Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

Führerschein Klasse A – Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
Mit dem Führerschein Klasse A dürfen Sie Motorräder ohne Leistungsbegrenzung fahren. Die Fahrerlaubnisklasse A ist damit die höchste Motorradklasse und eignet sich für alle, die leistungsstarke Motorräder ohne Beschränkung auf eine bestimmte kW-Zahl fahren möchten.
Der Direkteinstieg in die Klasse A ist grundsätzlich ab 24 Jahren möglich. Wer bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, kann bereits ab 20 Jahren in die Klasse A aufsteigen. Für bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Die Klasse A schließt die Fahrerlaubnisklassen A2, A1 und AM mit ein und eröffnet damit den vollständigen Zugang zu den Motorradklassen.
Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse A
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | MO-A |
| Kategorie | Motorrad |
| Produktname | Führerschein Klasse A |
| Mindestalter Direkteinstieg | 24 Jahre |
| Mindestalter Aufstieg | 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 |
| Dreirädrige Kraftfahrzeuge | Ab 21 Jahren bei einer Leistung von mehr als 15 kW |
| Leistungsbegrenzung | Keine Leistungsbegrenzung für Motorräder der Klasse A |
| Eingeschlossene Klassen | A2, A1 und AM |
| Prüfung | Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung beim Direkteinstieg; beim Stufenaufstieg gelten erleichterte Prüfungsregelungen |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis Klasse A |
Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse A fahren?
Mit der Fahrerlaubnis Klasse A dürfen Sie Krafträder ohne Begrenzung der Motorleistung fahren. Dazu gehören auch Motorräder mit Beiwagen.
Die Klasse A umfasst insbesondere:
- Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Motorräder ohne Begrenzung der Motorleistung
- Motorräder ohne Beschränkung des Leistungsgewichts
- Krafträder mit Beiwagen
- bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge
Damit ist die Klasse A die umfassendste Fahrerlaubnisklasse für Motorräder.
Für wen eignet sich der Führerschein Klasse A?
Der Motorradführerschein Klasse A eignet sich für Fahrer, die Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren möchten und langfristig keine Begrenzung auf kleinere oder leistungsschwächere Motorräder wünschen.
Die Fahrerlaubnis ist insbesondere interessant für:
- Motorradeinsteiger ab 24 Jahren, die direkt die offene Motorradklasse erwerben möchten
- Inhaber der Klasse A2, die nach mindestens zwei Jahren auf die Klasse A aufsteigen möchten
- Fahrer leistungsstarker Motorräder
- Motorradfahrer, die unabhängig von Hubraum oder Motorleistung fahren möchten
Direkteinstieg in die Klasse A
Der Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A ist grundsätzlich ab einem Mindestalter von 24 Jahren möglich.
Beim Direkteinstieg absolvieren Sie die vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung sowie die entsprechenden Fahrerlaubnisprüfungen.
Nach erfolgreichem Abschluss dürfen Sie Motorräder der Klasse A ohne Leistungsbegrenzung führen.
Aufstieg von A2 auf A
Wer bereits mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnisklasse A2 besitzt, kann ab einem Mindestalter von 20 Jahren auf die Klasse A aufsteigen.
Beim sogenannten Stufenaufstieg ist grundsätzlich keine erneute vollständige Fahrschulausbildung wie beim Direkteinstieg erforderlich. Für den Aufstieg ist jedoch eine praktische Fahrerlaubnisprüfung vorgesehen.
Eine zusätzliche theoretische Prüfung ist beim regulären Aufstieg nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 grundsätzlich nicht erforderlich.
Welche Klassen sind in Klasse A enthalten?
Mit der Fahrerlaubnis Klasse A erhalten Sie gleichzeitig die Berechtigung für die niedrigeren Motorradklassen.
Die Klasse A schließt folgende Fahrerlaubnisklassen ein:
- A2 – Motorräder bis maximal 35 kW unter den gesetzlichen Voraussetzungen
- A1 – Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW
- AM – bestimmte Kleinkrafträder und leichte Kraftfahrzeuge
Eine separate Fahrerlaubnis für diese Klassen ist nach Erwerb der Klasse A daher nicht erforderlich.
Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren
Der wesentliche Vorteil der Führerscheinklasse A besteht darin, dass für Motorräder keine maximale Motorleistung vorgeschrieben ist.
Im Gegensatz zur Klasse A2, bei der die Motorleistung begrenzt ist, können Sie mit Klasse A auch leistungsstarke Motorräder fahren, sofern das jeweilige Fahrzeug den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ausbildung für den Führerschein Klasse A
Die Ausbildung für den Motorradführerschein umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Beim Direkteinstieg müssen sowohl die allgemeinen Grundlagen des Straßenverkehrs als auch motorradspezifische Kenntnisse vermittelt werden.
Die praktische Ausbildung umfasst unter anderem:
- Grundfahraufgaben mit dem Motorrad
- sicheres Anfahren und Anhalten
- Kurvenfahren und Blickführung
- Brems- und Ausweichmanöver
- Fahren im Stadtverkehr
- Fahrten auf Landstraßen
- Autobahn- beziehungsweise Kraftfahrstraßenfahrten
- Fahren bei unterschiedlichen Verkehrs- und Fahrsituationen
Sonderfahrten bei Klasse A
Beim Direkterwerb der Klasse A gehören neben den regulären Übungsstunden auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten zur praktischen Fahrausbildung.
Dazu zählen unter anderem Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnfahrten sowie Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wie viele zusätzliche Übungsstunden erforderlich sind, hängt vom individuellen Lernfortschritt und den bereits vorhandenen Fahrerfahrungen ab.
Theoretische Prüfung Klasse A
Beim Direkteinstieg in die Fahrerlaubnisklasse A ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Vorbereitung erfolgt im Theorieunterricht der Fahrschule und umfasst sowohl allgemeine Verkehrsregeln als auch motorradspezifische Themen.
Bei einem regulären Stufenaufstieg von A2 auf A nach mindestens zweijährigem Vorbesitz ist dagegen grundsätzlich keine erneute theoretische Prüfung erforderlich.
Praktische Prüfung Klasse A
Die praktische Fahrerlaubnisprüfung ist ein zentraler Bestandteil des Erwerbs der Klasse A.
Dabei müssen Bewerber zeigen, dass sie das Motorrad sicher beherrschen, die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben durchführen und sich im Straßenverkehr selbstständig, sicher und regelkonform bewegen können.
Auch beim Stufenaufstieg von A2 auf A ist eine praktische Prüfung erforderlich.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Klasse A
Die Fahrerlaubnisklasse A umfasst auch bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Die Altersgrenze für dreirädrige Fahrzeuge ist damit von der Regelung für den Direkteinstieg bei zweirädrigen Motorrädern zu unterscheiden.
Klasse A, A2 oder A1 – welche Motorradklasse passt?
Welche Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist, hängt vor allem vom Alter, der gewünschten Motorradleistung und bereits vorhandenen Fahrerlaubnissen ab.
- Klasse A1: ab 16 Jahren, für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW
- Klasse A2: ab 18 Jahren, für Motorräder bis maximal 35 kW unter den gesetzlichen Voraussetzungen
- Klasse A: offene Motorradklasse ohne Leistungsbegrenzung; Direkteinstieg grundsätzlich ab 24 Jahren
Wer früh mit A1 oder A2 beginnt, kann später unter bestimmten Voraussetzungen über den Stufenaufstieg in die jeweils höhere Motorradklasse wechseln.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisklasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Darüber hinaus umfasst die Klasse A bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge. Für Motorräder besteht innerhalb der Klasse A keine gesetzliche Begrenzung der Motorleistung.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 24 Jahre beim Direkteinstieg und 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse A
- § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Allgemeine Vorschriften zu Ausbildung, Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis
Rechtsbehelf
Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Führerschein Klasse A - Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
Unterlagen für die Ersterteilung, Erweiterung oder den stufenweisen Aufstieg zur Fahrerlaubnisklasse A.
Wichtiger Hinweis
Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; BayernPortal; FeV
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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
Führerschein Klasse A
Sie erwerben Ihren ersten Führerschein.
Szenario: ErsterwerbLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.