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Führerschein Klasse C1E - Anhänger bis 12.000 kg

€2.495,00
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Führerschein Klasse C1E - Anhänger bis 12.000 kg
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Führerschein Klasse C1E - Anhänger bis 12.000 kg
Führerschein Klasse C1E - Anhänger bis 12.000 kg
€2.495,00

Führerschein Klasse C1E – Anhänger bis 12.000 kg

Kurzbeschreibung:

Mit dem Führerschein Klasse C1E dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination darf dabei höchstens 12.000 kg betragen.

Die Klasse C1E eignet sich besonders für Fahrer von kleineren Lkw mit schweren Anhängern, größeren Wohnmobilen mit Anhänger sowie gewerblich genutzten Fahrzeugkombinationen.

Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klasse C1 beziehungsweise die Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung. Bei der Erweiterung von C1 auf C1E ist keine zusätzliche theoretische Prüfung erforderlich. Entscheidend sind die praktische Ausbildung und die praktische Fahrerlaubnisprüfung.

Die wichtigsten Informationen zur Führerscheinklasse C1E

Feld Information
Produkt-Nr. LK-C1E
Kategorie Lkw
Produktname Führerschein Klasse C1E
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse C1 oder Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
Mindestalter 18 Jahre
Anhänger Mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Maximale Kombination Bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
Theoretische Prüfung Keine zusätzliche theoretische Prüfung bei Erweiterung von C1 auf C1E
Praktische Prüfung Erforderlich
Sonderfahrten 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit zu je 45 Minuten bei Erweiterung von C1 auf C1E
Gesundheitliche Nachweise Ärztliche Untersuchung und Nachweis des Sehvermögens erforderlich
Gültigkeit Maximal 5 Jahre; anschließend Verlängerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Eingeschlossene Klasse BE
Abschluss / Nachweis Fahrerlaubnis Klasse C1E

Was dürfen Sie mit dem Führerschein Klasse C1E fahren?

Die Fahrerlaubnisklasse C1E berechtigt zum Führen schwererer Fahrzeugkombinationen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern oder Sattelanhängern über 750 kg
  • Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 12.000 kg
  • bestimmte Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die gesamte Kombination höchstens 12.000 kg erreicht

Die technischen Vorgaben des Zugfahrzeugs und Anhängers, beispielsweise Anhängelast, Achslasten und Stützlast, müssen unabhängig von der Fahrerlaubnis eingehalten werden.

Für wen eignet sich der Führerschein Klasse C1E?

Der C1E-Führerschein eignet sich für Fahrer, denen die Anhängerberechtigung der Klasse C1 mit maximal 750 kg nicht ausreicht.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • kleinere Lkw mit schweren Anhängern
  • größere Wohnmobile mit Anhänger
  • Transportfahrzeuge mit Anhänger
  • Fahrzeug- und Maschinentransporte
  • gewerbliche Fahrzeugkombinationen
  • größere Freizeit- und Nutzanhänger

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse C1E?

Die Fahrerlaubnisklasse C1E baut auf der Klasse C1 auf.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Fahrerlaubnis Klasse C1 beziehungsweise Erfüllung der Voraussetzungen für deren Erteilung
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen für die C-Klassen
  • Nachweis über das erforderliche Sehvermögen
  • praktische Fahrausbildung
  • vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten
  • bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung

Braucht man für C1E eine Theorieprüfung?

Bei der Erweiterung von Klasse C1 auf C1E ist keine zusätzliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Ausbildung mit einer Fahrzeug-Anhänger-Kombination und dem Bestehen der praktischen Prüfung.

Praktische Ausbildung für Klasse C1E

In der praktischen Fahrausbildung lernen Sie, eine schwere Fahrzeugkombination sicher, vorausschauend und selbstständig zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
  • Sicherheitskontrolle der Fahrzeugkombination
  • Kontrolle von Kupplung und Verbindungseinrichtungen
  • Anfahren und Bremsen mit Anhänger
  • Kurvenfahren mit längerer Fahrzeugkombination
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • richtige Spiegelbeobachtung
  • Berücksichtigung von Fahrzeuglänge und Ausschwenkbereich
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Sonderfahrten bei Klasse C1E

Bei der Erweiterung von C1 auf C1E gehören gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten zur praktischen Ausbildung.

