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Umschreibung Klasse D1E - Ausländische Fahrerlaubnis, Kleinbus mit Anhänger

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Umschreibung Klasse D1E - Ausländische Fahrerlaubnis, Kleinbus mit Anhänger
Umschreibung Klasse D1E - Ausländische Fahrerlaubnis, Kleinbus mit Anhänger
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Umschreibung Klasse D1E: Ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbus mit Anhänger

Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis für Kleinbusse mit Anhänger und möchten diese in Deutschland in die Klasse D1E umschreiben lassen? Welche Voraussetzungen und Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat Ihrer Fahrerlaubnis und davon ab, welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse Ihre vorhandene Berechtigung entspricht.

Die Fahrerlaubnisklasse D1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Das Zugfahrzeug der Klasse D1 darf für maximal 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sein und eine maximale Fahrzeuglänge von 8 Metern haben.

Bei Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten gelten andere Anerkennungs- und Umtauschregelungen als bei Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten. Bei Drittstaaten richtet sich die Umschreibung insbesondere danach, ob der Ausstellungsstaat und die Fahrerlaubnisklasse D1E in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind.

Je nach Herkunftsland können theoretische und/oder praktische Prüfungen entfallen. Ist für den Ausstellungsstaat und die Klasse D1E keine entsprechende Anerkennung vorgesehen, können eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein. Die konkreten Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise werden von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.

Feld Information
Produkt-Nr. BUS-UM-D1E
Kategorie Bus mit Anhänger / Führerschein-Umschreibung
Produktname Umschreibung Klasse D1E
Geeignet für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für Kleinbusse mit Anhänger, die eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse D1E benötigen
Fahrerlaubnisklasse D1E
Zugfahrzeug Fahrzeug der Klasse D1 für maximal 16 Personen außer dem Fahrer und mit einer maximalen Fahrzeuglänge von 8 Metern
Anhänger Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Voraussetzung Ausländische Fahrerlaubnis, die einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklasse für Kleinbusse mit Anhänger zugeordnet werden kann
EU / EWR-Führerschein Gültige Fahrerlaubnisse aus EU- oder EWR-Staaten werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt; die konkreten Umtausch- und Gültigkeitsregelungen sind im Einzelfall zu prüfen
Drittstaaten Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR gelten besondere Umschreibungs- und Prüfungsregelungen
Anlage 11 FeV Je nach Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisklasse können theoretische und/oder praktische Prüfungen entfallen
Theorieprüfung Abhängig vom Ausstellungsstaat und den Regelungen der Anlage 11 FeV
Praktische Prüfung Abhängig vom Ausstellungsstaat und den Regelungen der Anlage 11 FeV
Fahrstunden Umfang abhängig vom individuellen Fahrkönnen und davon, ob eine praktische Prüfung erforderlich ist
Gesundheitliche Nachweise Für die Klasse D1E können die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen, sehbezogenen und weiteren Eignungsnachweise erforderlich sein
Übersetzung / Klassifizierung Je nach Herkunftsland und Führerscheindokument kann eine Übersetzung und/oder Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich sein
Antrag Die Umschreibung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt
Wichtig Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach Ausstellungsland, vorhandener Fahrerlaubnisklasse und Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Für wen ist die Umschreibung Klasse D1E geeignet?

Die Umschreibung richtet sich an Personen, die bereits im Ausland eine Fahrerlaubnis für Kleinbusse mit schwerem Anhänger erworben haben und in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse D1E benötigen.

Dabei ist nicht allein die Bezeichnung der ausländischen Fahrerlaubnisklasse entscheidend. Maßgeblich ist, welche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit der vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis tatsächlich geführt werden dürfen.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft den Fahrerlaubnisumfang und ordnet die vorhandene Berechtigung den entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklassen zu.

Was darf man mit Klasse D1E fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus:

  • einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und
  • einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Das Zugfahrzeug der Klasse D1 darf für mehr als acht und höchstens 16 Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Außerdem darf es höchstens 8 Meter lang sein.

