Anhängerschulung B96 - Mehr Anhängelast mit der Klasse B

Anhängerschulung B96 – Mehr Anhängelast mit Klasse B
Kurzbeschreibung:
Mit der Anhängerschulung B96 können Sie mit dem Führerschein der Klasse B schwerere Fahrzeugkombinationen mit Anhänger fahren. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dabei mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg betragen.
Die B96-Erweiterung ist besonders interessant für Fahrer von Wohnwagen, Pferdeanhängern und größeren Transportanhängern. Sie benötigen dafür keine zusätzliche theoretische oder praktische Führerscheinprüfung. Stattdessen absolvieren Sie eine vorgeschriebene B96-Fahrerschulung in der Fahrschule.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Mit dieser kann die Schlüsselzahl 96 in Ihren Führerschein der Klasse B eingetragen werden.
Die wichtigsten Informationen zur B96-Schulung
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | AU-B96 |
| Kategorie | Auto & Anhänger |
| Produktname | Anhängerschulung B96 |
| Mindestalter | 18 Jahre; 17 Jahre in Verbindung mit BF17 |
| Fahrzeugkombination | Mehr als 3.500 kg bis maximal 4.250 kg zulässige Gesamtmasse |
| Prüfung | Keine zusätzliche theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich |
| Schulungsdauer | Mindestens 7 Stunden vorgeschriebene Fahrerschulung |
| Abschluss / Nachweis | Teilnahmebescheinigung und Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein |
Für wen eignet sich die Anhängerschulung B96?
Die B96-Schulung eignet sich für Autofahrer, denen die normale Fahrerlaubnis der Klasse B für ihre gewünschte Fahrzeug-Anhänger-Kombination nicht ausreicht.
Typische Einsatzbereiche sind zum Beispiel:
- Wohnwagen und größere Caravans
- Pferdeanhänger
- Transportanhänger
- Freizeit- und Nutzanhänger mit höherem Gesamtgewicht
Wenn die zulässige Gesamtmasse Ihrer Fahrzeugkombination über 3.500 kg liegt, aber 4.250 kg nicht überschreitet, kann die Erweiterung B96 eine passende Alternative zur Fahrerlaubnisklasse BE sein.
Was dürfen Sie mit B96 fahren?
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger kombinieren, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, jedoch maximal 4.250 kg beträgt.
B96 ist dabei keine eigenständige Führerscheinklasse. Es handelt sich um eine Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B.
Voraussetzungen für B96
- Fahrerlaubnis der Klasse B oder gleichzeitiger Erwerb der Klasse B
- Mindestalter grundsätzlich 18 Jahre
- Ab 17 Jahren in Verbindung mit Begleitetem Fahren (BF17) möglich
- Teilnahme an der vorgeschriebenen B96-Fahrerschulung
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Ablauf der B96-Anhängerschulung
Für die Erweiterung auf B96 ist keine klassische Führerscheinprüfung erforderlich. Stattdessen absolvieren Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung.
Die Schulung umfasst insgesamt mindestens sieben Stunden und besteht aus theoretischen und praktischen Schulungsinhalten. Dabei werden unter anderem der sichere Umgang mit Fahrzeugkombinationen, Fahrverhalten, Rangieren und weitere relevante Situationen beim Fahren mit Anhänger behandelt.
Nach erfolgreicher Teilnahme stellt Ihnen die Fahrschule eine entsprechende Teilnahmebescheinigung aus.
Eintragung der Schlüsselzahl 96
Nach Abschluss der Anhängerschulung reichen Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.
Nach Prüfung der Unterlagen wird die Schlüsselzahl 96 in Ihren Führerschein eingetragen beziehungsweise ein entsprechend aktualisierter Führerschein ausgestellt.
Bei Wohnsitz in der Stadt Aschaffenburg ist hierfür die zuständige Führerscheinstelle der Stadt Aschaffenburg zuständig.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann durch die Schlüsselzahl 96 erweitert werden. Sie erlaubt das Führen bestimmter Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse über der normalen Grenze der Klasse B liegt.
Voraussetzung für die Eintragung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Rechtsgrundlagen
- § 6a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Anlage 7a FeV – Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96
- § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter
- § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Begleitetes Fahren ab 17
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe eingelegt werden. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Fahrerlaubniserwerb. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach dem gewählten Produkt, den persönlichen Voraussetzungen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Nachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die erforderliche Anzahl der Übungsfahrten ist nicht bei jeder Person gleich. Sie richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt, sicherer Fahrzeugbeherrschung und dem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.
Zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
2. Behörden-, Nachweis- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Auch Kosten für erforderliche Nachweise, beispielsweise Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis oder biometrisches Lichtbild, können gesondert anfallen.
3. Klasse B, BF17 und B197 – Theorie und Praxis
Für den Erwerb der Klasse B sowie die Varianten BF17 und B197 sind grundsätzlich die jeweils vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen maßgeblich.
Bei Nichtbestehen entstehen für einen weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfstellengebühren und das vereinbarte Vorstellungsentgelt. Zusätzliche Fahrstunden können erforderlich sein.
4. Klasse BE – praktische Prüfung
Für die Erweiterung auf die Klasse BE ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Eine theoretische Prüfung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.
Prüfstellengebühren, Vorstellungsentgelt und gegebenenfalls zusätzliche Fahrstunden werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
5. B96 – Fahrerschulung ohne Fahrerlaubnisprüfung
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 ist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung erforderlich. Eine gesonderte theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung findet nicht statt.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Eintragung oder Ausstellung des Führerscheins sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Anhängerschulung B96 - Mehr Anhängelast mit der Klasse B
Unterlagen für die Schulung und die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein.
Wichtiger Hinweis
Für B96 ist keine Fahrerlaubnisprüfung vorgesehen; erforderlich ist die vollständige Fahrerschulung. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: FeV (Schlüsselzahl 96); zuständige Fahrerlaubnisbehörde
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Checkliste - kein behördlicher Antrag
Anhängerschulung B96
Leistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten der zuständigen Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.