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Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

€2.330,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
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Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
Normalpreis €2.330,00 EUR
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Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
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Führerschein Klasse A – Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

Mit dem Führerschein Klasse A dürfen Sie Motorräder ohne Leistungsbegrenzung fahren. Die Fahrerlaubnisklasse A ist damit die höchste Motorradklasse und eignet sich für alle, die leistungsstarke Motorräder ohne Beschränkung auf eine bestimmte kW-Zahl fahren möchten.

Der Direkteinstieg in die Klasse A ist grundsätzlich ab 24 Jahren möglich. Wer bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, kann bereits ab 20 Jahren in die Klasse A aufsteigen. Für bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Die Klasse A schließt die Fahrerlaubnisklassen A2, A1 und AM mit ein und eröffnet damit den vollständigen Zugang zu den Motorradklassen.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse A

Feld Information
Produkt-Nr. MO-A
Kategorie Motorrad
Produktname Führerschein Klasse A
Mindestalter Direkteinstieg 24 Jahre
Mindestalter Aufstieg 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge Ab 21 Jahren bei einer Leistung von mehr als 15 kW
Leistungsbegrenzung Keine Leistungsbegrenzung für Motorräder der Klasse A
Eingeschlossene Klassen A2, A1 und AM
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung beim Direkteinstieg; beim Stufenaufstieg gelten erleichterte Prüfungsregelungen
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse A

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse A fahren?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A dürfen Sie Krafträder ohne Begrenzung der Motorleistung fahren. Dazu gehören auch Motorräder mit Beiwagen.

Die Klasse A umfasst insbesondere:

  • Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Motorräder ohne Begrenzung der Motorleistung
  • Motorräder ohne Beschränkung des Leistungsgewichts
  • Krafträder mit Beiwagen
  • bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge

Damit ist die Klasse A die umfassendste Fahrerlaubnisklasse für Motorräder.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse A?

Der Motorradführerschein Klasse A eignet sich für Fahrer, die Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren möchten und langfristig keine Begrenzung auf kleinere oder leistungsschwächere Motorräder wünschen.

Die Fahrerlaubnis ist insbesondere interessant für:

  • Motorradeinsteiger ab 24 Jahren, die direkt die offene Motorradklasse erwerben möchten
  • Inhaber der Klasse A2, die nach mindestens zwei Jahren auf die Klasse A aufsteigen möchten
  • Fahrer leistungsstarker Motorräder
  • Motorradfahrer, die unabhängig von Hubraum oder Motorleistung fahren möchten

Direkteinstieg in die Klasse A

Der Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A ist grundsätzlich ab einem Mindestalter von 24 Jahren möglich.

Beim Direkteinstieg absolvieren Sie die vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung sowie die entsprechenden Fahrerlaubnisprüfungen.

Nach erfolgreichem Abschluss dürfen Sie Motorräder der Klasse A ohne Leistungsbegrenzung führen.

Aufstieg von A2 auf A

Wer bereits mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnisklasse A2 besitzt, kann ab einem Mindestalter von 20 Jahren auf die Klasse A aufsteigen.

Beim sogenannten Stufenaufstieg ist grundsätzlich keine erneute vollständige Fahrschulausbildung wie beim Direkteinstieg erforderlich. Für den Aufstieg ist jedoch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung vorgesehen.

Eine zusätzliche theoretische Prüfung ist beim regulären Aufstieg nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 grundsätzlich nicht erforderlich.

Welche Klassen sind in Klasse A enthalten?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A erhalten Sie gleichzeitig die Berechtigung für die niedrigeren Motorradklassen.

Die Klasse A schließt folgende Fahrerlaubnisklassen ein:

  • A2 – Motorräder bis maximal 35 kW unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • A1 – Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW
  • AM – bestimmte Kleinkrafträder und leichte Kraftfahrzeuge

Eine separate Fahrerlaubnis für diese Klassen ist nach Erwerb der Klasse A daher nicht erforderlich.

Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren

Der wesentliche Vorteil der Führerscheinklasse A besteht darin, dass für Motorräder keine maximale Motorleistung vorgeschrieben ist.

Im Gegensatz zur Klasse A2, bei der die Motorleistung begrenzt ist, können Sie mit Klasse A auch leistungsstarke Motorräder fahren, sofern das jeweilige Fahrzeug den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ausbildung für den Führerschein Klasse A

Die Ausbildung für den Motorradführerschein umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Beim Direkteinstieg müssen sowohl die allgemeinen Grundlagen des Straßenverkehrs als auch motorradspezifische Kenntnisse vermittelt werden.

