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Führerschein Klasse D - Busführerschein für die Personenbeförderung

€9.100,00
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Führerschein Klasse D - Busführerschein für die Personenbeförderung
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Führerschein Klasse D - Busführerschein für die Personenbeförderung
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Führerschein Klasse D – Busführerschein für die Personenbeförderung

Mit dem Führerschein Klasse D dürfen Sie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz führen.

Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse DE erforderlich.

Die Fahrerlaubnisklasse D ist die klassische Busfahrerlaubnis und bildet die Grundlage für Tätigkeiten im Linienverkehr, Reiseverkehr und sonstigen gewerblichen Personenverkehr. Das reguläre Mindestalter beträgt 24 Jahre. Je nach Qualifikation, Berufsausbildung und Einsatzbereich sind gesetzlich auch niedrigere Altersgrenzen möglich.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse D

Feld Information
Produkt-Nr. BU-D
Kategorie Bus
Produktname Führerschein Klasse D
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B oder Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
Reguläres Mindestalter 24 Jahre
Frühere Erteilung Je nach Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation, Berufsausbildung und Einsatzbereich unter bestimmten Voraussetzungen ab 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich
Fahrgastplätze Mehr als 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Prüfung Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
Gesundheitliche Nachweise Ärztliche Untersuchung, Nachweis des Sehvermögens und zusätzlicher Nachweis besonderer Leistungsanforderungen erforderlich
Gültigkeit Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Eingeschlossene Klasse D1
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse D

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse D fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Typische Fahrzeuge sind:

  • Linienbusse
  • Reisebusse
  • Überlandbusse
  • Shuttle- und Transferbusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen
  • sonstige Kraftomnibusse zur Personenbeförderung

Mit einem Fahrzeug der Klasse D darf zusätzlich ein Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse D?

Der Busführerschein Klasse D eignet sich für Personen, die beruflich größere Busse zur Personenbeförderung fahren möchten.

Typische Tätigkeitsbereiche sind:

  • öffentlicher Linienverkehr
  • Schüler- und Werksverkehr
  • Reisebusverkehr
  • Fernbusverkehr
  • Flughafen- und Hoteltransfers
  • Touristik- und Ausflugsverkehr
  • sonstige gewerbliche Personenbeförderung

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse D?

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D müssen erhöhte Anforderungen erfüllt werden, da Fahrer eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Fahrgäste tragen.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Fahrerlaubnis Klasse B beziehungsweise Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
  • Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters
  • Antrag auf Erteilung beziehungsweise Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ärztliche Untersuchung zur körperlichen und gesundheitlichen Eignung
  • besonderer Nachweis über das Sehvermögen
  • Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
  • vorgeschriebene theoretische Fahrschulausbildung
  • vorgeschriebene praktische Fahrausbildung
  • bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse D möglich?

Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D beträgt 24 Jahre.

Je nach beruflicher Qualifikation und vorgesehenem Einsatzbereich kann Klasse D jedoch bereits früher erworben werden.

  • ab 23 Jahren: nach beschleunigter Grundqualifikation
  • ab 21 Jahren: nach Grundqualifikation
  • ab 21 Jahren: nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
  • ab 20 Jahren: während oder nach bestimmten anerkannten Berufsausbildungen
  • ab 18 Jahren: im Rahmen bestimmter Berufsausbildungen im Linienverkehr bis 50 km oder bei bestimmten Fahrten ohne Fahrgäste

Bei einer Fahrerlaubniserteilung vor dem regulären Mindestalter können gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich Einsatzbereich, Linienlänge, Inland oder Ausbildungsverhältnis gelten.

Klasse D ab 23 Jahren

Nach erfolgreicher beschleunigter Grundqualifikation kann die Fahrerlaubnisklasse D grundsätzlich bereits ab einem Alter von 23 Jahren erworben werden.

Damit können angehende Busfahrer bereits vor dem regulären Mindestalter von 24 Jahren in die professionelle Personenbeförderung einsteigen, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Klasse D ab 21 Jahren

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Busführerschein bereits ab 21 Jahren erworben werden.

Dies ist insbesondere nach einer entsprechenden Grundqualifikation möglich. Mit einer beschleunigten Grundqualifikation kann die Nutzung ab 21 Jahren zudem für bestimmte Fahrten im Linienverkehr bis zu einer Linienlänge von 50 km zugelassen werden.

Welche Berechtigung im konkreten Fall gilt, hängt vom gewählten Qualifikationsweg und dem späteren Einsatzgebiet ab.

Klasse D ab 20 oder 18 Jahren

Im Rahmen bestimmter anerkannter Berufsausbildungen kann die Fahrerlaubnis Klasse D bereits früher erworben werden.

Hierzu gehören insbesondere Ausbildungswege wie:

  • Berufskraftfahrer beziehungsweise Berufskraftfahrerin
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • vergleichbare staatlich anerkannte Berufsausbildungen mit entsprechenden Fahrinhalten

Für Fahrer unter 20 beziehungsweise 24 Jahren gelten je nach Fall besondere Beschränkungen. Dazu können beispielsweise der Einsatz nur im Inland, nur im Rahmen der Ausbildung oder nur im Linienverkehr bis 50 km beziehungsweise bei Fahrten ohne Fahrgäste gehören.