Damit erweitert D1E die Klasse D1 insbesondere um die Möglichkeit, schwerere Anhänger mitzuführen.

Welche Bedeutung hat die Klasse D1?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E baut grundsätzlich auf der Klasse D1 auf.

Bei einer Umschreibung wird daher nicht nur geprüft, ob eine ausländische Anhängerberechtigung vorhanden ist. Entscheidend ist auch, welchem deutschen Fahrerlaubnisumfang das Zugfahrzeug entspricht.

Umfasst die ausländische Fahrerlaubnis sowohl Kleinbusse als auch entsprechende Anhänger, kann die behördliche Zuordnung mehrere deutsche Fahrerlaubnisklassen betreffen.

Welche Klassen sind in D1E eingeschlossen?

Mit der Fahrerlaubnisklasse D1E ist grundsätzlich auch die Klasse BE eingeschlossen.

Besitzt der Fahrer zusätzlich die Klasse C1, kann sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Berechtigung der Klasse C1E ergeben.

Welche Fahrerlaubnisklassen bei einer Umschreibung tatsächlich eingetragen werden, richtet sich nach dem Umfang der ausländischen Fahrerlaubnis und der Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Unterschied zwischen D1 und D1E

Der wesentliche Unterschied liegt in der zulässigen Anhängermasse:

  • Klasse D1: Kleinbus mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse D1E: Kleinbus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Wer regelmäßig einen schweren Anhänger mit einem D1-Fahrzeug führen möchte, benötigt daher grundsätzlich die Klasse D1E.

Unterschied zwischen D1E und DE

Die Klassen D1E und DE unterscheiden sich insbesondere beim zulässigen Zugfahrzeug.

  • D1E: Zugfahrzeug der Klasse D1 mit höchstens 16 Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrer und maximal 8 Metern Fahrzeuglänge
  • DE: Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Wer im Ausland bereits größere Busse mit schweren Anhängern führen darf, sollte prüfen lassen, ob statt oder zusätzlich zu D1E eine Umschreibung auf Klasse DE möglich ist.

EU- und EWR-Führerschein Klasse D1E

Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Bei Busfahrerlaubnisklassen gelten jedoch besondere Vorschriften hinsichtlich Gültigkeit, Befristung, Verlängerung und gegebenenfalls Umtausch.

Daher sollte im Einzelfall geprüft werden, bis wann die vorhandene Fahrerlaubnis gültig ist und ob beziehungsweise wann eine deutsche Fahrerlaubnis oder ein deutscher Führerschein benötigt wird.

D1E-Führerschein aus einem Drittstaat

Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten besondere Anerkennungs- und Umschreibungsregeln.

Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland darf mit einer gültigen Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich noch bis zu sechs Monate im Umfang der vorhandenen Fahrerlaubnis gefahren werden.

Soll danach weiterhin eine entsprechende Kleinbus-Anhänger-Kombination in Deutschland geführt werden, ist grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

Was passiert nach Ablauf der 6-Monats-Frist?

Nach Ablauf der grundsätzlich sechsmonatigen Fahrberechtigung darf mit der Drittstaaten-Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht weitergefahren werden, wenn noch keine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Ein bereits laufendes Umschreibungsverfahren verlängert diese Fahrberechtigung grundsätzlich nicht automatisch.

Die Umschreibung sollte deshalb rechtzeitig beantragt werden.

Welche Bedeutung hat das Ausstellungsland?

Das Ausstellungsland ist entscheidend dafür, welche Prüfungen und weiteren Voraussetzungen bei der Umschreibung gelten.

Je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse kann:

  • keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein
  • nur eine theoretische Prüfung erforderlich sein
  • nur eine praktische Prüfung erforderlich sein
  • eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein

Die Anerkennungsregelungen werden für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen gesondert betrachtet. Eine Prüfungserleichterung für D1 bedeutet daher nicht automatisch, dass für D1E dieselben Voraussetzungen gelten.

