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CODE 95 – IHK | Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

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BKF-Weiterbildung Modul 4 (7 Std.) – Sicherheit & Notfallmanagement

Kurzbeschreibung:

Die BKF-Weiterbildung Modul 4 – Sicherheit & Notfallmanagement vermittelt Berufskraftfahrern wichtige Kenntnisse für ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr. Im Mittelpunkt stehen die Unfallvermeidung, das richtige Verhalten in Gefahrensituationen, Notfallmaßnahmen und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Teilnehmer lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen, in kritischen Situationen richtig zu reagieren und bei Unfällen geeignete Maßnahmen einzuleiten. Auch Themen wie die Absicherung einer Unfallstelle, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandverhalten sowie die Vermeidung von Arbeits- und Verkehrsunfällen können Bestandteil der Weiterbildung sein.

Das 7-stündige BKF-Modul kann als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolviert werden. Insgesamt sind 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren nachzuweisen. Eine gesonderte Abschlussprüfung für dieses Weiterbildungsmodul ist nicht vorgesehen.

Die wichtigsten Informationen zu Modul 4

Feld Information
Produkt-Nr. WB-MOD-04
Kategorie BKF-Weiterbildung
Produktname BKF-Weiterbildung Modul 4 – Sicherheit & Notfallmanagement
Dauer 7 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE, soweit die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften Anwendung finden
Schwerpunkte Verkehrssicherheit, Unfallvermeidung, Gefahrensituationen, Notfallverhalten, Erste Hilfe und Arbeitssicherheit
Prüfung Keine gesonderte Abschlussprüfung für das Weiterbildungsmodul
Gesamtweiterbildung 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren
Nachweis Dokumentation der Weiterbildung für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Für wen ist die BKF-Weiterbildung Modul 4 geeignet?

Das BKF-Modul 4 richtet sich insbesondere an Lkw- und Busfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sind und ihre regelmäßige Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren müssen.

Die Schulung ist für Fahrer relevant, die lernen oder auffrischen möchten, wie sie Gefahrensituationen erkennen, Verkehrsunfälle vermeiden und im Notfall richtig reagieren.

Was lernen Sie in Modul 4?

Der Schwerpunkt des Moduls liegt auf der Verkehrssicherheit und dem richtigen Verhalten bei außergewöhnlichen und gefährlichen Situationen.

Zu den möglichen Schulungsinhalten gehören unter anderem:

  • Erkennen und Einschätzen von Gefahrensituationen
  • vorausschauendes Verhalten zur Unfallvermeidung
  • Risiken und Ursachen von Verkehrsunfällen
  • Arbeitsunfälle im Güter- und Personenverkehr
  • Absicherung einer Unfallstelle
  • Alarmierung von Rettungs- und Hilfskräften
  • grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Verhalten bei Fahrzeugbränden
  • Evakuierung und Schutz von Fahrgästen oder anderen Beteiligten
  • Erstellung beziehungsweise Weitergabe wichtiger Unfallinformationen
  • Vermeidung weiterer Gefahren nach einem Unfall

Richtiges Verhalten in Gefahrensituationen

Berufskraftfahrer bewegen große und schwere Fahrzeuge und tragen deshalb eine besondere Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Im Rahmen des Sicherheits- und Notfalltrainings lernen Teilnehmer, potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig wahrzunehmen und ihr Fahrverhalten entsprechend anzupassen.

Dazu gehören beispielsweise ausreichende Sicherheitsabstände, die Anpassung der Geschwindigkeit sowie eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern.

Unfallvermeidung und Verkehrssicherheit

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Sensibilisierung für die typischen Unfallrisiken im Berufsverkehr.

Berufskraftfahrer beschäftigen sich mit möglichen Unfallursachen und erfahren, wie sich Risiken durch vorausschauendes Fahren, ausreichenden Abstand und eine situationsgerechte Geschwindigkeit reduzieren lassen.

Auch Ablenkungen während der Fahrt und der richtige Umgang mit Stress- und Gefahrensituationen spielen für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle.

Notfallmanagement nach einem Unfall

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder einer Panne, ist ein strukturiertes Vorgehen besonders wichtig.

Das Modul vermittelt, welche Schritte im Ernstfall sinnvoll sind. Dazu können unter anderem gehören:

  • Gefahrenstelle erkennen und Fahrzeug sicher abstellen
  • Unfallstelle absichern
  • Überblick über die Situation verschaffen
  • Rettungsdienste und andere zuständige Stellen verständigen
  • Verletzten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten helfen
  • weitere Gefährdungen vermeiden
  • Fahrgäste oder andere Beteiligte bei Bedarf in Sicherheit bringen

Erste Hilfe für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer können aufgrund ihrer hohen Fahrleistung häufiger mit Unfällen oder medizinischen Notfällen im Straßenverkehr konfrontiert werden.

