BKF-Weiterbildung Modul 2 (7 Std.) - Sozialvorschriften & Tachograph

BKF-Weiterbildung Modul 2 (7 Std.) – Sozialvorschriften & Tachograph
Kurzbeschreibung:
Die BKF-Weiterbildung Modul 2 – Sozialvorschriften & Tachograph richtet sich an Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. In diesem 7-stündigen Weiterbildungsmodul werden die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeiten und zur korrekten Nutzung des digitalen Tachographen vermittelt.
Das Seminar hilft Fahrern dabei, die geltenden Sozialvorschriften sicher im Berufsalltag anzuwenden, typische Bedienfehler am Fahrtenschreiber zu vermeiden und rechtliche Verstöße sowie mögliche Sanktionen zu reduzieren.
Das Modul kann als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen 35 Stunden Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolviert werden. Eine gesonderte Abschlussprüfung für dieses Weiterbildungsmodul ist nicht vorgesehen.
Die wichtigsten Informationen zu Modul 2
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | WB-MOD-02 |
| Kategorie | BKF-Weiterbildung |
| Produktname | BKF-Weiterbildung Modul 2 – Sozialvorschriften & Tachograph |
| Dauer | 7 Stunden |
| Zielgruppe | Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr |
| Führerscheinklassen | C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE, soweit die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften Anwendung finden |
| Schwerpunkt | Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Sozialvorschriften und digitaler Tachograph |
| Prüfung | Keine gesonderte Abschlussprüfung für das Weiterbildungsmodul |
| Gesamtweiterbildung | 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren |
| Nachweis | Dokumentation der Weiterbildung für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) |
Für wen ist die BKF-Weiterbildung Modul 2 geeignet?
Das BKF-Modul 2 richtet sich insbesondere an Lkw- und Busfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sind und der gesetzlichen Berufskraftfahrer-Weiterbildung unterliegen.
Die Schulung ist für Fahrer relevant, die im Berufsalltag die gesetzlichen Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeiten und Fahrtenschreibern korrekt anwenden müssen.
Was lernen Sie in Modul 2?
Der Schwerpunkt dieses Weiterbildungsmoduls liegt auf den Sozialvorschriften im Straßenverkehr und deren praktischer Umsetzung im Arbeitsalltag von Berufskraftfahrern.
Zu den zentralen Schulungsinhalten gehören unter anderem:
- gesetzliche Lenkzeiten
- tägliche und wöchentliche Ruhezeiten
- Fahrtunterbrechungen und Pausen
- höchstzulässige Arbeitszeiten im Verkehrsgewerbe
- korrekte Nutzung des digitalen Tachographen
- Fahrerkarte und manuelle Nachträge
- richtige Dokumentation von Tätigkeiten
- Umgang mit besonderen Fahrsituationen und Abweichungen
- Kontrollen und Nachweispflichten
- Folgen bei falscher oder fehlender Nutzung des Fahrtenschreibers
Lenk- und Ruhezeiten sicher einhalten
Die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten gehört zu den wichtigsten Pflichten von Berufskraftfahrern. Das Seminar vermittelt, wie Fahrzeiten, Pausen und Ruhezeiten richtig geplant und dokumentiert werden.
Dabei wird auch darauf eingegangen, wie sich die verschiedenen Zeitarten voneinander unterscheiden und welche Besonderheiten beispielsweise bei Tages- und Wochenruhezeiten berücksichtigt werden müssen.
Das Ziel ist eine sichere und rechtskonforme Arbeitsorganisation, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Schutz des Fahrers unterstützt.
Digitaler Tachograph und Fahrerkarte
Ein weiterer Schwerpunkt von Modul 2 ist der digitale Tachograph. Fahrer lernen, wie der Fahrtenschreiber im täglichen Einsatz korrekt bedient wird und welche Daten ordnungsgemäss erfasst werden müssen.
Behandelt werden unter anderem die Verwendung der Fahrerkarte, die Auswahl der richtigen Tätigkeitsarten sowie notwendige manuelle Nachträge.
Eine korrekte Bedienung ist wichtig, da fehlende, falsche oder manipulierte Aufzeichnungen zu Kontrollen, Beanstandungen und Sanktionen führen können.
Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr
Berufskraftfahrer müssen zahlreiche nationale und europäische Vorschriften beachten. Modul 2 vermittelt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die für den Güterkraftverkehr und Personenkraftverkehr relevant sind.
Dazu gehören insbesondere Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Regelungen zur Nutzung und Kontrolle von Fahrtenschreibern.
Die Schulung soll dazu beitragen, dass Fahrer ihre Rechte und Pflichten kennen und die gesetzlichen Anforderungen im Berufsalltag korrekt umsetzen können.
Warum ist der richtige Umgang mit dem Tachographen wichtig?
Der Fahrtenschreiber dokumentiert wichtige Daten zu Fahr-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Diese Aufzeichnungen können bei Verkehrskontrollen oder betrieblichen Prüfungen kontrolliert werden.