Grundsätzlich sind vorgesehen:

  • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 1 Fahrstunde Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Ausbildungsstunde umfasst jeweils 45 Minuten.

Wenn C1 und C1E gemeinsam erworben werden, gelten besondere Vorgaben für den gemeinsamen Ausbildungsgang. Der konkrete Umfang wird dann entsprechend den gesetzlichen Ausbildungsbestimmungen festgelegt.

Praktische Prüfung Klasse C1E

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1E muss eine praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden.

In der Prüfung müssen Bewerber zeigen, dass sie eine schwere Fahrzeugkombination sicher beherrschen und sich selbstständig sowie regelkonform im Straßenverkehr bewegen können.

Auch das sichere Verbinden und Trennen des Anhängers, Fahrzeugkontrollen und Grundfahraufgaben können Bestandteil der Prüfung sein.

An- und Abkuppeln bei C1E

Das sichere Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger ist ein wichtiger Bestandteil der C1E-Ausbildung.

Dabei müssen Fahrer unter anderem auf folgende Punkte achten:

  • richtige Positionierung von Zugfahrzeug und Anhänger
  • sichere Verbindung der Kupplung
  • Kontrolle der Verriegelung
  • Verbindung von Brems- und elektrischen Leitungen, soweit vorhanden
  • Kontrolle der Beleuchtung
  • Sicherung des Anhängers
  • ordnungsgemäßes Abstellen und Trennen der Fahrzeugkombination

Fahrzeug- und Sicherheitskontrolle

Vor jeder Fahrt muss sichergestellt werden, dass die Fahrzeugkombination verkehrs- und betriebssicher ist.

Zu den relevanten Kontrollbereichen können gehören:

  • Bremsanlage
  • Kupplungs- und Verbindungseinrichtungen
  • Bereifung und Räder
  • Beleuchtung
  • Spiegel und Sichtbereiche
  • Aufbau und Ladung
  • Sicherungseinrichtungen des Anhängers

Ladungssicherung bei schweren Fahrzeugkombinationen

Eine korrekte Ladungssicherung ist beim Fahren schwerer Anhänger besonders wichtig.

Die Ladung muss so verteilt und gesichert werden, dass sie selbst bei starken Brems- oder Ausweichmanövern nicht verrutschen, umkippen oder vom Fahrzeug fallen kann.

Zusätzlich müssen die zulässige Gesamtmasse, Achslasten und die technischen Belastungsgrenzen der Fahrzeuge beachtet werden.

C1 oder C1E – was ist der Unterschied?

Der wesentliche Unterschied liegt bei der zulässigen Anhängermasse.

  • Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3.500 kg bis 7.500 kg mit Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse C1E: C1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750 kg, wobei die gesamte Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg zulässige Gesamtmasse haben darf

Wer mit einem C1-Fahrzeug regelmäßig größere Anhänger ziehen möchte, benötigt daher grundsätzlich die Erweiterung C1E.

C1E oder CE – welche Fahrerlaubnis brauche ich?

C1E ist auf Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 12.000 kg begrenzt und basiert auf einem Zugfahrzeug der Klasse C1 beziehungsweise bestimmten Kombinationen mit Klasse B.

Für schwerere Lkw-Anhänger-Kombinationen, die über den Umfang von C1E hinausgehen, ist die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich.

Wer beruflich große Lkw-Züge oder schwere Sattelzugkombinationen fahren möchte, benötigt daher in der Regel C beziehungsweise CE.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind in C1E enthalten?

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E ist auch die Klasse BE eingeschlossen.

Wenn zusätzlich eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 vorhanden ist, kann C1E unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch entsprechende Berechtigungen für Kombinationen der Klasse D1E einschließen.

Wohnmobil mit Anhänger – wann ist C1E erforderlich?

Die Klasse C1E kann insbesondere für Fahrer größerer Wohnmobile mit schweren Anhängern relevant sein.

Liegt das Wohnmobil im Bereich der Klasse C1 und hat der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, kann C1E erforderlich sein.

Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination darf bei C1E höchstens 12.000 kg betragen.

Wie lange ist der Führerschein Klasse C1E gültig?

Die Fahrerlaubnisklasse C1E wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.

