CODE 95 – IHK | Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
ohne MwSt.

CODE 95 – IHK: Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
Kurzbeschreibung:
Der CODE 95 – IHK Kurs richtet sich an angehende Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig werden möchten. Im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation erwerben die Teilnehmer alle gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische Inhalte als auch die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen und berechtigt zur gewerblichen Tätigkeit als Berufskraftfahrer.
Der Kostenplan beinhaltet die Kursgebühr, Prüfungsgebühr sowie das Lernmaterial. Zusätzliche Gebühren, die beispielsweise durch Behörden oder weitere Prüfungen entstehen, sind nicht Bestandteil dieses Angebots.
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | WB-CODE95 |
| Kategorie | Berufskraftfahrer / Weiterbildung |
| Produktname | CODE 95 – IHK |
| Mindestalter | Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BKrFQG |
| Kurzbeschreibung | Beschleunigte Grundqualifikation inklusive IHK-Prüfungsvorbereitung, Lernmaterial und Eintragung der Schlüsselzahl 95. |
| Abschluss / Nachweis | IHK-Prüfung / Schlüsselzahl 95 |
Kostenübersicht
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kursgebühr | 1.500,00 € |
| Prüfungsgebühr | 250,00 € |
| Lernmaterial | 150,00 € |
| Gesamtbetrag | 1.900,00 € |
Hinweis:
- Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich.
- Prüfungswiederholungen oder zusätzliche Gebühren sind nicht im Gesamtpreis enthalten.
- Die Ausbildung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG).
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die in der Produkt- bzw. Paketbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen, können insbesondere IHK-Prüfungsgebühren, Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde, Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), Kosten für einen erforderlichen Führerschein sowie weitere behördliche oder individuelle Leistungen zusätzlich anfallen.
1. Verbindlicher Ausbildungsumfang
Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und das Bestehen der vorgeschriebenen theoretischen IHK-Prüfung erworben.
Für die reguläre beschleunigte Grundqualifikation umfasst die Ausbildung 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Fahr-Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten mit einem Kraftfahrzeug der betreffenden Fahrerlaubnisklassen.
Abweichende gesetzliche Umfänge gelten insbesondere für Quereinsteiger (96 Unterrichtseinheiten einschließlich 10 Fahr-Unterrichtseinheiten) und Umsteiger (35 Unterrichtseinheiten einschließlich 2,5 Fahr-Unterrichtseinheiten), sofern eine solche Variante ausdrücklich gebucht wird.
2. IHK-Prüfung und Prüfungsgebühren
Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ist eine schriftliche theoretische Prüfung mit einer Dauer von 90 Minuten und wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Die Prüfungsgebühr der IHK ist nur dann im Kurspreis enthalten, wenn dies in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist. Andernfalls wird sie gesondert nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der zuständigen IHK erhoben.
3. Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und Behördengebühren
In Deutschland wird die Berufskraftfahrerqualifikation grundsätzlich durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert. Der FQN hat die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im deutschen Führerschein als regulären Nachweis abgelöst.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise für die Ausstellung des FQN sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung genannt ist. Andernfalls fallen diese Gebühren zusätzlich an.
4. Was passiert bei Nichtbestehen der IHK-Prüfung?
Wird die vorgeschriebene IHK-Prüfung nicht bestanden, ist für einen weiteren Prüfungsversuch erneut eine Anmeldung erforderlich. Dabei können erneut Prüfungsgebühren der IHK anfallen.
Zusätzliche Prüfungsvorbereitung, Wiederholungsunterricht oder weitere Leistungen der Ausbildungsstätte werden nur dann berechnet, wenn sie vereinbart oder tatsächlich in Anspruch genommen werden. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung, der Vertrag und der gültige Preisaushang.
5. Abgrenzung zum Führerscheinerwerb
Die beschleunigte Grundqualifikation ersetzt nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE beziehungsweise D1/D1E/D/DE. Führerscheinausbildung, Fahrerlaubnisprüfungen, ärztliche oder augenärztliche Nachweise und sonstige Fahrerlaubniskosten sind daher nicht automatisch Bestandteil des Code-95-Angebots.
Eine Kombination mit einem Führerscheinpaket ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der gebuchten Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich aufgeführt ist.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang und die Abrechnung sind der schriftliche Ausbildungs- beziehungsweise Dienstleistungsvertrag, die gebuchte Produkt- oder Paketbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang.
Bei Widersprüchen oder Abweichungen geht die individuell vereinbarte und schriftlich dokumentierte Vertragsleistung vor.