Die praktische Ausbildung umfasst unter anderem:

  • Grundfahraufgaben mit dem Motorrad
  • sicheres Anfahren und Anhalten
  • Kurvenfahren und Blickführung
  • Brems- und Ausweichmanöver
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Fahrten auf Landstraßen
  • Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten
  • Fahren bei unterschiedlichen Verkehrs- und Fahrsituationen

Sonderfahrten bei Klasse A

Beim Direkterwerb der Klasse A gehören neben den regulären Übungsstunden auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten zur praktischen Fahrausbildung.

Dazu zählen unter anderem Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnfahrten sowie Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wie viele zusätzliche Übungsstunden erforderlich sind, hängt vom individuellen Lernfortschritt und den bereits vorhandenen Fahrerfahrungen ab.

Theoretische Prüfung Klasse A

Beim Direkteinstieg in die Fahrerlaubnisklasse A ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die Vorbereitung erfolgt im Theorieunterricht der Fahrschule und umfasst sowohl allgemeine Verkehrsregeln als auch motorradspezifische Themen.

Bei einem regulären Stufenaufstieg von A2 auf A nach mindestens zweijährigem Vorbesitz ist dagegen grundsätzlich keine erneute theoretische Prüfung erforderlich.

Praktische Prüfung Klasse A

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung ist ein zentraler Bestandteil des Erwerbs der Klasse A.

Dabei müssen Bewerber zeigen, dass sie das Motorrad sicher beherrschen, die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben durchführen und sich im Straßenverkehr selbstständig, sicher und regelkonform bewegen können.

Auch beim Stufenaufstieg von A2 auf A ist eine praktische Prüfung erforderlich.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Klasse A

Die Fahrerlaubnisklasse A umfasst auch bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Die Altersgrenze für dreirädrige Fahrzeuge ist damit von der Regelung für den Direkteinstieg bei zweirädrigen Motorrädern zu unterscheiden.

Klasse A, A2 oder A1 – welche Motorradklasse passt?

Welche Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist, hängt vor allem vom Alter, der gewünschten Motorradleistung und bereits vorhandenen Fahrerlaubnissen ab.

  • Klasse A1: ab 16 Jahren, für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW
  • Klasse A2: ab 18 Jahren, für Motorräder bis maximal 35 kW unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Klasse A: offene Motorradklasse ohne Leistungsbegrenzung; Direkteinstieg grundsätzlich ab 24 Jahren

Wer früh mit A1 oder A2 beginnt, kann später unter bestimmten Voraussetzungen über den Stufenaufstieg in die jeweils höhere Motorradklasse wechseln.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Darüber hinaus umfasst die Klasse A bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge. Für Motorräder besteht innerhalb der Klasse A keine gesetzliche Begrenzung der Motorleistung.

Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 24 Jahre beim Direkteinstieg und 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse A
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Allgemeine Vorschriften zu Ausbildung, Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚗 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.

Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

📄 2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.

📝 3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis

Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.

Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.

🚙 4. Klasse BE – praktische Prüfung

Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

🚗 5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

Unterlagen für die Ersterteilung, Erweiterung oder den stufenweisen Aufstieg zur Fahrerlaubnisklasse A.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto nach den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe von Name und Anschrift der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Sehtestbescheinigung
Im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung über die absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung.
✔ Erforderlich
☰
6. Vorhandener Führerschein
Vorder- und Rückseite bei Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis.
!
Falls zutreffend
☰
7. Nachweis über den Vorbesitz der Klasse A2
Bei stufenweisem Aufstieg; in der Regel mindestens zwei Jahre Vorbesitz.
!
Falls zutreffend
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde und Daten nicht abrufbar sind.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV

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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

A

Führerschein Klasse A

Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.

Szenario: Ersterwerb
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.563,56 €
Leistungen der Fahrschule 2.330,00 €
Amtliche Gebühren 233,56 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
350,00 €
350,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
50,00 €
50,00 €
Fahrstunde 5 Fahrstunden à 45 Minuten
5
je 45 Min.
90,00 €
450,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 5 Sonderfahrten à 45 Minuten
5
je 45 Min.
90,00 €
450,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
90,00 €
360,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
90,00 €
270,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.330,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.957,98 €
davon MwSt. 19 % 372,02 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
162,67 €
162,67 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 233,56 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.563,56 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.