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BKF-Weiterbildung Modul 1 (7 Std.) - Eco- und Sicherheitstraining

€100,00
Kurstyp: Online
Kurssprache: Deutsch
Gewünschter Standort: Frankfurt
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BKF-Weiterbildung Modul 1 (7 Std.) - Eco- und Sicherheitstraining
Normalpreis €100,00 EUR
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BKF-Weiterbildung Modul 1 (7 Std.) – Eco- und Sicherheitstraining
BKF-Weiterbildung Modul 1 (7 Std.) - Eco- und Sicherheitstraining
€100,00

BKF-Weiterbildung Modul 1 (7 Std.) – Eco- und Sicherheitstraining

Kurzbeschreibung:

Die BKF-Weiterbildung Modul 1 – Eco- und Sicherheitstraining richtet sich an Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung absolvieren müssen. In diesem 7-stündigen BKF-Modul stehen eine wirtschaftliche, kraftstoffsparende und sichere Fahrweise im Mittelpunkt.

Behandelt werden unter anderem vorausschauendes Fahren, Kraftstoffverbrauch, Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Risiken. Ziel ist es, den Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugverschleiss zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Das Modul kann als Teil der vorgeschriebenen 35 Stunden Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolviert werden. Die Weiterbildung ist grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nachzuweisen. Eine gesonderte Abschlussprüfung für das einzelne Weiterbildungsmodul ist nicht vorgesehen.

Die wichtigsten Informationen zu Modul 1

Feld Information
Produkt-Nr. WB-MOD-01
Kategorie BKF-Weiterbildung
Produktname BKF-Weiterbildung Modul 1 – Eco- und Sicherheitstraining
Dauer 7 Stunden
Zielgruppe Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE, soweit die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften Anwendung finden
Schwerpunkt Wirtschaftliches, kraftstoffsparendes und sicheres Fahren
Prüfung Keine gesonderte Abschlussprüfung für das Weiterbildungsmodul
Gesamtweiterbildung 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren
Nachweis Dokumentation der Weiterbildung für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Für wen ist die BKF-Weiterbildung Modul 1 geeignet?

Das BKF-Modul 1 richtet sich insbesondere an Lkw- und Busfahrer, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE gewerblich führen und der gesetzlichen Berufskraftfahrer-Weiterbildung unterliegen.

Das Seminar eignet sich sowohl für Fahrer im Güterverkehr als auch im Personenverkehr und kann als Teil der regelmäßig vorgeschriebenen 35-stündigen Weiterbildung absolviert werden.

Was lernen Sie im Eco- und Sicherheitstraining?

Im Mittelpunkt der Weiterbildung steht die Verbindung von wirtschaftlichem Fahren und Verkehrssicherheit. Berufskraftfahrer lernen, wie sie durch eine angepasste und vorausschauende Fahrweise Kraftstoff sparen, das Fahrzeug schonen und gleichzeitig Risiken im Straßenverkehr reduzieren können.

Zu den möglichen Schulungsinhalten gehören insbesondere:

  • kraftstoffsparende und wirtschaftliche Fahrweise
  • vorausschauendes und defensives Fahren
  • optimale Nutzung von Motor und Getriebe
  • Einfluss der Fahrweise auf Kraftstoffverbrauch und Verschleiss
  • sicherheitsrelevante Fahrzeugtechnik
  • Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen
  • Bremswege, Abstand und Geschwindigkeit
  • umweltschonendes Verhalten im Straßenverkehr

Warum ist wirtschaftliches Fahren wichtig?

Eine wirtschaftliche Fahrweise kann dazu beitragen, Kraftstoffverbrauch, Betriebskosten und Fahrzeugverschleiss zu reduzieren. Gleichzeitig unterstützt vorausschauendes Fahren einen gleichmässigeren Verkehrsfluss und kann helfen, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen.

Gerade für Berufskraftfahrer, die täglich viele Kilometer mit Lkw oder Bus zurücklegen, können bereits kleine Veränderungen im Fahrverhalten langfristig einen deutlichen Unterschied machen.

BKF-Weiterbildung: 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren

Berufskraftfahrer, die unter die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften fallen, müssen regelmäßig eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden nachweisen.

Die 35 Stunden können in einzelne Weiterbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden. Das BKF-Modul 1 mit 7 Stunden kann somit einen Teil dieser vorgeschriebenen Weiterbildung abdecken.

Die Weiterbildungsinhalte müssen insgesamt die gesetzlich vorgesehenen Kenntnisbereiche berücksichtigen.

Ist bei Modul 1 eine Prüfung erforderlich?

Nein. Bei der regelmäßigen BKF-Weiterbildung ist für das einzelne 7-Stunden-Modul keine theoretische oder praktische Abschlussprüfung vorgesehen.

Entscheidend ist die vollständige Teilnahme an der vorgeschriebenen Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Nachweis der BKF-Weiterbildung

Die absolvierte Weiterbildung wird durch die anerkannte Ausbildungsstätte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) übermittelt.

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt heute grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Dieser hat die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein schrittweise ersetzt.

Für die vollständige regelmäßige Weiterbildung müssen insgesamt 35 Weiterbildungsstunden innerhalb von fünf Jahren nachgewiesen werden.

