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Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg

€2.520,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
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Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg
Normalpreis €2.520,00 EUR
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Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg
Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg
€2.520,00

Führerschein Klasse B – Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg

Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg fahren. Zusätzlich zum Fahrersitz dürfen höchstens acht weitere Sitzplätze vorhanden sein.

Auch das Fahren mit Anhänger ist innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Ein Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Schwerere Anhänger sind ebenfalls möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.

Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse B

Feld Information
Produkt-Nr. AU-B
Kategorie Auto & Anhänger
Produktname Führerschein Klasse B
Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17)
Zulässige Gesamtmasse Bis 3.500 kg
Sitzplätze Maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse; schwerere Anhänger möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination maximal 3.500 kg beträgt
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Eingeschlossene Klassen AM und L
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse B

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse B fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse B ist der klassische Autoführerschein für Pkw. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die nicht zu den Motorradklassen gehören und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
  • höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
  • Fahrzeuge innerhalb des gesetzlich festgelegten Umfangs der Klasse B

Damit umfasst die Klasse B nicht nur klassische Pkw, sondern beispielsweise auch viele kleinere Transporter und Wohnmobile, sofern die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschritten wird.

Welchen Anhänger darf man mit Klasse B fahren?

Mit dem Autoführerschein Klasse B dürfen Sie auch Anhänger mitführen.

Ohne zusätzliche Fahrerlaubniserweiterung sind insbesondere folgende Kombinationen möglich:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination höchstens 3.500 kg beträgt

Wer eine schwerere Fahrzeug-Anhänger-Kombination fahren möchte, kann je nach Gewicht die Erweiterung B96 oder die Fahrerlaubnisklasse BE benötigen.

Klasse B, B96 oder BE – welche Fahrerlaubnis brauche ich?

Welche Fahrerlaubnis für eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach den zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger.

  • Klasse B: Fahrzeugkombination innerhalb der normalen Grenzen der Klasse B
  • B96: Kombinationen über 3.500 kg bis maximal 4.250 kg zulässige Gesamtmasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • BE: für größere Anhänger-Kombinationen innerhalb des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse BE

Vor Fahrten mit einem größeren Anhänger sollte daher immer geprüft werden, welche zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse B möglich?

Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse B beträgt 18 Jahre.

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erteilt werden. Bis zum 18. Geburtstag darf dabei grundsätzlich nur mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.

Mit der Fahrschulausbildung kann bereits vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Dadurch können Theorieunterricht und praktische Ausbildung rechtzeitig absolviert werden.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse B?

Der Klasse-B-Führerschein eignet sich für alle, die selbstständig Pkw und andere Fahrzeuge innerhalb der B-Grenzen fahren möchten.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • private Pkw-Fahrten
  • Fahrten zur Arbeit oder Ausbildung
  • kleinere Transporter bis 3.500 kg
  • Wohnmobile innerhalb der Gewichtsgrenze
  • bestimmte Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen
  • Begleitetes Fahren ab 17

Ausbildung für den Führerschein Klasse B

Die Ausbildung für den Autoführerschein Klasse B besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Fahrausbildung.

In der Theorie werden allgemeine Verkehrsregeln, Gefahrenlehre, umweltbewusstes Fahren und weitere wichtige Grundlagen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt.

Die praktische Ausbildung umfasst unter anderem:

  • Fahrzeugbedienung und Vorbereitung der Fahrt
  • Anfahren und Anhalten
  • Schalten beziehungsweise sichere Fahrzeugbedienung
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Einparken und Rangieren
  • Gefahrenbremsung
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Wie viele Fahrstunden braucht man für Klasse B?

Die Zahl der normalen Übungsfahrstunden für den Führerschein Klasse B ist nicht für jeden Fahrschüler gleich.

Wie viele Übungsstunden benötigt werden, hängt insbesondere vom individuellen Lernfortschritt, der Fahrzeugbeherrschung und der Sicherheit im Straßenverkehr ab.

Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden müssen beim erstmaligen Erwerb der Klasse B die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten absolviert werden.

Sonderfahrten bei Klasse B

Zur praktischen Ausbildung gehören gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten.

Beim erstmaligen Erwerb der Klasse B sind grundsätzlich folgende besonderen Ausbildungsfahrten vorgesehen:

  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Fahrstunde im Rahmen dieser besonderen Ausbildungsfahrten umfasst jeweils 45 Minuten.

Theoretische Prüfung Klasse B

Für den Erwerb des Führerscheins Klasse B muss eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.