Braucht man Klasse B vor Klasse D?

Ja. Der Busführerschein Klasse D baut grundsätzlich auf der Fahrerlaubnis Klasse B auf.

Wer Klasse D erwerben möchte, muss daher eine entsprechende Pkw-Fahrerlaubnis besitzen beziehungsweise die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.

Ausbildung für den Führerschein Klasse D

Die Ausbildung für den Busführerschein Klasse D besteht aus theoretischem Unterricht und einer umfangreichen praktischen Fahrausbildung.

Im Theorieunterricht werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Besonderheiten der Personenbeförderung
  • Fahrgastsicherheit
  • Fahrzeugtechnik
  • Bremsanlagen
  • Fahrverhalten großer Fahrzeuge
  • Abmessungen und Wendekreis
  • Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Gefahrenlehre
  • Verhalten gegenüber Fahrgästen
  • umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren

Praktische Ausbildung für Klasse D

In der praktischen Fahrausbildung lernen Fahrschüler, einen Bus sicher, komfortabel und vorausschauend zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Abfahrtkontrolle und Fahrzeugvorbereitung
  • Bedienung des Busses
  • sicheres Anfahren und Anhalten
  • Bremsen mit Rücksicht auf Fahrgäste
  • Fahren in engen Straßen und Kurven
  • richtige Nutzung der Spiegel
  • Rangieren
  • Anfahren und Verlassen von Haltestellen
  • Beachtung des Ausschwenkbereichs
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Fahrgastsicherheit beim Busführerschein

Die Sicherheit der Fahrgäste ist ein zentraler Bestandteil der Klasse-D-Ausbildung.

Busfahrer müssen ihre Fahrweise insbesondere an stehende, ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste anpassen und abrupte Fahrmanöver möglichst vermeiden.

Wichtige Themen sind unter anderem:

  • sicheres Anfahren und Bremsen
  • vorausschauende Fahrweise
  • sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  • Beobachtung von Türen und Fahrgastbereich
  • Verhalten an Haltestellen
  • Umgang mit Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen

Abfahrtkontrolle beim Bus

Vor Fahrtbeginn müssen Busfahrer beurteilen können, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist.

Zu den möglichen Kontrollbereichen gehören beispielsweise:

  • Bremsanlage
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Flüssigkeitsstände
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Türen und Notausgänge
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgastbereich

Sonderfahrten bei Klasse D

Zur Ausbildung für den Busführerschein gehören neben den normalen Übungsstunden auch gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten.

Der konkrete Umfang richtet sich unter anderem danach, welche Fahrerlaubnisklassen bereits vorhanden sind.

Zu den besonderen Ausbildungsfahrten gehören insbesondere:

  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zusätzlich werden die für die sichere Fahrzeugbeherrschung erforderlichen normalen Übungsstunden durchgeführt.

Theoretische Prüfung Klasse D

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D ist eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die Prüfung umfasst allgemeine Verkehrsregeln und bus-spezifische Inhalte. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugtechnik, Fahrgastsicherheit, Gefahrenlehre und die besonderen Anforderungen an große Fahrzeuge zur Personenbeförderung.

Praktische Prüfung Klasse D

Nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung und bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Fahrerlaubnisprüfung für Klasse D.

Dabei müssen Bewerber zeigen, dass sie den Bus sicher beherrschen und sich selbstständig, vorausschauend und regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.

Auch klassenspezifische Sicherheitskontrollen und Grundfahraufgaben können Bestandteil der Prüfung sein.

Ärztliche Untersuchung für den Busführerschein

Für die Erteilung und Verlängerung der Klasse D ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Dabei wird geprüft, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die der sicheren Führung eines Busses entgegenstehen könnten.

Der entsprechende Nachweis muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Sehvermögen bei Klasse D

Für die Fahrerlaubnisklasse D gelten besondere Anforderungen an das Sehvermögen.

Der einfache Sehtest für einen normalen Pkw-Führerschein reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Stattdessen muss ein entsprechender Nachweis über die Erfüllung der strengeren Anforderungen für die Busklassen erbracht werden.

Zusätzlicher Eignungsnachweis bei Klasse D

Bei Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse D werden zusätzlich besondere Anforderungen an bestimmte Leistungsbereiche geprüft.

Dazu gehören:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Der entsprechende Nachweis ist beim erstmaligen Erwerb der Klasse D erforderlich und spielt bei späteren Verlängerungen ab bestimmten Altersgrenzen erneut eine Rolle.

Wie lange ist der Führerschein Klasse D gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse D wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.

Für eine Verlängerung müssen die vorgeschriebenen gesundheitlichen Anforderungen erneut nachgewiesen werden.

Ab bestimmten Altersgrenzen gelten zusätzliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit. Daher sollte die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Fahrerlaubnis vorbereitet werden.