Eine falsche Bedienung oder unvollständige Dokumentation kann zu Problemen für den Fahrer und das Unternehmen führen. Im Seminar werden deshalb typische Fehler besprochen und Möglichkeiten gezeigt, wie sich diese im Arbeitsalltag vermeiden lassen.
BKF-Weiterbildung: 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren
Berufskraftfahrer, die unter die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften fallen, müssen regelmäßig insgesamt 35 Unterrichtseinheiten Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nachweisen.
Die Weiterbildung kann in selbstständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten aufgeteilt werden. Das BKF-Modul 2 mit 7 Stunden kann somit einen Teil dieser vorgeschriebenen Weiterbildung abdecken.
Über die gesamte Weiterbildung müssen die gesetzlich vorgesehenen Kenntnisbereiche berücksichtigt werden.
Ist bei Modul 2 eine Prüfung erforderlich?
Nein. Für die regelmäßige BKF-Weiterbildung Modul 2 ist keine separate theoretische oder praktische Abschlussprüfung vorgesehen.
Entscheidend ist die vollständige Teilnahme an der Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Nachweis der BKF-Weiterbildung
Die absolvierte Weiterbildung wird von der anerkannten Ausbildungsstätte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) übermittelt.
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Nach Abschluss der erforderlichen Weiterbildung kann der entsprechende Qualifikationsnachweis bei der zuständigen Behörde geführt beziehungsweise erneuert werden.
Insgesamt müssen dafür die vorgeschriebenen 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren erfüllt sein.
Beschreibung
Die BKF-Weiterbildung Modul 2 behandelt insbesondere die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr. Dazu zählen die höchstzulässigen Arbeitszeiten, die europäischen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sowie die gesetzlichen Anforderungen an den Fahrtenschreiber.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den möglichen Folgen einer fehlenden, fehlerhaften oder unzulässigen Nutzung des Tachographen. Das Seminar unterstützt Berufskraftfahrer dabei, die gesetzlichen Vorgaben sicher und praxisgerecht anzuwenden.
Rechtsgrundlagen
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Regelungen zur Qualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern
- Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) – Durchführung und Inhalte der Berufskraftfahrerqualifikation
- Anlage 1 BKrFQV – Kenntnisbereich „Anwendung der Vorschriften“ und sozialrechtliche Rahmenbedingungen
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Vorschriften zu Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Vorschriften über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
Rechtsbehelf
Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis oder anderen behördlichen Entscheidungen ein Verwaltungsakt ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis gilt für das jeweils ausgewählte Weiterbildungsmodul beziehungsweise für den ausdrücklich bezeichneten Gesamtlehrgang. Weitere Module, Nachholtermine, Umbuchungen, behördliche Leistungen oder die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt werden.
1. Keine Abschlussprüfung
Die BKF-Weiterbildung schließt ohne theoretische oder praktische Abschlussprüfung ab.
Voraussetzung für die Anerkennung ist die ordnungsgemäße und vollständige Teilnahme an den vorgeschriebenen Weiterbildungseinheiten.
2. Modulpreis und Gesamtumfang
Der auf der Produktseite angegebene Preis gilt für das ausgewählte 7-Stunden-Modul, sofern nicht ausdrücklich ein vollständiger 35-Stunden-Lehrgang angeboten wird.
Weitere Module sind gesondert zu buchen und zu bezahlen.
3. Versäumte Unterrichtseinheiten
Für nicht oder nicht vollständig besuchte Unterrichtseinheiten kann keine vollständige Teilnahme bestätigt werden.
Versäumte Einheiten müssen in einem geeigneten Termin nachgeholt werden. Hierfür können nach den geltenden Teilnahmebedingungen zusätzliche Kosten entstehen.
4. Registermeldung und Nachweise
Die Ausbildungsstätte dokumentiert die ordnungsgemäße Teilnahme entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Behördliche Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis oder sonstige Verwaltungsleistungen sind nicht im Modulpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
5. Stornierung und Umbuchung
Für kurzfristige Stornierungen, Nichterscheinen oder Umbuchungen gelten die bei der Buchung vereinbarten Teilnahme- und Stornobedingungen.
Bereits gebuchte oder begonnene Module werden entsprechend diesen Bedingungen abgerechnet.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind die konkrete Kursbeschreibung, die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis-, Teilnahme- und Stornobedingungen.
FAHRSCHULE ÖKTEM
BKF-Weiterbildung
Unterlagen für die gesetzliche Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- oder Personenverkehr.
Fahrerqualifizierungsnachweises
Wichtiger Hinweis
Die Teilnahmebescheinigungen werden von der anerkannten Ausbildungsstätte gemeldet. Für die Ausstellung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist die zuständige Behörde verantwortlich.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: BKrFQG § 5; BKrFQV; zuständige Fahrerlaubnisbehörde
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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
BKF-Weiterbildung Modul 2
Leistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.