Muss man bei der Umschreibung D1E eine Theorieprüfung machen?

Ob eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsstaat, dem vorhandenen Fahrerlaubnisumfang und den für den konkreten Umschreibungsfall geltenden Vorschriften ab.

Bei einer regulären Erweiterung einer bereits vorhandenen deutschen Fahrerlaubnis von D1 auf D1E ist grundsätzlich keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis kommt es jedoch auf die behördliche Zuordnung und die für das Herkunftsland geltenden Regelungen an.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Prüfungen im Einzelfall erforderlich sind.

Muss man eine praktische Prüfung für D1E machen?

Ob eine praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss, richtet sich ebenfalls nach dem Ausstellungsstaat und den geltenden Anerkennungsregelungen.

Ist eine praktische Prüfung erforderlich, muss der Bewerber zeigen, dass er eine Kleinbus-Anhänger-Kombination sicher, selbstständig und vorausschauend führen kann.

Neben der allgemeinen Verkehrsteilnahme spielen dabei insbesondere die Fahrzeugbeherrschung, das Rangieren und der sichere Umgang mit dem Anhänger eine wichtige Rolle.

Gibt es Pflichtfahrstunden bei der Umschreibung?

Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung wie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis vorgeschrieben.

Es besteht daher grundsätzlich keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden im Umschreibungsverfahren.

Wie viele Fahrstunden für die Vorbereitung sinnvoll sind, hängt insbesondere ab von:

  • der bisherigen Erfahrung mit Kleinbussen
  • der Erfahrung mit schweren Anhängern
  • der Dauer seit der letzten regelmäßigen Fahrt
  • der Sicherheit beim Rückwärtsfahren und Rangieren
  • der Beherrschung des An- und Abkuppelns
  • der Kenntnis deutscher Verkehrsregeln
  • der individuellen Prüfungsreife

Sind Sonderfahrten vorgeschrieben?

Bei einer reinen prüfungspflichtigen Umschreibung müssen die beim regulären Fahrerlaubniserwerb vorgesehenen besonderen Ausbildungsfahrten grundsätzlich nicht als fest vorgeschriebener Ausbildungsumfang erneut absolviert werden.

Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten können jedoch Bestandteil der individuellen Prüfungsvorbereitung sein, wenn diese für die Prüfungsreife sinnvoll sind.

Praktische Vorbereitung auf die D1E-Prüfung

Das Führen eines Kleinbusses mit schwerem Anhänger stellt besondere Anforderungen an die Fahrzeugbeherrschung.

Zu den möglichen Trainingsinhalten gehören:

  • Abfahrtskontrolle
  • An- und Abkuppeln des Anhängers
  • Kontrolle der Anhängeeinrichtung
  • Herstellen der elektrischen und gegebenenfalls weiteren Verbindungen
  • Rückwärtsfahren mit Anhänger
  • Rangieren
  • Kurvenfahren
  • Einschätzen des Ausschwenkbereichs
  • Verkehrsbeobachtung über die Spiegel
  • Geschwindigkeitsanpassung
  • Sicherheitsabstand
  • vorausschauendes Bremsen
  • Stadtverkehr
  • Landstraßenverkehr
  • Autobahn- und Kraftfahrstraßenverkehr
  • fahrgastfreundliche und sichere Fahrweise

An- und Abkuppeln des Anhängers

Das sichere Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger gehört zu den wichtigen praktischen Fähigkeiten bei der Klasse D1E.

Je nach verwendeter Fahrzeugkombination können unter anderem folgende Arbeitsschritte erforderlich sein:

  • Zugfahrzeug und Anhänger richtig positionieren
  • Anhängekupplung ordnungsgemäß verbinden
  • Verriegelung kontrollieren
  • elektrische Verbindung herstellen
  • gegebenenfalls weitere Leitungen verbinden
  • Stützrad beziehungsweise Stützeinrichtungen bedienen
  • Feststellbremse des Anhängers kontrollieren
  • Beleuchtung überprüfen
  • Sicherheitskontrolle der Verbindung durchführen

Rückwärtsfahren und Rangieren mit Anhänger

Beim Rückwärtsfahren reagiert ein Anhänger anders als das Zugfahrzeug. Deshalb sind eine genaue Spiegelbeobachtung und frühzeitige Lenkkorrekturen besonders wichtig.

