Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung

Führerschein Klasse CE – Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung
Kurzbeschreibung:
Mit dem Führerschein Klasse CE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.
Die Klasse CE ist die umfassendste Fahrerlaubnis für schwere Lkw-Kombinationen und eignet sich insbesondere für Sattelzüge, Gliederzüge und schwere Lkw-Anhänger-Kombinationen im Güterverkehr, in der Spedition und in der Logistik.
Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung. Das reguläre Mindestalter beträgt grundsätzlich 21 Jahre. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen ist der Erwerb bereits ab 18 Jahren möglich.
Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse CE
| Feld | Information |
|---|---|
| Produkt-Nr. | LK-CE |
| Kategorie | Lkw |
| Produktname | Führerschein Klasse CE |
| Voraussetzung | Fahrerlaubnis Klasse C oder Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung |
| Mindestalter | Grundsätzlich 21 Jahre; unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ab 18 Jahren |
| Anhänger | Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
| Gewichtsgrenze der Klasse CE | Keine eigene feste Obergrenze innerhalb der Fahrerlaubnisklasse; maßgeblich sind die fahrzeug- und straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gewichte |
| Theoretische Prüfung | Bei Erweiterung von Klasse C auf CE keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung |
| Praktische Prüfung | Erforderlich |
| Sonderfahrten C auf CE | 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit zu je 45 Minuten |
| Eingeschlossene Klassen | C1E, BE und T; zusätzlich DE, sofern die Fahrerlaubnis Klasse D vorhanden ist |
| Gesundheitliche Nachweise | Ärztliche Untersuchung und Nachweis des Sehvermögens erforderlich |
| Gültigkeit | Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen |
| Abschluss / Nachweis | Fahrerlaubnis Klasse CE |
Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse CE fahren?
Die Fahrerlaubnisklasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Typische Fahrzeuge und Kombinationen sind:
- Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger
- schwere Lkw mit Anhänger
- Gliederzüge
- schwere Transportfahrzeuge mit Anhänger
- Fahrzeugkombinationen im nationalen und internationalen Güterverkehr
Innerhalb der Fahrerlaubnisklasse CE gibt es keine eigene feste Gesamtgewichtsobergrenze wie beispielsweise bei C1E. Entscheidend sind jedoch weiterhin die technisch und straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gewichte der jeweiligen Fahrzeugkombination.
Für wen eignet sich der Führerschein Klasse CE?
Der CE-Führerschein eignet sich insbesondere für Fahrer, die schwere Lkw mit großen Anhängern oder Sattelanhängern führen möchten.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Spedition und Logistik
- Fernverkehr
- internationaler Güterverkehr
- Baustellen- und Schwertransport
- Lebensmittel- und Kühltransport
- Containerverkehr
- Fahrzeugtransport
- gewerblicher Güterverkehr mit schweren Lkw-Kombinationen
Welche Voraussetzungen gelten für Klasse CE?
Die Fahrerlaubnisklasse CE baut auf der Klasse C auf.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Fahrerlaubnis Klasse C beziehungsweise Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
- Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
- praktische Fahrausbildung
- vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten
- bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung
Ab welchem Alter ist der Führerschein Klasse CE möglich?
Das reguläre Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse CE beträgt grundsätzlich 21 Jahre.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis bereits ab 18 Jahren erworben werden. Dies gilt insbesondere nach einer entsprechenden Grundqualifikation oder im Rahmen bestimmter anerkannter Berufsausbildungen.
Je nach Qualifikationsweg können bis zum Erreichen des regulären Mindestalters besondere Einschränkungen gelten.
Klasse CE ab 18 – wann ist das möglich?
Ein Erwerb von C und CE ab 18 Jahren ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.
Dazu gehören insbesondere bestimmte Qualifikationswege für Berufskraftfahrer sowie anerkannte Berufsausbildungen, beispielsweise:
- Berufskraftfahrer beziehungsweise Berufskraftfahrerin
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- vergleichbare anerkannte Berufsausbildungen mit entsprechenden Fahrinhalten
Welche Bedingungen und möglichen Einschränkungen im konkreten Fall gelten, hängt vom jeweiligen Ausbildungs- und Qualifikationsweg ab.
Braucht man Klasse C vor Klasse CE?
Ja. Die Fahrerlaubnisklasse CE setzt Klasse C voraus.
Klasse C berechtigt zum Führen schwerer Lkw mit einem Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Sobald ein schwererer Anhänger oder Sattelanhänger verwendet werden soll, wird die Erweiterung CE benötigt.
Braucht man für CE eine Theorieprüfung?
Bei der Erweiterung von Klasse C auf CE ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Ausbildung und dem sicheren Umgang mit einer schweren Fahrzeugkombination.