Eco- und Sicherheitstraining für Lkw- und Busfahrer

Das Modul verbindet zwei zentrale Bereiche des Berufsalltags von Kraftfahrern: ökonomisches Fahren und sicheres Fahrverhalten.

Teilnehmer erhalten praxisorientiertes Wissen, das sie unmittelbar im täglichen Einsatz mit Lkw oder Bus anwenden können. Ziel ist eine Fahrweise, die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein miteinander verbindet.

Beschreibung

Die regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Sie richtet sich an Fahrer, die entsprechende Fahrzeuge der C- oder D-Klassen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen und den gesetzlichen Qualifikationsvorschriften unterliegen.

Das 7-stündige Modul Eco- und Sicherheitstraining behandelt insbesondere Themen aus dem Bereich des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln sowie Aspekte der Verkehrs- und Umweltsicherheit.

Rechtsgrundlagen

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Regelungen zur Qualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern
  • Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) – Durchführung und Inhalte der Berufskraftfahrerqualifikation
  • Anlage 1 BKrFQV – Kenntnisbereiche und Inhalte der Qualifikation und Weiterbildung

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis oder anderen behördlichen Entscheidungen ein Verwaltungsakt ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Kostenhinweis

Der angegebene Preis gilt für das jeweils ausgewählte Weiterbildungsmodul beziehungsweise für den ausdrücklich bezeichneten Gesamtlehrgang. Weitere Module, Nachholtermine, Umbuchungen, behördliche Leistungen oder die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt werden.

✓ 1. Keine Abschlussprüfung

Die BKF-Weiterbildung schließt ohne theoretische oder praktische Abschlussprüfung ab.

Voraussetzung für die Anerkennung ist die ordnungsgemäße und vollständige Teilnahme an den vorgeschriebenen Weiterbildungseinheiten.

💶 2. Modulpreis und Gesamtumfang

Der auf der Produktseite angegebene Preis gilt für das ausgewählte 7-Stunden-Modul, sofern nicht ausdrücklich ein vollständiger 35-Stunden-Lehrgang angeboten wird.

Weitere Module sind gesondert zu buchen und zu bezahlen.

📚 3. Versäumte Unterrichtseinheiten

Für nicht oder nicht vollständig besuchte Unterrichtseinheiten kann keine vollständige Teilnahme bestätigt werden.

Versäumte Einheiten müssen in einem geeigneten Termin nachgeholt werden. Hierfür können nach den geltenden Teilnahmebedingungen zusätzliche Kosten entstehen.

📄 4. Registermeldung und Nachweise

Die Ausbildungsstätte dokumentiert die ordnungsgemäße Teilnahme entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Behördliche Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis oder sonstige Verwaltungsleistungen sind nicht im Modulpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

📅 5. Stornierung und Umbuchung

Für kurzfristige Stornierungen, Nichterscheinen oder Umbuchungen gelten die bei der Buchung vereinbarten Teilnahme- und Stornobedingungen.

Bereits gebuchte oder begonnene Module werden entsprechend diesen Bedingungen abgerechnet.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind die konkrete Kursbeschreibung, die Buchungsbestätigung und die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preis-, Teilnahme- und Stornobedingungen.

FAHRSCHULE ÖKTEM

BKF-Weiterbildung

Unterlagen für die gesetzliche Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- oder Personenverkehr.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Gültiger Führerschein
Vorder- und Rückseite; relevante Klassen C/C1/CE/C1E oder D/D1/DE/D1E.
✔ Erforderlich
☰
3. Fahrerqualifizierungsnachweis oder Nachweis Schlüsselzahl 95
Aktueller Nachweis der beruflichen Fahrerqualifikation.
✔ Erforderlich
☰
4. Anmeldeformular der Ausbildungsstätte
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
✔ Erforderlich
☰
5. Bescheinigungen bereits absolvierter Weiterbildungen
Wenn die Weiterbildung auf mehrere Termine oder Ausbildungsstätten verteilt wurde.
!
Falls zutreffend
☰
6. Arbeitgeberauftrag / Kostenübernahme
Bei Firmenanmeldung.
!
Falls zutreffend
☰
7. Bildungsgutschein oder Bewilligungsbescheid
Bei öffentlicher Förderung.
!
Falls zutreffend
☰
8. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Wenn ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt werden muss.
!
Falls zutreffend
☰
9. Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung des
Fahrerqualifizierungsnachweises
Für das anschließende Behördenverfahren.
!
Falls zutreffend
☰
10. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bei Drittstaatsangehörigen, wenn erforderlich
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Die Teilnahmebescheinigungen werden von der anerkannten Ausbildungsstätte gemeldet. Für die Ausstellung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist die zuständige Behörde verantwortlich.


Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: BKrFQG § 5; BKrFQV; zuständige Fahrerlaubnisbehörde  

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Checkliste - kein behördlicher Antrag

M1

BKF-Weiterbildung Modul 1

Eco-Training & Assistenzsysteme
Szenario: Zusatzleistung
Gesamtpreis 100,00 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
BKF-1 · Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme 7 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
1
pauschal
100,00 €
100,00 €
Zwischensumme Fahrschule 100,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 100,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Leistungen der Fahrschule
100,00 €
UE = Unterrichtseinheit à 60 Minuten.