Trainiert werden können beispielsweise:

  • gerades Rückwärtsfahren
  • kontrollierte Richtungsänderungen
  • Rückwärtsfahren in vorgegebene Bereiche
  • Rangieren auf engem Raum
  • Einschätzen des Anhängerwinkels
  • Beachten des Ausschwenkbereichs
  • sichere Nutzung der Außenspiegel

Abfahrtskontrolle bei Klasse D1E

Vor Fahrtbeginn muss überprüft werden, ob das Zugfahrzeug und der Anhänger verkehrs- und betriebssicher miteinander verbunden sind.

Zu den möglichen Kontrollpunkten gehören:

  • Anhängekupplung und Verriegelung
  • Bremsanlage
  • elektrische Verbindungen
  • Beleuchtung
  • Bereifung und Räder
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Türen und Fahrgastbereich
  • Stütz- und Sicherungseinrichtungen
  • Ladung und Ladungssicherung
  • erkennbare technische Mängel

Fahrgastsicherheit bei D1E

Auch beim Führen eines D1E-Gespanns trägt der Fahrer besondere Verantwortung für die Fahrgäste.

Neben der sicheren Beherrschung des Anhängers sind deshalb insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • ruhiges und kontrolliertes Anfahren
  • vorausschauendes Bremsen
  • angepasste Kurvengeschwindigkeit
  • ausreichender Sicherheitsabstand
  • Beachtung des längeren Bremswegs
  • sicherer Ein- und Ausstieg der Fahrgäste
  • Aufmerksamkeit gegenüber Kindern, älteren und mobilitätseingeschränkten Personen

Gewichte und technische Grenzen beachten

Eine vorhandene Fahrerlaubnis der Klasse D1E bedeutet nicht, dass jede technisch denkbare Kombination gefahren werden darf.

Zusätzlich zu den fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen müssen stets die technischen und straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zu beachten sind beispielsweise:

  • zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers
  • zulässige Anhängelast
  • Stützlast, soweit relevant
  • Achslasten
  • technische Angaben in den Fahrzeugpapieren

Ladungssicherung im Anhänger

Wird mit dem Anhänger Gepäck, Material oder andere Ladung transportiert, muss diese ordnungsgemäß gesichert werden.

Die Ladung darf auch bei starken Bremsmanövern oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder aus dem Anhänger herausfallen.

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Gewichtsverteilung
  • Schwerpunkt
  • Achslasten
  • Stützlast
  • geeignete Zurrpunkte
  • geeignete Sicherungsmittel
  • Kontrolle der Ladung während der Fahrt

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gelten für D1E?

Für die Fahrerlaubnisklasse D1E gelten die besonderen gesundheitlichen Anforderungen der Busfahrerlaubnisklassen.

Im Rahmen der Erteilung beziehungsweise Umschreibung können insbesondere erforderlich sein:

  • ärztlicher Nachweis über die körperliche und gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zur Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit

Welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, hängt unter anderem vom Alter und von den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Wie lange ist die Klasse D1E gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse D1E wird grundsätzlich befristet erteilt.

Für eine weitere Nutzung muss die Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängert werden. Hierfür sind die jeweils gesetzlich erforderlichen gesundheitlichen und sehbezogenen Nachweise vorzulegen.

Der konkrete Ablaufzeitpunkt ergibt sich aus dem Führerscheindokument beziehungsweise der erteilten Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt?