Wer die Klassen C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erwirbt, absolviert die für den Erwerb von Klasse C erforderliche theoretische Ausbildung und Prüfung.
Praktische Ausbildung für Klasse CE
Die praktische Fahrausbildung bereitet auf das sichere Führen großer und schwerer Fahrzeugkombinationen vor.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören insbesondere:
- Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger
- Sicherheits- und Abfahrtkontrolle
- Kontrolle der Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
- Bremsanlagen der Fahrzeugkombination
- Anfahren und Bremsen mit Anhänger
- Kurvenfahren mit langen Fahrzeugkombinationen
- Rückwärtsfahren und Rangieren
- richtige Nutzung der Außenspiegel
- Beachtung des Ausschwenkbereichs
- Fahren im Stadtverkehr
- Überlandfahrten
- Autobahnfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Sonderfahrten beim Führerschein Klasse CE
Bei der Erweiterung von Klasse C auf CE sind gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten erforderlich.
Grundsätzlich sind vorgesehen:
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 2 Fahrstunden Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Ausbildungsstunde umfasst jeweils 45 Minuten.
Wer C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erwirbt, absolviert einen entsprechend angepassten Ausbildungsumfang für Solo-Lkw und Fahrzeugkombination.
Praktische Prüfung Klasse CE
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ist eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die praktische Prüfung umfasst insgesamt mindestens 85 Minuten. Davon entfallen mindestens 50 Minuten auf die Fahrzeit.
Während der Prüfung müssen Bewerber zeigen, dass sie die Fahrzeugkombination sicher beherrschen und selbstständig, vorausschauend und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.
Zusätzlich gehören klassenspezifische Grundfahraufgaben, Sicherheitskontrollen sowie das sichere Verbinden beziehungsweise Trennen der Fahrzeugkombination zum Prüfungsumfang.
An- und Abkuppeln bei Klasse CE
Das sichere Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger ist ein zentraler Bestandteil der CE-Ausbildung.
Dabei müssen unter anderem folgende Punkte beherrscht werden:
- sichere Positionierung der Fahrzeuge
- Kontrolle der Kupplungseinrichtung
- ordnungsgemäßes Verbinden der Bremsleitungen
- Anschluss der elektrischen Leitungen
- Kontrolle der Verriegelung
- Überprüfung der Beleuchtung
- Lösen und Sichern der Feststellbremse
- sicheres Abstellen des Anhängers
Bei Sattelzugkombinationen gelten entsprechend die Anforderungen für das sichere Auf- und Absatteln.
Abfahrtkontrolle bei Klasse CE
Vor Beginn einer Fahrt muss überprüft werden, ob Zugfahrzeug und Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger verkehrs- und betriebssicher sind.
Zu den wichtigen Kontrollbereichen gehören beispielsweise:
- Bremsanlage
- Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
- Bereifung und Räder
- Beleuchtung
- elektrische und pneumatische Verbindungen
- Spiegel und Sichtbereiche
- Fahrzeugaufbau
- Ladung und Ladungssicherung
Rückwärtsfahren und Rangieren mit Lkw-Anhänger
Das Rangieren einer schweren Fahrzeugkombination gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben beim CE-Führerschein.
In der praktischen Ausbildung lernen Fahrschüler, den Anhänger gezielt zu steuern, die Fahrzeugbewegungen über die Außenspiegel zu kontrollieren und auch bei begrenztem Platz sicher zu rangieren.
Entsprechende Grundfahraufgaben sind auch Bestandteil der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Ladungssicherung bei Klasse CE
Eine sichere Ladungsverteilung und Ladungssicherung ist bei schweren Lkw-Kombinationen besonders wichtig.
Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsungen, plötzlichen Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten nicht verrutscht, umkippt oder herunterfällt.
Dabei müssen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- zulässige Gesamtmasse
- Achslasten
- Ladungsverteilung
- Schwerpunkt der Ladung
- geeignete Sicherungsmittel
- Zurrpunkte und Zurrmittel
- technische Belastungsgrenzen des Fahrzeugs
Klasse C oder CE – was ist der Unterschied?
Der entscheidende Unterschied liegt bei der zulässigen Anhängermasse.
- Klasse C: schwere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Klasse CE: Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Wer beispielsweise einen klassischen Sattelzug oder einen schweren Lkw mit großem Anhänger fahren möchte, benötigt daher grundsätzlich die Klasse CE.
CE oder C1E – was ist der Unterschied?
Die Fahrerlaubnisklasse C1E ist auf kleinere Lkw-Kombinationen begrenzt.
- C1E: bestimmte Fahrzeugkombinationen bis maximal 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
- CE: schwere Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C ohne eine entsprechende 12.000-kg-Grenze innerhalb der Fahrerlaubnisklasse
Für den professionellen Schwerlast-, Fern- und Sattelzugverkehr ist deshalb regelmäßig die Klasse CE erforderlich.