Deshalb gehört auch das grundlegende Verhalten bei verletzten oder hilfsbedürftigen Personen zum Bereich des Notfallmanagements. Wichtig sind insbesondere die richtige Einschätzung der Situation, das schnelle Absetzen eines Notrufs und geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen professioneller Rettungskräfte.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Neben Verkehrsunfällen spielen auch Arbeitsunfälle in der Transport- und Verkehrsbranche eine wichtige Rolle.

Gefahren können beispielsweise beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Rangieren oder bei Arbeiten am Fahrzeug entstehen. Die Weiterbildung sensibilisiert Fahrer für solche Risiken und zeigt Möglichkeiten auf, Arbeitsunfälle möglichst zu vermeiden.

Fahrzeug und Betriebssicherheit

Für eine sichere Fahrt ist auch der technische Zustand des Fahrzeugs von Bedeutung. Berufskraftfahrer sollten sicherheitsrelevante Auffälligkeiten erkennen und wissen, wann eine Weiterfahrt ein Risiko darstellen kann.

Regelmäßige Kontrollen vor und während des Einsatzes können dazu beitragen, technische Probleme frühzeitig festzustellen und mögliche Gefahren für Fahrer, Fahrgäste, Ladung und andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren.

BKF-Weiterbildung: 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren

Berufskraftfahrer, die unter die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften fallen, müssen regelmäßig insgesamt 35 Unterrichtseinheiten absolvieren.

Die Weiterbildung kann in selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten aufgeteilt werden. Das BKF-Modul 4 – Sicherheit & Notfallmanagement kann einen Teil dieser vorgeschriebenen Weiterbildung abdecken.

Über die gesamte Weiterbildung müssen die gesetzlich vorgesehenen Kenntnisbereiche berücksichtigt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Verkehrssicherheit sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Ist bei Modul 4 eine Prüfung erforderlich?

Nein. Für die regelmäßige BKF-Weiterbildung Modul 4 ist keine gesonderte theoretische oder praktische Abschlussprüfung vorgesehen.

Entscheidend ist die vollständige Teilnahme an der Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Nachweis der BKF-Weiterbildung

Die absolvierte Weiterbildung wird von der anerkannten Ausbildungsstätte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) übermittelt.

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Für die regelmäßige Weiterbildung müssen insgesamt 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren nachgewiesen werden.

Beschreibung

Das BKF-Weiterbildungsmodul Sicherheit & Notfallmanagement behandelt zentrale Kenntnisse zur Verkehrs- und Arbeitssicherheit sowie zum Verhalten in Notfällen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle. Berufskraftfahrer sollen mögliche Gefahrensituationen frühzeitig erkennen, ihr Verhalten daran anpassen und Maßnahmen auswählen können, mit denen sich Unfälle möglichst vermeiden lassen.

Darüber hinaus vermittelt das Modul praxisrelevante Grundlagen für das Verhalten bei Unfällen und anderen Notfällen im Berufsalltag.

Rechtsgrundlagen

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Regelungen zur Qualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern
  • Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) – Durchführung und Umfang der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
  • Anlage 1 BKrFQV – Kenntnisbereiche zu Verkehrssicherheit, Arbeitsunfällen, Gesundheit und sicherem Fahrverhalten

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis oder anderen behördlichen Entscheidungen ein Verwaltungsakt ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die in der Produkt- bzw. Paketbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen, können insbesondere IHK-Prüfungsgebühren, Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde, Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), Kosten für einen erforderlichen Führerschein sowie weitere behördliche oder individuelle Leistungen zusätzlich anfallen.

📚 1. Verbindlicher Ausbildungsumfang

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und das Bestehen der vorgeschriebenen theoretischen IHK-Prüfung erworben.

Für die reguläre beschleunigte Grundqualifikation umfasst die Ausbildung 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Fahr-Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten mit einem Kraftfahrzeug der betreffenden Fahrerlaubnisklassen.

Abweichende gesetzliche Umfänge gelten insbesondere für Quereinsteiger (96 Unterrichtseinheiten einschließlich 10 Fahr-Unterrichtseinheiten) und Umsteiger (35 Unterrichtseinheiten einschließlich 2,5 Fahr-Unterrichtseinheiten), sofern eine solche Variante ausdrücklich gebucht wird.

📝 2. IHK-Prüfung und Prüfungsgebühren

Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ist eine schriftliche theoretische Prüfung mit einer Dauer von 90 Minuten und wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.