Die Vorbereitung erfolgt im vorgeschriebenen Theorieunterricht und mit den entsprechenden Lernmaterialien. Die Prüfung behandelt unter anderem Verkehrsregeln, Gefahrenlehre, umweltbewusstes Verhalten und klassenspezifische Inhalte.

Die theoretische Prüfung muss bestanden sein, bevor die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden kann.

Praktische Prüfung Klasse B

Nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung und bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Prüfung für Klasse B.

Dabei müssen Bewerber zeigen, dass sie das Fahrzeug sicher beherrschen und sich selbstständig, vorausschauend und regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.

Zur Prüfung gehören unter anderem die sichere Fahrzeugbedienung, selbstständiges Fahren sowie vorgeschriebene Grundfahraufgaben.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse B?

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B müssen die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise 17 Jahren bei BF17
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtest beziehungsweise entsprechender Nachweis zum Sehvermögen
  • vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung
  • bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für Klasse B

Für den erstmaligen Erwerb des Autoführerscheins Klasse B müssen grundsätzlich ein Sehtest und ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe vorgelegt werden.

Diese Unterlagen gehören zum Fahrerlaubnisantrag und werden bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse B?

Die Kosten für den Führerschein Klasse B können je nach individuellem Ausbildungsbedarf unterschiedlich ausfallen.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Theorieunterricht
  • praktische Übungsstunden
  • gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs

Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen vor allem davon ab, wie viele praktische Übungsstunden bis zur Prüfungsreife benötigt werden. Für eine genaue Berechnung sind daher die aktuellen Preise der Fahrschule und der persönliche Ausbildungsbedarf entscheidend.

Begleitetes Fahren ab 17 mit Klasse B

Mit dem Modell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche die Fahrerlaubnis Klasse B bereits mit 17 Jahren erwerben.

Die Fahrschulausbildung und die Prüfungen entsprechen grundsätzlich dem regulären Klasse-B-Führerschein. Bis zum 18. Geburtstag darf jedoch grundsätzlich nur gemeinsam mit einer zuvor eingetragenen Begleitperson gefahren werden.

Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht.

Welche Führerscheinklassen sind in Klasse B enthalten?

Mit der Fahrerlaubnisklasse B werden auch bestimmte niedrigere Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen.

  • AM – bestimmte Kleinkrafträder und leichte Kraftfahrzeuge
  • L – bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeugkombinationen im gesetzlichen Umfang

Eine separate Fahrerlaubnis für diese Klassen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, wenn bereits die Klasse B vorhanden ist.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Klasse B

Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt innerhalb Deutschlands auch zum Führen bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge.

Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW gilt dabei ein Mindestalter von 21 Jahren.

Alternative Antriebe und Fahrzeuge über 3.500 kg

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisklasse B im Inland auch zum Führen bestimmter alternativ angetriebener Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg berechtigen.

Hierfür muss die Klasse B grundsätzlich seit mindestens zwei Jahren bestehen. Die höhere Gesamtmasse muss durch das zusätzliche Gewicht des alternativen Antriebssystems verursacht sein. Außerdem gelten weitere gesetzliche Bedingungen, beispielsweise hinsichtlich des Einsatzbereichs und des Fahrens ohne Anhänger.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.

Mitgeführt werden dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg. Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse sind ebenfalls zulässig, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.

Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Fahrerlaubnis bereits ab 17 Jahren erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse B
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter für Klasse B
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Theoretische Prüfung
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Praktische Prüfung
  • § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Begleitetes Fahren ab 17

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg

Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe von Name und Anschrift der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Sehtestbescheinigung
Im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung über die absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung.
✔ Erforderlich
☰
6. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Bei minderjährigen Teilnehmenden außerhalb bzw. im Rahmen von BF17.
!
Falls zutreffend
☰
7. Vorhandener Führerschein
Vorder- und Rückseite bei Erweiterung.
!
Falls zutreffend
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der vorhandene Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV

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Checkliste - kein behördlicher Antrag

B

Führerschein Klasse B

Pkw bis 3.500 kg

Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.

Szenario: Ersterwerb
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.720,72 €
Leistungen der Fahrschule 2.520,00 €
Amtliche Gebühren 200,72 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
350,00 €
350,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
50,00 €
50,00 €
Fahrstunde 12 Fahrstunden à 45 Minuten
12
je 45 Min.
70,00 €
840,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
70,00 €
350,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
70,00 €
280,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
70,00 €
210,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
290,00 €
290,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.520,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 2.117,65 €
davon MwSt. 19 % 402,35 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
129,83 €
129,83 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 200,72 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.720,72 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.