Klasse D oder D1 – was ist der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied liegt bei der Anzahl der Fahrgastplätze und der Fahrzeuglänge.

  • Klasse D1: Fahrzeuge mit mehr als 8, aber höchstens 16 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen
  • Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ohne entsprechende Begrenzung auf 16 Fahrgastplätze

Wer größere Linien-, Reise- oder Fernbusse fahren möchte, benötigt daher grundsätzlich Klasse D.

Klasse D oder DE – wann brauche ich DE?

Mit Klasse D dürfen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mitgeführt werden.

Für einen Bus der Klasse D mit einem Anhänger von mehr als 750 kg ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse DE erforderlich.

Berufskraftfahrerqualifikation für Busfahrer

Der Busführerschein Klasse D allein reicht für viele gewerbliche Tätigkeiten in der Personenbeförderung nicht aus.

Wer beruflich einen Bus führt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich eine entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.

Diese kann je nach persönlicher Ausgangssituation beispielsweise über eine Grundqualifikation, eine beschleunigte Grundqualifikation oder einen gesetzlich anerkannten beruflichen Qualifikationsweg erworben werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Die Berufskraftfahrerqualifikation wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.

Der FQN weist die Qualifikation für die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und die zugehörige Gültigkeitsdauer nach.

Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildungen absolvieren.

BKF-Weiterbildung für Busfahrer

Busfahrer, die den gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften unterliegen, müssen ihre berufliche Qualifikation regelmäßig auffrischen.

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtseinheiten und ist grundsätzlich in regelmäßigen Abständen zu absolvieren.

Zu den möglichen Inhalten gehören:

  • Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • digitaler Tachograph
  • Verkehrssicherheit
  • Notfallmanagement
  • Gesundheit und Arbeitssicherheit
  • Kundenorientierung

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse D?

Die Kosten für den Busführerschein Klasse D hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf, bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen und den aktuellen Preisen der Fahrschule ab.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Theorieunterricht
  • praktische Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • ärztliche Untersuchung
  • Untersuchung des Sehvermögens
  • zusätzlicher Eignungs- beziehungsweise Leistungsnachweis

Bei einer geplanten gewerblichen Tätigkeit können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Mitgeführt werden darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Das reguläre Mindestalter beträgt 24 Jahre. Abhängig von Berufsausbildung, Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation und Einsatzbereich kann die Fahrerlaubnis unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits früher erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse D
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz beziehungsweise Voraussetzung der Fahrerlaubnis Klasse B
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter und besondere Altersgrenzen für Klasse D
  • § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
  • § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
  • Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – zusätzliche Eignungsanforderungen für Busfahrer
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Qualifikation und Weiterbildung für bestimmte gewerbliche Personenbeförderungen

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis für den vollständigen Erwerb einer Bus-Fahrerlaubnis, sofern das Angebot nicht ausdrücklich sämtliche Leistungen abschließend aufführt. Die Gesamtkosten richten sich nach Fahrerlaubnisklasse, vorhandenen Vorkenntnissen, persönlichen Voraussetzungen und individuellem Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚌 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen praktischen Unterrichtseinheiten richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernfortschritt und der sicheren Beherrschung des Ausbildungsfahrzeugs.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzlich erforderliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation sind nicht im angegebenen Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche, augenärztliche oder sonstige Eignungsnachweise können abhängig vom Einzelfall gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und dem vorhandenen Fahrerlaubnisbesitz.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem gültigen Preisaushang und der Produktbeschreibung.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Gebühren der Prüforganisation und das vereinbarte Vorstellungsentgelt der Fahrschule.

Zusätzliche Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb der Bus-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation, Umstiegsqualifikation oder BKF-Weiterbildung.

Eine solche Leistung ist nur enthalten, wenn sie in der Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt wird.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Leistungsbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse D - Busführerschein für die
Personenbeförderung

Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse D.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis; bei Reisepass ggf. Meldebescheinigung.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse B
Vorder- und Rückseite; Klasse B ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige
Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Bescheinigung im Original bzw. nach Vorgabe der Behörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Führungszeugnis - Belegart O
Zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
9. Leistungspsychologisches Gutachten
Bei Ersterteilung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
✔ Erforderlich
☰
10. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

12 / 24

Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de

Checkliste - kein behördlicher Antrag

D

Führerschein Klasse D

Bus mit mehr als 8 Fahrgästen

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 9.366,65 €
Leistungen der Fahrschule 9.100,00 €
Amtliche Gebühren 266,65 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
500,00 €
500,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 44 Fahrstunden à 45 Minuten
44
je 45 Min.
130,00 €
5.720,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 8 Sonderfahrten à 45 Minuten
8
je 45 Min.
130,00 €
1.040,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 4 Sonderfahrten à 45 Minuten
4
je 45 Min.
130,00 €
520,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
130,00 €
390,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
130,00 €
260,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
1
pauschal
150,00 €
150,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Zwischensumme Fahrschule 9.100,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 9.100,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr theoretische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
24,99 €
24,99 €
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 266,65 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
9.366,65 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.