Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg

Führerschein Klasse B – Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg
Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg fahren. Zusätzlich zum Fahrersitz dürfen höchstens acht weitere Sitzplätze vorhanden sein.
Auch das Fahren mit Anhänger ist innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Ein Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Schwerere Anhänger sind ebenfalls möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse B
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | AU-B |
| Kategorie | Auto & Anhänger |
| Produktname | Führerschein Klasse B |
| Mindestalter | 18 Jahre; 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) |
| Zulässige Gesamtmasse | Bis 3.500 kg |
| Sitzplätze | Maximal 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz |
| Anhänger | Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse; schwerere Anhänger möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination maximal 3.500 kg beträgt |
| Prüfung | Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung |
| Eingeschlossene Klassen | AM und L |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis Klasse B |
Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse B fahren?
Die Fahrerlaubnisklasse B ist der klassische Autoführerschein für Pkw. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die nicht zu den Motorradklassen gehören und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
- höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
- Fahrzeuge innerhalb des gesetzlich festgelegten Umfangs der Klasse B
Damit umfasst die Klasse B nicht nur klassische Pkw, sondern beispielsweise auch viele kleinere Transporter und Wohnmobile, sofern die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschritten wird.
Welchen Anhänger darf man mit Klasse B fahren?
Mit dem Autoführerschein Klasse B dürfen Sie auch Anhänger mitführen.
Ohne zusätzliche Fahrerlaubniserweiterung sind insbesondere folgende Kombinationen möglich:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
- Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination höchstens 3.500 kg beträgt
Wer eine schwerere Fahrzeug-Anhänger-Kombination fahren möchte, kann je nach Gewicht die Erweiterung B96 oder die Fahrerlaubnisklasse BE benötigen.
Klasse B, B96 oder BE – welche Fahrerlaubnis brauche ich?
Welche Fahrerlaubnis für eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach den zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger.
- Klasse B: Fahrzeugkombination innerhalb der normalen Grenzen der Klasse B
- B96: Kombinationen über 3.500 kg bis maximal 4.250 kg zulässige Gesamtmasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen
- BE: für größere Anhänger-Kombinationen innerhalb des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse BE
Vor Fahrten mit einem größeren Anhänger sollte daher immer geprüft werden, welche zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse B möglich?
Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse B beträgt 18 Jahre.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erteilt werden. Bis zum 18. Geburtstag darf dabei grundsätzlich nur mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
Mit der Fahrschulausbildung kann bereits vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Dadurch können Theorieunterricht und praktische Ausbildung rechtzeitig absolviert werden.
Für wen eignet sich der Führerschein Klasse B?
Der Klasse-B-Führerschein eignet sich für alle, die selbstständig Pkw und andere Fahrzeuge innerhalb der B-Grenzen fahren möchten.
Typische Einsatzbereiche sind:
- private Pkw-Fahrten
- Fahrten zur Arbeit oder Ausbildung
- kleinere Transporter bis 3.500 kg
- Wohnmobile innerhalb der Gewichtsgrenze
- bestimmte Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen
- Begleitetes Fahren ab 17
Ausbildung für den Führerschein Klasse B
Die Ausbildung für den Autoführerschein Klasse B besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Fahrausbildung.
In der Theorie werden allgemeine Verkehrsregeln, Gefahrenlehre, umweltbewusstes Fahren und weitere wichtige Grundlagen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt.
Die praktische Ausbildung umfasst unter anderem:
- Fahrzeugbedienung und Vorbereitung der Fahrt
- Anfahren und Anhalten
- Schalten beziehungsweise sichere Fahrzeugbedienung
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
- Einparken und Rangieren
- Gefahrenbremsung
- Fahren im Stadtverkehr
- Überlandfahrten
- Autobahnfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Wie viele Fahrstunden braucht man für Klasse B?
Die Zahl der normalen Übungsfahrstunden für den Führerschein Klasse B ist nicht für jeden Fahrschüler gleich.
Wie viele Übungsstunden benötigt werden, hängt insbesondere vom individuellen Lernfortschritt, der Fahrzeugbeherrschung und der Sicherheit im Straßenverkehr ab.
Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden müssen beim erstmaligen Erwerb der Klasse B die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten absolviert werden.
Sonderfahrten bei Klasse B
Zur praktischen Ausbildung gehören gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten.