Für die Verlängerung müssen die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere die vorgeschriebenen gesundheitlichen Nachweise und Anforderungen an das Sehvermögen.

Ärztliche Untersuchung und Sehvermögen

Für die Erteilung und Verlängerung der Klasse C1E gelten besondere gesundheitliche Anforderungen.

Dazu gehören grundsätzlich:

  • ärztliche Untersuchung zur körperlichen und gesundheitlichen Eignung
  • entsprechender Nachweis des Sehvermögens

Der einfache Sehtest für einen normalen Pkw-Führerschein reicht für die C-Klassen grundsätzlich nicht aus.

Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung

Die Fahrerlaubnis C1E allein reicht nicht automatisch für jede gewerbliche Fahrt im Güterverkehr aus.

Wer eine entsprechende Fahrzeugkombination gewerblich fährt und unter die gesetzlichen Berufskraftfahrerregelungen fällt, benötigt zusätzlich die vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation.

Je nach persönlicher Ausgangssituation kann hierfür beispielsweise eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder ein anderer gesetzlich vorgesehener Qualifikationsweg erforderlich sein.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wenn eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ist, erfolgt der Nachweis grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Berufskraftfahrer müssen außerdem die vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildungen absolvieren, um ihre berufliche Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein Klasse C1E?

Die Kosten für den C1E-Führerschein hängen insbesondere vom individuellen Ausbildungsbedarf und davon ab, ob C1 bereits vorhanden ist oder C1 und C1E gemeinsam erworben werden.

Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundbetrag beziehungsweise Anmeldegebühr der Fahrschule
  • praktische Übungsstunden
  • gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühr
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde
  • ärztliche Untersuchung
  • Nachweis des Sehvermögens

Bei einer gewerblichen Nutzung können zusätzlich Kosten für die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation entstehen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisklasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination 12.000 kg nicht überschreitet.

Darüber hinaus umfasst C1E bestimmte Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination ebenfalls höchstens 12.000 kg beträgt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Bei der Erweiterung von C1 auf C1E ist ausschließlich eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung und Umfang der Fahrerlaubnisklasse C1E
  • § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Vorbesitz beziehungsweise Voraussetzung der Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug
  • § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter von 18 Jahren
  • § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – ausschließlich praktische Prüfung bei Erweiterung von C1 auf C1E
  • § 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – praktische Fahrerlaubnisprüfung
  • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
  • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) – praktische Ausbildung und besondere Ausbildungsfahrten
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – zusätzliche Anforderungen bei bestimmten gewerblichen Fahrten

Rechtsbehelf

Sofern im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisantrag oder der Verlängerung eine behördliche Entscheidung ergeht, gelten die jeweils vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

⚠️ Wichtiger Preishinweis

Der angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die im ausgewählten Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen und ist kein garantierter Gesamt- oder Pauschalpreis. Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse, den vorhandenen Vorkenntnissen und dem individuellen Ausbildungsbedarf. Zusätzliche Fahrstunden, Eignungsnachweise sowie Behörden- und Prüfstellengebühren können gesondert anfallen.

🚛 1. Individueller Ausbildungsbedarf

Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten kann individuell unterschiedlich sein. Maßgeblich sind der Lernfortschritt und die sichere Beherrschung des Lkw beziehungsweise der Fahrzeugkombination.

Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten und zusätzliche Fahrstunden werden nach dem jeweils gültigen Preisaushang berechnet.

📄 2. Behörden-, Untersuchungs- und Prüfstellengebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der amtlich anerkannten Prüforganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen werden.

Kosten für erforderliche ärztliche und augenärztliche Nachweise können ebenfalls gesondert anfallen.

📝 3. Prüfungsumfang

Ob und in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und den bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen.

Die konkreten Prüfungs- und Vorstellungsentgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gültigen Preisaushang.

🔄 4. Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Bei Nichtbestehen einer vorgeschriebenen theoretischen oder praktischen Prüfung entstehen für jeden weiteren Prüfungsversuch erneut Prüfungs- und Vorstellungsgebühren.

Vor einer erneuten praktischen Prüfung können weitere Fahrstunden erforderlich sein. Diese werden nach dem gültigen Preisaushang gesondert berechnet.