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Ausstellungsstaat, dem vorhandenen Fahrerlaubnisumfang und den Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Typischerweise können unter anderem folgende Unterlagen verlangt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • gegebenenfalls Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis
  • gegebenenfalls Nachweis über das ursprüngliche Erteilungsdatum
  • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland
  • ärztlicher Eignungsnachweis
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • gegebenenfalls weiterer Eignungsnachweis für Busfahrerlaubnisklassen
  • weitere von der Fahrerlaubnisbehörde verlangte Unterlagen

Wann ist eine Übersetzung oder Klassifizierung erforderlich?

Je nach Herkunftsland, Sprache und Gestaltung des Führerscheins kann eine deutsche Übersetzung erforderlich sein.

Bei D1E ist zusätzlich wichtig, dass eindeutig erkennbar ist, welche Fahrzeug- und Anhängerkombinationen die ausländische Fahrerlaubnis umfasst.

Eine Klassifizierung oder ergänzende Bestätigung kann deshalb insbesondere Angaben dazu enthalten, wie viele Fahrgäste befördert werden dürfen, welcher Fahrzeugtyp geführt werden darf und welche Anhängerberechtigung besteht.

Ist D1E automatisch eine Berufskraftfahrerqualifikation?

Nein. Die Fahrerlaubnisklasse D1E und die Berufskraftfahrerqualifikation sind voneinander getrennte Voraussetzungen.

D1E berechtigt fahrerlaubnisrechtlich zum Führen der entsprechenden Kleinbus-Anhänger-Kombination.

Für bestimmte gewerbliche Einsätze in der Personenbeförderung können zusätzlich die Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts gelten.

Fahrerqualifizierungsnachweis bei beruflicher Nutzung

Wer ein Fahrzeug der Klasse D1E im qualifikationspflichtigen gewerblichen Personenverkehr führt, benötigt gegebenenfalls zusätzlich einen gültigen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation.

Dieser wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis D1E bedeutet nicht automatisch, dass eine ausländische Berufskraftfahrerqualifikation ebenfalls anerkannt oder übertragen wird.

Wie läuft die Umschreibung Klasse D1E ab?

Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Ausstellungsstaat, dem vorhandenen Fahrerlaubnisumfang und den Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde.

Typischerweise erfolgt die Umschreibung in folgenden Schritten:

  • Prüfung des ausländischen Führerscheins
  • Feststellung der vorhandenen Kleinbus- und Anhängerberechtigung
  • Zuordnung zu den entsprechenden deutschen Fahrerlaubnisklassen
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Beschaffung der erforderlichen Gesundheits- und Sehnachweise
  • Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
  • Klärung, welche Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich sind
  • gegebenenfalls Anmeldung bei der Fahrschule
  • individuelle Vorbereitung auf die erforderlichen Prüfungen
  • Ablegen der gegebenenfalls vorgeschriebenen Prüfungen
  • Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erfüllung aller Voraussetzungen

Wie lange dauert die Umschreibung?

Die Bearbeitungsdauer kann nicht pauschal angegeben werden.

Sie hängt unter anderem ab von:

  • dem Ausstellungsstaat
  • der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse
  • der Vollständigkeit der Unterlagen
  • erforderlichen Übersetzungen oder Klassifizierungen
  • gesundheitlichen und sonstigen Eignungsnachweisen
  • der Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde
  • gegebenenfalls erforderlichen Prüfungen
  • der individuellen Prüfungsreife
  • der Verfügbarkeit von Prüfungsterminen

Welche Kosten entstehen bei der Umschreibung Klasse D1E?

Die Kosten für die Umschreibung einer ausländischen D1E-Fahrerlaubnis hängen vom individuellen Verfahren ab.

Mögliche Kostenbestandteile sind:

  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • Übersetzung beziehungsweise Klassifizierung der Fahrerlaubnis
  • ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen
  • gegebenenfalls weitere Eignungsuntersuchungen
  • Anmeldung bei der Fahrschule
  • gegebenenfalls Lernmaterial
  • individuelle Vorbereitungsfahrstunden
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung, sofern erforderlich
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung, sofern erforderlich
  • Prüfungsgebühren
  • gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise

Sind aufgrund des Herkunftsstaates keine Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich, kann der Umfang der Fahrschulleistungen entsprechend geringer ausfallen.