Welche Führerscheinklassen sind in CE enthalten?
Mit der Fahrerlaubnisklasse CE erhalten Sie auch bestimmte weitere Fahrerlaubnisberechtigungen.
Die Klasse CE umfasst insbesondere:
- C1E
- BE
- T
Wenn zusätzlich die Fahrerlaubnis Klasse D vorhanden ist, berechtigt CE außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse DE.
Wie lange ist der Führerschein Klasse CE gültig?
Die Fahrerlaubnisklasse CE wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.
Für die Verlängerung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen gesundheitlichen Nachweise und der Nachweis des Sehvermögens.
Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Ärztliche Untersuchung und Sehvermögen
Für die Erteilung und Verlängerung der Klasse CE müssen besondere gesundheitliche Anforderungen erfüllt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- ärztliche Untersuchung zur körperlichen und gesundheitlichen Eignung
- entsprechender Nachweis über das Sehvermögen
Der einfache Sehtest für einen Pkw-Führerschein reicht für die Fahrerlaubnisklassen C und CE grundsätzlich nicht aus.
CE-Führerschein und Berufskraftfahrerqualifikation
Der Führerschein Klasse CE allein reicht für viele gewerbliche Tätigkeiten im Güterverkehr nicht aus.
Wer beruflich einen Lkw oder eine schwere Fahrzeugkombination führt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich die entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation.
Je nach persönlicher Ausgangssituation kann die erforderliche Qualifikation beispielsweise über eine Grundqualifikation, eine beschleunigte Grundqualifikation oder einen anderen gesetzlich vorgesehenen Qualifikationsweg erworben werden.
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation wird grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert.
Der FQN enthält die entsprechende Schlüsselzahl 95 und weist die berufliche Qualifikation für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nach.
Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer die vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung absolvieren, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.
BKF-Weiterbildung für CE-Fahrer
Berufskraftfahrer, die unter die gesetzlichen Weiterbildungsvorschriften fallen, müssen regelmäßig insgesamt 35 Unterrichtseinheiten innerhalb von fünf Jahren absolvieren.
Zu den möglichen Weiterbildungsinhalten gehören:
- wirtschaftliches und sicheres Fahren
- Lenk- und Ruhezeiten
- digitaler Tachograph
- Ladungssicherung
- Verkehrssicherheit
- Notfallmanagement
- Gesundheit und Arbeitssicherheit
Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse CE?
Die Kosten für den CE-Führerschein hängen vom individuellen Ausbildungsbedarf und davon ab, ob Klasse C bereits vorhanden ist oder C und CE gemeinsam erworben werden.
Typische Kostenbestandteile sind:
- Grundbetrag beziehungsweise Anmeldegebühr der Fahrschule
- praktische Übungsstunden
- vorgeschriebene Sonderfahrten
- Lernmaterial, sofern erforderlich
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
- ärztliche Untersuchung
- Nachweis des Sehvermögens
Bei geplanter gewerblicher Nutzung können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisklasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Eine eigenständige feste Gesamtgewichtsobergrenze enthält die Fahrerlaubnisklasse CE nicht. Die tatsächlich zulässigen Gewichte ergeben sich aus den technischen Fahrzeugdaten und den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
Das reguläre Mindestalter beträgt grundsätzlich 21 Jahre. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen ist der Erwerb ab 18 Jahren möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE
- § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz beziehungsweise Voraussetzung der Fahrerlaubnis Klasse C
- § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter und gesetzliche Ausnahmen
- § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an die Eignung
- § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anforderungen an das Sehvermögen
- § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Fahrerlaubnisprüfung
- § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – praktische Fahrerlaubnisprüfung
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
- § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – praktische Ausbildung und besondere Ausbildungsfahrten
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Anforderungen für bestimmte gewerbliche Fahrten
Rechtsbehelf
Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.
1. Individueller Ausbildungsbedarf
Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.
Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.
2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.
Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.
3. Prüfungsumfang
Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.
Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.
4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?
Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.
Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.
5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation
Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.
6. Abrechnung und Vertragsgrundlage
Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.
FAHRSCHULE ÖKTEM
Führerschein Klasse CE - Anhänger ohne
Gewichtsbegrenzung
Unterlagen für die Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse CE.
Wichtiger Hinweis
Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.
Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6
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Fahrschule Öktem · Weißenburger Str. 62 · 63739 Aschaffenburg · fahrschuleoktem.de
Checkliste - kein behördlicher Antrag
Führerschein Klasse CE
Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.
Szenario: ErweiterungLeistungen der Fahrschule
Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.
Amtliche Gebühren
Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.