🎓 5. Abgrenzung zur Berufskraftfahrerqualifikation

Der Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis beinhaltet nicht automatisch die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.

Diese Leistungen sind nur enthalten, wenn sie in der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung ausdrücklich genannt werden.

📋 6. Abrechnung und Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind der schriftliche Ausbildungsvertrag, die konkrete Produktbeschreibung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisaushang der Fahrschule.

FAHRSCHULE ÖKTEM

Führerschein Klasse C1E - Anhänger bis 12.000 kg

Unterlagen für die Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse C1E.

☰
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Identitätsnachweis.
✔ Erforderlich
☰
2. Aktuelles biometrisches Lichtbild
Biometrisches Passfoto.
✔ Erforderlich
☰
3. Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
Mit Angabe der Fahrschule.
✔ Erforderlich
☰
4. Gültiger Führerschein der Klasse C1
Vorder- und Rückseite; Klasse C1 ist Voraussetzung.
✔ Erforderlich
☰
5. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nach Anlage 5 FeV; im Regelfall nicht älter als ein Jahr.
✔ Erforderlich
☰
6. Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Nach Anlage 6 FeV; im Regelfall nicht älter als zwei Jahre.
✔ Erforderlich
☰
7. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
Nach Vorgabe der Fahrerlaubnisbehörde.
✔ Erforderlich
☰
8. Karteikartenabschrift
Wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
!
Falls zutreffend
☰
9. Fahrerqualifizierungsnachweis / Schlüsselzahl 95
Für gewerbliche Fahrten; nicht Bestandteil der reinen Fahrerlaubniserteilung.
!
Falls zutreffend

Wichtiger Hinweis

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Stelle können weitere Unterlagen verlangt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Kostenträgers.

 

Rechts- und Informationsstand: 06.08.2026 | Quellenbasis: Stadt Aschaffenburg; FeV Anlagen 5 und 6 

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Checkliste - kein behördlicher Antrag

C1E

Führerschein Klasse C1E

Lkw bis 7.500 kg mit Anhänger

Sie besitzen bereits einen Führerschein und erweitern ihn um diese Klasse.

Szenario: Erweiterung
Gesamtpreis inkl. amtlicher Gebühren 2.736,66 €
Leistungen der Fahrschule 2.495,00 €
Amtliche Gebühren 241,66 €
1

Leistungen der Fahrschule

Berechnet aus den Einzelpositionen: Einzelpreis × Anzahl.

Leistung
Anzahl
Einheit
Einzelpreis
Summe
Grundbetrag
1
pauschal
400,00 €
400,00 €
Lehrmaterial / Lern-App
1
pauschal
120,00 €
120,00 €
Fahrstunde 8 Fahrstunden à 45 Minuten
8
je 45 Min.
115,00 €
920,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Bundes- oder Landstraßen 3 Sonderfahrten à 45 Minuten
3
je 45 Min.
115,00 €
345,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – auf Autobahnen 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
115,00 €
115,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt – bei Dämmerung und Dunkelheit 1 Sonderfahrt à 45 Minuten
1
je 45 Min.
115,00 €
115,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 2 Einheiten à 45 Minuten
2
je 45 Min.
115,00 €
230,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Komplette Vorstellung zur praktischen Prüfung
1
pauschal
250,00 €
250,00 €
Zwischensumme Fahrschule 2.495,00 €
davon Netto (ohne MwSt.) 2.495,00 €
davon MwSt. 0 % (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 21 UStG) 0,00 €
2

Amtliche Gebühren

Fremdkosten von Prüfstelle bzw. Behörde. Diese sind nicht im Preis der Fahrschule enthalten und werden getrennt ausgewiesen.

Gebühr
Anzahl
Art
Einzelpreis
Summe
Prüfungsgebühr praktische Prüfung TÜV / DEKRA
1
Fremdkosten
195,76 €
195,76 €
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde Ausstellung des Führerscheins / Kartenherstellung
1
Fremdkosten
45,90 €
45,90 €
Zwischensumme amtliche Gebühren 241,66 €
Gesamt Was Sie insgesamt zahlen: Fahrschule + amtliche Gebühren
2.736,66 €
Fahrstunde = 45 Minuten. Die amtlichen Gebühren sind in der Zwischensumme der Fahrschule nicht enthalten.