach der vorgeschriebenen praktischen Ausbildung und dem Bestehen der praktischen Prüfung erteilt.

Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 ist der Erwerb bereits mit 17 Jahren möglich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse BE
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Voraussetzung des Vorbesitzes beziehungsweise Erwerbs der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Prüfung bei Erweiterung von Klasse B auf BE
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – Praktische Ausbildung und besondere Ausbildungsfahrten

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse BE - Anhänger bis 3.500 kg sicher ziehen

Unterlagen für die Erweiterung der Klasse B um die Fahrerlaubnisklasse BE.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Erweiterungsantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse B
Vorder- und Rückseite; Klasse B ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Sehtestbescheinigung
Soweit von der Behörde verlangt oder noch kein verwertbarer Nachweis vorliegt.
!
Falls zutreffend
☰
6. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Soweit von der Behörde verlangt oder noch kein verwertbarer Nachweis vorliegt.
!
Falls zutreffend
☰
7. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

BE

Führerschein Klasse BE

Pkw mit Anhänger

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.525,73 €
Leistungen der Fahrschule 1.350,00 €
Amtliche Gebühren 175,73 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Fahrstunde mit Anhänger 2 Fahrstunden à 45 Minuten
2
je 45 Min.
100,00 €
200,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
100,00 €
300,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
100,00 €
100,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
100,00 €
100,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
100,00 €
200,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
200,00 €
200,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.350,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.134,45 €
davon MwSt. 19 % 215,55 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
129,83 €
129,83 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 175,73 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.525,73 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.