Beschreibung

Die Umschreibung Klasse D1E richtet sich an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für Kleinbusse mit schwerem Anhänger, die in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigen.

Die Klasse D1E umfasst Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Das D1-Zugfahrzeug darf für höchstens 16 Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und maximal 8 Meter lang sein.

Welche deutschen Fahrerlaubnisklassen erteilt werden können und ob theoretische oder praktische Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und vom tatsächlichen Umfang der vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis ab.

Bei einer prüfungspflichtigen Umschreibung ist grundsätzlich keine vollständige reguläre Fahrschulausbildung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestanzahl an Fahrstunden erforderlich. Die praktische Vorbereitung kann individuell an die vorhandene Erfahrung mit Kleinbussen, Anhängern und die persönliche Prüfungsreife angepasst werden.

Zusätzlich sind die besonderen gesundheitlichen, sehbezogenen und gegebenenfalls weiteren Eignungsanforderungen der Busfahrerlaubnisklassen zu beachten. Für bestimmte gewerbliche Einsätze können darüber hinaus Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation gelten.

Die endgültige Entscheidung über Anerkennung, Klassifizierung, erforderliche Prüfungen und die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Umschreibung Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger

Unterlagen zur Umschreibung der ausländischen D1E-Fahrerlaubnis.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. zusätzlich Meldebescheinigung
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Passfoto entsprechend den geltenden Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Antrag für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde; Fahrschule angeben.
✔ Erforderlich
☰
4. Ausländischer nationaler Führerschein
Original mit den betreffenden Klassen; kein Ersatz durch Kopie.
✔ Erforderlich
☰
5. Führerscheinübersetzung / Klassifizierung
Anerkannte Übersetzung oder Klassifizierung, soweit gefordert
!
Falls zutreffend
☰
6. Nachweis der Grundklasse D1
D1E setzt die passende D1-Berechtigung voraus.
✔ Erforderlich
☰
7. Erklärung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Bestätigung zur noch gültigen ausländischen Fahrerlaubnis.
✔ Erforderlich
☰
8. Ärztliche Eignungsbescheinigung (Anlage 5 FeV)
Körperliche und geistige Eignung; bei Antrag höchstens 1 Jahr alt.
✔ Erforderlich
☰
9. Nachweis des Sehvermögens (Anlage 6 FeV)
Ärztliche Untersuchung / augenärztliches Zeugnis; höchstens 2 Jahre alt.
✔ Erforderlich
☰
10. Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
Für Busklassen nach den behördlichen Vorgaben.
✔ Erforderlich
☰
11. Zusätzlicher Leistungsnachweis
Für Busklassen bei erstmaliger Erteilung oder über 50 Jahren, soweit vorgeschrieben.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Bei EU-/EWR-Führerscheinen gelten andere Regeln als bei Drittstaaten. Prüfpflichten und Nachweise hängen vom Ausstellungsstaat und der jeweiligen Klasse ab (Anlage 11 FeV).

 

Rechts- und Informationsstand: 09.10.2026 | Quellenbasis: FeV §§ 28-31, Anlage 11; BayernPortal

Ergänzung 03 / 23

Fahrschule Öktem · Weissenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

D1E

Umschreibung Klasse D1E

Ausländische Fahrerlaubnis – Kleinbus mit Anhänger

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Szenario: Umschreibung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.042,37 €
Leistungen der Fahrschule 1.810,00 €
Amtliche Gebühren 232,37 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Bearbeitungs- und Anmeldegebühr Umschreibung
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Übungsfahrt 6 Fahrstunden à 45 Minuten
6
je 45 Min.
130,00 €
780,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 1.810,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 1.810,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
186,47 €
186,47 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 232,37 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.042,37 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.