Beim erstmaligen Erwerb der Klasse B sind grundsätzlich folgende besonderen Ausbildungsfahrten vorgesehen:
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Fahrstunde im Rahmen dieser besonderen Ausbildungsfahrten umfasst jeweils 45 Minuten.
Theoretische Prüfung Klasse B
Für den Erwerb des Führerscheins Klasse B muss eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.
Die Vorbereitung erfolgt im vorgeschriebenen Theorieunterricht und mit den entsprechenden Lernmaterialien. Die Prüfung behandelt unter anderem Verkehrsregeln, Gefahrenlehre, umweltbewusstes Verhalten und klassenspezifische Inhalte.
Die theoretische Prüfung muss bestanden sein, bevor die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden kann.
Praktische Prüfung Klasse B
Nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung und bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Prüfung für Klasse B.
Dabei müssen Bewerber zeigen, dass sie das Fahrzeug sicher beherrschen und sich selbstständig, vorausschauend und regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.
Zur Prüfung gehören unter anderem die sichere Fahrzeugbedienung, selbstständiges Fahren sowie vorgeschriebene Grundfahraufgaben.
Welche Voraussetzungen gelten für Klasse B?
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B müssen die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise 17 Jahren bei BF17
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest beziehungsweise entsprechender Nachweis zum Sehvermögen
- vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung
- bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
- bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für Klasse B
Für den erstmaligen Erwerb des Autoführerscheins Klasse B müssen grundsätzlich ein Sehtest und ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe vorgelegt werden.
Diese Unterlagen gehören zum Fahrerlaubnisantrag und werden bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht.
Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse B?
Die Kosten für den Führerschein Klasse B können je nach individuellem Ausbildungsbedarf unterschiedlich ausfallen.
Typische Kostenbestandteile sind:
- Grundbetrag der Fahrschule
- Theorieunterricht
- praktische Übungsstunden
- gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
- Lernmaterial
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen vor allem davon ab, wie viele praktische Übungsstunden bis zur Prüfungsreife benötigt werden. Für eine genaue Berechnung sind daher die aktuellen Preise der Fahrschule und der persönliche Ausbildungsbedarf entscheidend.
Begleitetes Fahren ab 17 mit Klasse B
Mit dem Modell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche die Fahrerlaubnis Klasse B bereits mit 17 Jahren erwerben.
Die Fahrschulausbildung und die Prüfungen entsprechen grundsätzlich dem regulären Klasse-B-Führerschein. Bis zum 18. Geburtstag darf jedoch grundsätzlich nur gemeinsam mit einer zuvor eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht.
Welche Führerscheinklassen sind in Klasse B enthalten?
Mit der Fahrerlaubnisklasse B werden auch bestimmte niedrigere Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen.
- AM – bestimmte Kleinkrafträder und leichte Kraftfahrzeuge
- L – bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeugkombinationen im gesetzlichen Umfang
Eine separate Fahrerlaubnis für diese Klassen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, wenn bereits die Klasse B vorhanden ist.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Klasse B
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt innerhalb Deutschlands auch zum Führen bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge.
Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW gilt dabei ein Mindestalter von 21 Jahren.
Alternative Antriebe und Fahrzeuge über 3.500 kg
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisklasse B im Inland auch zum Führen bestimmter alternativ angetriebener Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg berechtigen.
Hierfür muss die Klasse B grundsätzlich seit mindestens zwei Jahren bestehen. Die höhere Gesamtmasse muss durch das zusätzliche Gewicht des alternativen Antriebssystems verursacht sein. Außerdem gelten weitere gesetzliche Bedingungen, beispielsweise hinsichtlich des Einsatzbereichs und des Fahrens ohne Anhänger.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
Mitgeführt werden dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg. Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse sind ebenfalls zulässig, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Fahrerlaubnis bereits ab 17 Jahren erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse B
- § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter für Klasse B
- § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
- § 16 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Theoretische Prüfung
- § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Praktische Prüfung
- § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Begleitetes Fahren ab 17
Rechtsbehelf
Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Führerschein Klasse B - Autoführerschein für Pkw bis 3.500 kg
Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B.
Wichtiger Hinweis
Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV
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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
Führerschein Klasse B
Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.
Szenario: ErsterwerbLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.