Die Prüfungsgebühr der IHK ist nur dann im Kurspreis enthalten, wenn dies in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist. Andernfalls wird sie gesondert nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der zuständigen IHK erhoben.

📄 3. Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und Behördengebühren

In Deutschland wird die Berufskraftfahrerqualifikation grundsätzlich durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert. Der FQN hat die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im deutschen Führerschein als regulären Nachweis abgelöst.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise für die Ausstellung des FQN sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung genannt ist. Andernfalls fallen diese Gebühren zusätzlich an.

🔄 4. Was passiert bei Nichtbestehen der IHK-Prüfung?

Wird die vorgeschriebene IHK-Prüfung nicht bestanden, ist für einen weiteren Prüfungsversuch erneut eine Anmeldung erforderlich. Dabei können erneut Prüfungsgebühren der IHK anfallen.

Zusätzliche Prüfungsvorbereitung, Wiederholungsunterricht oder weitere Leistungen der Ausbildungsstätte werden nur dann berechnet, wenn sie vereinbart oder tatsächlich in Anspruch genommen werden. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung, der Vertrag und der gültige Preisaushang.

🚛 5. Abgrenzung zum Führerscheinerwerb

Die beschleunigte Grundqualifikation ersetzt nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE beziehungsweise D1/D1E/D/DE. Führerscheinausbildung, Fahrerlaubnisprüfungen, ärztliche oder augenärztliche Nachweise und sonstige Fahrerlaubniskosten sind daher nicht automatisch Bestandteil des Code-95-Angebots.

Eine Kombination mit einem Führerscheinpaket ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der gebuchten Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich aufgeführt ist.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang und die Abrechnung sind der schriftliche Ausbildungs- beziehungsweise Dienstleistungsvertrag, die gebuchte Produkt- oder Paketbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang.

Bei Widersprüchen oder Abweichungen geht die individuell vereinbarte und schriftlich dokumentierte Vertragsleistung vor.

FAHRSCHULE ÖKTEM

CODE 95 - IHK | Beschleunigte Grundqualifikation

Unterlagen und Nachweise für Lehrgang und IHK-Prüfung der Berufskraftfahrerqualifikation.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei Anmeldung und Prüfung.
✔ Erforderlich
☰
2. Vollständige Anmeldedaten
Aktuelle Anschrift, Geburtsdaten und erreichbare E-Mail-Adresse für die Prüfungsanmeldung.
✔ Erforderlich
☰
3. Nachweis der vorgeschriebenen Schulung
Die absolvierte Schulung muss für die IHK-Prüfung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister nachweisbar sein.
✔ Erforderlich
☰
4. IHK-Prüfungsanmeldung
Anmeldung zur passenden Prüfungsart und zum gewünschten Prüfungstermin.
✔ Erforderlich
☰
5. Nachweis der Grundqualifikation der anderen Verkehrsart
Nur bei der Prüfungsvariante „Umsteiger“ erforderlich.
!
Falls zutreffend
☰
6. Fachkundenachweis
Nur bei der Prüfungsvariante „Quereinsteiger“ erforderlich.
!
Falls zutreffend
☰
7. Führerschein C-/D-Klasse
Für den Beginn der beschleunigten Grundqualifikation nicht generell vorgeschrieben; falls vorhanden mitbringen.
!
Falls zutreffend
☰
8. Kostenübernahme / Bildungsgutschein
Nur bei Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder einen anderen Kostenträger.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die beschleunigte Grundqualifikation setzt eine verpflichtende Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und eine theoretische IHK-Prüfung voraus. Der heutige Nachweis erfolgt grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. das


Rechts- und Informationsstand: 10.09.2026 | Quellenbasis: IHK Aschaffenburg; BKrFQG; BKrFQV; Berufskraftfahrerqualifikationsregister


Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

95

Code 95 – IHK (BGQ)

Beschleunigte Grundqualifikation, 140 UE
Szenario: Zusatzleistung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 1.900,00 €
Leistungen der Fahrschule 1.724,10 €
Amtliche Gebühren 175,90 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
C95-G-0 · Gesamtpreis Komplettpaket Beschleunigte Grundqualifikation · 140 Unterrichtseinheiten
1
pauschal
1.724,10 €
1.724,10 €
Zwischensumme Fahrschule 1.724,10 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.724,10 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
IHK-Prüfungsgebühr Beschleunigte Grundqualifikation
1
Fremdkosten
130,00 €
130,00 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 175,90 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
1.900,00 €
UE = Unterrichtseinheit à 60 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.